Südkorea

Südkorea

Allgemeines

Die Republik Korea, auch als Südkorea bezeichnet, ist eine semipräsidiale Demokratie mit ca. 50 Mio. Einwohnern, welche vor allem in den flachen und teils hügeligen Bereichen im Westen und Südosten Koreas leben. Die Hauptstadt Seoul liegt mit über 10 Mio. Einwohnern im Nordwesten und bildet als Großraum mit über 23 Mio. Menschen den weltweit größten Ballungsraum nach Tokio. Südkorea verfügt über eine freie Marktwirtschaft mit Schwerpunkten in der exportorientierten Hochtechnologie. Das Pro-Kopf-BIP entspricht ungefähr europäischem Durchschnitt.

Berufsausübung

Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen

Die Berufsausübung von Architekten ist in Südkorea durch den Architects Act (Act No. 9187, Dec. 26, 2008) und den Building Act (Act No. 9770, Jun. 9, 2009), reguliert. Der Herausgeber beider Gesetze und die somit regulierende Behörde ist das Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs.

Nach Artikel 4 des Architects Act ist es allen Personen außer Architekten verboten Bauwerke, wie in Artikel 23 (1) des Building Act beschrieben, zu planen oder einen Bau zu überwachen, der unter Artikel 25 (1) des Building Act fällt.[1]

 

Im Building Act heißt es hierzu wörtlich:

 

Article 23 (Designing of Building)

(1) No one but certified architectural designers may engage in designing for a construction

project of building, if the building is subject to a building permit under Article 11 (1) or to

reporting under Article 14 (1), or if the building is aged twenty years or older counting from the

date the approval for use is granted and is to be remodeled in accordance with Article 42 (2) of the

Housing Act: Provided, that the same shall not apply to any of the following subparagraphs:

1. Where the project is to extend, alter or reconstruct a building with the sum of floor areas

worked less than 85 square meters;

2. Where the project is to carry out large-scale repairs of a building with a total floor area of

less than 200 square meters and with less than three floors; and

3. Where the project is to construct buildings prescribed by Presidential Decree in view of

the feature and use of buildings.

 

Article 25 (Supervision of Building Project)

(1) A project owner who erects a building for the use and of the size and structure prescribed by

Presidential Decree shall designate an architectural designer or any person determined by

Presidential Decree as a construction supervisor, who shall be responsible for supervision of the

Project.[2]

 

Schutz der Berufsbezeichnung

Der Titel Architekt ist durch den Architects Act insoweit geschützt, dass er nur die Personen beschreibt, die die Planung und Inspektion von Gebäuden ausführen, nachdem sie eine Qualifizierungsprüfung des Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs absolviert haben.[3]

Zudem wird vom architect noch der assistant architect unterschieden. Hiermit ist jede Person gemeint, die nach Artikel 23 des Building Act zu einem Architekturbüro gehört und die Qualifikation eines Ingenieurs, Technikers oder Industrietechnikers nach dem National Technical Qualifications Act in den Bereichen Konstruktion, Tiefbau, Energie, Landentwicklung oder Ähnlichem hat.[4]

 

Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)

Die eigentliche Zuständigkeit für den Architektenberuf liegt, wie bereits erwähnt, beim Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs. Durch den Architects Act wurde den Gründern von Architekturbüros jedoch die Möglichkeit gegeben, eine Organisation zu gründen, mit dem Ziel der qualitativen Verbesserung von Gebäuden, der Entwicklung der Baukultur und der Erforschung und Entwicklung von Bautechnologien. Nach diesem Artikel wurde das Korean Institute of Registered Architects (KIRA) gegründet. Die Mitgliedschaft ist allen Personen möglich, die einen report on the architect’s business einreichen. Verliert ein Architekt seine Qualifizierung, so wird auch die Mitgliedschaft im KIRA beendet.[5]

 

Verfahren zur Berufsanerkennung

 

Architektenausbildung und Berufsanerkennung in Korea für lokale Architekten

Das Architekturstudium ist in Südkorea zum Beispiel an den folgenden Hochschulen möglich:

    • Korea National University of Arts, Seoul[6]
    • Hongik University, Seoul[7]
    • Seoul National University, College of Engineering[8]

 

Das Studium dauert in der Regel fünf Jahre und wird mit einem Bachelortitel abgeschlossen. Anschließend ist eine Vertiefung als Master oder Ph.D. möglich.[9]

 

Im Architects Act werden die generellen Bedingungen des Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs festgelegt um zu der Architect’s Preliminary Examination (Artikel 15) und der Architect’s Qualifying Examination (Artikel 14) zugelassen zu werden. Die Prüfungen sollen mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Zur Architect’s Preliminary Examination werden alle Personen zugelassen, die

    1. ein Architekturstudium an einer Universität oder College abgeschlossen haben,
    2. Kurse im Bereich Architektur an einem 2-Jahres College abgeschlossen, das Juniorcollege abgeschlossen und mehr als 2 Jahre Berufserfahrung im Baubereich vorweisen können oder
    3. mehr als vier Jahre im Baubereich gearbeitet und einen Highschool-Abschluss haben.

