Albanien hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der dynamischsten Volkswirtschaften des westlichen Balkans entwickelt. Bei einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von rund 30 Mrd. US-Dollar bzw. etwa 2,65 Billionen Albanische Lek wuchs die albanische Wirtschaft im ersten Quartal 2025 um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr; für das Gesamtjahr wird ein Wachstum von rund 3,7 % erwartet. Mittelfristig rechnet die Weltbank mit einem jährlichen Wachstum von rund 3,5 %.

Wesentliche Wachstumstreiber sind neben dem Dienstleistungssektor vor allem der Tourismus, dessen Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 20,6 % im Jahr 2019 auf mittlerweile 26,4 % gestiegen ist, sowie die Bauwirtschaft. Jährlich verzeichnet Albanien mehr als zehn Millionen internationale Besucher. Entlang der albanischen Riviera sowie in Tirana und Durrës entstehen zahlreiche Hotel-, Ferien- und Infrastrukturprojekte. Internationale Hotelketten wie Marriott, Hyatt und Hilton haben sich bereits etabliert; weitere Investoren folgen. Hinzu kommen große Infrastrukturvorhaben, unter anderem der weitere Ausbau des Flughafens Tirana, der im Bau befindliche internationale Flughafen bei Vlora sowie ein spürbarer Modernisierungsschub im Zuge der EUEU Europäische Union-Heranführung. Politisch befindet sich Albanien mitten im EU-Beitrittsprozess. Bereits seit Juni 2014 besitzt das Land den Status eines EU-Beitrittskandidaten; im Juli 2022 wurden die offiziellen Beitrittsverhandlungen eröffnet. Bis Ende 2025 hat Albanien sämtliche sechs Verhandlungscluster eröffnet, was von der EU-Kommission als bedeutender Fortschritt gewertet wurde. Die albanische Regierung strebt einen Beitritt bis 2030 an.

Für deutsche Architektur- und Ingenieurbüros eröffnet diese Entwicklung wachsende Marktchancen. EU-kofinanzierte Infrastruktur-, Energie- und Umweltprojekte sowie der boomende private Bau- und Tourismussektor bieten attraktives Auftragspotenzial. Gleichzeitig ist Albanien im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der EU und des EWR weiterhin als Drittstaat einzuordnen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Berufszulassung sowie auf die Vertrags- und Versicherungsgestaltung.
- Berufszulassung: Albanien bleibt Drittstaat
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Albanien ist bislang weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums. Ein deutsches Planungsbüro kann sich deshalb nicht auf die EU-weite Dienstleistungsfreiheit berufen, wie dies etwa gegenüber Spanien oder anderen EU- bzw. EWR-Staaten möglich wäre. Das seit April 2009 geltende Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Albanien regelt zwar eine schrittweise Marktöffnung. Eine automatische gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, wie sie innerhalb der EU nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG vorgesehen ist, findet auf Albanien als Drittstaat jedoch keine Anwendung. Deutsche Architekten und Ingenieure unterliegen bei einer Tätigkeit in Albanien grundsätzlich den nationalen albanischen Zulassungs- und Registrierungsvorschriften. Auch die berufliche Tätigkeit von Architekten und Bauingenieuren ist in Albanien reglementiert. Für die Raum- und Bauplanung ist die Nationale Agentur für Raumplanung, die Agjencia Kombëtare e Planifikimit të Territorit, kurz AKPT, zuständig. Die berufliche Zulassung und Lizenzierung von Planungs- und Bauunternehmen erfolgt über das Nationale Geschäftszentrum, die Qendra Kombëtare e Biznesit, kurz QKB.
- Lokale Registrierung und Kooperation mit albanischen Partnern
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Für die eigenständige Erbringung genehmigungsrelevanter Planungsleistungen kann abhängig vom konkreten Leistungsumfang eine lokale Registrierung oder Lizenzierung erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere die Unterzeichnung und Einreichung genehmigungsrelevanter Bauantragsunterlagen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen albanischen Berufs- und Bauvorschriften und sind projektbezogen zu prüfen. Im Rahmen eines Registrierungs- oder Lizenzierungsverfahrens können beglaubigte beziehungsweise apostillierte Übersetzungen der Berufsqualifikation, Nachweise über die rechtmäßige Berufsausübung im Herkunftsland sowie gegebenenfalls Versicherungsnachweise verlangt werden. In der Praxis erbringen deutsche Büros ihre Leistungen häufig in Kooperation mit einem in Albanien registrierten Architekten oder Ingenieur, der die genehmigungsrelevanten Bauantragsunterlagen prüft und unterzeichnet. Die konkreten Anforderungen sollten stets mit der zuständigen Behörde und einem lokalen Rechtsberater abgestimmt werden.
- Versicherungsschutz bei grenzüberschreitenden Projekten
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Erbringt ein deutsches Planungsbüro seine Leistungen, beispielsweise im Rahmen der Konzept- oder Entwurfsplanung, ausschließlich aus Deutschland heraus, ist zunächst der örtliche Geltungsbereich der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen. Verfügt die Police über einen weltweiten Geltungsbereich, ist regelmäßig kein zusätzlicher lokaler Versicherungsschutz erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass weder gesetzliche Vorgaben noch vertragliche Vereinbarungen oder besondere Risikoausschlüsse eine lokale Versicherungslösung erforderlich machen.
