Dänemark
- Allgemeines
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Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament. Dänemark ist Mitglied der EUEU Europäische Union, geht jedoch in einzelnen Bereichen Sonderwege, die nicht mit der flächendeckenden Ratifizierung in anderen Staaten vergleichbar ist. Dies basiert u.a. auf einer Reihe von Volksentscheiden gegen die Ratifizierung von EU-Verträgen mit entsprechenden Ausnahmeregelungen. Das Land ist in fünf Regionen mit insgesamt 98 Kommunen aufgeteilt. Außengebiete sind Grönland und die Faröer-Inseln, wobei die autonomen Außengebiete trotz EU-Mitgliedschaft des Mutterlandes nicht zur EU gehören. Ca. 86% der dänischen Bevölkerung lebt in Städten, wobei die mit Abstand größte Bevölkerungsdichte in der Region Hovedstaden mit der Hauptstadt Kopenhagen liegt.
Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
FIEC: Construction Activity in Europe 2012 - Berufsausübung
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Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen
Der Beruf des Architekten ist in Dänemark nicht reglementiert.[1]
Das Gesetz über die Registrierung von Architekten (Lov om registrerede arkitekter, Nr. 202 vom 28.05.1975), nach dem sich Architekten, welche die Voraussetzungen erfüllen, in ein Register eintragen konnten und das zudem den Titel registreret arkitekt (registrierter Architekt) schützte, wurde im Februar 2007 durch Gesetz Nr. 123 vom 13.02.2007 aufgehoben.[2] Es besteht aber die Möglichkeit sich freiwillig in verschiedene Verbände einzutragen.
Schutz der Berufsbezeichnung
Der Titel Architekt ist in Dänemark nicht geschützt. Studierende der beiden dänischen Architekturschulen in Aarhus und Kopenhagen können sich aber als cand. Arch bezeichnen. Als Mitglied des Akademisk Arkitektforening (siehe unten) erhält man den geschützten Titelzusatz MAA (Architekt, MAA), andere Vereine bieten keine Titelzusätze an.[3]
Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)
In Dänemark gibt es keine obligatorische Kammermitgliedschaft und auch nur eine kleine Auswahl berufsständischer Organisationen, denen man beitreten kann.
Architekten mit abgeschlossenem Master der Royal Danish Academy of Fine Arts in Kopenhagen oder der Aarhus School of Architecture können Mitglied in der Danish Architects‘ Association (Akademisk Arkitektforeningen) werden. Der Verein steht auch Architekten aus dem EU-Ausland offen. Derzeit sind ca. 7.000 Mitglieder eingetragen.[4] Er gehört dem ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe und UIAUIA Union Internationale des Architectes International Union of Architects an.[5] Als Vorteile einer Mitgliedschaft werden vergünstigte Versicherungen, ein großes Fortbildungsangebot und Rabattaktionen genannt.[6]
Für angestellte Architekten besteht die Möglichkeit dem Arkitektforbundet beizutreten. Als gewerkschaftliche Vertretung bietet der Arkitektforbundet ein Beratungsangebot aus den Bereichen Arbeitsbedingungen, Verträge oder rechtliche Grundlagen an. Auch Fortbildungen gehören zum Mitgliederprogramm. Im Vordergrund stehen aber vor allem die Verhandlungen über Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Danske Arkitektvirksomheder (Danske Ark).[7]
Danske Ark vertritt derzeit ca. 800 Architekturfirmen. Eine minimale Berufserfahrung von 5 Jahren, davon 2 Jahre als selbstständiger Architekt oder im Führungsbereich, einer der Personen der Geschäftsführung wird als Voraussetzung der Mitgliedschaft genannt. Außerdem ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch.[8]
Im Bereich des Ingenieurwesens werden Mitgliedschaften im Ingenørforeningen i Danmark (IDA) oder Foreningen av Rådgivende Ingenører (FRI) angeboten.
Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung. Übersicht über die ArchitektenverbändeVerfahren zur Berufsanerkennung
Architektenausbildung und Berufsanerkennung in Dänemark für lokale Architekten
Das Architekturstudium wird in Dänemark an drei Hochschulen angeboten, wobei vor allem die Programme an der Royal Danish Academy of Fine Arts in Kopenhagen und an der Arkitektskolen Aarhus bekannt sind. Das dritte Programm wird an der Aalborg Universitet angeboten, allerdings findet hier nur ein 4-semestriges Master-Programm statt.
Das Studium setzt sich aus 3 Jahren Bachelor und 2 Jahren Master-Programm zusammen. An der Royal Danish Academy of Fine Arts werden auch Master-Programme auf English angeboten.[9] Praktische Erfahrungen während des Studiums werden nicht verlangt, können aber Teile des Masterstudiums ersetzen.[10]
Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master
Allgemeine Informationen zu den relevanten EU-Richtlinien
Die Anerkennung deutscher Diplome erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Da der Beruf in Dänemark nicht reglementiert ist, wird grundsätzlich keine weitere Anerkennung benötigt.[11]
Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten
Grundsätzlich wird die Qualifizierung zwar automatisch anerkannt, durch die Styrelsen for International Uddanelse (Danish Agency for Universities and Internationalisation) ist aber eine Bewertung der Diplome möglich, die bei der Arbeitssuche helfen kann. Nach Einreichung der verlangten Dokumente dauert es ca. 1-2 Monate bis man die Bewertung erhält.[12]
Auch eine Mitgliedschaft im Akademisk Arkitektforeningen ist möglich. Um die Bewerbungen ausländischer Architekten zu bewerten, trifft sich regelmäßig ein Ausschuss, dem die Unterlagen vorgelegt werden. Dieser entscheidet, ob die theoretischen und praktischen Erfahrungen den Anforderungen entsprechen und eine Mitgliedschaft möglich ist.[13]
Antragstellung für deutsche Architekten – Auflistung der Dokumente
Um die Bewertung durch die Agency for Universities and Internationalisation zu erhalten, müssen das ausgefüllte Formular (abrufbar unter http://en.iu.dk/recognition/how-to-apply-for-recognition/application-forms/form-standard/skema_engelsk.pdf), sowie Kopien des Diploms und eine Liste der bestandenen Fächer in Originalsprache eingereicht werden. Sind diese Dokumente bereits in Norwegisch, Schwedisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst, sind keine zusätzlichen Übersetzungen nötig. Außerdem werden vorangegangene Diplome als Nachweis der Grundbildung, falls vorhanden oder nötig andere Gleichwertigkeitsbescheinigungen oder Namensänderungsnachweise, verlangt. Alle Kopien müssen beglaubigt werden. In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente angefordert werden.[14]
Vom Arkitektforeningen werden zusätzlich zum Ausbildungsnachweis der Nachweis der Berufsausübung in Dänemark und ein Portfolio verlangt.[15]
Kosten
Von der Danish Agency for Universities and Internationalisation werden für die Bewertung keine Kosten erhoben.[16]
Der Mitgliedsbeitrag des Arkitektforeningen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und wird jedes Quartal berechnet. Für aktive Mitglieder beläuft sich der Beitrag im ersten Jahr auf 342kr pro Quartal, vom 2. bis 5. Jahr auf 518kr pro Quartal und ab dem 6. Jahr auf 991kr pro Quartal. Studentische Mitglieder müssen 100kr pro Quartal zahlen. In besonderen Fällen (z.B. Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit) kann man eine Beitragskürzung beantragen.[17] Die Aufnahmegebühr (inkl. Prüfung der eingereichten Unterlagen ausländischer Bewerber) beträgt momentan 5.000kr.[18]
Fortbildungssystem
Eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht gibt es in Dänemark nicht, da der Beruf nicht reglementiert ist. Auch scheint es keine Fortbildungspflicht durch die Vereine zu geben. Jedoch bieten sowohl Arkitektforeningen als auch Arkitektforbundet eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen an. Auf der Seite des Arkitektforeningen wird zudem auf weitere Anbieter von Kursen, zum Beispiel der Aarhus School of Architecture verwiesen.[19]
typische Protektionismen
Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International: Corruption Perceptions Index 2011. http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/.24.07.2012Zusätzlich:
Stellenwert des Architekten (besonders deutscher Architekten)
Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012Situation der Architekturbüros
Abbildung 5: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012Zahl der Architekten
Eine genaue Zahl der Architekten lässt sich aufgrund der nicht verpflichtenden Kammermitgliedschaft nicht benennen. Für das Jahr 2011 gibt das Statistische Bundesamt (Danmarks Statitsik) eine Anzahl von 4.398 männlichen und 2.188 weiblichen Mitgliedern in der Federation of Danish Architects an.[20] Aus dieser Übersetzung geht nicht hervor, welcher Verein genau gemeint ist, vermutlich wird sich aber auf den Akademisk Arkitektforeningen bezogen, der einen Wert von ca. 7.000 Mitgliedern angibt.
