Volksrepublik China
- Allgemeines
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Die Volksrepublik China wurde 1949 gegründet und besteht aus 22 Provinzen (Taiwan wird von China als 23. Provinz betrachtet), fünf autonomen Gebieten, vier regierungsunmittelbaren Städten und zwei Sonderverwaltungszonen (Hongkong, Macao). Flächenmäßig machen die Gebiete der Inneren Mongolei, Tibet und Xinjang ca. 45% der gesamten Staatsfläche aus, wobei hier jedoch lediglich ca. 4% der Bevölkerung leben. Insgesamt hat das Land über 1,3 Mrd. Einwohner und ist damit das bevölkerungsreichste Land der Erde. Um das Bevölkerungswachstum zu kontrollieren, wird seit 1979 die sogenannte „Ein-Kind-Politik“ praktiziert. Die administrative Gliederung des zentralistischen Staats ist in sechs Ebenen unterteilt: nationale Ebene, Provinzebene, Bezirksebene, Kreisebene, Gemeindeebene, Dorfebene. In dem sozialistisch autoritären Einparteiensystem (KPCh- Kommunistische Partei Chinas) ist rein formal der Nationale Volkskongress das höchste Staatsorgan, das den Präsidenten, den Staatsrat, den Obersten Volksgerichtshof, die Zentrale Militärkommission und die Oberste Staatsanwaltschaft wählt. Die tatsächliche politische Führung liegt bei einem kleineren Personenkreis aus dem Politbüro und Militärführern. Allgemein haben wirtschaftliches Wachstum und Stabilität Vorrang vor der Demokratisierung und der Rechte des Einzelnen. Das Wirtschaftssystem hat sich seit 1978 von der Planwirtschaft zu einer Sozialistischen Marktwirtschaft gewandelt, die sich in einen privaten und einen öffentlichen Sektor unterteilt. Seit Einführung dieses Systems steigt der Anteil des Privatsektors am Bruttoinlandsprodukt kontinuierlich. 2001 ist die Volksrepublik China der Welthandelsorganisation (WTO) beigetreten.
Nice to Know
In China wird, ähnlich wie auch in Vietnam, sehr häufig indirekt kommuniziert. Eine direkte Verneinung wird als Gesichtsverlust bewertet. Ein Kopfnicken bedeutet nicht unbedingt eine Zustimmung und ein Lächeln ist nicht direkt mit Wohlgesonnenheit gleichzustellen. Kritische Bemerkungen zu Menschenrechten, zur Politik allgemein oder persönliche Fragen sollten in Gesprächen vermieden werden. Bestrebungen, sich der chinesischen Kultur zu nähern, können den geschäftlichen Erfolg steigern. Das korrekte Essen mit Stäbchen und Interesse an chinesischen Spezialgerichten gehört dazu. Glückszahlen sind z.B. 6, 8 und 9. Als Unglückszahlen gelten z.B. 4, 7 und 10. Die Aussprache der Zahl 4 im Chinesischen gleicht dem Wort „Tod“. In Hotels wird das 4. Stockwerk oft ausgelassen und auch die Zimmernummern 4 und 44 deswegen meistens nicht vergeben. Die Farben Rot und Gelb sollen Glück und Weisheit bringen (Brautkleider sind in der Regel rot). Die Farbe Weiß steht in China für Trauer, wohingegen Schwarz für Macht und Geld aber auch für fehlende Hoffnung steht.
- Berufsausübung
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Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen
Bezüglich der grundsätzlichen Reglementierung der Berufsausübung müssen zwei verschiedene Ebenen bzw. Lizenzierungsstufen betrachtet werden (Einzelpersonen und Büros). Zuständig für die Prüfung und Anerkennung der Berufsbezeichnung / des Titels „Architekt“ als Einzelperson, ist das „Practice Qualification Registration Centre of Ministry of Housing and Urban-Rural Development of the People’s Republic of China (PQRC)“ innerhalb des NABAR (National Administration Board of Architectural Registration). Die Zugangsvoraussetzungen zur Anerkennung als certfied architect sind im Decree 184 (Regulations concerning certified public architects)[1] festgesetzt und unterscheiden zwischen zwei Kategorien von Architekten. Weiterhin werden die nachfolgenden Fachbereiche unterschieden: Architectural Design, Structural Design, Mechanical/Electrical/Plumbing Design.
Architekten der Kategorie 1 (Grade-1 certified public architects) können alle Projekte ohne jede Einschränkung planen und durchführen. Die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen sind in Artikel 8 des Decree 184 beschrieben. Für die Registrierung / Anerkennung in der Kategorie 1 ist demnach zum Beispiel ein universitärer Master-Abschluss oder ein Doktortitel sowie eine nachgewiesene zweijährige praktische Erfahrung in der Berufsausübung (Absatz 1) oder ein Bachelor-Abschluss der Architektur sowie eine nachgewiesene dreijährige praktische Erfahrung in der Berufsausübung (Absatz 2) erforderlich. In den Absätzen 3 und 4 sind abweichende Zugangsvoraussetzungen ohne Bachelor oder Master-Abschluss geregelt, die fünf bis sieben Jahre Berufserfahrung voraussetzen. Der Absatz 5, Decree 184 ist mit dem sogenannten „Genie-Paragraf“ im deutschen Baukammergesetz vergleichbar und regelt Zugangsvoraussetzungen, ohne die zuvor genannten Qualifikationen, allein auf Basis herausragender Leistungen auf dem Gebiet der Architektur.
Zur Anerkennung als Architekt der Kategorie 2 (Grade-1 certified public architects) ist grundsätzlich kein universitärer Hochschulabschluss erforderlich. Für Architekten der Kategorie 2 gibt es jedoch z.B. eine Beschränkung hinsichtlich der maximalen Projektgröße, die durch den Staat geregelt ist (Baukosten max. 30 Mio. RMB / maximale Gebäudefläche = 10.000m²)[2].
Während für die Registrierung und das Führen der Eintragungsliste der Architekten aus Kategorie 1 (Grade-1 certified public architects) das NABAR (National Administration Board of Architectural Registration) zuständig ist, wird die Eintragungsliste der Architekten aus Kategorie 2 (Grade-2 certified public architects) in Ausschüssen der einzelnen Verwaltungseinheiten auf Provinzebene bzw. auf Ebene der Sonderverwaltungszonen und Gemeinden („administration committees of certified public architects of the various provinces, autonomous regions and municipalities directly under the central government„) geführt. [3]
Die Registrierung als „certified public architect“ ist für zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung muss 30 Tage vor Ablauf der Zweijahresfrist beantragt werden.
Die Ausübung des Berufs als certified architect ist nur als Mitglied einer architectural design unit, also einem Architekturbüro erlaubt. Eine architectural design unit benötigt wiederum eine Architectural Design License. Somit befasst sich die zweite Lizenzierungsebene mit Architekturbüros als Unternehmen bzw. als Rechtsform. Hierbei werden die Architectural Design Licenses in die Klassen A, B und C unterteilt. Diese Lizenz kann in den folgenden verschiedenen Fachkategorien beantragt werden: Architectural Design, Structural Design, Mechanical/Electrical/Plumbing Design.
Ergänzt werden diese Lizenzen durch die Comprehensive Architectural License, die im Bereich des Fassadenbaus, Innenausbaus, intelligenter Gebäudetechnik, dem Brandschutz und der Lichtplanung beschäftigt. [4]
Die Klasse A stellt die strengsten Anforderungen an die Qualifikationsmerkmale wie Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter oder Referenzobjekte. Ein neugegründetes Architekturbüro erhält im besten Fall die Lizenz der Klasse B, mit der Projekte nur bis zu einer gewissen Größe bearbeitet werden können. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss der Planer seine Lizenzklasse verpflichtend benennen. [5]
Schutz der Berufsbezeichnung
Siehe Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen.
Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)
Eine Mitgliedschaft in einer Kammer ist nicht erforderlich. Um die geschützte Berufsbezeichnung Architekt führen zu dürfen, muss man jedoch als certified public architect registriert sein und Mitglied einer design unit, also einem Architekturbüro, sein. [6] Die Prüfung und Registrierung der Anerkennung als certified architect wird direkt durch den Staat im beim PQRC organisiert. Ein wichtiger Berufsverband ist die Architectural Society of China. Weitere Informationen findet man auf der folgenden Internetseite: www.pqrc.org.cn/list.aspx?cid=9
Verfahren zur Berufsanerkennung
Architektenausbildung und Berufsanerkennung in China für lokale Architekten
Die Regelstudienzeit der Architekturstudiengänge mit einem Bachelor-Abschluss dauert 5 Jahre. Viele Universitäten in den großen Städten und Ballungszentren bieten ein Architekturstudium an. Weitere Informationen zu Studienmöglichkeiten für ausländische Studenten in China sind über CUCAS (China’s University an College Admission System) zu beziehen (http://www.cucas.edu.cn). Für die Berufsanerkennung als certified public architect sind nach dem Studium Praktika bzw. eine mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der folgenden Internetseite: www.pqrc.org.cn/list.aspx?cid=9
Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master
Das deutsch-chinesische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich regelt die Anerkennung von deutschen und chinesischen Hochschulabschlüssen allgemein und ist seit 2004 in Kraft. Weiterhin regelt dieses Abkommen die Berechtigung zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation im jeweiligen Land. Ein in Deutschland erlangter akademischer Grad kann in China unter Nennung der Fachrichtung und der Hochschule weiter geführt werden.[7]
Das deutsch-chinesische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/China.pdf
Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten
Der Artikel 36 des Decree 184 besagt, dass die berufliche Anerkennung als certified public architect ausländischer Architekten nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit möglich ist. Demnach sind die Randbedingungen des allgemeinen Eintragungsverfahrens zur Anerkennung als certified public architect zu beachten.[8]
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der folgenden Internetseite: www.pqrc.org.cn/list.aspx?cid=9Antragstellung für deutsche Architekten – Auflistung der Dokumente
Grundlegend benötigt man zur Antragsstellung Kopien von Diplomzeugnissen, Nachweise über die Berufserfahrung anhand früherer Bauprojekte und einen Nachweis der Kammermitgliedschaft. Aktuelle Antragsdokumente können auf der Internetseite des Practice Qualification Center of Ministry of Housing and Urban-Rural Development of the People’s Republic of China heruntergeladen werden.
Kosten
Bezüglich möglicherweise anfallender Gebühren bei Prüfung und Eintragung als zertifizierter Architekt liegen zur Zeit keine Informationen vor.
Fortbildungssystem
Die Lizenz als certified public architect ist auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt und muss danach neu beantragt werden. In diesen zwei Jahren müssen insgesamt 40 Stunden Weiterbildungsseminare belegt werden. Die Weiterbildungsseminare werden in Pflicht- und Wahlfächer unterteilt. [9]
typische Protektionismen
Generell ist der zweistufige Schutz der Berufsausübung sehr kompliziert und für Europäer schwer verständlich. Die Möglichkeit, mit einem chinesischen Partnerbüro Projekte in China durchzuführen, besteht seit dem Erlass des Decree 114 im Jahr 2002.[10] Danach wurden einige Gesetze zur Vereinfachung des Markteinstiegs erlassen. Seit 2006 bestehen die rechtlichen Rahmenbedingungen in China als eigenständiges ausländisches Unternehmen aufzutreten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für deutsche Architekten, als Angestellte in einem chinesischen Design Institute zu arbeiten, insofern seitens des Arbeitgebers keine nachgewiesene chinesische Zertifizierung als Architekt gefordert ist. Eine selbständige Arbeit als einzelner freiberuflicher Architekt und eigenverantwortliche eigenständige Projektabwicklung sind jedoch ohne Bürogründung in China nicht möglich. Die eigene inländische Bürogründung setzt den Erwerb einer Architectural Design License voraus, die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist (Eigenkapital variiert je nach Lizenz, z.B. ca. 60 Mio. für eine Lizenz im Bereich der Bauingenieurtätigkeit, weitere Anforderungen an Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter) [11]. Für einen eigenständigen Markteintritt ohne chinesischen Partner ist die Gründung eines sogenannten Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) notwendig, wobei das gebundene Kapital ausschließlich beim ausländischen Mutterunternehmen liegt. Die Haftung beschränkt sich dann auf das Firmenkapital. Aufträge können dann zwar auch über Wettbewerbe generiert werden, ein tatsächlich konkreter Projektauftrag ist hingegen nur in Kooperation mit einem chinesischen Design Institute möglich, das die Befähigungsnachweise in Form der entsprechenden Lizenzen für die jeweilige Projektart und Projektgröße besitzt. Ansonsten müssen ausländische Architekturbüros in China ihr Tätigkeitsfeld auf reine Beratungsleistungen beschränken. Ein mögliche Form der Zusammenarbeit wäre die sogenannte „Foreign-Invested Partnership“ (Decree No. 47 of the State Administration for Industry and Commerce). Hierbei muss jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Haftungsproblematik gelegt werden. Weiterführende Informationen zum rechtlichen Rahmen und Gründungsmodalitäten sind Decree 113 und Decree 114 und den Implementierungsregelungen aus Circular 18 und Circular 78 zu entnehmen. [12]
Im Bereich des Projektmanagements sind weiterhin Decree 155 (Foreign-Invested Construction Service Enterprises– FICES), Circular 22 und Decree 29 (Measures for Recognising the Qualifications of Engineering Consulting Entities) zu beachten. Die Bildung von Baukonsortien unter ausländischer Beteiligung wird dadurch verhindert, dass die niedrigste Lizenz der Partner maßgebend ist. Ausländische Baufirmen und Bauingenieursfirmen verfügen in der Regel maximal über eine Lizenz der Klasse B und scheiden deswegen als Partner für staatliche Baufirmen mit der Lizenz der Klasse A aus. [13]
Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011, http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/, 24.07.2012Stellenwert des Architekten (besonders deutscher Architekten)
Der Beruf des Architekten genießt nach Einschätzung vieler ausländischer Architekten, die in China arbeiten oder gearbeitet haben, allgemein ein nicht ganz so hohes Ansehen in der Gesellschaft, wie es in Deutschland und Europa der Fall ist. [14] Speziell bei Großprojekten werden jedoch gezielt ausländische Stararchitekten angefragt, um durch die europäische Architektursprache und klanghafte Namen frühzeitig Prestige auf ein Bauprojekt zu legen. Deutsche Architekten genießen in China ein relativ hohes Ansehen, weil mit Ihnen das Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ verbunden wird. In Bezug auf nachhaltiges und energieoptimiertes Bauen wird deutschen Architekten allgemein ein großes Knowhow zugesprochen. [15]
Situation der Architekturbüros
Wenn man die Bautätigkeit in China näher betrachtet, dann wird man feststellen, dass wenige große staatliche Design Institute einen Marktanteil von geschätzten 60% innehaben. Auf private Architekturdienstleister entfallen ca. 30% des Bauvolumens und lediglich 10% werden von ausländischen Büros geplant. Zum Teil werden Projekte aber auch in Kooperationen der verschiedenen Bürotypen durchgeführt. Die verschiedenen Bürotypen bzw. Unternehmensformen des chinesischen Planungsmarkts werden nachfolgend kurz beschrieben.[16]
Staatlich dominierte lokale Designinstitute (LDI)
Die lokalen Design Institute entstanden aus reinen staatlichen Planungsabteilungen, die vormals auf nationaler Ebene oder auf Ebene der Provinzen tätig gewesen sind. Zum Teil wurden diese Design Institute zwischenzeitlich privatisiert, wobei der Staat jedoch Anteilseigner bleibt und somit weiterhin Einfluss ausüben kann. Teilweise sind die Design Institute auch weiterhin komplett unter staatlicher Führung. Die LDI verfügen in der Regel über alle notwendigen Design Lizenzen auf den verschiedenen Fachebenen, haben meistens weit über tausend Mitarbeiter und sind in klarabgetrennte Planungsabteilungen gegliedert. Hauptsächlich werden große Bau- und Infrastrukturprojekte bearbeitet. Es ist jedoch ein Wandel dahingehend zu erkennen, dass sich innerhalb einiger LDI „Studios“ gebildet haben, die auch kleinere private Projekte bearbeiten und sich dabei alle notwendigen Lizenzen des LDI nutzen können. Diese Entwicklung hat ihren Ursprung sicherlich im zuzunehmenden Konkurrenzkampf zwischen LDI, privaten chinesischen und ausländischen Architekturbüros. [17]
Private chinesische Architekturbüros
Ein privates Architekturbüro zu gründen war erst seit ca. 1995 möglich, als auch das Decree 184 erlassen wurde. Die ersten privaten Büros zählen heute zu den bekanntesten. Private Architekturbüros sind auch hauptsächlich auf dem privaten Bausektor beheimatet und sind meistens aufgrund fehlender Lizenzen in verschiedenen Fachgebieten auf die Kooperation mit LDI angewiesen.[18]
Ausländische Architekten
Kurz nach dem Beginn der Liberalisierung des Planungsmarkts Ende der 90er Jahre kamen bereits die ersten ausländischen Architekturbüros nach China. Zu Beginn waren nur große weltweit renommierte Architekturbüros vertreten. Mittlerweile ist die größere Anzahl der ausländischen Büros eher bei den kleinen bis mittleren Größe zu sehen. [19]
Zahl der Architekten
Nach Angaben aus dem Jahr 2007 gibt es in China 15.659 registrierte Grade 1- certified public architects und 26.303 registrierte Grade 2- certified public architects. Weiterhin gab es in diesem Jahr 26.558 Grade-1 Structural engineers und 6.453 Grade-2 Structural engineers. [20] Über eine Comprehensive Architectural License der Klasse A verfügen nach offiziellen Angaben aus dem Jahr 2008 landesweit 1.240 Design Institute (Architektur- und Ingenieurbüros), über eine Lizenz der Klasse B hingegen 1.686 Design Institute. Insgesamt sind landesweit jedoch ca. 1.24 Mio. Design Institute registriert. [21] Aktuellere Datenerhebungen liegen derzeit nicht vor.
