nax-report-03-17-Wirtschaft-Gebäuderichtlinie

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ALLGEMEINE AUSRICHTUNG DES RATES ZUR EUROPÄISCHEN GEBÄUDERICHTLINIE EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive

Der Europäische Rat hat am 26.6.2017 eine sogenannte Allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) angenommen und sich auf eine gemeinsame Position geeinigt. Hier wird vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten langfristige Renovierungsstrategien für den Gebäudebestand vorlegen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern, die für 40 Prozent des End-Energieverbrauches in Europa verantwortlich sind. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich ist notwendig, um die international verpflichtenden Energieeffizienzziele und Klimaschutzmaßnahmen einzuhalten.

Der Rat begrüßt auch, dass die Kommission dazu anregt, in gewissen Gebäuden die Voraussetzungen für Elektromobilität zu schaffen, Gebäude durch Digitalisierung und den Einsatz moderner Technologien „intelligenter“ zu gestalten und die Bestimmungen hinsichtlich der Inspektionen der Gebäudetechnik zu ändern.

Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hatte im März eine Stellungnahme mit den Architektenkammern der Länder ausgearbeitet und vorgeschlagen, dass im Mittelpunkt einer Novellierung der EPBD vor allem Standardisierung, Vereinfachung und Kommunikation stehen sollten.

Die Allgemeine Ausrichtung des Rates finden Sie unter diesem Link.


NEUES STREITBEILEGUNGSVERFAHREN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE BAGATELLFÄLLE

Seit dem 14.7. können Verbraucher und Unternehmen anhand eines neuen Streitbeilegungsverfahrens grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. Es geht vor allem um geringfügige Forderungen beim Online-Handel, für den die Obergrenze nun auf 5.000 Euro angehoben wurde.

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FAHRPLAN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER BAUPRODUKTENVERORDNUNG

Die Europäische Kommission hat am 19.6. einen Fahrplan zur Überprüfung der Bauproduktenverordnung veröffentlicht. Ziel ist, die nationalen Vorschriften für Bauprodukte zu harmonisieren. Die Kommission ist der Ansicht, dass Regulierungen der Mitgliedstaaten beispielsweise bei Testverfahren den europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen. Bis zum 18.7. bestand die Möglichkeit, Anmerkungen zum Fahrplan der Kommission zu übermitteln. Zum Ende des Jahres soll eine weitere öffentliche Konsultation durchgeführt werden.
Die Bundesarchitektenkammer hat gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer eine Stellungnahme abgegeben und betont, dass eine weitere Harmonisierung des Rechtsrahmens für Bauprodukte wünschenswert sei. Besonders die Leistungsmerkmale im Bereich der Normung benötigten Ergänzungen.

 

Die Stellungnahme der BAK und der BIngK finden Sie hier (PDF-Dokument).

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