Abbildung 6: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012Gehalt
Abbildung 7: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012Größen der Architekturbüros (Mitarbeiter, Umsatz)
Nach einer von Danske Ark veröffentlichten Statistik gibt es in Dänemark hauptsächlich kleine Büros mit bis zu 9 Angestellten (87,5%). 7,1% der Büros haben zwischen 10 und 24 Angestellte, Büros mit 25 bis 75 Angestellten haben einen Anteil von 4,6%. Es gibt wenige aber marktbeherrschende Großbüros mit über 75 Angestellten, ihr Anteil beläuft sich auf 0,8%.[21] Die Zahlen beziehen sich auf Mitgliederdaten.
[1] Danish Agency for Universities and Internationalisation: List of regulated Professions. http://en.iu.dk/recognition/regulated-professions/list-of-regulated-professions . 08.11.2012
[2] Lov Nr. 123 af 13/02/2007 om ændring af lov om adgang til udøvelse af visse erhverv i Danmark , lov om statsautoriserede og registrerede revisorer, lov om omsætning af fast ejendom, lov om translatører og tolke og lov om dispachører samt ophævelse af lov om registrerede arkitekter. https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=25290 28.11.2012
[3] Arkitektforeningen: Hvad er titlen?.29.06.2007. http://www.arkitektforbundet.dk/sw/frontend/detail.asp?group_id=10&typeid=13&id=6482&highlight=Akademisk%20Arkitektforening&menu_parent=&layout=0 08.11.2012
[4] Arkitektforeningen: The Danish Architects Association. http://arkitektforeningen.dk/the-danish-architects-association 08.11.2012
[5] Arkitektforeningen: Policies. http://arkitektforeningen.dk/english/Policies 08.11.2012
[6] Arkitektforeningen: Medlemsrabatter. http://arkitektforeningen.dk/arkitekter-maa/hvorfor-maa/medlemsrabatter 08.11.2012
[7] Arkitektforbundet: Om Arkitektforbundet. 23.05.2012. http://www.arkitektforbundet.dk/sw/frontend/show.asp?menu_parent=280537&parent=280537&layout=0 08.11.2012
[8] Danske Ark: The Danish Association of Architectural Firms. http://www.danskeark.dk/Om-DANSKE-ARK/In-English-menupunkt.aspx . 08.11.2012
[9] The Royal Danish Academy of Fine Arts: Master’s Programmes in English. http://www.karch.dk/uk/Menu/Education/Master%E2%80%99s+Programmes 08.11.2012
[10] The Royal Danish Academy of Fine Arts: FAQFAQ Häufige gestellte Fragen – The educational programme and admission. http://www.karch.dk/uk/Menu/Education/FAQ+-+the+educational+programme+and+admission 08.11.2012
[11] Danish Agency for International Education: Guide to recognition of foreign professional qualifications. März 2010. http://en.iu.dk/recognition/regulated-professions/LEguide_EN.pdf 08.11.2012
[12] Danish Agency for Universities and Internationalisation: Seeking employment. 16.01.2012. http://en.iu.dk/recognition/how-to-apply-for-recognition/copy_of_seeking-employment 08.11.2012
[13] Akademisk Arkitektforeningen: Evaluation board. http://arkitektforeningen.dk/english/membership/evaluation-board 08.11.2012
[14] Danish Agency for Universities and Internationalisation: Documentation requirements.09.01.2012. http://en.iu.dk/recognition/how-to-apply-for-recognition/documentation-requirements 08.11.2012
[15] Akademisk Arkitektforeningen: Evaluation Board. http://arkitektforeningen.dk/english/membership/evaluation-board 08.11.2012
[16] Danish Agency for Universities and Internationalisation: Seeking employment. http://en.iu.dk/recognition/how-to-apply-for-recognition/copy_of_seeking-employment 08.11.2012
[17] Akademisk Arkitektforeningen: Kontingent. http://arkitektforeningen.dk/arkitektforeningen/medlem/bliv-medlem/kontingent 08.11.2012
[18] Akademisk Arkitektforeningen: Evaluation Board. http://arkitektforeningen.dk/arkitektforeningen/medlem/bliv-medlem/kontingent 08.11.2012
[19] Akademisk Arkitektforeningen: Kurser andre udbydere. http://arkitektforeningen.dk/kurser-karriere/andre-kursusudbydere 08.11.2012
[20] Statistics Denmark: Statistical Yearbook 2012. 13.06.2012. Tabelle 133. http://www.dst.dk/pukora/epub/upload/16251/sty2012.pdf 08.11.2012
[21] Danske Ark: Facts about Danske Ark. http://www.danskeark.dk/Om-DANSKE-ARK/Tal-og-fakta/~/media/Dark/Om-DANSKE-ARK/tal-og-fakta/Facts2011.ashx 08.11.2012
- Architektenvertrag
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Allgemeines Vertragsrecht
Das dänische Vertragsrecht ist in einem eigenen Gesetz geregelt. Generell werden Verträge über Angebot und Angebotsannahme (Tilbud og svar på tilbud) geschlossen. Im Aftaleloven (Nr.781 vom 26.08.1996; Vertragsgesetz) wird jedoch nicht weiter auf gesonderte Vertragsformen wie zum Beispiel Werkverträge eingegangen. Es ist lediglich ein kurzer Abschnitt über besondere Bestimmungen für Verbraucherverträge (Forbrugeraftaler) enthalten.[1] Für Kauf- und Werkverträge im Baubereich wird meist auf Regelungen der AB92 – Allgemeine Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau (Almindelige betingelser for arbejder og leverancer i bygge- og anlægsvirksomhed) und ABT93 – Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm (Almindelige Betingelser for Totalentreprise), herausgegeben vom Wohnungsbauministerium, zurückgegriffen.[2] Für Architekten und beratende Ingenieure gelten die General Conditions for Consulting Services (Almindelige Bestemmelser for teknisk Rådgivning og bistand, ABR89). Diese sind allerdings keine Gesetze, sondern eher mit allgemeinen Vertragsbedingungen wie der VOB zu vergleichen.