Gehalt
Gehälter angestellter Architekten fallen generell etwas niedriger aus als in Deutschland, jedoch wird vom Arbeitgeber teilweise kostenlos eine Unterkunft gestellt. Die Gehälter und auch die Lebenshaltungskosten können je nach Stadt / Provinz stark variieren. Außerdem ist das Gehalt ausländischer Architekten augenscheinlich höher als das der Einheimischen. Es gibt wenig repräsentative Gehaltsumfragen, deren Ergebnisse sich auf China in der Gesamtheit übertragen lassen. Laut einer Gehaltsumfrage der Personalvermittlungsagentur J.M. Gemini Personnel Ltd. bei chinesischen, wie auch teilweise ausländischen Angestellten für eine Auswahl chinesischer Städte, liegt das durchschnittliche Gehalt eines zertifizierten Architekten mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung bei 22.000-38.500 RMB (ca. 2.500 bis 4.500€). Das Gehalt eines Architekten mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung liegt bei 19.500-30.500 RMB (ca. 2.300 bis 3.500€). [22] Monatsgehälter in dieser Höhe wären somit eigentlich mit dem deutschen Gehaltsniveau vergleichbar, repräsentieren aber sicherlich nicht das durchschnittliche Einkommen für das Gros chinesischer Architekten im gesamten Land.
Größen der Architekturbüros (Mitarbeiter, Umsatz)
Staatlich dominierte lokale Designinstitute (LDI) haben in der Regel mindestens 1.000 Mitarbeiter, die auf verschiedene Planungsabteilungen aufgeteilt sind. Das derzeit wohl größte Design Institute ist die Shanghai Xian Dai Architectural Design Group, die 2007 einen Jahresumsatz von ca. 256 Mio. $ konstatierte. Private Design Institutes sind dagegen bezogen auf Mitarbeiterzahl, Struktur und Umsatz wesentlich heterogener. Alle notwendigen Fachlizenzen besitzen meistens nur die staatlich dominierten Design Institute. [23]
[1] Regulations of the People’s Republic of China Concerning Certified Public Architects. Promulgated by Decree No.184 of the State Council of the People’s Republic of China. http://www.asianlii.org/cn/legis/cen/laws/rccpa445/ 11.12.2012
[2] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAIGTAI Germany Trade & Invest) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011
[3] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011
[4] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011
[5] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011
[6] Regulations of the People’s Republic of China Concerning Certified Public Architects. Promulgated by Decree No.184 of the State Council of the People’s Republic of China. http://www.asianlii.org/cn/legis/cen/laws/rccpa445/ 11.12.2012
[7] Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeit im Hochschulbereich. http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/China.pdf 11.02.2013
[8] Regulations of the People’s Republic of China Concerning Certified Public Architects. Promulgated by Decree No.184 of the State Council of the People’s Republic of China. http://www.asianlii.org/cn/legis/cen/laws/rccpa445/ 11.12.2012
[9] Ministry of Construction of the People’s Republic of China. Order No. 167, Article 34. http://www.pqrc.org.cn/show.aspx?id=1219&cid=56 04.02.2013
[10] Decree of the Ministry of Construction of PRC and the Ministry of Foreign Trade and Economic Cooperation of PRC. Regulations on Foreign-invested Construction Design Enterprises. http://www.fdi.gov.cn/pub/FDI_EN/Laws/law_en_info.jsp?docid=51367 11.12.2012
[11] Germany Trade and Invest (GTAI):Optionen der deutschen Bauwirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten -Brasilien, VR China, Indien, USA, Vereinigte Arabische Emirate. 2011. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/03/pub201203228000_16522.pdf 06.11.2012. S. 37/38
[12] Germany Trade and Invest (GTAI):Optionen der deutschen Bauwirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten -Brasilien, VR China, Indien, USA, Vereinigte Arabische Emirate. 2011. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/03/pub201203228000_16522.pdf 06.11.2012. S. 37/38
[13] Germany Trade and Invest (GTAI):Optionen der deutschen Bauwirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten -Brasilien, VR China, Indien, USA, Vereinigte Arabische Emirate. 2011. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/03/pub201203228000_16522.pdf 06.11.2012. S. 37/38
[14] Kiefer, Thomas: Chinas Bauplanung wird besser. In: DBZ. H. 4. 2008. S. 18
[15] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 18
[16] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 13 ff.
[17] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011.
[18] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011.
[19] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 13 ff.
[20] Danish Association of Architectural Firms: Analysis of the market in China. Kopenhagen: 2008. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Internationalt/Landeinformation/Asien-og-Australien/~/media/Dark/Medlemsservice-dokumenter/Internationalt/Lande/5.4.6.1_China_2008.ashx 11.02.2013
[21] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf 24.05.2011. S. 18
[22] GUIDE TO CHINA MARKET, SALARIES 1st Quarter 2013. http://www.gemini.com.hk/assets/doc/survey_china.pdf 06.02.2013
[23] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf 24.05.2011. S. 18
- Architektenvertrag
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Allgemeines Vertragsrecht
Das chinesische Rechtssystem basiert im Wesentlichen auf der kontinentaleuropäischen Rechtsordnung, befindet sich jedoch noch im Aufbau. Seit dem Beitritt zur WTO im Jahre 2001 sind viele wirtschaftsrechtliche Reformen im Gange. [1] „Das Vertragsgesetz (1999) enthält mit seinen 428 Paragraphen wichtige schuldrechtliche Regelungen, etwa zur Form und zum Zustandekommen des Vertrages. Ferner sind einige moderne Vertragstypen in dieses Gesetz aufgenommen, die für den Baubereich wesentlich sind, so der Bauvertrag, aber auch die Treuhand, der Kommissions- sowie der Maklervertrag. Die im Vertragsgesetz angesprochenen Bauverträge umfassen Planungs-, Überwachungs- und Bauleistungen für Bauprojekte, sind also für Architekten und planende Ingenieure verbindlich. „[2]
Die Mindestinhalte von Architekten- und Planungsverträgen sind sehr einfach geregelt. Der Vertrag soll ein Zeitlimit für die Übergabe / Aushändigung der Planungsunterlagen festsetzen, eine Schätzung des Projektbudgets enthalten, Angaben zu Qualitäten, Angaben zum Honorar des Planers und weitere individuelle Vertragsbestimmungen, die die Zusammenarbeit zwischen Planer und Bauherr regeln sollen. Bei Nichterbringung des Vertragsinhaltes seitens der Planer kann der Bauherr eine Nachbesserung, eine Kürzung des Honorars oder auch Schadensersatz verlangen. In Artikel 285 des Vertragsgesetzes ist weiterhin geregelt, dass der Planer eine gesonderte Vergütung für Mehraufwendungen verlangen kann, die z.B. durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstanden sind. [3]
„Das chinesische Baurecht zeichnet sich durch eine Trennung von Planung, Errichtung und Bauüberwachung aus. Diese Trennung soll die Qualität und Sicherheit des Bauvorhabens gewährleisten, wurde in der Vergangenheit aber von ausländischen Unternehmen als der internationalen Praxis des integrierten Projektmanagements (Engineering Procurement and Construction, EPC, turnkey) zuwiderlaufend kritisiert. In die zu erwartende Neufassung des Baugesetzes soll auch das integrierte Projektmanagement bei turnkey-Projekten aufgenommen werden. „[4]
typischer Vertragsumfang (Generalplaner, LPs, nur Entwurf)
Im Decree 184 sind die Bereiche, in denen zertifizierte Architekten Leistungen erbringen wie folgt angeführt:
„(1) Architectural design; (2) Consultation on architectural design technology; (3) Investigation and appraisal of buildings; (4) Direction and supervision of construction projects of which he has headed design; and (5) Other professional services prescribed by the construction administration of the State Council. „[5]
Weitere Informationen zur Untergliederung der Leistungsphasen in China finden Sie unter Rubrik „Leistungsinhalte“.
Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)
Das „Chapter XV Work Contracts“ des Vertragsgesetzes regelt Werkverträge allgemein. Das „Chapter XVI Construction Project Contract“ regelt Bau-Projekt-Verträge, die die Projektierung, das Entwerfen und Konstruieren beinhalten. [6] Das gesamte chinesische Vertragsgesetz kann auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:
http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383564.htm
Vertragsvorlagen
Vertragsvorlagen wurden im Jahr 2000 gemeinsam vom „Ministry of Housing and Urban-Rural Development“ (http://www.mohurd.gov.cn/) und der „State Administration for Industry and Commerce“ (http://www.saic.gov.cn/english/index.html) herausgegeben („standard forms of construction engineering and design contracts for civil construction projects“ sowie „standard forms of construction engineering and design contracts for professional construction projects„. [7]
[1] GTAI https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=643650.html 06.02.2013
[2] Gloyer, Christian: China- Mentalität, Recht, Steuern. http://www.bakcms.de/nax/Laender-Infos/China/China_Mentalitaet_Recht_Steuern.pdf 24.05.2011 S. 12
[3] Gloyer, Christian: China- Mentalität, Recht, Steuern. http://www.bakcms.de/nax/Laender-Infos/China/China_Mentalitaet_Recht_Steuern.pdf 24.05. 24.05.2011 S. 31
[4] Gloyer, Christian, China- Mentalität, Recht, Steuern. http://www.bakcms.de/nax/Laender-Infos/China/China_Mentalitaet_Recht_Steuern.pdf 24.05. 24.05.2011 S. 17
[5] Regulations of the People’s Republic of China Concerning Certified Public Architects. Promulgated by Decree No.184 of the State Council of the People’s Republic of China. http://www.asianlii.org/cn/legis/cen/laws/rccpa445/ 11.12.2012
[6] Contract Law of the People’s Republic of China, Article 269 und Article 274, The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China: Laws & Regulations Database: Contract Law of the People’s Republic of China. http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383564.htm 11.12.2012
[7] Wang Jihong, Gao Lichun, Qiu Jian, Zhang Xiaofeng, Shi Jie and Xie Yi (V&T Law Firm): China. In: Getting the Deal through. Construction 2012. http://www.vtlaw.cn/UploadFile/File/2011/10/10/1303520b34c593-c.pdf 11.02.2013
- Leistungsinhalte
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Leistungsphasen
In China werden Architekturleistungen in die drei Leistungsphasen Vorplanung (Concept Design), Entwurfsplanung (Preliminary Design) und die Ausführungsplanung (Detailed Design) unterteilt. Nach jeder dieser Phasen müssen notwendige Zustimmungen der Behörden eingeholt werden (z.B. Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz betreffend). Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung sind in China keine originären Architektenleistungen, sondern wurden in der Vergangenheit meist von staatlichen Bauabteilungen ausgeführt.[1] Eine Übersicht der üblichen bzw. möglichen Aufgabenverteilung innerhalb der drei Leistungsphasen und vergleichbaren Leistungsphasen der HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im Rahmen der Zusammenarbeit von ausländischen Architekturbüros und chinesischen Design Instituten ist nachstehend zu finden.
Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Mitwirkungsmöglichkeiten ausländischer Architekten in China. [2]typischer Leistungsumfang (komplette Bauleitung, „künstlerische“ Oberbauleitung)
Wie zuvor schon erwähnt sind Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung in China, im Gegensatz zu Deutschland, in der Praxis eigentlich nicht im Aufgabenbereich der Architekten angesiedelt. Die dem Projektmanagement zuzuordnenden Bereiche, vergleichbar mit den deutschen Leistungsphasen 6-9, sind seit 2004 erstmals durch das Circular 200 „Experimental Regulations on Construction Engineering Project Management“ geregelt. Seit 2005 existiert weiterhin das Decree 29 „Measures for Certifiying the Qualifications of Engineering Consultancy Entities“ zur Regelung der Qualifikationsanforderungen für Ingenieurdienstleister, das 2009 durch die Notice 620 „On the Application of Several Articles in the Measures for Certifiying the Qualifications of Engineering Consultancy Entities“ auch auf den Bereich des Projektmanagements ergänzt worden ist. Somit bestehen Überschneidungen zwischen Decree 29 und dem Circular 200. Das Decree 155 zur „Administration over Foreign-invested Construction Services Enterprises (FICSE)“ setzt ebenso Anforderungen an Qualifikationen für die Baukontrolle (Construction Supervision) fest. Ob demzufolge Projektmanagementleistungen, die in Decree 200 geregelt sind auch durch Unternehmen ausgeführt werden dürfen, die nach Decree 155 befähigt sind, bleibt unklar geregelt. Es bleibt den jeweiligen Vertragsparteien bei Bauprojekten in China überlassen dem ausländischen Architektur- oder Ingenieurbüro eine beratende Tätigkeit im Rahmen der Qualitätssichernden Baubegleitung (künstlerische Oberbauleitung) zuzusprechen. [3]
[1] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 35
[2] Eigene Darstellung nach Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf 24.05.2011. S. 37
[3] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 19
- Honorar
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rechtliche verpflichtende Honorarordnung
Seit dem Jahr 2002 gibt es staatlich festgesetzte preisrechtliche Regelungen für Architektenleistungen in Form der Gebührenordnung für Begutachtung und Design (Gongcheng Kancha Sheji), herausgegeben von der National Development and Reform Commission (NDRC) und dem Bauministerium. Die Honorarordnung gilt für alle Dienstleistungen von chinesischen Architektur- und Designbüros und beinhaltet Basissätze für einzelne Leistungsphasen, die je nach Projektart einen Auf- bzw. Abschlag von 25% erfahren können. Im Durchschnitt beläuft sich nach Aussage von Marktkennern das Honorar für Privatprojekte auf ca. 5% der Projektsumme (ohne Infrastruktur und Prestigeprojekte). Somit liegt das durchschnittliche Honorar unterhalb der HOAI-Sätze, steht jedoch auch einem geringeren Leistungsumfang entgegen. Honorare und auch Leistungsumfang für ausländische Architekturbüros werden hingegen in den Kooperationsverträgen mit den jeweiligen Design Instituten verhandelt. [1] Unterhalb einer Projektsumme von fünf Millionen RMB (ca. 500.000€) sind Honorare jedoch frei verhandelbar. [2]
[1] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 17
[2] Gloyer, Christian; Zhang, Yu: Das China- Handbuch. Management, Recht & Steuern. Shaker Media. 2009. S. 175 f.
