Bekannte internationale Architekten der Branche u.a. Daniel Libeskind, Zaha Hadid, Moshe Safdie, Toyo Ito, Norman Foster haben ihre Signaturen in Form von gebauten Lebenswelten in Singapur hinterlassen. Aber auch deutsche Architekten wie Christoph Ingenhoven und Ole Scheeren entwickeln eindrucksvolle Häuser. Der Hotelkomplex Marina Bay Sands mit seinem scheinbar endlosen „Infinity Pool“ auf dem Dach, gilt als das „meistfotografierte Schwimmbecken“ der Welt. Seit dem Millenniumwechsel zielen Architekten und die Stadt gleichermaßen auf Anerkennung. Symbole der neuen Stadt Singapur sind Gebäude wie das Singapore Changi Airport -laut Presse- einer der besten Flughafen der Welt, das Opernhaus, das Theaterzentrum Esplanade, die Marina One oder die Gardens by the Bay. An diesen achtzehn Strukturen aus „Superbäumen“ mit einer Höhe von bis zu 50 Metern wachsen Tausende von Pflanzenarten, die über zwanzig Meter lange Brücken miteinander verbunden sind.
Voraussetzung für die Tätigkeit in Singapur
Das Singapore Institute of Architects ist der einzige Vertreter des Architektenberufs in Singapur und wurde mit dem Ziel der Förderung des Architektenberufs und des Baubereichs gegründet. Gemäß dem „Architects Act 1991“ müssen sich ausländische Architekten registrieren lassen, damit sie ihren Beruf in Singapur ausüben und sich als Architekt bezeichnen können. Zur Verwaltung des Architektengesetzes wurde die gesetzliche Behörde das Board of Architects gegründet. Diese legt die allgemeinen Qualifikationen und Anforderungen für die Registrierung fest. Ihr Vorstand ist für die Bewertung der Anträge auf Aufnahme in das Register der Architekten verantwortlich. Die Voraussetzungen für die Registrierung als Architekt in Singapur sind eine anerkannte akademische Qualifikation in Architektur und eine angemessene praktische Erfahrung. Die Architekten, die in Singapur keine praktische Erfahrung gesammelt haben, müssen mindestens zehn Jahre Berufserfahrung nachweisen und müssen zusätzlich Auszeichnungen von anerkannten Institutionen in ihren eigenen Ländern oder auf internationaler Ebene erhalten haben. Im Einzelfall können sich auch Architekten bewerben, die bereits sehr anspruchsvolle Architekturwerken durchgeführt haben (Architects Act, Artikel 14).
Um in Singapur tätig werden zu dürfen, muss eine ausländische Firma lokal vertreten sein. Jedoch ist es nicht nötig, wenn die Architekten in dem Board of Architects registriert sind. Der lokale Vertreter muss ein in Singapur registrierter Architekt sein. Ein Ausländer kann in Singapur tätig werden, vorausgesetzt, er ist beim Board of Architects registriert und hat einen gültigen Ort der Beschäftigung im Land. Architektenfirmen können entweder als Einzelunternehmen, Partnerschaft, lizensierte Partnerschaft oder lizensierte Gesellschaften (mit beschränkter oder unbeschränkter Haftung) tätig werden (Board of architects singapore).
Besonderheiten zum Versicherungsschutz
Architekten sind in Singapur verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Gemäß dem Architektengesetz Artikel 24 muss jede lokal lizensierte Gesellschaft, die keine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung ist und jede lizensierte Partnerschaft mit beschränkter Haftung gegen die Verletzung beruflicher Pflichten, entstehend aus der Erbringung seiner Leistungen und direkt resultierend aus jeglicher fahrlässigen Handlung, Fehler oder Unterlassung, welche verübt wurden durch:
a) im Fall einer Gesellschaft, die Gesellschaft und ihre Direktoren, die Manager, die Angestellte […] oder
b) im Fall einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung: die Partnerschaft oder die Partner, Manager sowie die Angestellten
versichert sein (Architects Act, Artikel 24).
Auch in Singapur ist es gesetzlich verboten, Versicherungsschutz über einen im Ausland ansässigen Versicherer zur Verfügung zu stellen: gemäß § 8 des Insurance Act muss das Versicherungsgeschäft bei der Monetary Authority of Singapore lizensiert bzw. registriert sein (Insurance Act, Artikel 8). Man spricht hier von einem „Non-admitted Verbot“. Der Versicherungsschutz für lokale Risiken, z.B. Niederlassungen oder Leistungen vor Ort, ist bei einem in Singapur zugelassenen Versicherungsunternehmen zu platzieren.
Werden Bauunterlagen (wie zum Beispiel Baupläne) für ein Projekt außerhalb von Singapur erstellt, werden keine Steuern erhoben, wenn diese Unterlagen nach Singapur importiert werden. Um Pläne zu unterzeichnen und um diese bei der Baubehörde einzureichen, müssen die registrierten Architekten praktische Erfahrung (Zeugnis) nachweisen.
Zurzeit hat Singapur eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung mit Ländern wie Australien und Neuseeland und den ASEAN Mitgliedsländern (Indonesien, Malaysien, Philippinen, Singapur und Thailand). Diese Vereinbarung soll zukünftig erweitert werden, damit das Board of Architects ausländische Architekten anerkennt, die in anderen Ländern registriert sind (https://www.straitstimes.com/singapore/new-law-to-help-architects-work-abroad).
Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Als international agierender Versicherungsmakler haben wir langjährige Erfahrung im Umgang mit Auslandsrisiken. Dabei können wir auf ein weites Netzwerk kompetenter Versicherer und Kooperationspartner – auch in Singapur – zugreifen. Gern erarbeiten wir ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens in Singapur!
Unsere Leistungen im Überblick
- Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung internationaler Versicherungsprogramme
- Platzierung von Spezialdeckungen im Ausland
- Internationales Risiko-Management, Beratung und Schadenabwicklung
- Regelmäßige Prüfung, Wertung und Reporting der bestehenden Versicherungsvereinbarungen
Kontakt
AIC Architekten Ingenieur Consult Köhler & Co. KGKG Kammergericht
Stichwort: Architekturexport / Auslandsabteilung
Monbijouplatz 4
D-10178 Berlin
Fon +49 (0)30 210029 60 (Zentrale)
info@aic-international.de
Fax +49 (0)30 210029 66
www.aic-international.de
www.planerprosave.de