typischer Vertragsumfang (Generalplaner, LPs, nur Entwurf)
Der Vertragsumfang ist in jedem Fall separat zu verhandeln. Wird die ABR89 vereinbart, hat der Bauherr die Wahl, einen einzelnen Berater oder eine Gruppe von Beratern für das gesamte Projekt zu beauftragen (total-consulting services, Totalrådgivning) oder mit verschiedenen Beratern für bestimmte Abschnitte des Projekts Verträge zu schließen (Split-Consulting Services, Delt rådgivning).[3]
Aus Erfahrungsberichten wird jedoch deutlich, dass der Designprozess bei Architekten im Vordergrund steht und Architekten, Ingenieure und Konstrukteure eigene Aufgabenbereiche haben und für den gesamten Prozess kooperieren.[4]
Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)
Architektenverträge unterliegen keiner konkreten Vertragsform. Es wird empfohlen, sie schriftlich abzuschließen. In der Regel werden die General Conditions for Consulting Services (Almindelige Bestemmelser for teknisk Rådgivning og bistand, ABR89) zu Grunde gelegt. Hierbei ist zu beachten, dass in der ABR89 nur der Begriff Danske Ark rådgiver (Berater, Consultant) und nicht Architekt verwendet wird. Inhalt des Vertrags ist außerdem eine dem Aufgabenbereich angepasste Leistungsbeschreibung (Ydelsebeskrivelser).[5]
Die ABR89 umfasst folgende Punkte:
1. „General
1.0 Application and aims of the rules
1.1 Work of the consultant
1.2 Work of the client
2. Consultancy
2.1 Consultation agreement
2.2 Form of consultation
2.3 Phases of consultation
2.4 Conditions during consultations
3. Fees
3.0 General
3.1 Types of fees
3.1.1 Principal types
3.1.2 Combined types
3.1.3 Multiple application
3.2 Expenses
3.3 Value-added tax
3.4 Payment
4. Copyright
5. Time-limits
6. Liability
7. Postponement and Termination of Assignments
7.1. Postponement of assignments
7.2 Termination of assignments
8. Non-Performance
9. Disputes“ [6]
Nach Punkt 2 dieser Bedingungen soll der Rådgivningsaftalen (Beratervertrag) den Umfang der Beratungstätigkeit und die Art der Bezahlung festlegen. Auch die vom Auftraggeber zur liefernden Grundlagen und zu treffenden Entscheidungen sind zu bestimmen. Der Kostenrahmen muss abgesteckt werden.
Als Beratungsphasen sind die 5 Hauptphasen
1. Programme phase – Programfasen
2. Proposal phase – Forslagsfasen
3. Planning phase – Projekteringsfasen
4. Execution phase – Udførelsefasen
5. Operation phase – Brugfasen
festgelegt, die jedoch weiter unterteilt werden können (s. Leistungsinhalte). Ein Berater ist auch an die Kooperation mit anderen Beratern gebunden.[7]
Vertragsvorlagen
Wie bereits erwähnt, werden Architektenverträge meist unter Vereinbarung der ABR89 getroffen. Auf Basis dieser Vereinbarung werden auf der Internetpräsenz des Danske Ark verschiedene Vertragsvorlagen veröffentlicht. Die Vorlagen unterscheiden sich nach der Auftragsart, namentlich Aftaleformular – teknisk rådgivning og bistand (Form of agreement for agreement on technical consultancy and assistance), Aftaleformular – Bygherrerådgivning (Form of agreement for agreement on technical consultancy and assistance regarding client consultancy), Aftale vedrørende udvikling af design (Agreement on Design Development) und Royaltyaftaler vedr. produktion af allerede udviklet design (Royalty agreement concerning production of design that has already been developed).[8] Auf der Seite des FRI, mit denen Danske Ark die Vertragsvorlagen erstellt hat, sind die Dokumente nur für Mitglieder abrufbar.
[1] Aftaleloven
[2] Workinfo.dk: AB92 und ABT93. http://www.workinfo.dk/de-DE/EMNER/ID41/ID42/ID72/ID75.aspx 09.11.2012
[3] ABR 89. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Aftalegrundlag/~/media/Dark/Medlemsservice-dokumenter/Raadgiverjura/Aftalegrundlag/212ABR89UK20080805.ashx 29.11.2012
[4] Groß, Bettina Gerti: Architekt ohne Grenzen – Deutsche Architekten im Ausland – Teil 36: Dänemark. In: Deutsches Architektenblatt 02.2007
[5] Danske Ark: Aftalegrundlag. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Aftalegrundlag.aspx 22.11.2012
[6] ABR89
[7] ABR 89
[8] Danske Ark: Aftalegrundlag. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Aftalegrundlag.aspx 22.11.2012
- Leistungsinhalte
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Leistungsphasen
In Dänemark gibt es keine verpflichtend festgelegten Leistungsphasen.
Grundlagen der vertraglich vereinbarten Leistung – Leistungskataloge
Vertraglich vereinbarte Leistungen richten sich in Dänemark nach der ABR89 und den von Danske Ark, dem FRI und den Praktiserende Landskabsarkitekter (PLR) veröffentlichten Ydelsebeskrivelser (Leistungsbeschreibungen). In der ABR89 sind die bereits erwähnten fünf Hauptphasen (siehe Architektenvertrag) genannt.
Die detaillierten Leistungsbeschreibungen werden für die Beratungsbereiche Byggeri og Planlægning (englische Version: Building and Planning 2012), Byfornyelse, Produktudvikling, Anlæg og planlægning (englische Version: Civil Engineering and Planning 2006), som udført, Bygherrerådgivning (englische Version: Client consultancy 2003) und Arbejdsmiljørådgivning bereitgestellt.[1] Innerhalb der Leistungsbeschreibungen wird zwischen Aufgaben betreffend Architekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieuren unterschieden.
Typischerweise findet bei Architekten die Description of Services – Building and Planning Anwendung.
Folgene Beratungsbereiche und deren Inhalte für Architekten (soweit eine Zuteilung zu Architekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieuren erfolgt) werden in dieser Beschreibung genannt:
1. Initial Consultancy – Indledende rådgivning (projektering)
Die Anforderungen der Bauherrn sind zu ermitteln und als schriftlicher Bericht auszuführen. Es können außerdem bereits vorhandene Pläne, ein Zeitrahmen und das Budget eingefügt werden. Diese Basis wird vom Berater in Form einer design specification weiter ausgeführt.
2. Design management consultancy (Rådgivning i forbindelse med projekteringsledelse)
Der Design-Manager ist für die Kooperation zwischen den Beratern und zwischen den Beratern und dem Bauherrn verantwortlich. Er übernimmt die Koordination der einzelnen Aufgaben und empfiehlt die Art der Ausschreibung und bereitet diese vor. Für die Koordination digitaler Abläufe ist der sog. ICT Manager verantwortlich.
3. Design phase consultancy – Rådgivning i forbindelse med projektering
Die Design phase besteht aus 5 weiteren Leistungen
3.1 Outline proposal
Diese Leistung beinhaltet eine Zusammenfassung des architektonischen Konzepts, der Funktionen und Nachhaltigkeit sowie Vorschläge zur Materialwahl. Es werden erste Zeichnungen im Maßstab 1:1000 bis 1:200 angefertigt. In Zusammenarbeit mit dem Designmanager werden Entwurfs-, Ausschreibungs- und Bauprogramme entwickelt.
3.2 Project proposal
Auf Grundlage des Project proposal trifft der Bauherr Entscheidungen über ästhetische, funktionale, technische und finanzielle Lösungen. Es ist die Weiterführung der im Outline proposal erstellten Pläne. Diese werden bis auf Grundrisse im Maßstab 1:100 erweitert. Es können für einige Bereiche auch größere Maßstäbe gewählt werden.
3.3 Preliminary project (regulatory project)
Der finale Entwurf wird in Relation zu den gesetzlichen Anforderungen gesetzt. Architektur, Wahl des Entwurfs und Materialwahl werden begründet.
