Neue Schwellenwerte bei EU-weiten Vergaben

Vergabe in der EU

Die Europäische Kommission hat zum 1.1. die Schwellenwerte für die öffentliche Auftragsvergabe turnusmäßig durch delegierte Rechtsakte angepasst. Betroffen war die Auftragsvergabe für Dienstleistungen, Bauaufträge, Wettbewerbe und öffentliche Lieferaufträge. Es gelten nunmehr folgende Schwellenwerte: Bauleistungen: 5,382 000 Mio. Euro, Liefer- und Dienstleistungen oberster und oberer Bundesbehörden 140.000 Euro, Liefer- und Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber: 215.000 Euro.
Sobald diese Schwellenwerte überschritten werden, müssen alle Aufträge europaweit ausgeschrieben werden.


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