In allen EUEU Europäische Union-Staaten bestehen staatliche Regelungen für den Berufszugang und die Berufsausübung von Architekten, da ihre Leistungen die Sicherheit und das Wohlbefinden der Menschen maßgeblich prägen. Die Aufgaben der Architekten sind in Deutschland umfangreicher als in fast allen anderen europäischen Ländern: Von der Vorplanung über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sind sie in der Regel zusätzlich in die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse, sowie als Hauptverantwortliche in die Bauleitung eingebunden.
Hinsichtlich der Deregulierungsbestrebungen der EU-Kommission bei den nationalen Regelungen des Berufszugangs setzt sich die Bundesarchitektenkammer mit den Architektenkammern der Länder für die Wahrung des bestehenden und funktionstüchtigen Systems in Deutschland ein. Die Architekten bekennen sich zum europäischen Binnenmarkt. Dabei sollen jedoch die berufständische Selbstverwaltung in den freien Berufen sowie bewährte Regelungen des Berufszugangs erhalten bleiben.
Diese und weitere europapolitische Positionen der Bundesarchitektenkammer sind zur neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments 2019 – 2024 in einer Broschüre veröffentlicht worden, die Sie hier herunterladen können: Europapolitische Positionen 2019 – 2024