3.4 Main project
Es wird die Grundlage zur Einladung zur Angebotsabgabe geschaffen. Von den Beratern sind hierfür alle nötigen Unterlagen zu erstellen.
3.5 Project follow-up
4. Construction phase consultancy – Rådgivning i forbindelse med udførelse
Die Bauphase wird in die Bereiche Construction Management und Technical supervision eingeteilt.
5. Operational phase consultancy – Rådgivning i driftsfasen
6. Fittings, fixtures and equipment consultancy – Rådgivning i forbindelse med inventar og udstyr
7. Planning consultancy – Rådgivning i forbindelse med planlægning
Berater können Unterstützung im Bezug auf generelle Planung von Hoch- und Tiefbauprojekten bieten und so Grundlagen für spätere Bauvorhaben bilden. Zu diesen Leistungen gehört unter anderem die Erstellung von Raumanalysen, Erstellung von Regional- oder Zonierungsplänen oder die Vorbereitung von Broschüren.
8. Other services – Andre ydelser [2]
[1] Danske Ark: Aftalegrundlag. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Aftalegrundlag/Ydelsesbeskrivelser/Arbejdsmiljoeraadgivning.aspx 22.11.2012
[2] Danske Ark:Description of Services – Building and Planning 2012. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Aftalegrundlag/Ydelsesbeskrivelser/~/media/Dark/Medlemsservice-dokumenter/Raadgiverjura/Ydelsesbeskrivelser/UK_version-DANSKE_ARK_og_FRI-YB-Byggeri_og_Planlaegning-2012.ashx 22.11.2012
- Honorar
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rechtliche verpflichtende Honorarordnung
In Dänemark gibt es keine verpflichtende Honorarordnung. Nach ABR89 sollen die Kalkulationsbasis oder der Betrag des Honorars vertraglich vereinbart werden. Es soll sowohl für den Berater, als auch für den Bauherrn in angemessener Höhe liegen (Honorare skal være rimeligt).[1]
preisrechtliche Empfehlungen
In der ABR89 werden die gängigen Honorierungsarten zur Auswahl gestellt. Unter anderem werden eine Berechnung nach physischen Einheiten (Umbauter Raum, Grundfläche), voraussichtlich benötigter Arbeitszeit oder auf Grundlage der Baukosten erläutert. Es wird hier aber keine Empfehlung zur Anwendung einer der Honorierungsarten ausgesprochen.[2]
2008 wurde vom Danske Ark in Zusammenarbeit mit dem FRI das Dokument „Valg af Honorarform for Arkitekt- og Ingenørydelser ved byggeri, anlæg, planlægning og bygherrerådgivning“ (frei übersetzt: Wahl der Honorarform für Architektur und Ingenieurdienstleistungen für Bau, Planung und Beratung im Bauwesen) veröffentlicht. Hierin werden die Honorierungsarten erneut beschrieben und für die acht Punkte der Leistungsbeschreibung (siehe Leistungsinhalte) je eine Honorierungsart empfohlen. Für Beratungsleistungen in der ersten Phase (Initial Consultancy) wird eine Honorierung nach Zeitaufwand empfohlen. In Phase 2 (design management consultancy) soll ein Prozentsatz des Gesamthonorars aller Berater gewählt werden. Innerhalb der Designphase soll das Honorar nach den Baukosten ermittelt werden. Wobei die Anteile der Teilphasen (gesamt 100%) für Architekten und Ingenieure unterschiedlich festgelegt sind (siehe Grafik). Sowohl für das Construction Management, als auch für die Site supervision wird in der Regel eine Honorierung nach Zeitaufwand gewählt. Es wird aber zudem die Honorarberechnung über einen Prozentsatz der Baukosten zu Wahl gestellt. Auch für die Abschnitte der fünften Phase wird die Honorierung nach Zeitaufwand empfohlen. In Phase 6 soll ein Prozentsatz auf die in dieser Phase relevanten Anschaffungskosten angesetzt werden. Das Honorar in Phasen 7 und 8 soll nach Zeitaufwand berechnet werden, wobei vor allem in Phase 8 auch eine Minderung der Leistungsinhalte vereinbart und so auch eine Minderung des Wertes erfolgen kann.[3]
Statistische Werte über tatsächliche Honorierungssummen werden nicht offiziell erhoben.
Statistische Honorarordnungen
Praktische Einstellung von Angeboten bei fehlender Honorarordnung
Anteile der Teilphasen im Design Phase consultancy bei einer Honorierung nach Baukosten Phase Architekt Ingenieur 3.1 Outline Proposal 25% 15% 3.2 Project Proposal 20% 20% 3.3 Preliminary project 15% 10% 3.4 Main project 25% 40% 3.5 Project follow-up 15% 15% [1] ABR89
[2] ABR89
[3] Danske Ark: Valg af Honorarform for Arkitekt- og Ingenørydelser ved byggeri, anlæg, planlægning og bygherrerådgivning. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Honorar-og-betalingsforhold/~/media/Dark/Medlemsservice-dokumenter/Raadgiverjura/Honorarvejledninger/Valg_af_Honorarform-2008.ashx 22.11.2012
- Haftung/Versicherung
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Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen
In den meisten Fällen werden die Regelungen der AB92 oder ABT93 vereinbart. Hiernach ist durch den Auftragnehmer innerhalb von acht Tagen nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung von 15% der Angebotssummer zu erbringen. Nach Durchführung der Abnahme wird diese auf 10% reduziert. Ein Jahr nach der Abnahme beträgt die Sicherheit nur noch 2%. Die geleistete Sicherheit ist 5 Jahre nach der Abnahme vollständig zurückzugeben.[1] Aus diesen zeitlichen Abschnitten geht auch die Gewährleistungszeit hervor.
Die Abnahme hat innerhalb von 10 Tagen nach dem vom Bauherrn in der Einladung zur förmlichen Abnahme festgelegten Zeitpunkt stattzufinden. Hier werden in einem Abnahmeprotokoll die festgestellten Mängel festgehalten. Zudem wird innerhalb eines Jahres nach der Abnahme die Einjahres-, spätestens 30 Tage vor Ablauf des fünften Jahres nach der Abnahme die Fünfjahresbesichtigung durchgeführt.[2]
Mängel können nur bis 5 Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden.
Bei der Feststellung von Mängeln ist vom Bauherrn eine angemessene Frist zur Beseitigung schriftlich festzulegen. Innerhalb dieser hat der Bauunternehmer die Möglichkeit den Mangel selbst zu beseitigen. Er muss den Bauherrn außerdem schriftlich über die Beseitigung informieren. Nach Ablauf der Frist kann der Bauherr eine Minderung der Vergütung fordern oder den Mangel auf Kosten des Bauunternehmers von einer anderen Firma beseitigen lassen.[3]
Ist die Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so kann ebenfalls eine Minderung der Vergütung erfolgen.[4] Die Feststellung des Minderungswerts wird in §34 AB92 näher erläutert.