 

Die Zulassung zur Architect’s Qualifying Examination bekommen alle Personen, die

    1. die Architect’s Preliminary Examination bestanden und für mehr als fünf Jahre im Baubereich gearbeitet haben oder
    2. mehr als fünf Jahre Berufserfahrung im Baubereich nachweisen können und die eine ausländische Lizenz besitzen.

 

Bei bestandener Architect’s Qualifying Examination darf man den Titel Architekt tragen und erhält ein Qualifizierungszertifikat und ein qualification pocketbook.

 

Der assistant architect muss lediglich einen Bericht nach den Bedingungen des Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs anfertigen.[10]

 

Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master

Nach dem Framework Act on qualifications wird in Korea zwischen nationalen Qualifikationen, also solchen, die durch den Staat verwaltet werden und privat regulierten Qualifikationen unterschieden.[11]

 

Der Beruf des Architekten fällt unter die staatlich regulierten Berufe. Es wird hier eine weitere Zuteilung der Berufe vorgenommen. Dem National Technical Qualifications Act, mit der Zuständigkeit des Ministry of Employment and Labor, unterliegen unter anderem Ingenieure verschiedener Fachrichtungen. Andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte (Medical Service Act), Anwälte (Attorney-at-Law Act) oder Architekten (Architects Act) ist ein jeweils eigenes regulierendes Gesetz und ein zuständiges Ministerium zugeordnet.[12]

 

Im Architects Act werden für Personen mit ausländischer Qualifikation zwei Möglichkeiten erläutert, in Korea zu arbeiten.

    1. Nach Artikel 23 (3) dürfen Personen mit ausländischer Lizenz oder Qualifikation nur Leistungen erbringen, wenn sie mit einem in Korea registrierten Architekten zusammenarbeiten und einen Bericht beim Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs einreichen.
    2. Nach Artikel 14 können Inhaber einer ausländischen Architektenlizenz und nachweisbarer mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in Anschluss an die Lizensierung an der Architect’s Qualifying Examination teilnehmen. Somit ist also auch eine vollwertige Arbeit als Architekt in Korea möglich.[13]

Über die eigentliche Anerkennung der Diplome gibt es lediglich die Information des Ministry of Education, Science and Technology (MEST), dass neue Richtlinien über die Verifizierungsstandards (Measures to Strengthen Verification of Foreign Degrees) veröffentlicht werden und hiernach von der National Research Foundation ein reference check of foreign degrees durchgeführt werden sollen. Bisher ist dieses Angebot nur für Großbritannien, die USA und Länder im asiatischen Raum verfügbar, 2013 soll die Anerkennung von Diplomen aus allen Ländern möglich sein.[14]

 

Kosten

Für die Mitgliedschaft im Korean Institute of Registered Architects (KIRA) ist ein monatlicher Beitrag von 30.000Won (21,10€, Stand 19.12.2012) zu zahlen.[15]

 

Fortbildungssystem

Wenn es zur Verbesserung der Fähigkeiten und Qualitäten von Architekten und deren Arbeit notwendig ist, können durch den Minister of Land, Transportation and Maritime Affairs Fortbildungen vorgeschrieben werden. Die Ausführung dieser Weiterbildungsveranstaltungen kann an das Korean Institute of Registeres Architects oder ähnliche Organisationen weitergegeben werden.[16] Auf den Seiten des KIRA sind jedoch keine weiteren Angaben über die Fortbildungsverpflichtung zu finden.