- Haftung/Versicherung
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Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen
Aufgrund der besonders bei ausländischen Architekturbüros in China weitverbreiteten Trennung von Planung und Bauausführung liegt der Schwerpunkt der Haftungsproblematik im Bereich von Planungsfehlern. Hierbei ist zu beachten, dass zunächst das federführende Local Design Institute bzw. der zuständige in China registrierte bzw. zertifizierte Architekt, der die Bauantragspläne und Ausführungspläne prüft und unterzeichnet hat, gegenüber dem Bauherrn haftet. Grundsätzlich sind natürlich die verschiedenen Kooperationsformen von deutschen Architekturbüros und chinesischen Partnerbüros maßgebend für die Regelung zur Haftung im Einzelfall. Der verantwortliche Architekt bzw. Ingenieur haftet gegenüber seinem unmittelbaren Vertragspartner. Begeht ein deutsches Architekturbüro in der Zusammenarbeit mit einem chinesischen Architekturbüro nachweislich einen Planungsfehler, so kann das deutsche Architekturbüro für Haftungsansprüche des Bauherrn gegenüber dem chinesischen Partner in Regress genommen werden. Insofern der Architekt als Subunternehmer eines Generalunternehmers auftritt, haftet er nach Artikel 29 des Construction Law of the People’s Republic of China sowohl selbst, als auch der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn gesamtschuldnerisch.[1]
Bezüglich der Haftung gegenüber dem Auftraggeber ist im Vertragsgesetz in den Artikeln 280 bis 284 folgendes geregelt:
„Article 280 Where losses are caused to a contract-offering party due to the fact that the prospecting or designing does not conform to the quality requirements or that the prospecting or designing documents are not submitted as scheduled, thus delaying the period for construction, the prospecting or designing party shall go on perfecting the prospecting or designing, reduce or waive the prospecting or designing fees and make compensation for the losses.
Article 281 If the quality of a construction project fails to meet the contracted requirements due to reasons attributable to the construction party, the contract-offering party has the right to demand the repair, reworking or reconstruction free of charge by the construction party within a reasonable period of time. If delivery is delayed because of the repair or reworking and reconstruction, the construction party shall bear the liability for breach of contract.
Article 282 If a construction project causes personal injury and property losses due to reasons attributable to the contractor within a reasonable period of use of the project, the contractor shall hold the liability for losses.
Article 283 If the contract-offering party fails to provide raw materials, equipment, sites, funds or technical materials at the contracted time and pursuant to the contracted requirements, the contractor may extend correspondingly the period of construction and has the right to demand compensation for the losses caused by work stoppage and workers‘ forced idleness.
Article 284 If a construction project is stopped or suspended in mid course due to reasons attributable to the contract-offering party, the contract-offering party shall take measures to make up for the loss or reduce the loss, and compensate the contractor for any losses and actual expenses caused by work stoppage, workers‘ forced idleness, back transportation, transfer of machinery equipment and piling up of materials and structural components.“[2]
Im Artikel 282 des Vertragsgesetzes wird demnach festgesetzt, dass ein Unternehmer auch für Körper- und Eigentumsschäden haftet, die während „einer angemessenen Gebrauchszeit“ des Gebäudes auftreten. Somit besteht im Umkehrschluss für den Architekten bzw. Planer auch das Problem der deliktischen Haftung gegenüber Dritten, wenn zum Beispiel ein Unternehmer den Architekten aufgrund eines Planungsfehlers in Regress nehmen würde. In diesem Zusammenhang ist der Begriff der „angemessenen Gebrauchszeit“ schwierig einzugrenzen.[3] Grundsätzlich kann der Bauherr bzw. Auftraggeber bei Nichterbringung des Vertragsinhaltes aus dem Architektenvertrag oder mangelhafter Planung eine Nachbesserung, eine Kürzung des Honorars oder auch Schadensersatz verlangen (Artikel 280, Vertragsgesetz).
Bezüglich der Mängelgewährleistung ist in Art. 62 des Construction Law of the People’s Republic of China folgendes festgehalten:
„The system of warranty of quality shall be applied for construction projects. The scope of warranty of quality for construction projects shall cover the civil engineering projects, such as the base structure of the foundation, the main structure and waterproof roofing as well as installation of electric circuits, water supply and sewer pipelines, heating and cooling systems, etc.; the warranty period shall be defined in accordance with the principles of guaranteeing the normal use of the building within its rational service life and protecting the user’s, lawful rights and interests. The specific scope of warranty of quality and the minimum period of warranty shall be prescribed by the State Council.“[4]
Demnach werden die Gewährleistungsfristen in China je nach Leistungsgegenstand bzw. Leistungsbereich unterschiedlich anhand der „gewöhnlichen Nutzungsdauer“ behandelt.
Die oben genannten Regelungen sehen eine Unterteilung in die folgenden Bereiche vor:
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- Fundamente und tragende Gebäudestruktur
- Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung
- Haustechnische Anlagen zur Beheizung oder Kühlung von Gebäuden
mit allen Installationen und Leitungen
Für die Tragkonstruktion des Gebäudes wird eine gewöhnliche Nutzungsdauer mit der des gesamten Gebäudes gleichgesetzt, sodass theoretisch hierfür eine Gewährleistungsfrist von 50-70 Jahren bestünde. Diese Regelung ist selbst in China umstritten.
Abdichtungen von Gebäuden unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
Im Rahmen der Gewährleistungsfristen gehen alle Mängelbeseitigungen zu Lasten des Unternehmers. Es ist üblich, einen Sicherheitseinbehalt in der Höhe von 5% als Gewährleistungssumme beim Vertragsabschluss zu vereinbaren. Die Rückzahlungsfrist ist im Gegensatz zu Gewährleistungsabsicherungen, wie wir sie aus Deutschland kennen, nicht an die Gewährleistungsfrist gekoppelt, sondern wird separat vereinbart (in der Regel zwei Jahre). Kommt der Unternehmer seiner Pflicht der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der Auftraggeber bzw. Bauherr die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten beim Unternehmer geltend machen oder vom Sicherheitseinbehalt in Abzug bringen. [5]
Versicherungspflichten
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist freiwillig. Voraussetzung für eine Berufshaftpflicht ist eine vorliegende Designlizenz, sodass im Wesentlichen größere Local Design Institutes und größere private Büros darüber verfügen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr und muss nach Ablauf der Frist verlängert werden. Angeboten werden Berufshaftpflichtversicherungen für Architekturbüros von der People’s Insurance Company of China (PICC). Die in China tätigen großen deutschen Architekturbüros verfügen in der Regel über eine internationale Berufshaftpflicht, die über die deutsche Muttergesellschaft abgewickelt wird. [6]
Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen
Grundsätzliche Informationen zur Auslandshaftpflichtversicherung deutscher Architekten
[1] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm 11.12.2012
[2] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Contract Law of the People’s Republic of China. http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383564.htm 11.12.2012
[3] Gloyer, Christian: Baurecht in China. In: Bielefeld, Bert; Rusch, Lars- Phillipp: Bauen in China. Handbuch für Architekten und Ingenieure. Basel: Birkhäuser. 2006. S. 79 f.
[4] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm 11.12.2012
[5] Zhao, Hang; unter Mitarbeite von Hök, Götz- Sebastian: § 35 China. In: Hök; Götz- Sebastian. Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. 2. Auflage. Berlin: Springer-Verlag. 2012 S. 888
[6] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 28
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- Baurecht
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Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften
Das chinesische Baurecht ist in wesentlichen Teilen im Construction Law of the People’s Republic of China aus dem Jahr 1997 geregelt. Ausnahmen für genehmigungsfreie kleinere Bauvorhaben sind laut Artikel 7 möglich. Das Gesetz beinhaltet allgemeine Regelungen (Kapitel 1), Bestimmungen zur Baugenehmigung inkl. Vorschriften zu Befähigungsnachweisen für die Planer und auch ausführenden Baufirmen (Kapitel 2), Bestimmungen zur Ausschreibung und Vergabe (Kapitel 3) sowie Vorschriften zur Bauausführung inkl. Bestimmungen zur Sicherheit auf der Baustelle, zur Qualitätssicherung und Haftung (Kapitel 4). [1] Für ausländische Firmen, die in China tätig werden wollen, bietet die folgende Publikation eine umfangreiche Übersicht zum Baugesetz:
Howlett, Ashley: PRC Construction Law – A Guide for foreign Companies. Singapur: CCH Asia. Wolters Kluwer. 2008
Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)
Wichtige gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Raumordnungsvorschriften sind in The Town and Country Planning Act of the P. R. China / The Urban and Rural Planning Act of the P. R. China aus dem Jahr 2007 zu finden.[2] Dieses Gesetz wird durch weitere Gesetze auf nationaler und kommunaler Ebene ergänzt, die die Umsetzung garantieren sollen.