Versicherungspflichten
Im Baubereich gibt es keine gesetzlichen Versicherungspflichten. Wird jedoch die AB92 oder ABT93 vereinbart, so wird die Pflicht für Unternehmer und Nachunternehmer, eine Haftpflichtversicherung nachweisen zu können, vertraglich festgelegt.[5] Für Mitglieder des Danske Ark ist außerdem eine Versicherung in Vereinbarung mit der ABR89, die Schäden bis zu 5 Jahre nach Fertigstellung abdeckt, verpflichtend.[6]
Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen
Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten
[1] AB92 §6
[2] AB92 §37
[3] AB92 §31 und §32
[4] AB92 §34
[5] AB92 §8 (3)
[6] Danske Ark: The Danish Association of Architectural Firms. http://www.danskeark.dk/Om-DANSKE-ARK/In-English-menupunkt.aspx 14.11.2012
[7] Beispiel: Axco – www.axcoinfo.com 28.11.2012
[8] www.aic-international.de 16.11.2012
- Baurecht
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Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften
Das Baurecht wird in Dänemark einheitlich geregelt und auf lokaler Ebene nur durch einige Sondervorschriften, betreffend besondere Gebäudeformen weiter detailliert. Das dänische Baugesetz (Byggeloven, LBK Nr. 1185 vom 14.10.2010; letzte Änderung am 18.06.2012) umfasst dabei die Punkte (frei übersetzt):
1. Zweck und Anwendungsbereich – Lovens formål og anvendelsesområde
2. Anforderungen an die Gestaltung, Konstruktion und Instandhaltung von Gebäuden und Eigentum in ausgebauten Gebieten – Krav til udførelse, indretning og vedligeholdelse af bebyggelse og ejendommes udbyggede arealer
3. Brandschutzmaßnahmen für Schornsteine und Kamine – Brandværnsforanstaltninger for skorstene og ildsteder
4. Administrative Bestimmungen – Administrative bestemmelser
5. Bauschadensversicherung – Byggeskadeforsikring
6. weitere Bestimmungen – Forskellige bestemmelser[1]
Eine Präzisierung auf Landesebene findet durch das Bygningsreglement (Bauordnung), die BR10, statt. Sie beziehen sich auf alle im Baugesetz genannten Gebäude. Die gesonderten Bauordnungen für kleine Gebäude (Bygningsreglement for småhuse) von 1998 und eine Bauordnung für Gewerbe- und mehrgeschossige Gebäude von 1995 sind seit dem 1.2.2008 nicht mehr gültig.[2] Neben näheren Bestimmungen zur Baugenehmigung wird hier auch auf den Energieverbrauch (Energiforbrug), Brandschutz (Brandforhold) und technische Anlagen eingegangen.[3]
Im Bereich der Raumordnung ist das Lov om Planlægning (Planungsgesetz) Nr. 937 vom 24.9.2009 maßgebend (s. Raumordnungsvorschriften). Eine Übersicht über die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften bietet die unten stehende Tabelle.
Abbildung 8: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Baurechtliche Vorschriften in Dänemark. Eigene Darstellung.Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)
Maßnahmen der städtebaulichen Flächennutzung sind im Planloven (Planungsgesetz, LBK nr. 937 vom 24.09.2009, letzte Änderung am 18.6.2012, auch lov om planlægning) geregelt.
Der Inhalt umfasst folgende Punkte (frei Übersetzt):
Kapitel 1: Zweck – Formål
Kapitel 2: Raumordnung – Landsplanlægning
Kapitel 2a: Planung in Küstengebieten – Planlægning i kystområderne
Kapitel 2c: Planung in Stadtgebieten – Planlægning i hovedstadsområdet
Kapitel 2d: Planung im Einzelhandel – Planlægning til butiksformål
Kapitel 3: Regionale Entwicklungsplanung – Regional udviklingsplanlægning
Kapitel 4: Gemeindeplanung – Kommuneplanlægning
Kapitel 5: Lokale Planung – Lokalplanlægning
Kapitel 5a: Ausbau der Infrastruktur – Udbygningsaftaler om infrastruktur
Kapitel 6: Erstellung und Aufhebung von Plänen – Planers tilvejebringelse og ophævelse
Kapitel 6a: Agenda 21 – Lokal Agenda 21
Kapitel 7: Zoneneinteilung und Verwaltung ländlicher Gebiete – Zoneinddelingen og landzoneadministrationen
Kapitel 8: Ferienhausregionen – Sommerhusområder
Kapitel 9: Dienstbarkeiten – Servitutter
Kapitel 10: Rückübertragung – Tilbageførsel
Kapitel 11: Enteignung, Erwerb, etc. – Ekspropriation, overtagelse m.v.
Kapitel 12: Überwachung – Tilsyn
Kapitel 13: Administrative Bestimmungen etc. – Administrative bestemmelser m.v.
Kapitel 14: Beschwerden und Maßnahmen – Klage og søgsmål
Kapitel 15: Legalisierung und Strafe – Lovliggørelse og straf
Kapitel 16: Inkraftreten und Übergangsbestimmungen – Ikrafttrædelses- og overgangsbestemmelser[4]
Hiernach ist im Bereich des Landplanlægning das Umweltministerium (Miljøministeriet, http://www.naturstyrelsen.dk/Planlaegning/Planlaegning_i_byer/) verantwortlich. Alle vier Jahre ist vom Ministerium ein Überblick über die nationalen Interessen an der Kommunalplanung zu veröffentlichen. Außerdem ist es für die Umsetzung europäischer Richtlinien verantwortlich.[5] Planungen im Bereich von Küstengebieten müssen besonders begründet werden. Der Schutz der Küstenregionen steht hier im Vordergrund.[6]
In Kerngebieten soll die Stadtentwicklung und die Erneuerung der inneren Stadtgebiete gestärkt werden. Städte werden dabei in 4 Bereiche eingeteilt: das innere Stadtgebiet (det indre storbyområde), das äußere Stadtgebiet (det ydre storbyområde; fingerbyen), grüne Keile (de grønne kiler) und der Rest des Stadtgebiets (det øvrige hovedstadsområde). Regionale Entwicklungspläne müssen hier in Einklang mit der lokalen Planung stehen.[7] Nach §10 muss für jede Region ein regionaler Entwicklungsplan nach den Vorschriften des Ministeriums erstellt werden. Für jede Gemeinde ist ein Kommunalplan zu erarbeiten, der einen Zeitraum von 12 Jahren umfasst. Hierin sind die Ziele und Entwicklungen für die Landnutzung in Plan und Text darzustellen.[8] Er ist also mit einem deutschen Flächennutzungsplan zu vergleichen. In Übereinstimmung mit den auf höheren Ebenen erstellten Plänen sind von den Gemeinden Bebauungspläne (lokalplan) zu erstellen.[9]
Normung
Die Zuständigkeit für die Normung liegt in Dänemark bei Dansk Standard (DS). Der Katalog umfasst die insgesamt 40 Bereiche der International Classification for Standards, wie z.B. das Agrarwesen oder die Bekleidungsindustrie, in denen Normen veröffentlicht werden.[10] Für den Bereich 91 – Construction Materials and Building werden aktuell über 2.000 gültige Dokumente angezeigt.[11] Auffällig ist hier, dass die meisten Normen nicht rein auf dänischer Ebene erstellt wurden (weniger als 200), sondern meist auf europäische und internationale Normung zurückgegriffen wird.
Baugenehmigungsverfahren
Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren sind in Kapitel 4 des dänischen Baugesetzes (Byggeloven, LBK Nr. 1185 vom 14.10.2010) und ab Abschnitt 1.3 des Bygningsreglement (BR10; Building Regulations) zu finden.
Für den Neubau, Abriss oder die Nutzungsänderung von Gebäuden ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Ausgeschlossen sind hier kleinere Vorhaben wie der Bau von Garagen oder der Umbau von Wohneinheiten mit max. 150m². Für diese genügt es eine Bauanzeige an den Stadtrat (kommunalbestyrelsen) zu richten.
Ein Bauantrag muss schriftlich gestellt und vom Bauherrn unterschrieben und datiert werden (1.3(2) BR10). Die jeweilige Behörde kann entscheiden, ob die erforderlichen Unterlagen digital übermittelt werden können und eine vorherige Besprechung mit dem Bauherrn oder seinem Vertreter gewünscht wird.
