Mit einer Größe von 2,72 Millionen km² ist Saudi-Arabien etwa sechs Mal so groß wie Deutschland und die größte Volkswirtschaft am Golf. Saudi-Arabien ist nicht nur das wichtigste religiöse Zentrum der muslimischen Welt (Mekka und Medina – Pilgerorte der Superlative), sondern fungiert mit seiner unwirklichen Landschaft – von der größten zusammenhängenden Sandwüste der Erde Rub al-Chali (das leere Viertel), über unzählige kleine paradiesische Oasen, bis hin zu Millionen-Städten wie Dschidda und der Hauptstadt Riad – als geografische Brücke zwischen Asien und Afrika.
Vor dem rasanten Aufstieg der USA zum größten Erdölförderland der Welt war Saudi-Arabien viele Jahre an der Spitze der erdölexportierenden Länder. Nach Kürzungen bei den Fördermengen durch die OPEC ging die Erdölförderung Saudi-Arabiens von 2018 bis 2019 um 609.000 Barrel pro Tag zurück. Trotz der Kürzungen beträgt der Anteil Saudi-Arabiens an der weltweiten Erdölproduktion ca. 13 Prozent. Im Jahr 2020 wurde die Fördermenge aufgrund einer geringeren Nachfrage durch die COVID-19COVID-19 Corona Virus Disease 2019-Pandemie um weitere 3,30 Mio. Barrel pro Tag gesenkt. Der Internationale Währungsfonds hatte das Wirtschaftswachstum für 2020 mit einem Minus von 5,4 Prozent prognostiziert. Durch die aktuelle COVID-19-Pandemie ist Saudi-Arabien doppelt hart getroffen worden: zum einen durch die Zahl der Corona-Infizierten und -Toten, zum anderen durch die ökonomischen Folgen harter Ausgangssperren zur Eindämmung des Virus. So hat auch der Nicht-Ölsektor erheblich gelitten, den der Kronprinz Mohammed bin Salman seit Jahren fördert. Der Finanzminister Mohammed Al-Jadaan hofft aktuell auf die Wende: 2021 soll ein Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent erreicht werden. Bereits lange vor der COVID-19-Pandemie hatte der Kronprinz Mohammed bin Salman entschieden, das Land für die Zeit nach der Öl-Ära neu aufzustellen. Dazu lässt er bspw. für 500 Milliarden Dollar die nagelneue Forschungs- und Zukunftsstadt Neom am Roten Meer bauen, die zum Silicon Valley am Golf werden soll. Neom soll mit 26.500 Quadratkilometern größer werden als das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Das Budget ist etwa so hoch wie das Bruttoinlandsprodukt von Polen. Die erste Bauphase soll bereits 2025 abgeschlossen sein. Im Fokus stehen hier klimafreundliche und nachhaltige Ideen, gepaart mit künstlicher Intelligenz, die es den Alltag der Bewohner einfacher machen, Touristen anlocken und somit die Wirtschaft ankurbeln sollen. Aber auch die Hauptstadt Riad hat sich in den letzten Jahren zu einer Metropole mit modernster Architektur entwickelt. Gerade die Zusammenarbeit mit deutschen Planern, die sich nicht nur bei mehreren Wettbewerben (auch in Zusammenarbeit mit internationalen Fachplanern) erfolgreich durchsetzen konnten, wird sehr geschätzt. Es freut uns besonders, dass auch mehrere NAXNAX Netzwerk Architekturexport-Paten einen wichtigen Anteil an der Umsetzung der geplanten Projekte übernommen haben oder bei bereits realisierten Projekten federführend tätig waren.
Tätigkeit in Saudi-Arabien
Damit deutsche Architekten und saudische Partner noch enger zusammenarbeiten können, wurde 2013 von der Bundesarchitektenkammer und dem Pendant Saudi Council of Engineers ein Kooperationsabkommen (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Dies sorgt für einen ständigen Informationsaustausch über den deutschen und saudischen Architektenmarkt, fördert jeweilige Fort- und Weiterbildungsangebote für deutsche und saudische Architekten sowie Architekturabsolventen, hilft bei Rechts-, Vertrags- und Honorarangelegenheiten im Architekturbereich, erleichtert die Teilnahme an Architekturwettbewerben und verbessert die administrative Kooperation zwischen beiden Institutionen.
