BIMBIM Building Information Modeling vereinfacht die fachübergreifende Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten und ermöglicht einen besseren Informationsaustausch. Diese digitale Arbeitsmethode wird das Planen und Bauen nachhaltig verändern. In Bezug auf die Berufshaftpflichtversicherung als Architekt oder Ingenieur ergeben sich Unterschiede zwischen der Verwendung einer BIM-fähigen Software im Zusammenhang mit einer versicherten beruflichen Tätigkeit und der Tätigkeit als BIM-Manager bzw. Koordinationsstelle. Vor dem Hintergrund, dass BIM eine Methode ist, mit der ein Architekt oder Ingenieur seine berufliche Tätigkeit ausübt, ergeben sich deckungsrechtlich für einen Versicherungsnehmer, der mit BIM arbeitet, zunächst keine Besonderheiten. Es besteht grundsätzlich Deckungsschutz für gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter.
Durch den Einsatz von BIM wird jedoch eine Vielzahl neuer Anwendungsfälle für die Planungsbeteiligten eröffnet. Dies können bspw. automatisierte Kollisionsprüfungen, aus den Modellen abgeleitete Mengenermittlungen, Qualitätschecks und Simulationen sein. In aller Regel erzeugen Architekten sowie die weiteren an der Planung fachlich Beteiligten jeweils eigene Modelle, für die sie selbst verantwortlich sind und die regelmäßig in einem Koordinationsmodell zusammengeführt werden.
Um alle Planungen rechtzeitig zusammenzuführen und sicherzustellen, dass die BIM-Plattform nicht nur die benötigten Daten der Beteiligten zusammenführt, sondern es den Beteiligten ermöglicht, auf die Daten auch anderer Beteiligter zurückzugreifen, braucht es eine Koordinationsstelle. Diese Koordinationsstelle wird regelmäßig als BIM-Management bezeichnet. Nach aktuell überwiegender Meinung gehört zu den zentralen Verantwortlichkeiten des BIM-Managers die Strukturierung, die Pflege und die Verwaltung des Gebäudedatenmodells. Dabei übernimmt der BIM-Manager die gesamte Koordination der BIM-Planung sowie die Kontrollen der einzelnen Teilmodelle, um diese anschließend zu einem gemeinschaftlichen, durchgängigen, digitalen Gesamtmodell zusammenzuführen. Als zentraler Ansprechpartner für alle Projektbeteiligten koordiniert der BIM-Manager den Termin- und Kostenplan und ist für die Einhaltung der zuvor zwingend zu vereinbarenden Richtlinien und Workflows zuständig.
Für den Versicherungsschutz des BIM-Managements kommt es zunächst darauf an, ob die Leistungen unter das Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs zu fassen sind. Eine beratende Tätigkeit für den Bauherrn, welche Anforderungen an die Planer und Bauunternehmen im Zuge der Arbeit mit BIM gestellt werden müssen, ist auf fachlicher Ebene unter das versicherte Berufsbild zu subsumieren.
