Die Corona-Überbrückungshilfen wurden nochmals verlängert, um Unternehmen und Freiberufler in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen.
Bis zum 30.6. können Unternehmen, die Corona bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zur Vor-Pandemiezeit verkraften müssen, die Überbrückungshilfe IV oder die Neustarthilfe in Anspruch nehmen.
Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen IV
Pandemie
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden nochmals verlängert, um Unternehmen und Freiberufler in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen.
Bis zum 30.6. können Unternehmen, die Corona bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zur Vor-Pandemiezeit verkraften müssen, die Überbrückungshilfe IV oder die Neustarthilfe in Anspruch nehmen.