Auswirkungen aktueller Russlandsanktionen

Beschluss (GASP) 2022/1909

Die Europäischen Union hat weitere restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands beschlossen. Die Sanktionen nach dem Beschluss (GASP) 2022/1909 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP treffen u.a. neben der Anwaltschaft auch Architektur- und Ingenieurdienstleistungen.


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