Kritischer wird es schon, wenn es um Fragen der IT-Umgebung geht. Hier wäre das Berufsbild dann nicht mehr gegeben, wenn bspw. ein BIM-Manager nicht nur die generellen Anforderungen an ein EDV-System beschreibt, sondern selbst ein solches für den Bauherrn auswählt und ggf. auch noch beschafft. Ebenso verhält es sich bei der Frage der Tätigkeit hinsichtlich einer Zusammenführung einzelner Module: Übernimmt der BIM-Manager dann vertraglich eine Haftung eines anderen Beteiligten, würde es sich ggf. um einen vertraglichen und nicht gesetzlichen Haftungstatbestand handeln, der regelmäßig nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Insofern besteht im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten oder Ingenieure keine Deckung für Ansprüche aus Tätigkeiten und Leistungen wie:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken;
- Betrieb von Telekommunikationsnetzen;
- Anbieten von Zertifizierungsdiensten nach dem Signaturgesetz und die zugehörige Signaturverordnung, De-Mail-Gesetz
- Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht
Deshalb ist es unerlässlich (unter Hinzuziehung einer qualifizierten rechtlichen Beratung) mit dem Auftraggeber vertragliche Regelungen bei Anwendung digitaler Arbeitsmethoden zu fixieren. Das betrifft insbesondere die Punkte:
- Leistungsbild
- Leistungspflichten
- Regelungen zur Projektplattform und zum Datenaustausch
- Regelungen zur Vergütung
- Verantwortlichkeit und Haftung/Versicherung
- Urheberrechte/Vertraulichkeit/Datenschutz
Bei richtiger Vertragsgestaltung bleiben Architekten auch bei Einsatz der BIM-Methodik grundsätzlich „Systemführer“ der Planung und übernehmen die Koordination und Integration der einzelnen 3D-Fachmodelle der an der Planung fachlich Beteiligten. Demgegenüber sollte der Auftraggeber für die Sicherstellung der EDV-Basis (Datenplattform), für die Benennung seiner Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) und für die Vorgaben für den BIM-Abwicklungsplan (BAP) und damit für die Definition und Überwachung der Informationsanforderungen, Anwendungsfälle, Softwarelösungen und des Workflows verantwortlich bleiben. Zur Unterstützung kann sich der Auftraggeber bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch besondere Fachleute wie bspw. einen BIM-Manager unterstützen lassen.
Wenn der Architekt oder Ingenieur als BIM-Manager im Rahmen seiner Beauftragung unter Zuhilfenahme einer Software einzelne Leistungsbestandteile zusammenführt und koordiniert und es dabei rein auf seine fachliche Expertise ankommt und nicht auf eine IT-Professionalität, wird dies i.d.R. vom Deckungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung umfasst. Auch besteht bei Versicherern mit aktuellem Wording Deckung für die Nutzung von Internet -Technologien innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um die Absicherung, falls durch Dateien, die vom Versicherungsnehmer stammen, bei einem Dritten ein Schaden aufgetreten sein sollte. Das gilt für alle übermittelten Daten, d.h. unabhängig davon, ob diese per Mail, Datenträger oder bspw. über cloud-Bereiche übergeben werden. Mit abgedeckt wäre damit auch die Übertragung von Daten im Zusammenhang mit einem BIM-Projekt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer die von ihm zur Verfügung gestellten Daten durch aktuelle Sicherungstechniken geprüft und abgesichert hat. D.h. dass es dem Versicherungsnehmer bspw. obliegt, immer einen aktuellen Virenschutz aufrecht zu erhalten. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch Vorgänge, die im Zusammenhang mit Spamming stehen. Ebenfalls sind Vorgänge ausgeschlossen, bei welchen widerrechtlich bestimmte Informationen gesammelt werden können, bspw. durch cookies.
AIC Leistungen im Überblick
- Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung von nationalen und internationalen Versicherungsprogrammen
- Platzierung von Spezialdeckungen im In- und Ausland
- nationales und internationales Risiko-Management, Beratung und Schadenabwicklung
- regelmäßige Prüfung, Wertung und Reporting bestehender Versicherungsvereinbarungen
- versicherungstechnische Prüfung von Werkverträgen
- Mustervertrags-Service mit Update-Garantie als Flatrate – PlanerProSave© (ab 15.05.2017 incl. BIM – Anwendung)
Kontakt
AIC Architekten Ingenieur Consult Köhler & Co. KG
Stichwort: Nax
Monbijouplatz 4
D-10178 Berlin
Fon +49 (0)30 210029 60 (Zentrale) info@aic-international.de
Fax +49 (0)30 210029 66 www.aic-international.de
Quellenangaben:
BIM-Informationen der Architektenkammer NRW
Auszüge aus den Versicherungsbedingungen der VHV Allgemeine Versicherung AG und HDI Versicherung AG