Haftung
In Deutschland gibt es normierte Verjährungsfristen für Planungsleistungen. In Saudi-Arabien hingegen gibt es keine festen Verjährungsfristen. Die gängige zehnjährige Gewährleistung findet nur auf solche Vertragsverhältnisse Anwendung, bei denen Regierungsbehörden Auftraggeber sind. Hier gilt das öffentliche Ausschreibungs- und Beschaffungsrecht-Gesetz (Government Tender and Procurement Law (Tender Law)), welches folgendes besagt: „Der Auftragnehmer hat eine zehnjährige Garantie gegen teilweisen oder vollständigen Einsturz dessen, was er gebaut hat, ab dem Datum der endgültigen Übergabe an die Regierungsbehörde zu leisten, wenn der Einsturz auf einen Baumangel zurückzuführen ist, es sei denn, die beiden Vertragsparteien vereinbaren einen kürzeren Zeitraum.“ Dem Wortlaut nach sind davon Bauleistungen erfasst, aber keine Planungs- und Architektenleistungen. Es ist auch unklar, ob der allgemeine Anwendungsbereich des Tender Law – und damit die Decennial Liability nach Art. 76 des Tender Laws – überhaupt Grundlage für die Planer ist. Denn das Tender Law regelt die Einzelheiten zur Durchführung förmlicher Vergabeverfahren, aber nicht immer wird ein solches Vergabeverfahren durchgeführt. Daher spricht vieles dafür, dass auch die materiellen Regelungen des Tender Laws – und damit die Decennial Liability – vorliegend für Planungsleistungen nicht immer eindeutig greifen. Vor diesem Hintergrund wird regelmäßig eine 10-jährige Gewährleistung nach Abnahme der Leistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Planer gesondert vertraglich vereinbart.
Schiedsgericht
Saudi-Arabien galt durch zwingend saudische Vorschriften, was die Vereinbarung einer internationalen Schiedsordnung regelmäßig unausführbar machte, als unattraktiver Schiedsort. Durch eine Novellierung im Juli 2012 sind Schiedsregeln und Institutionen nun frei wählbar. Diese Anpassung eröffnet den betreffenden Parteien wichtige Gestaltungsmöglichkeiten und die Vereinbarung von internationalen Standards.
Versicherung
In Saudi-Arabien ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Architekten und Ingenieure eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Dessen ungeachtet fordern Bauherren regelmäßig den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer separaten Betriebshaftpflicht-Deckung, einer Arbeitsunfallversicherung (bei Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten), einer Krankenversicherung sowie einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Einhaltung der zu beachtenden Versicherungsvorschriften wird von der zuständigen Versicherungsaufsicht Saudi Arabian Monetary Agency (SAMA) überwacht. Hier werden unter anderem alle in Saudi-Arabien zugelassenen Versicherer und Rückversicherer aufgelistet.
Soll nun ein Deutsches Planungsbüros für ein Projekt in Saudi-Arabien Planungsleistungen erbringen, ist es zwingend erforderlich, den benötigten bzw. geforderten Versicherungsschutz zu prüfen. Zum einen sind die Werkverträge für ausländische Planer in der Regel an angelsächsische Vertragsinhalte angelehnt und zum anderen besteht in Saudi-Arabien eine weitgehende Vertragsfreiheit. So werden oft Nachweise zur Employers Liability Insurance, Workers Compensation Insurance, Automobile Insurance, Public Liability Insurance und Professional Indemnity Insurance bereits bei einem Wettbewerb oder bei Angebots- sowie Vertragsverhandlungen gefordert. Nicht alle verlangten Absicherungen sind für den deutschen Planer nachzuweisen oder gar notwendig. Dennoch sind die geforderten Nachweise in Saudi-Arabien üblich und für viele internationale Planer und Auftraggeber ein Standard, den es für (deutsche) Planer abzustimmen gilt. Bei dem Abschluss von lokalen Versicherungen, die ausschließlich als „claims-made“ Policen erhältlich sind, gilt ebenfalls einiges zu beachten. Somit muss bspw. bei einer projektbezogenen „claims-made“ Police, die über den lokalen saudischen Versicherungsmarkt eingekauft wird, zwingend eine separate 10-jährige Nachmeldefrist (ERP – Extended Reporting Period) im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Weiter ist zu beachten, dass Folgeschäden oder reine Vermögensschäden (ohne besondere Vereinbarung) generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Solche Besonderheiten können den Planer teuer zu stehen kommen, wenn dies im Honorarangebot nicht berücksichtigt wurde. So sind projektbezogene Versicherungslösungen mit hohen Deckungssummen über den saudischen Versicherungsmarkt bis zu dreimal teurer als vergleichbare Absicherungen in Deutschland. Anders sieht es bei der Versicherung im Rahmen der in Deutschland laufenden Berufshaftpflichtversicherung aus. Zwar gehört Saudi-Arabien zu den so genannten „Non-Admitted Verbotsländern“, was bedeutet, dass die Versicherung lokaler Risiken durch einen Versicherer ohne Zulassung im jeweiligen Ausland verboten ist. Anderseits kommt es auf den Ort der Leistungserbringung an. So muss je nach Geltungsbereich der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung gegebenenfalls keine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, sofern die Leistungen ausschließlich aus Deutschland heraus erbracht werden. Dies gilt es jedoch im Einzelfall zu prüfen und mit dem Versicherer abzustimmen.
Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Als international agierender Versicherungsmakler haben wir langjährige Erfahrung im Umgang mit Auslandsrisiken. Dabei können wir auf ein weltweites Netzwerk kompetenter Versicherer und Kooperationspartner zugreifen. Gern erarbeiten wir ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens im Ausland!
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https://www.ig.com/de/trading-strategien/die-weltweit-groessten-oelproduzenten-201030
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