An der Südspitze des afrikanischen Kontinents gelegen, kann die Republik Südafrika durchaus als ein Land der Gegensätze bezeichnet werden. Vielfältige ethnische Gruppen, eine starke Kluft zwischen Arm und Reich und nicht zuletzt eine Landschaft die von Gegensätzen nicht stärker geprägt sein könnte, sind charakteristisch für Südafrika. Südafrika steht aber auch für politische Aspekte – die Apartheid, sowie für wirtschaftliche und infrastrukturelle Veränderungen – welche z. B. im Zusammenhang mit den Vorbereitungen und der Durchführung der Fußballweltmeisterschaft (WM) in 2010 zu sehen waren.
Die Kontroversen, die es seinerzeit vor der WM 2010 in Bezug auf die aufwändigen Baumaßnahmen in Südafrika gab, sind vielen von Ihnen sicherlich in Erinnerung geblieben. Ein Großteil der vorhandenen Infrastrukturen war nicht darauf vorbereitet, Fußballfans und Touristen in der aufgetretenen Menge willkommen zu heißen. Es mussten erst Unmengen an Summen in den Ausbau der Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt sowie in den Neubau des King Shaka International Airports in Durban investiert werden.
Für den Bau der neuen Stadien griff man gern auf das Know-how deutscher Planer zurück. So war beispielsweise das renommierte Architekturbüro gmp von Gerkan, Marg und Partner maßgeblich an der Planung der Stadien in Kapstadt (Cape Town Stadion), Durban (Moses Mabhida Stadion) und in Port Elizabeth (Nelson Mandela Bay Stadion) beteiligt.
Tätigkeit deutscher Planer in Südafrika
Zahlreiche staatliche Infrastruktur-Programme und der hohe Importbedarf bedeuten zusätzliche Chancen für deutsche Planer – auch wenn die sprachlichen, klimatischen, wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten durchaus eine Herausforderung darstellen können.
Im Hinblick auf die Berufsausübung deutscher Planungsbüros sind die entsprechenden gesetzlichen und standesrechtlichen Besonderheiten zu beachten: Es stellt sich insbesondere die Frage, inwiefern deutsche Planer so ohne Weiteres Leistungen für Projekte in Südafrika erbringen dürfen, ob hierfür beispielsweise ein Joint Venture mit einem lokal ansässigen Planungsbüro erforderlich ist oder gar eine eigene selbstständige Niederlassung vor Ort gegründet und zugelassen werden muss.
Es gibt verschiedene regionale Planungs-Institutionen, die im Verband South African Institute of Architects (SAIA) zusammengefasst sind. Ziel des Verbandes ist es, einen gewissen Qualitätsstandard zu gewährleisten, weshalb die freiwillige Mitgliedschaft auch an bestimmte Regeln – u. a. eine anerkannte akademische Ausbildung und eine praktische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren – gebunden ist. Auch deutsche Planer können sich als internationale Mitglieder im Verband SAIA registrieren lassen.
Haftung und Versicherung
Die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftlichtversicherung gibt es in Südafrika derzeit zwar nicht, dennoch verlangen viele Auftraggeber den Nachweis einer geeigneten und ausreichenden Versicherungslösung. Somit ist bei einer avisierten planerischen Tätigkeit in Südafrika zunächst der Umfang und Geltungsbereich des deutschen Berufshaftpflichtvertrages zu klären.
In Abhängigkeit der vertraglichen Regelung, dem Leistungsumfang oder wenn lokal ansässige Planungspartner mitversichert werden müssen, wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig. Dabei gilt es auch die lokalen Besonderheiten zu beachten: So ist es in Südafrika gesetzlich untersagt, Versicherungsschutz für ein lokal ansässiges Unternehmen über einen nicht in Südafrika zugelassenen Versicherer zur Verfügung zu stellen; man spricht hier von einem „Non-admitted Verbot“. Der Versicherungsschutz ist somit für lokale Risiken, z. B. Niederlassungen von dafür zugelassenen Versicherern zu zeichnen, es sei denn, ein solcher Versicherungsschutz ist derzeit in Südafrika nicht verfügbar.
Eine Einzelfallprüfung ist somit unerlässlich
Inwiefern ein deutscher Versicherer tatsächlich dazu bereit bzw. berechtigt ist, Versicherungsschutz für Planungsleistungen bei Projekten in Südafrika zur Verfügung zu stellen, hängt unter anderem von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie dem Ort der Leistungserbringung ab: Erbringt ein deutsches Planungsbüro für ein Bauvorhaben in Südafrika seine Planungsleistungen ausschließlich von Deutschland heraus, sollte der bestehende Versicherungsumfang im Detail geprüft werden. Sieht der örtliche Geltungsbereich der eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz nach jeweiligem Landesrecht vor, kann diese Deckung durchaus ausreichend sein. Gleiches trifft auch bei der Erbringung von Planungsleistungen als Subplaner eines südafrikanischen Generalplaners zu, sofern von Seiten des Auftraggebers nicht zwingend eine lokale Deckung vorgeschrieben wird.
Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Als international agierender Versicherungsmakler haben wir langjährige Erfahrung im Umgang mit Auslandsrisiken. Dabei können wir auf ein weites Netzwerk kompetenter Versicherer und Kooperationspartner – auch in Südafrika – zugreifen. Gern erarbeiten wir ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens in Südafrika!
Unsere Leistungen im Überblick
- Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung internationaler Versicherungsprogramme
- Platzierung von Spezialdeckungen im Ausland
- Internationales Risiko-Management, Beratung und Schadenabwicklung
- Regelmäßige Prüfung, Wertung und Reporting der bestehenden Versicherungsvereinbarungen
Kontakt
AIC Architekten Ingenieur Consult Köhler & Co. KGKG Kammergericht
Stichwort: Architekturexport / Auslandsabteilung
Monbijouplatz 4
D-10178 Berlin
Fon +49 (0)30 210029 60 (Zentrale) info@aic-international.de
Fax +49 (0)30 210029 66 www.aic-international.de