Inhaltlich werden Zeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Informationen über die Nutzung und Lage (Adresse, Grundstücksnummer) des Gebäudes und Daten zur Eintragung in das Building and Housing Register (Bygnings- og boligregistret – BBR) verlangt. Für einige Gebäudearten können zusätzlich Brandschutzpläne u.Ä. angefordert werden. Entsprechen Bereiche der Planung nicht dem Baugesetz, muss dies angemerkt werden, fällt ein Konflikt zwischen den eingereichten Unterlagen und der Gesetzgebung auf, kann der Bauantrag abgelehnt werden. Die Pläne sollen in dreifacher Ausführung vorliegen.
Erhält man innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bauantrags bei der Behörde keine Antwort, gilt der Bau als genehmigt. Wird nach der Erteilung der Baugenehmigung nicht innerhalb eines Jahres der Bau begonnen, so erlischt die Genehmigung. Auch nach Fertigstellung des Gebäudes muss eine Nachricht an die Behörde gerichtet werden, nach der eine Nutzungsgenehmigung erteilt werden kann.
Die Höhe von Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung wird von den Behörden bestimmt.
Für die Stellung eines Bauantrags ist kein Architekt erforderlich. [12]
Abbildung 9: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank: Doing Business., http://www.doingbusiness.org/rankings .24.07.2012[1] LBK Nr. 1185 af 14.10.2010, Byggeloven
[2] Energistyrelsen: Tidligere Bygningsreglementer. http://www.bygningsreglementet.dk/tidligerebygreg/0/40 22.11.2012
[3] Energistyrelsen: Bygningsreglement. http://www.bygningsreglementet.dk/br10/0/42 22.11.2012
[4] LBK Nr. 937 af 24.09.2009, Bekendtgørelse af lov om planlægning. https://www.retsinformation.dk/Forms/r0710.aspx?id=127131 22.11.2012
[5] LBK Nr. 937 af 24.09.2009, Bekendtgørelse af lov om planlægning. Kapitel 2
[6] LBK Nr. 937 af 24.09.2009, Bekendtgørelse af lov om planlægning. Kapitel 2a
[7] LBK Nr. 937 af 24.09.2009, Bekendtgørelse af lov om planlægning. Kapitel 2b
[8] LBK Nr. 937 af 24.09.2009, Bekendtgørelse af lov om planlægning. Kapitel 4
[9] LBK Nr. 937 af 24.09.2009, Bekendtgørelse af lov om planlægning. Kapitel 5
[10] Dansk Standard: Catalog overview. http://webshop.ds.dk/catalog_overview.aspx 20.11.2012
[11] Dansk Standard: Advanced Search. http://webshop.ds.dk/extendedsearch.aspx?doSearch=true&DocumentTypeStandard=True&DocumentTypeDraft=False&DocumentTypeWithDrawn=False&ProductName=&Title=&Scope=&Descriptors=&ICSGroup=91&TechnicalCommittee=&ProjectCommittee=&PublishDateFrom=&PublishDateTo=&ReplyRespiteFrom=&ReplyRespiteTo=&WithdrawDateFrom=&WithdrawDateTo=&PublishedFrom=&PublishedTo= 20.11.2012
[12] The Danish Ministry of Economic and Business Affairs: BR10. http://www.ebst.dk/file/155699/BR10_ENGLISH.pdf 21.11.2012
- Bauvertrag
-
Vergabeverordnungen
Allgemeine Informationen zu den relevanten EU-Richtlinien
Oberhalb der EU-Schwellenwerte richtet sich das dänische Vergaberecht nach der Richtlinie 2004/18/EG, welche im Gesetz Nr. 937 vom 16.9.2004 (Bekendtgørelse om fremgangsmåderne ved indgåelse af
offentlige vareindkøbskontrakter, offentlige tjenesteydelseskontrakter og offentlige bygge- og
anlægskontrakter), mit letzter Änderung im August 2011, umgesetzt wurde. Die ursprünglichen Regelungen zu Vergabeverfahren bei Bauaufträgen ist in Gesetz Nr. 600 vom 30.6.1992 (Bekendtgørelse af lov om samordning af fremgangsmåderne ved indgåelse af bygge- og anlægskontrakter og indkøb m.v.) geregelt. Hiernach können durch den Industriministeren und den Boligministeren Regelungen nach EU-Richtlinien umgesetzt werden.Öffentliche Aufträge unterhalb des Schwellenwertes werden nach Gesetz Nr. 1410 vom 7.12.2007 (Bekendtgørelse af lov om indhentning af tilbud på visse offentlige og offentligt støttede kontrakter), dem sog. Tilbudsloven durchgeführt, wobei sich der erste Abschnitt (Afsnit 1) rein auf Bauverträge bezieht.[1]
Vergabeverfahren
Nach BEK Nr. 1469 vom 16.12.2009 – Bekendtgørelse om nøgletal for statsbyggerier m.v. (freie Übersetzung: Bekanntmachung über Kennzahlen für staatliche Bauaufträge etc.), die die ursprüngliche Bekanntmachung Nr. 1135 vom 1.1.2004 ersetzt, ist einigen Aufträgen, wie z.B. öffentlichen oder zu mind. 50% von der Öffentlichkeit unterstützten Aufträgen, der Vergabe ein Präqualifikationsverfahren voranzusetzen.[2] Für dieses Verfahren wird von dem Byggeriets Evaluerings Center, dem BNKI und Byggeriets Nøgletal aps eine Bewertung von Unternehmen und Architekten bzw. ratgebenden Ingenieuren vorgenommen. Die Bewertung in fünf Klassen (je nach Anbieter 1-5 oder A-E) erfolgt für die Punkte: Einhaltung von Fristen (Tidsfrister), Mängel (Mangler), Arbeitssicherheit (Arbejdsulykker) und Kundenzufriedenheit (Kundetilfredshed).[3] Auch die genauen Bewertungskriterien der vier Punkte sind in den Beilagen zur Bekanntmachung Nr. 1469 vom 16.12.2009 festgelegt. Die Ergebnisse werden für ein Unternehmen in einem Faktablad (Fact Sheet) oder Karakterbog (Charakterbuch) erfasst. Diese sind für jeweils drei Jahre gültig.[4] Aufträge mit einem Wert von weniger als 5 Mio. kr sind von den Regelungen befreit.[5] Beispiele für Fact Sheets der verschiedenen Anbieter sind unter
http://www.danskbyggeri.dk/for+medlemmer/jura/byggeriets+love+og+regler/n%C3%B8gletal
abrufbar. Die Nutzung von Kennzahlen wird zudem in BEK 948 vom 12.9.2006 für PPP-Projekte und in BEK 675 vom 18.6.2012 für den allgemeinen Wohnungsbau näher bestimmt.[6]
Die Regelungen des Tilbudsloven gelten für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie sollen aber als generelle Grundlage für die Vergabe von Bauaufträgen dienen (vil blive anvendt som grundlag for tildeling af en ordre om et bygge- og anlægsarbejde).[7] Das Gesetz deckt öffentliche (offentlig licitation), beschränkte (begrænset licitation) und freihändige (underhåndsbud) Vergabeverfahren ab. Fristen sollen angemessen gewählt und in den Ausschreibungsunterlagen angegeben werden. Öffentliche Ausschreibungen sind in der Presse oder elektronisch zu veröffentlichen, wobei hier keine konkrete Datenbank genannt wird.[8] Möglich sind Veröffentlichungen aber zum Beispiel bei dem Statens og Kommunernes Indkøbs Service (www.ski.dk) oder im Byggeriets Dagblad (www.licitationen.dk). Seit dem 1. April 2012 sollen öffentliche Bauaufträge mit einem Wert zwischen 500.000 kr und dem EU-Schwellenwert auf der www.udbud.dk, der Seite für das dänische öffentliche Beschaffungswesen veröffentlicht werden. Auch das Zuschlagskriterium, niedrigster Preis (den laveste pris) oder das wirtschaftlich günstigstes Angebot (det økonomisk mest fordelagtige bud) muss in den Verdingungsunterlagen genannt werden.[9]
Rechtsform des Bauvertrages
Wie bereits erwähnt finden Werkverträge im dänischen Vertragsrecht (Aftaleloven) keine nähere Definition. Verträge im Baubereich werden fast ausschließlich nach den allgemeinen Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau (AB92) oder den allgemeinen Bedingungen für Bauleistungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm (ABT93) geschlossen. Die Nutzung dieser Bedingungen muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden.[10]
FIDIC
Dänisches FIDIC-Mitglied ist der Verein ratgebender Ingenieure (Foreningen af Rådgivende Ingeniører, FRI).[11] Der FRI weist zwar auf Veranstaltungen zu FIDIC-Verträgen hin, weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema sind auf der Internetpräsenz jedoch nicht zu finden.