National übergeordnet sind die sogenannten „Sectoral Plans“ (Fünf-Jahres-Pläne), die wirtschaftliche und soziale Entwicklungspläne darstellen. Diese sind hierarchisch aufgebaut, um die übergeordneten Ziele des National Economic and Social Development Plans verwirklichen zu können. [3]
Das System beinhaltet neben dem Nationalen Entwicklungsplan auch Entwicklungspläne auf den anderen Ebenen der Provinzen etc. Regelungen des National Economic and Social Development Plans können z.B. die folgenden Themenbereiche betreffen[4]:
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- Entwicklung von Infrastruktur-Projekten der Landwirtschaft, Wasserkraft, Energieprojekte, Verkehrsprojekte, Kommunikation, Nutzung und Schutz von Rohstoffen
- Umweltschutz, Katastrophenschutz und Klimaschutz
- Wissenschaft und Technologie, Bildung, Kultur,
- Gesundheit, soziale Sicherheit, die Landesverteidigung etc. [5]
Die wichtigen Gesetze im Rahmen der „Sectoral Plans“ sind:
-
- The Environmental Protection Act of the P. R. C.
- The Code for Nature Reserves of the P. R. C.,
- The Water Act of the P. R. C.
- The Forest Act of the P. R. C.
- The Land Management Act of the P. R. C.
- The Historic Heritage Protection Act of the P. R. C.
- The Highway Act of the P. R. C. [6]
Die Sectoral Plans können wie folgt in Gruppen zusammengefasst werden:
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- Sectoral Plans auf nationaler Ebene
- Sectoral Plans auf Ebene der Provinzen
- Sectoral Plans auf Ebene der Städte
- Sectoral Plans auf Bezirksebene
Die Sectoral Plans sind als Konzeptpläne zu verstehen, die auf der jeweiligen Ebene konkretisiert werden (National Urban System Plan, Provincial Urban System Plan, Urban Master Plan, Urban Regulatory Plan, Site Plan at Municipal Level, Town Masterplan, Town Regulatory Plan, Site Plan at County Level, Rural Plan, Village Plan). Eine Übersicht der einzelnen Planungsebenen und Verbindungen der Sectoral Plans und der Pläne gemäß des Town and Country Planning Act ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Das Planungssystem in China
Eigene Darstellung nach Yin, Chengzhi: Comparative research of spatial control in urban detailed planning in China and Germany. Universität Stuttgart: Dissertation, 2008Normung
Zuständig für Normung und Standardisierung ist die 2001 gegründete Standardization Administration of the People’s Republic of China (SAC). Für den internationalen Austausch sollen der Anschluss an die International Organization for Standardization (ISOISO International Organization for Standardization) und die International Electronic Commission (IEC) sowie der Austausch mit anderen internationalen Normungsorganisationen sorgen. [7]
Eine Übersicht über das chinesische Normungswesen und über die derzeit 518 technischen Normungsbereiche (Chinese Technical Committees of Standardization), auch aus dem Bauwesen, sind auf der nachfolgenden Internetseite zu finden:
http://www.sac.gov.cn/sac_en/KnowledgeofStandards/
Baugenehmigungsverfahren
Bestimmungen zur Baugenehmigung inkl. Vorschriften zu Befähigungsnachweisen für die Planer und auch ausführenden Baufirmen sind in Kapitel 2 (Artikel 7- Artikel 14) des Construction Law of the People’s Republic of China geregelt.[8] Das Genehmigungsverfahren kann jedoch von Behörde zu Behörde Unterschiede aufweisen. Neben der eigentlichen Baugenehmigung muss auch eine Genehmigung der Landnutzung vorliegen. Einer der wesentlichen Unterschiede zum deutschen Genehmigungsverfahren ist, dass ein Nachweis zur Finanzierung im Rahmen der Baugenehmigung vorgelegt werden muss. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie auch unter der Rubrik Leistungsinhalte.
Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank, Doing Business, http://www.doingbusiness.org/rankings, 24.07.2012[1] Construction law of the People’s Republic of China, The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China: Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm aufgerufen am 11.12.2012
[2] Law of the People’s Republic of China on Urban and Rural Planning http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2009-02/20/content_1471595.htm 11.12.2012
[3] Yin, Chengzhi: Comparative research of spatial control in urban detailed planning in China and Germany. Universität Stuttgart: Dissertation, 2008 http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2008/3599/pdf/DissertationChengchiYin2148070.pdf 11.12.2012. S. 26 ff
[4] Yin, Chengzhi: Comparative research of spatial control in urban detailed planning in China and Germany. Universität Stuttgart: Dissertation, 2008 http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2008/3599/pdf/DissertationChengchiYin2148070.pdf 11.12.2012. S. 26 ff
[5] Yin, Chengzhi: Comparative research of spatial control in urban detailed planning in China and Germany. Universität Stuttgart: Dissertation, 2008 http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2008/3599/pdf/DissertationChengchiYin2148070.pdf 11.12.2012. S. 26 ff
[6] Yin, Chengzhi: Comparative research of spatial control in urban detailed planning in China and Germany. Universität Stuttgart: Dissertation, 2008 http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2008/3599/pdf/DissertationChengchiYin2148070.pdf 11.12.2012. S. 27
[7] Standardization Administration of the People’s Republic of China (SAC) http://www.sac.gov.cn/sac_en/ 11.12.2012
[8] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm 11.12.2012
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- Bauvertrag
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Vergabeverordnungen
Regelungen zur Ausschreibung und Vergabe trifft u. A. Kapitel 3 des Construction Law of the People’s Republic of China (Artikel 19 – Artikel 29).[1] Die Ausschreibung öffentlicher Projekte ist gesetzlich geregelt. Ab einer gewissen Projektgröße muss öffentlich ausgeschrieben werden. Unter gewissen Umständen muss eventuell sogar international ausgeschrieben werden.[2]
Die relevanten Gesetze, die öffentliche Ausschreibungen regeln, sind nachfolgend aufgeführt:
Die Umsetzung des The Tendering And Bidding Law of The People’s Republic Of China obliegt der National Development and Reform Commission (NDRC,) wohingegen für das Government Procurement Law das Finanzministerium zuständig ist. Da sich die Anwendungsbereiche der beiden Gesetze inhaltlich zum Teil überschneiden, kommt es aufgrund der Doppelzuständigkeit in der Praxis teils zu Problemen. [6]
Projektausschreibungen für Architekten fallen generell unter das Tendering And Bidding Law. [7]
Das Tendering And Bidding Law findet Anwendung bei großen Infrastrukturprojekten sowie Projekten von öffentlichem Interesse, bei denen der chinesische Staat oder ausländische Regierungen finanzieren oder subventionieren. Projektgröße und Projektart der unter das Tendering And Bidding Law fallenden Vorhaben werden seit dem Jahr 2000 in den „Provisions on the Scope and Scale of Engineering and Construction Projects for which Tenders must be Invited“ der NDRC näher spezifiziert. [8]
Bei folgenden Kriterien müssen Ausschreibungen dem Tendering And Bidding Law folgen:
-
- bei einzelnen Bauverträgen über 2 Mio. RMB (ca. 240.000€)
- beim Erwerb von Maschinen, Materialien und Güter über 1 Mio. RMB (ca. 120.000€)
- einzelne Dienstleistungsverträgen für Planer im Bereich von Begutachtung, Design, Überwachung und Management ab 500.000 RMB (ca. 60.000€)
- bei Gesamtprojektvolumen mit mehr als 30 Mio. RMB (ca. 3.500.000€)
Die genannten Bedingungen werden jedoch häufig durch gezielte Teilaufträge bzw. Unterteilung von Projekten hintergangen. Auslobungen von Architekturwettbewerben werden ebenfalls am Tendering And Bidding Law mit der Begründung vorbeigeführt, dass Baukosten nicht genau beziffert werden können. Das Ausschreibungswesen bleibt trotz der eigentlich vorhandenen gesetzlichen Regelungen allgemein intransparent. Eine allgemeine Ausschreibungsstelle fehlt. Es existieren vereinzelt kostenpflichtige Internetportale, die Ausschreibungen veröffentlichen. [9]
