Kanada ist nach Russland der zweitgrößte Staat und aktuell die zehntgrößte Volkswirtschaft der Erde. Die kanadische Wirtschaft wird vor allem vom Dienstleistungssektor geprägt, auf den rund 70% des Bruttoinlandsprodukts entfallen. Danach folgen das verarbeitende Gewerbe, Energie und Rohstoffe sowie Landwirtschaft. Kanada hat mit 2,1% BIP-Wachstum innerhalb der G7 das zweithöchste Wachstum. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,8% und die Inflation bei 2,2% (2018). Dies ist unter anderem einer der Gründe, wieso Kanada auch für deutsche Architekten und Ingenieure stark im Fokus steht.
Umgekehrt besteht auch von kanadischer Seite ein steigendes Interesse an deutschen Architektur- und Ingenieurleistungen. Die stark schwankenden Temperaturen in Sommer und Winter erhöhen die Anforderungen an Bauwerke, verglichen mit klimaneutraleren Gegenden, erheblich. Aufgrund des guten Rufes deutscher Architekten und Ingenieure, dieser Herausforderung gewachsen zu sein, arbeiten kanadische Bauherren vermehrt auch mit deutschen Planern bzw. Architekten zusammen. So wurde z.B. im Jahr 2018 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen unterzeichnet. Bei Erfüllung der notwendigen Anforderungen werden die zulässigen Standards für Aus- und Weiterbildung von Architekten in den EUEU Europäische Union-Mitgliedstaaten nun in Kanada anerkannt. Dies soll die Lizensierung von EU-Architekten in Kanada sowie von kanadischen Architekten in der EU erleichtern.
Allerdings birgt ein internationales Bauvorhaben in Kanada aus deutscher Sicht nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, die es zu vermeiden gilt. Zwar liegt in Kanada in der Regel keine allzu große sprachliche Herausforderung vor, dennoch kann es auf rechtlicher Ebene schnell zu Missverständnissen aufgrund von unterschiedlichen Gesetzen und Vorschriften im Planungsbereich kommen. Um dies zu verhindern, sollte bei derartigen Bauprojekten ein besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung und die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung gerichtet werden.
Tätigkeit in Kanada
Das kanadische Privatrecht teilt sich aufgrund der historischen Beziehungen zu Frankreich und Großbritannien in das englische „Common law“ und den französischen „Code civil“ auf. Folglich ist im Rahmen des Bewerbungsprozesses zunächst das Gebiet festzustellen, auf dessen Grund das Bauprojekt entstehen soll. So müssen bspw. Planer in der Provinz Québec auch zeigen, dass sie der französischen Sprache mächtig sind und sich mit dem französischen „Code civil“ auseinandersetzen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Kanada tätig zu werden. Innerhalb des Planungs- und Bauwesens können Einzelpersonen für ein kanadisches Architekturbüro arbeiten, ohne dafür registriert oder lizensiert zu sein, sofern man unter der Leitung eines bereits lizensierten Architekten tätig ist.
Wenn eine Einzelperson Architekturleistungen selbst erbringen und Leistungen direkt der Öffentlichkeit anbieten möchte, muss sie als Architekt registriert oder lizensiert sein. In der Regel erfordert die Gesetzgebung ein sog. „Certificate of Practice“ mit den damit in Verbindung stehenden Anforderungen.
Es gibt in Kanada kein nationales oder föderales System für die Registrierung oder Lizensierung als Architekt. Die Registrierung ist durch die jeweilige lizenzgebende Behörde der Provinz zu erlangen, in welcher die Einzelperson wohnen oder arbeiten wird.
Wenn z.B. eine Einzelperson in der Provinz Alberta Architekturleistungen selbst erbringen und direkt der Öffentlichkeit anbieten möchte, muss sie als Architekt in der Alberta Association of Architects (AAA) registriert und lizensiert sein. Der Titel „Architekt“ darf nur von Mitgliedern der jeweiligen Architektenkammern benutzt werden.
Der Versicherungsschutz
Wird ein deutsches Planungsbüro mit Leistungen für ein Bauvorhaben in Kanada beauftragt, gilt es den bestehenden Versicherungsvertrag genau zu prüfen. In den meisten bestehenden Berufshaftpflichtdeckungen sind Versicherungsfälle nach kanadischem Recht (gilt auch für amerikanisches Recht) generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einzelne Versicherer bieten im Rahmen der Bedingungen zwar eine weltweite Deckung nach jeweils geltendem Recht, jedoch ohne eine Deckung nach den Rechtsordnungen der USA und Kanadas. Gegen erheblichen Zuschlag ist eine Erweiterung auf kanadisches Recht jedoch mit speziellen Sublimits und Deckungseinschränkungen möglich.
Dessen ungeachtet ist zu prüfen, inwiefern ein deutscher Versicherer tatsächlich dazu berechtigt ist, Versicherungsschutz in Kanada zur Verfügung zu stellen. Kanada gehört zu den sogenannten „Non-Admitted Verbotsländern“, was bedeutet, dass die Versicherung lokaler Risiken durch einen Versicherer ohne Zulassung im jeweiligen Ausland verboten ist. Dennoch hängt dies unter anderem von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie dem Ort der Leistungserbringung ab.
Werden lokale Büros einbezogen (durch z.B. Arbeitsgemeinschaften oder durch die Beauftragung lokaler Sub-Planer) und eine lokale Leistungserbringung ist vertraglich vereinbart, kann dies durch eine separate Objektversicherung risikogerecht abgesichert werden.
Sollte sich ein deutsches Planungsbüro dazu entscheiden, eine lokale Niederlassung in Kanada zu gründen, ist zu berücksichtigen, dass die Mitversicherung ausländischer Niederlassungen in einer deutschen Berufshaftpflichtversicherung im Regelfall nicht automatisch erfolgt und bei einem in Kanada zugelassenen Versicherungsunternehmen zu platzieren ist.
Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Als international agierender Versicherungsmakler haben wir langjährige Erfahrung im Umgang mit Auslandsrisiken. Dabei können wir auf ein weites Netzwerk kompetenter Versicherer und Kooperationspartner – auch in Kanada – zugreifen. Gern erarbeiten wir ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens!
Unsere Leistungen im Überblick
- Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung internationaler Versicherungsprogramme
- Platzierung von Spezialdeckungen im Ausland
- Internationales Risiko-Management, Beratung und Schadenabwicklung
- Regelmäßige Prüfung, Wertung und Reporting der bestehenden Versicherungsvereinbarungen
Kontakt
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Quellen:
https://www.nax.bak.de/service/newsletter/archiv/newsletter-lang/nax-report-03-2019-langform/nax-report-03-19-vereinbarung-zur-gegenseitigen-anerkennung-von-berufsqualifikationen-fuer-architekten/
www.finance.alberta.ca
www.aaa.ab.ca
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kanada-node/wirtschaft/204888
www.finance.alberta.ca/publications/tax_rebates/corporate/ct21.html
www.architectstocanada.raic.org
www.coac.net (Informationsseite der katalanischen Architektenkammer)
www.architekturexport.de
www.raic.org (Royal Architectural Institute of Canada)
www.occinfo.alis.alberta.ca
Merkblatt Nr. 744 der Architektenkammer Baden-Württemberg: Deutsche Architekten im Ausland – Kanada
www.architectstocanada.raic.org
www.fsco.gov.on.ca (Financial Services Commission of Ontario)
www.architekturexport.de
www.raic.org (Royal Architectural Institute of Canada)