- Besondere Anforderungen bei einer Niederlassung vor Ort
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Anders kann sich die Situation darstellen, sobald Planungsleistungen vor Ort in Albanien erbracht werden, eine eigene Niederlassung oder Tochtergesellschaft besteht oder ein lokal lizenzierter Kooperationspartner beziehungsweise Auftraggeber eine lokale Deckung verlangt. Albanien gehört zu den Staaten, in denen lokal belegene Risiken grundsätzlich nur von Versicherungsunternehmen mit entsprechender lokaler Zulassung direkt versichert werden dürfen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Autoriteti i Mbikëqyrjes Financiare beziehungsweise Albanian Financial Supervisory Authority, kurz AFSA. Non-Admitted-Lösungen sind deshalb regelmäßig nur eingeschränkt oder überhaupt nicht zulässig.
- Berufshaftpflicht: Keine generelle Pflicht, aber häufig verlangt
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Nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand besteht in Albanien keine allgemein geltende gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für sämtliche Architekten und Ingenieure. Gleichwohl können Versicherungsnachweise im Rahmen von Lizenzierungsverfahren, bei öffentlichen oder EU-kofinanzierten Ausschreibungen sowie aufgrund vertraglicher Vorgaben des Auftraggebers verlangt werden. Ob zusätzlich eine Betriebs- oder allgemeine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit, der Projektstruktur und den jeweiligen Ausschreibungs- beziehungsweise Vertragsbedingungen ab.
Die versicherungsrechtlichen Anforderungen sollten deshalb vor Aufnahme der Tätigkeit mit dem Auftraggeber, der zuständigen Behörde und den beteiligten Versicherern abgestimmt werden.
- Haftung und Verjährung nach albanischem Recht
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Die zivilrechtliche Haftung von Architekten und Ingenieuren in Albanien richtet sich nach dem albanischen Zivilgesetzbuch, dem Kodi Civil, Gesetz Nr. 7850/1994 in der jeweils geltenden Fassung. Das albanische Vertragsrecht ist in wesentlichen Teilen durch kontinentaleuropäische und insbesondere italienische Rechtstraditionen geprägt.
Das albanische Zivilrecht kennt bei schwerwiegenden Baumängeln besondere Haftungsregelungen für Planer und Bauunternehmer. Dies kann insbesondere Mängel betreffen, welche die Standsicherheit, die dauerhafte Nutzbarkeit oder andere wesentliche Eigenschaften eines Bauwerks beeinträchtigen. In der Literatur und Praxis wird in diesem Zusammenhang teilweise auf Haftungszeiträume von bis zu zehn Jahren Bezug genommen.
Hieraus sollte jedoch nicht ohne weitere Prüfung auf eine mit der französischen oder italienischen Décennale vollständig vergleichbare Haftungsregelung geschlossen werden. Die Voraussetzungen, der Beginn und die Dauer möglicher Haftungs- und Verjährungsfristen sowie die Fristen zur gerichtlichen Geltendmachung können von der Art des Mangels, dem vertraglichen Leistungsbild und der jeweiligen rechtlichen Einordnung abhängen.
Internationale Projekte sicher begleiten
Als international agierender Versicherungsmakler verfügen wir über langjährige Erfahrung im Umgang mit grenzüberschreitenden Planungs- und Bauprojekten. Hierbei greifen wir auf ein weitreichendes Netzwerk kompetenter Versicherer und internationaler Kooperationspartner zurück. Gern entwickeln wir für Ihr nächstes Bauvorhaben in Albanien oder einem anderen internationalen Markt ein belastbares und auf die projektspezifischen Anforderungen abgestimmtes Versicherungskonzept.
Unsere Leistungen im Überblick
- Entwicklung, Ausschreibung und Koordination nationaler und internationaler Versicherungsprogramme
- Platzierung projektspezifischer und internationaler Spezialdeckungen
- Organisation lokaler Policen und Fronting-Lösungen im Ausland
- Gestaltung internationaler Masterprogramme einschließlich ergänzender Financial-Interest-Cover-Lösungen
- Internationales Risikomanagement
- Versicherungsrechtliche und risikotechnische Begleitung internationaler Bauvorhaben
- Unterstützung bei der Vertragsprüfung aus versicherungstechnischer Sicht
- Beratung und Begleitung im Schadenfall
- Regelmäßige Prüfung, Bewertung und Dokumentation bestehender Versicherungsvereinbarungen
Kontakt
AIC Architekten Ingenieur Consult Köhler & Co. KGKG Kammergericht
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Tel +49 (0)30 210029 60 (Zentrale)
info@aic-international.de
Auszüge / Quellen:
tradingeconomics.com/albania/gdp
World Bank, Albania Overview: worldbank.org/en/country/albania/overview
Wikipedia, Economy of Albania, Tourism in Albania sowie EU-Beitrittsstatus
Europäische Kommission, Enlargement – Albania: enlargement.ec.europa.eu/countries/albania_en