Vergabeverfahren
Die durch das Tendering And Bidding Law und das Government Procurement Law zweigeteilte öffentliche Ausschreibungs- und Vergabestruktur schafft allgemeine Intransparenz und erzeugt Spielraum zur Umgehung der gesetzlichen Vorgaben. Implementierungsregelungen werden derzeit diskutiert. Weiterhin ist die Vergabepraxis im öffentlichen Sektor von Korruption geprägt. So flossen laut einem Bericht des National Audit Office beim Bau der Hochgeschwindigkeits-Bahnstrecke von Beijing-Shanghai geschätzte 187 Mio. RMB (ca. 22.000.000 €) an Korruptionsgeldern. Bei regionalen Ausschreibungen sind Vorlaufzeiten häufig sehr kurz bemessen. Bei kleineren und mittleren Projekten auf regionaler Ebene erfolgen Vergaben noch undurchsichtiger als bei nationalen Projekten. Die ortsansässigen Firmen stehen oftmals den ausschreibenden Stellen sehr nah und verfügen deswegen über einen Wissensvorsprung gegenüber anderen Bietern. Bei privat finanzierten und durchgeführten Bauprojekten erfolgt meistens eine freihändige Vergabe, nachdem einige selbst ausgewählte Baufirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind. Bevorzugt werden vor Ort präsente Unternehmen beauftragt.[10]
Rechtsform des Bauvertrages
Das Kapitel 16 des chinesischen Vertragsrechts befasst sich mit dem Bauvertrag und beinhaltet 19 Artikel, die Regelungen über Ausschreibung, Bauvertrag, Subunternehmer-Bauvertrag, Vertrag mit Planern und Aufsichtsingenieuren, Abnahme, Schadensersatz, usw. beinhalten.[11] Laut Artikel 24 des Construction Law of the People’s Republic of China kann die Vergabe von Bauprojekten grundsätzlich auch an einen Generalunternehmer erfolgen, der Planung und Bauausführung vereint.[12]
FIDIC
Die China National Association of Engineering Consultants wurde 1992 gegründet und ist FIDIC-Mitglied seit 1996. [13] Gerade bei Großprojekten mit internationaler Beteiligung, oder Projekten bei denen die Weltbank bzw. die Asian Development Bank involviert sind, finden FIDIC-Verträge sehr häufig Anwendung. [14]
standardisierte Vertragsbedingungen
Einheitliche Regelungen zu Bauverträgen ähnlich der deutschen VOB/B existieren in China derzeit nicht. Das Vertragsrecht im Baubereich findet sich im allgemeinen Vertragsrecht wieder. Zahlreiche weitere Verordnungen und Bestimmungen vom Bauministerium und anderen fachlichen Institutionen oder lokalen Behörden erzeugen ein undurchschaubares Rechtskonstrukt. [15]
Die chinesische Regierung hat die zwei folgenden standardisierten Vertragsbedingungen für Konstruktion und Design veröffentlicht:
1. standard form of construction contract GF-99-0201, gemeinsam herausgegeben vom Ministry of Housing and Urban-Rural Development und der State Administration for Industry and Commerce im Jahr 1999 [16]
Bestandteile des Vertrags sind: Vereinbarung, General Conditions und Special Conditions. Die besonderen Vertragsbedingungen der Special Conditions werden individuell vereinbart, wohingegen die anderen Bestandteile standardisiert sind. Die Bestimmungen des Vertragsmusters werden allgemein als bauunternehmerfreundlich eingestuft.[17]
2. standard form of construction contract attached to the standard forms of construction bidding documents, gemeinsam herausgegeben von der State Development and Reform Commission und und acht weiteren Ministerien im Jahr 2007. [18]
Diese Standardvertragsbedingungen werden oft bei Infrastrukturprojekten verwendet. Die Bestimmungen dieses Vertragsmusters werden als allgemein ausgewogen hinsichtlich der Interessenverteilung der beiden Vertragsparteien angesehen.
Die Verwendung der beiden oben angeführten standardisierten Vertragsbestimmungen ist nicht verpflichtend, aber trotzdem anzuraten.[19]
Abwicklung und Abnahme
Zur behördlichen Abnahme von Gebäuden nach Fertigstellung ist folgendes in Artikel 61 des Construction Law of the People’s Republic of China geregelt:
„A completed construction project delivered for acceptance inspection shall conform to the quality standards specified for the project, there shall be available a whole series of technical and economic data as well as a signed warranty, and the project shall meet other requirements of the State for completion of a construction project.
Construction projects shall be delivered for use only after passing the acceptance inspection; those which are not inspected or fail to pass the inspection may not be delivered for use.“[20]
Demnach ist eine Abnahme nach Projektfertigstellung zwingend vorgeschrieben. Die Ergebnisse müssen an die zuständige Behörde übermittelt werden, die das Recht hat eine Inbetriebnahme des Gebäudes zu verhindern bzw. zu stoppen. [21]
Weitere Informationen zur Abwicklung und Abnahme von Bauvorhaben sind im Kapitel 16 des chinesischen Vertragsrechts zu finden (z.B. Artikel 275-279):
„Article 275 A construction contract contains such clauses as the project scope, period for construction, time of commencement and completion of the projects to be delivered in mid course, project quality, costs, delivery time of technical materials, responsibility for the supply of materials and equipment, fund allocation and settlement, project inspection and acceptance upon its completion, range of quality guarantee, quality warranty period, and cooperation between the parties.
Article 276 For any construction projects in which the superintendence system is to be applied, the contract-offering party shall conclude an entrustment contract of superintendence in written form with the entrusted supervisor. The rights and obligations as well as legal responsibilities of the contract-offering party and the supervisor shall be defined pursuant to the provisions on entrustment contracts of this Law as well as the relevant provisions of other laws and administrative regulations.
Article 277 The contract-offering party may, under the condition of not disturbing the normal operation of the contractor, inspect the progress and quality of the work at any time.
Article 278 Prior to the concealment of a concealed project, the contractor shall notify the contract-offering party for the latter’s inspection. If the contract-offering party fails to conduct a prompt inspection, the contractor may extend correspondingly the period for the completion of the project, and may demand compensation for losses caused by work stoppage and workers‘ forced idleness.
Article 279 When a construction project is completed, the contract-offering party shall undertake promptly the inspection for acceptance in accordance with the construction drawings and descriptions, as well as the criteria for construction project inspection and acceptance and the quality inspection standards issued by the State. Where the project passes the inspection for acceptance, the contract-offering party shall pay the contracted prices and take over the construction project.
A construction project may be delivered and put into use only after it has passed the inspection for acceptance upon completion. Without the inspection for acceptance or failing to pass the inspection, the construction project may not be delivered and put into use.“ [22][1] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm 11.12.2012
[2]Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 29
[3] The Tendering And Bidding Law of The People’s Republic Of China, http://www.chinabidding.org/law/860522, aufgerufen am 11.12.2012
[4] The Government Procurement Law, http://www.gov.cn/english/laws/2005-10/08/content_75023.htm, aufgerufen am 11.12.2012
[5] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 29.f.
[6] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 29.f.
[7] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 29.f.
[8] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 29.f.
[9] Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011. S. 29.f.
