Indien folgt auf der Liste der Länder mit der größten Einwohnerzahl auf dem zweiten Platz nach der Volksrepublik China. Im Jahr 2022 lebten geschätzt rund 1,4 Milliarden Menschen in dem südasiatischen Land. Man geht davon aus, dass Indien bis zum Jahr 2025 sogar China überholen wird und dann das bevölkerungsreichste Land der Erde sein wird.
Indien ist nicht nur kulturell ein spannendes Land, auch wirtschaftlich ist Indien für viele Länder ein wichtiger Absatzmarkt. Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EUEU Europäische Union, jedoch in der Rangfolge der deutschen Handelspartner nur auf Platz 26, bei Einfuhren auf Platz 27 und bei Ausfuhren auf Platz 25. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit nimmt stetig zu. So prognostizierten viele Wirtschaftsweisen ein „deutliches, aber gebremstes Wachstum“. Der nach wie vor bestehende deutsche Handelsüberschuss basiert auf hoher indischer Nachfrage insbesondere nach deutschen Investitionsgütern. Wichtig dabei sind die vor allem staatlich getriebenen Investitionen, wie u.a. in die bestehende Infrastruktur. Indien möchte bis zu 1,3 Billionen Euro in die Infrastruktur investieren. Dabei sollen vor allem Stromnetze, Autobahnen sowie Hochgeschwindigkeitszüge profitieren.
Die Planung von hochmodernem Schienenverkehr, Flughäfen sowie städtische Infrastruktur (Wohnungsbau, Smart Cities etc.) bietet ein enormes Potenzial für internationale sowie deutsche Architekten und Ingenieure. Erst kürzlich hat die DB-Tochtergesellschaft Deutsche Bahn International Operations den Zuschlag für die Erstellung, Betrieb sowie die Instandhaltung eines regionalen Schnellbahnsystems erhalten. Der Auftrag bewegt sich dabei im dreistelligen Millionenbereich und soll eine Strecke von 82 Kilometern mit 25 Bahnhöfen sowie zwei Depots beinhalten. Großprojekte dieser Art bieten deutschen Planern einerseits Chancen und stellen sie andererseits auch vor Herausforderungen. Neben sprachlichen und kulturellen Barrieren gilt es bei Planungsleistungen in Indien auch die Vertrags- und Versicherungsgestaltung gründlich zu prüfen.
In der Praxis gibt es einiges zu beachten
Erbringt ein deutsches Planungsbüro für ein Bauvorhaben in Indien seine Leistungen aus Deutschland heraus gilt es zunächst den örtlichen Geltungsbereich der eigenen Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen. Liegt ein weltweiter Versicherungsschutz vor, ist für den deutschen Planern i.d.R. keine zusätzliche (lokale) Deckung in Indien erforderlich. Gleiches trifft auch bei der Erbringung von Planungsleistungen als Subplanern zu, sofern auftraggeberseitig nicht zwingend eine lokale Deckung vorgeschrieben wird.
Indien gehört zu den Ländern, welches unter das „Non-Admitted-Verbot“ fällt. In diesen Ländern besteht eine Lizenzpflicht für Versicherungsunternehmen, d.h. lokale Risiken (also lokal erbrachte Leistungen) dürfen ausschließlich von dafür lizensierten Versicherern gezeichnet werden.
Für größere Architektur- und Ingenieurbüros mit Niederlassungen oder Tochterunternehmen im Ausland besteht die Möglichkeit einer sog. Mastercover Deckung, die eine geringe lokale Versicherung (Erfüllung der Mindestanforderungen) der Niederlassungen oder der Tochterunternehmen voraussetzt. Auch die Versicherung des Finanzinteresses (FINC) ist in einigen Konstellationen für die „Muttergesellschaft“ sinnvoll. Gegenstand einer sogenannten FINC-Deckung ist das Interesse der „Muttergesellschaft“, den wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligung an solchen Tochterunternehmen – im Falle von Haftpflichtschäden – aufrecht zu erhalten und vor daraus folgenden, eigenen finanziellen Verlusten geschützt zu sein. Die Versicherung bezieht sich daher ausschließlich auf reine Vermögensinteressen.
Eine generelle Versicherungspflicht für Architekten und Ingenieure besteht bisher in Indien nicht. Jedoch gilt bei einer Mitgliedschaft im Council of Architecture die Pflicht, den Auftraggeber für eventuelle Verluste und Schäden entschädigen zu können und nach vertraglicher Vereinbarung hierzu eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Haftung und Verjährung
Nach indischem Vertragsrecht muss bei Vertragsbruch durch Verlust oder Schäden entsprechend Schadenersatz geleistet werden (vgl. Art. 73 Indian Contract Act). Die entsprechenden genauen Verpflichtungen dazu, werden vertraglich festgelegt.
Gemäß dem Council of Architecture gelten dabei die folgenden Richtlinien zur Haftung von Planern (Architekten):
- Haftung für mind. 3 Jahre ab Übergabe an den Auftraggeber
- Planer (Architekten) haften für fahrlässige Handlungen während ihrer Berufsausübung
Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Als international agierender Versicherungsmakler haben wir langjährige Erfahrung im Umgang mit Auslandsrisiken. Dabei können wir auf ein weites Netzwerk kompetenter Versicherer und Kooperationspartner zugreifen. Gern erarbeiten wir ein belastbares Konzept für den Versicherungsschutz Ihres nächsten Bauvorhabens (nicht nur) in Indien!
Unsere Leistungen im Überblick
Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung nationaler und internationaler Versicherungsprogramme, Platzierung von Spezialdeckungen einschl. Fronting im Ausland, internationales Risiko-Management, Beratung und Schadenabwicklung, regelmäßige Prüfung, Wertung und Reporting der bestehenden Versicherungsvereinbarung.
Quellen
- Bevölkerungsreichste Länder der Welt | Statista
- Allgemeine Landesinformationen Indien | kooperation-international | Forschung. Wissen. Innovation.
- Indiens Wirtschaft zeigt sich robust | Wirtschaftsausblick | Indien (gtai.de)
- Indische Millionenstadt Delhi vergibt Auftrag für Schnellbahnsystem an Deutsche Bahn
- Indiens Eisenbahn soll bis 2030 klimaneutral werden | Branchen | Indien | Schienenverkehr (gtai.de)
- Indien will 1,3 Billionen Euro in die Infrastruktur investieren | Branchen | Indien | Tiefbau, Infrastruktur (gtai.de)
- Ausbau des Schienennahverkehrs kommt in Fahrt | Branchen | Indien | Schienenverkehr (gtai.de)
- www.coa.gov.in
- www.irda.gov.in