Green Deal-Pläne der EUEU Europäische Union-Kommission
Ein Neues Europäisches Bauhaus
In ihrer Rede zur Lage der Union am 16.9.2020 sprach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum ersten Mal von einem „neuen europäischen Bauhaus“ und versetzte damit die europäische Architektenschaft in Aufruhr. Man müsse „dem Systemwandel ein Gesicht verleihen – um Nachhaltigkeit mit einer eigenen Ästhetik zu verbinden“, sagte von der Leyen in ihrer Ansprache. Fortan fragte sich nicht nur die deutsche Architektur- und Ingenieurszene, was das wohl genau zu bedeuten habe. Nun legte die EU-Kommission einen ersten, wenn auch vagen, Entwurf des Projekts „neues Europäisches Bauhaus“ vor. Dieses ist Teil des European Green Deal, der Maßnahmen zur Erhöhung der europaweiten Sanierungsquoten, dem Abbau von Hindernisse für Sanierungsvorhaben, der Bekämpfung von Energiearmut und der Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden umfässt.
Das „neue Europäische Bauhaus“ soll dieser grünen Transformation eine Ästhetik verleihen. Es ist als interdisziplinäres Projekt, dem ein Beratungsgremium aus externen Sachverständigen aus Wissenschaft, Architektur, Design, Kunst, Planung und Zivilgesellschaft vorstehen wird, geplant. Bis Sommer 2021 wird die Kommission zur Vorbereitung einen breit angelegten, partizipativen Prozess zur gemeinsamen Gestaltung einleiten und in EU-Förderprogrammen erste Projektaufrufe starten. Das Projekt Bauhaus soll u.a.Diskussionsforen, Raum für Kunst und Kultur, ein Versuchslabor und eine Netzwerkplattform umfassen.
Weitere Informationen zum „neuen Europäischen Bauhaus“ finden Sie hier.
Die im Green Deal vorgesehene „Renovation Wave“ umfasst neben dem Bauhaus-Projekt aber noch weitere Maßnahmen zur energieeffizienten Gebäudeertüchtigung in der Europäischen Union, u.a.:
- Strengere Vorschriften in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Überprüfung der EU-Geäuderichtlinie ab 2021;
- Leicht zugängliche und gezielte Finanzierung, vereinfachte Regeln für die Kombination verschiedener Finanzierungsinstrumente und Anreize für private Finanzierungen;
- Ausbau der Kapazitäten und Qualifikationen für die Planung und Durchführung von Sanierungsvorhaben;
- Entwicklung von stadtteilbezogenen Konzepten, um auf erneuerbaren Energien und Digitalisierung basierende Lösungen zu integrieren und Quartiere mit ausgeglichener Energiebilanz zu schaffen, Start einer Initiative für bezahlbaren Wohnraum in 100 Stadtbezirken europaweit.
EU Renovation Wave StrategyTimeline EU Renovation Wave Strategy (Annex)
KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Research: Investitionen in Afrika
Wie effektiv unterstützen die außenwirtschaftlichen Förderinstrumente Investitionen in Afrika?
Die Bundesregierung sieht privatwirtschaftliche Investitionen als entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas an. Allerdings haben deutsche Unternehmen bislang vergleichsweise wenig in Afrika investiert. Eine zentrale Stellschraube, über die die Bundesregierung verfügt, um ausländische Direktinvestitionen zu fördern, sind die Außenwirtschaftsförderinstrumente. Die Ausweitung dieser Förderinstrumente wird immer wieder diskutiert mit dem Ziel, das Engagement deutscher Firmen in Afrika zu erhöhen. Die KfW hat daher überprüfen lassen, inwieweit diese Instrumente im afrikanischen Kontext wirken und ob zum Beispiel eine Aufstockung des Garantievolumens für Investitionen zum gewünschten Erfolg führen würde.
Die gesamte Analyse finden Sie hier.
Erleichterungen für EU-weit agierende Unternehmen
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen steuerfrei bleiben
Die Bundesregierung hat einen Entwurf des Jahressteuergesetztes 2020 vorgelegt, das u.a. die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld noch bis Ende 2021 steuerfrei hält. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem EU-Land einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Stattdessen soll dies zukünftig allein im Heimatland eines Unternehmens über ein Webportal erfolgen.