[10] Optionen der deutschen Bauwirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten – Brasilien, VR China, Indien, USA, Vereinigte Arabische Emirate, http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/03/pub201203228000_16522.pdf 25.10.2012. S. 37-39
[11] Zhao, Hang; unter Mitarbeite von Hök, Götz- Sebastian: § 35 China. In: Hök; Götz- Sebastian. Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. 2. Auflage. Berlin: Springer-Verlag. 2012 S. 880
[12] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm 11.12.2012
[13]FIDIC http://fidic.org/node/569 11.02.2013
[14] Wang Jihong, Gao Lichun, Qiu Jian, Zhang Xiaofeng, Shi Jie and Xie Yi (V&T Law Firm): China. In: Getting the Deal through. Construction 2012. http://www.vtlaw.cn/UploadFile/File/2011/10/10/1303520b34c593-c.pdf 11.02.2013
[15] Zhao, Hang; unter Mitarbeite von Hök, Götz- Sebastian: § 35 China. In: Hök; Götz- Sebastian. Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. 2. Auflage. Berlin: Springer-Verlag. 2012 S. 886
[16] Wang Jihong, Gao Lichun, Qiu Jian, Zhang Xiaofeng, Shi Jie and Xie Yi (V&T Law Firm): China. In: Getting the Deal through. Construction 2012. http://www.vtlaw.cn/UploadFile/File/2011/10/10/1303520b34c593-c.pdf 11.02.2013
[17] Zhao, Hang; unter Mitarbeite von Hök, Götz- Sebastian: § 35 China. In: Hök; Götz- Sebastian. Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. 2. Auflage. Berlin: Springer-Verlag. 2012 S. 887 f.
[18] Getting the deal through: Construction. 2012. S. 59
[19] Zhao, Hang; unter Mitarbeite von Hök, Götz- Sebastian: § 35 China. In: Hök; Götz- Sebastian. Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. 2. Auflage. Berlin: Springer-Verlag. 2012 S. 887 f.
[20] The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China:Laws & Regulations Database: Construction Law of the People’s Republic of China http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383578.htm 11.12.2012
[21] Gloyer, Christian: Baurecht in China. In: Bielefeld, Bert; Rusch, Lars- Phillipp: Bauen in China. Handbuch für Architekten und Ingenieure. Basel: Birkhäuser. 2006. S. 72
[22] Contract Law of the People’s Republic of China, The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China: Laws & Regulations Database: Contract Law of the People’s Republic of China. http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/2007-12/11/content_1383564.htm aufgerufen am 11.12.2012
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Internet: http://ahk.de/ahk-standorte/china/Botschaft
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Internet: http://www.peking.diplo.deAnsprechpartner an der Botschaft
Wirtschaftsattaché Holger Green
Ort: Peking
Tel.: +86 10 6532 2161
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Internet: www.peking.diplo.deAnsprechpartner beim Generalkonsulat Hongkong
Helmut Rausch, stellv. Generalkonsul und Leiter des Wirtschaftsdienstes
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Fax: +852 2865 2033
E-Mail: germancg@netvigator.com
Internet: http://www.germanconsulate-hongkong.orgAnsprechpartnerin am Generalkonsulat Shanghai
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Fax: +86 21 6271 4650
E-Mail: info@gk-shanghai.org.cn
Internet: www.shanghai.diplo.deMinisterien/Behörden/staatliche Institutionen
Government’s Official Web Portal (gov.cn)
Internet: http://english.gov.cn/links.htm#5Ministry of Housing and Urban- Rural Development of the People’s Republic of China (MOHURD)
E-Mail: cin@mail.cin.gov.cn
Internet: http://www.mohurd.gov.cn/Invest in China (Organized by Ministry of Commerce of the People’s Republic of China,
Operated by Investment Promotion Agency of MOFCOM)
Internet: http://www.fdi.gov.cn/pub/FDI_EN/default.htmNational Bureau of Statistics of China
Internet: http://www.stats.gov.cn/english/index.htmChina Internet Information Center (Deutsch)
(Web portal authorized by the People’s Republic of China)
Internet: http://german.china.org.cn/China Internet Information Center (Englisch)
(Web portal authorized by the People’s Republic of China)
Internet: http://www.china.org.cn/Portal der Gesetzesveröffentlichungen
China Legislative Information Network System
Internet: http://www.chinalaw.gov.cn/article/englishWebsite of the National People’s Congress (NPC) (of the People’s Republic of China, which is run by its General Office, is the major authentic access to the information on the NPC system and development of the Chinese legal system)
Internet: http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/Integrated_index.htmlGTAI
3606 Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway
Hong Kong
Tel. +852 25321 286; Direct +852 25321 277
Fax: +852 25321 266
Internet: http://www.bfai.deIXPOS Länderprofil
Internet: http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=303704.html - NAX-Kontaktarchitekten
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Weitere Informationen folgen in Kürze!
- Projekte der NAX-Paten
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AS&P – Albert Speer & Partner GmbH
Anting New Town, Model Unit, Shanghai
Anting New Town, Kongress-Hotel, Shanghai
Zhenjiang Shiyezhou Tourism Zone Zhenjiang, Jiang Su Province
Anting New Town – „German Town“ urban planning, Shanghai
SNIEC Master Plan Revision, Shanghai
New International Exhibition Centre, Shanghai
Bewerbung um die EXPO 2010, Shanghai
Zhang Jiang Hi-Tech Park, Shanghai-Pudong
International Automobile City, Shanghai
Administration Center, Zhang Jiang Hi-Tech Park
Anting New Town, Wohnungsbau, Shanghai
Commerzbank Shanghai, Shanghai
Masterplan „Nord Bund“, Shanghai
Entwicklungskonzept Guang Fu Dao, Tianjin
Regionalentwicklungsmasterplan, Zhengzhou
Atelier Dreiseitl
Tianjin Airport Logistic Park, Tianjin
Tianjin Cultural Park, Tianjin
Zhangjiawo New Town Wohnbebauung, Tianjin
HPP – Hentrich–Petschnigg & Partner GmbH + Co. KGKG Kammergericht
Henkel Asia Pacific and China Headquarters, Shanghai
ISA – Internationales Stadtbauatelier, Freie Architekten und Stadtplaner
New Town Planning „Yulong New Town“, Lijiang
KSP – Jürgen Engel Architekten
KSP – Jürgen Engel Architekten, Projekte China
Meuser Architekten GmbH
Maisonette in Dongguan, Dongguan
OBERMEYER Planen + Beraten GmbH
Wohnviertel Super Shine, Peking
Internationales Messe- und Kongresszentrum, Fuzhou
Rainer Schmidt – Landschaftsarchitekten
Rainer Schmidt – Landschaftsarchitekten, Projekte China
- Weiterführende Literatur
-
Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:
Abele, Corinne: VR China. Markt für Architekturdienstleistungen. Germany Trade and Invest (GTAI) (Hrsg.) 2009. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/China/gtai%20China%202010.pdf . 24.05.2011.
Bielefeld, Bert; Rusch, Lars- Phillipp: Bauen in China. Handbuch für Architekten und Ingenieure. Basel: Birkhäuser. 2006.
Gloyer, Christian; Zhang, Yu: Das China- Handbuch. Management, Recht & Steuern. Shaker Media. 2009.
GTAI-Broschüre: Markt für Architekturdienstleistungen – China 2010
GTAI: Branche kompakt – Bauwirtschaft (Hochbau) – VR China, 2016
GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – China 11.2015
GTAI: Wirtschaftstrends China 2015/2016
GTAI: Broschüre –
GTAI: VR China – Rechtstipps für Exporteure. 2008. https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=65614.html 11.12.2012
Howlett, Ashley: PRC Construction Law – A Guide for foreign Companies. Singapur: CCH Asia. Wolters Kluwer. 2006.
NAX REPORT 1/2015: Länderschwerpunkt China (unter MÄRKTE und LÄNDER)
Wang Jihong, Gao Lichun, Qiu Jian, Zhang Xiaofeng, Shi Jie and Xie Yi (V&T Law Firm): China. In: Getting the Deal through. Construction 2012. http://www.vtlaw.cn/UploadFile/File/2011/10/10/1303520b34c593-c.pdf 11.02.2013
Yin, Chengzhi: Comparative research of spatial control in urban detailed planning in China and Germany. Universität Stuttgart: Dissertation. 2008
Zhao, Hang; unter Mitarbeite von Hök, Götz- Sebastian: § 35 China. In: Hök; Götz- Sebastian. Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. 2. Auflage. Berlin: Springer-Verlag. 2012
Websites
The National People’s Congress (NPC) of the People’s Republic of China: Laws & Regulations Database. http://www.npc.gov.cn/englishnpc/Law/Integrated_index.html 11.12.2012
The Central People’s Government of the People’s Republic of China. http://english.gov.cn/index.htm
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Invest in China. http://www.fdi.gov.cn
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