Mit der Einführung der Forfaitierungsgarantie erweitert der Bund sein Produktangebot im Bereich der Exportkreditgarantien um eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMUKMU Kleine- und mittelständige Unternehmen). Vorteile der Forfaitierungsgarantie ist in erstere Linie eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten von kleinvolumigen Geschäften. Durch sie werden Rechtsbeständigkeitsrisiken zu einem großen Teil durch den Bund abgesichert. Ziel ist die Einführung der Forfaitierungsgarantie bis Ende des 2. Quartals.
Weitere Informationen zur Forfaitierungsgarantie finden Sie in der Pressemitteilung von BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und BMF und im Forfaitierungsleitfaden für Exporteure.