Wie das BMWIBMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 24.11. bekanntgegeben hat, wird das bewährte und aktuell geltende Instrument zur Unterstützung von Freiberuflern und Unternehmen verlängert. Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt; ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige bis Ende März 2022 fortgeführt. Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können sowie Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes für weitere drei Monate bis zum 31.3. 2022 verlängert.
Ein aktualisiertes FAQFAQ Häufige gestellte Fragen zu den Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Website der BAK.