standardisierte Vertragsbedingungen
Mit der VOB/B sind in Dänemark die vom Wohnungsbauministerium (Ministeriet for By, Bolig og Landdistrikter) veröffentlichten allgemeinen Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau (Almindelige betingelser for arbejder og leverancer i bygge- og anlægsvirksomhed – AB92) und die allgemeinen Bedingungen für Bauleistungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm (Almindelige Betingelser for Totalentreprise – ABT 93) vergleichbar. Die Anwendung wird vom Ministerium empfohlen.[12] Inhaltlich findet man fast keine Unterschiede zwischen der AB92 und der ABT93. Beide Bestimmungen enthalten folgende Abschnitte:
A. Grundlage des Vertrags (Aftalegrundlaget)
B. Sicherheitsleistung und Versicherung (Sikkerhedsstillelse og forsikring)
C. Ausführung (Entreprisens udførelse)
D. Zahlungsverpflichtung des Bauherrn (Bygherrens betalingsforpligtelse)
E. Fristverlängerung und Verzug (Tidsfristforlængelse og forsinkelse)
F. Abnahme (Arbejdets aflevering)
G. Mängel (Mangler ved arbejdet)
H. Ein- und Fünfjahresbesichtigung (1- og 5-års eftersyn)
I. Kündigung (Særligt om ophævelse)
J. Streitigkeiten (Tvister)[13]
Vertragsmuster, sowie die deutsche und englische Übersetzung der AB92 und ABT93 werden unter anderem von Dansk Byggeri, dem Hauptverband der dänischen Bauwirtschaft veröffentlicht.[14] Zudem wurde von Dansk Byggeri die AB-Forbruger, die allgemeinen Bedingungen für Verträge mit Verbrauchern, sowie Standardverträge nach den allgemeinen Bedingungen, veröffentlicht. Diese kann bei der Handwerkskammer Flensburg in deutscher Übersetzung angefordert werden.[15]
Abwicklung und Abnahme
Nach dem schriftlichen Vertragsschluss (§4 AB92 und ABT93) ist durch Zusammenarbeit von Unternehmer und Bauherrn schnellstmöglich ein Arbeitsplan zu erstellen. Koten und Hauptachsen sind vom Bauherrn abzustecken, alles Weitere ist Aufgabe des Unternehmers (§9 AB92). Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik und den Anordnungen des Bauherrn auszuführen (§10 AB92 und ABT93). Die Teilnahme des Unternehmers an Projektbesprechungen, sowie der Umfang von Dokumentationen und Proben sind vom Bauherrn festzulegen. Während der Ausführung können weitere Proben verlangt werden (§11 AB92 und ABT93).
Zahlungen können nach einem vereinbarten Zahlungsplan oder auf schriftliches Verlangen des Unternehmers monatlich erfolgen (§22 AB92 und ABT 93). Sind die geforderten Beträge nicht innerhalb einer Frist (15 Tagen nach AB92) gezahlt, so kann der Unternehmer 5 Tage nach einer schriftlichen Abmahnung die Arbeit einstellen (§23 AB92 und ABT93).
Kann der Unternehmer unter allen zumutbaren Bedingungen eine Verzögerung des Bauvorgangs nicht verhindern, so steht ihm unter den in §24 1-5 genannten Umständen eine Fristverlängerung zu (§24 AB92, §24 1-6 ABT93).
Eine förmliche Abnahme der geleisteten Arbeit hat innerhalb von 10 Tagen nach dem, in einer durch den Unternehmer erstellten Fertigstellungsanzeige (færdigmelding), genannten Termin zu erfolgen. Hierzu lädt der Bauherr ein. Erfolgt keine Einladung durch den Bauherrn, gilt das Werk 10 Tage nach dem genannten Fertigstellungszeitpunkt als abgenommen. Werden bei der förmlichen Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, so ist ein neuer Termin nach Beseitigung der Mängel festzulegen (§28 AB92 und ABT93). Erscheint eine Vertragspartei nicht zum vereinbarten Termin, so kann die Abnahme trotzdem stattfinden (§29 AB92 und ABT93).
Werden bei der Abnahme Mängel (Mangler) festgestellt, so ist der Unternehmer innerhalb einer vom Bauherrn festgelegten Frist dazu verpflichtet, diese zu beseitigen. Tut er dies nicht, kann der Bauherr die Mängel auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen. Alternativ hat der Bauherr das Recht auf Minderung der Vergütung (§31 AB92 und ABT93).
Nach der Abnahme festgestellte Mängel können innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme geltend gemacht werden (§32 AB92 und ABT93).
Vor der Abnahme entstandene Schäden sind vom Unternehmer auf eigene Kosten zu beseitigen, soweit sie nicht bereits in Gebrauch genommen wurden (§12 AB92 und ABT93).
Eine Besonderheit in Dänemark ist die durch Vereinbarung von AB92 oder AB93 festgelegte Ein- und Fünfjahresbesichtigung, zu der der Bauherr innerhalb des jeweiligen Zeitraums nach der Abnahme einzuladen hat. Während der Begehung ist ein Besichtigungsprotokoll (eftersynsprotokol) anzufertigen, das inhaltlich einem Abnahmeprotokoll (Afleveringsprotokol) entspricht (§37-39 und ABT93).
[1] LBK Nr. 1410 af 07/12/2007. Tilbudsloven
[2] BEK Nr. 1469 af 16.12.2009.
[3] Byggeriets Evaluering Center: Bygge Rating. http://www.byggeevaluering.dk/noegletal/bygge-rating.aspx 21.11.2012
[4] Dansk byggeri: Nøgletal. http://www.danskbyggeri.dk/for+medlemmer/jura/byggeriets+love+og+regler/n%C3%B8gletal 21.11.2012
[5] Dans Byggeri: Nøgletal. http://www.danskbyggeri.dk/for+medlemmer/jura/byggeriets+love+og+regler/n%C3%B8gletal 21.11.2012
[6] Byggeriets Evaluerings Center: Tre bekendtgørelser om nøgletal. http://www.byggeevaluering.dk/noegletal/regler.aspx 21.11.2012
[7] LBK Nr. 1410 af 07.12.2007, Tilbudsloven
[8] LBK Nr. 1410 af 07.12.2007, Tilbudsloven
[9] LBK Nr. 1410 af 07.12.2007, Tilbudsloven
[10] Workinfo: AB 92 und ABT 93. http://www.workinfo.dk/de-DE/EMNER/ID41/ID79/ID110/ID113.aspx 21.11.2012
[11] FIDIC: http://fidic.org/node/573 20.11.2012
[12] Ministeriet for By, Bolig og Landdistrikter: Love og regler under byggeri. http://www.mbbl.dk/love-og-regler-under-byggeri 21.11.2012
[13] AB 92 http://www.workinfo.dk/de-DE/EMNER/ID41/ID79/ID110/ID113.aspx 21.11.2012
[14] Dansk Byggeri: Love og Regler. http://www.danskbyggeri.dk/servicebutik/love+og+regler 21.11.2012
[15] HWK Flensburg: Dänemark. http://www.hwk-flensburg.de/index.php?id=1731 21.11.2012
- Kontaktadressen
-
Berufsrelevante Institutionen
Arkitektforbundet (Architectural League)
Strandgade 27A
1401 Copenhagen
Tel.: +45 32 83 69 90
Fax: +45 32 96 81 12
E-Mail: sekr@arkitektforbundet.dk
Internet: www.par.dk; www.arkitektforbundet.dkDanske Ark (Verband dänischer Architekturbüros)
Kristen Bernikows Gade 6
DK-1105 København K
Tel.: +45 32 83 05 00
Fax: +45 32 83 07 30
E-Mail: info@danskeark.dk
Internet: www.danskeark.dkAkademisk Arkitektforeningen – Danish Architects‘ Association
Akademisk Arkitektforening – Strandgade 27a –
DK-1401 København K
Tel.: +45 30 85 90 00
E-Mail: mail@arkitektforeningen.dk
Internet: http://arkitektforeningen.dk/Ingeniørforeningen, IDA
Kalvebod Brygge 31-33,
1780 København V
Tel.: +45 33 18 48 48
Fax: +45 33 18 48 99
E-Mail: ida@ida.dk
Internet: http://ida.dk/Sider/Forside.aspxFRI
Sundkrogskaj 20
2100 København Ø
Tel.: +45 35 25 37 37
E-Mail: fri@frinet.dk
Internet: http://www.frinet.dk/Dansk Arkitektur Center
Strandgade 27b
1401 Copenhague K
Tel.: +45 32 57 19 30
Fax: +45 32 54 501
Internet: www.dac.dkFonden Dansk Standard
Kollegievej 6
DK-2920 Charlottenlund
Tel.: +45 39 96 61 01
Fax: +45 39 96 61 02
E-Mail: dansk.standard@ds.dk
Internet: http://www.ds.dkHauptverband der dänischen Bauwirtschaft; Arbeitgeberverband; Zusammenlegung der „Byggeriets Arbejdsgivere“ und „Danske Entreprenører“
Dansk Byggeri
Nørre Voldgade 106
1358 Kbh., K
Tel.: +45 72 16 00 00
E-Mail: info@danskbyggeri.dk
Internet: http://www.danskbyggeri.dk/deutch/deutschAußenhandelskammer
Deutsch-Dänische Handelskammer
Kongens Nytorv 26, 3. Stock
DK-1050 Kopenhagen K
Tel.: +45 33 91 33 35
Fax: +45 33 91 31 16
E-Mail: info@handelskammer.dk
Internet: www.handelskammer.dk, http://daenemark.ahk.de/Botschaft
Deutsche Botschaft
Stockholmsgade 57
2100 Kopenhagen Ø
Tel.: +45 35 45 99 00
Fax: +45 35 26 71 05
E-Mail: info@kopenhagen.diplo.de
Internet: http://www.kopenhagen.diplo.de/Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen
Bauministerium „Erhvers- og Byggestryelsen“
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
Tel.: +45 35 29 10 00
Fax: +45 35 46 60 01
E-Mail: erst@erst.dk
Internet:www.ebst.dkDanmarks Statistik
Sejrøgade 11, Postboks 2550
2100 KØBENHAVN Ø
Tel: +45 39 17 39 17
Fax: +45 39 17 39 99
E-Mail: dst@dst.dk
Internet: http://www.dst.dk/Kulturministeriet
Nybrogade, 2
1203 Copenhague
Tel.: +45 33 92 33 70
Fax: +45 33 91 33 88
Internet: www.kum.dkMinisteriet for Forskning, Innovation og videregående Uddannelser
(Ministry of Science, Innovation and higher Education)
Postboks 2135
1015 København
Tel.: +45 72 31 88 58
Fax: +45 33 32 35 01
E-Mail: abp@iu.dk
Internet: http://fivu.dk/Dansk Standard
Kollegievej 6 DK-2920 Charlottenlund
Tel.: +45 39 96 61 01
Fax: +45 39 96 61 02
E-Mail: dansk.standard@ds.dk
Internet: http://www.ds.dkPortal der Gesetzesveröffentlichungen
EUR-Lex
E-Mail: eurlex-helpdesk@publications.europa.eu
Internet: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htmN-Lex Dänemark
E-Mail: eurlex-helpdesk@publications.europa.eu
Internet: http://eur-lex.europa.eu/n-lex/legis_dk/soap_retsinfo_form_de.htmVergabestellen, Ausschreibungen
Licitationen – Byggeriets Dagblad
Marielundvej 46 E
DK-2730 Herlev
Tel.: +45 70 15 02 22
Fax: +45 44 85 10 13
E-Mail: licitationen@licitationen.dk
Internet: www.licitationen.dkInternet:
http://www.dac.dk/media/11676/UK_arkpol.pdfIXPOS Länderprofil
http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=302540.html - NAX-Kontaktarchitekten
-
Weitere Informationen folgen in Kürze!
- Projekte der NAX-Paten
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Weitere Informationen folgen in Kürze!
- Weiterführende Literatur
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Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:
Aalborg Universitet: Department of Architecture, Design & Media Technology. http://www.create.aau.dk/index.php 08.08.2012
Arkitektforbundet: Home. http://www.arkitektforbundet.dk . 08.08.2012
Arkitektforeningen: The Danish Architects Association. http://www.arkitektforeningen.dk/the-danish-architects-association . 30.08.2012
Arkitektskolen Aarhus: http://aarch.dk/. 08.08.2012
Dänisches Wohnungsbauministerium: AB 92 – Allgemeine Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau. Dez. 1992
Dänisches Wohnungsbauministerium: ABT 93 – Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen und Leistungsprogramm. Dez. 1993. http://www.handelskammer.dk/fileadmin/ahk_daenemark/Dokumente/AB92_Deutsche_Ausgabe_01.PDF
Dänisches Wohnungsbauministerium: ABR 89 – General Conditions for Consulting Services. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Aftalegrundlag/~/media/Dark/Medlemsservice-dokumenter/Raadgiverjura/Aftalegrundlag/212ABR89UK20080805.ashx
Danske Ark: Valg af Honorarform for Arkitekt- og Ingeniørydelser ved Byggeri, Anlæg, Planlægning og Bygherrerådgivning. 2008. http://www.danskeark.dk/Medlemsservice/Raadgiverjura/Honorar-og-betalingsforhold/~/media/Dark/Medlemsservice-dokumenter/Raadgiverjura/Honorarvejledninger/Valg_af_Honorarform-2008.ashx . 04.09.2012
Danske Ark, Foreningen af Rådgivende Ingeniører: Description of Services – Building and Planning 2012. http://www.frinet.dk/media/142883/description%20of%20service%20-%20building%20and%20planning%20uk%20version.pdf . 09.08.2012
Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Hrsg.): Wirtschaftsdaten kompakt – Dänemark, 11.2015
Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Hrsg.): Wirtschaftstrends Dänemark 12.2015
The Royal Danish Academy of Fine Arts: School of Architecture. http://www.karch.dk/uk . 08.08.2012
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