 

typische Protektionismen




Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)

Transparency International: Corruption Perceptions Index 2011. http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/. 24.07.2012

Aus Erfahrungsberichten geht hervor, dass auch Geschäftsbeziehungen vor allem auf privaten Kontakten und Beziehungen beruhen, es somit also schwer fallen kann, ein Projekt eigenständig zu generieren. Zudem seien die Entscheidungen der Behörden und ansässigen Unternehmen nicht immer nachvollziehbar.[17]

 

Zahl der Architekten

Die aktuelle genaue Anzahl der in Südkorea arbeitenden Architekten ist nicht bekannt. Beim Korean Institute of Registered Architects waren 2009 jedoch 7957 reguläre Mitglieder, 16 assoziierte Mitglieder, 3 Ehrenmitglieder und 223 Studenten eingetragen.[18]

 

Gehalt

Über das durchschnittliche Gehalt eines Architekten lässt sich nur auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Nach einem Artikel im deutschen Architektenblatt erhalten Berufsanfänger ca. 2500US$ brutto, erfahrene Architekten verdienen ca. 3500US$.[19]

 

Größen der Architekturbüros (Mitarbeiter, Umsatz)

Die Größen der Architekturbüros sind in Korea sehr unterschiedlich. Es sind ebenso kleinere Büros mit bis zu 20 Mitarbeitern, wie auch große Büros mit 200 oder mehr Mitarbeitern zu finden.[20]

[1] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act, Act No. 9187. 26. Dezember 2008. Artikel 4. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[2] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Building Planning Division: Building Act, Act No. 9770. 9. Juni 2009. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110310143848551_BUILDING%20ACT.pdf 19.12.2012

[3] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act, Act No. 9187. 26. Dezember 2008. Artikel 4. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[4] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act, Act No. 9187. 26. Dezember 2008. Artikel 4. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[5] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act, Act No. 9187. 26. Dezember 2008. Artikel 4. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[6] Karts: Faculty.http://eng.karts.ac.kr:81/karts/main/html.jsp?c_no=003010002003 08.01.2013

[7] Hongik University: Description of Colleges and graduate schools. http://www.hongik.ac.kr/english_neo/sub2/arc.html 08.01.2013

[8] DAAE:http://architecture.snu.ac.kr/English/ 08.01.2013

[9] Korea National University of Arts: Curriculum. http://eng.karts.ac.kr:81/karts/main/html.jsp?c_no=003010001 19.12.2012

[10] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act vom 27. März 2007. Artikel 7 (2). http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[11] Ministry of Education, Science and Technology: Framework Act on Qualifications. Act No. 9190, 26.12.2008. http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng?pstSeq=52173&rctPstCnt=3&searchCondition=AllButCsfCd&searchKeyword=qualification 28.12.2012

[12] Human Resources Development Service of Korea: National Qualification Test. http://www.hrdkorea.or.kr/ENG/3/1 28.12.2012

[13] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act vom 27. März 2007. Artikel 14 (5). http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[14] Ministry of Education, Science and Technology: MEST Announces Measures to Strengthen Verification of Foreign Degrees. 21.01.2011. http://english.mest.go.kr/web/42208/en/board/enview.do?bbsId=265&pageSize=10&currentPage=7&boardSeq=20495&mode=view 28.12.2012

[15] KIRA: Membership. http://www.kira.or.kr/company/joininfo.asp 22.02.2012

[16] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act vom 27. März 2007. Artikel 30 (2). http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[17] Erpenstein, Annette: Architekt ohne Grenzen. Deutsche Architekten im Ausland. Tl.34: Süd-Korea. In: Deutsches Architektenblatt (2006), Nr. 10, S.51-53. Corp. Publ. Services 2006, Nr.10, S.51-53, Ausgabe Baden-Württemberg . http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Auslandstaetigkeit/Merkblatt746_Korea.pdf 12.07.2011

[18] KIRA: Country Report. ARCASIA Committee on Professional Practice. August 2009. http://arcasia.design.officelive.com/Documents/arcasia-ppc-2009.pptx 22.2.2012

[19] Erpenstein, Annette: Architekt ohne Grenzen. Deutsche Architekten im Ausland. Tl.34: Süd-Korea. In: Deutsches Architektenblatt (2006), Nr. 10, S.51-53. Corp. Publ. Services 2006, Nr.10, S.51-53, Ausgabe Baden-Württemberg . http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Auslandstaetigkeit/Merkblatt746_Korea.pdf 12.07.2011

[20] Erpenstein, Annette: Architekt ohne Grenzen – Deutsche Architekten im Ausland – Teil 34: Süd-Korea. In: Deutsches Architektenblatt 10/2006. http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Auslandstaetigkeit/Merkblatt746_Korea.pdf 07.12.2011

Architektenvertrag

Allgemeines Vertragsrecht

Verträge werden maßgeblich durch den koreanischen Civil Act beeinflusst. Kapitel II legt zunächst die allgemeinen Grundlagen des Zustandekommens und der Auswirkungen, sowie dem Rücktritt von Verträgen fest. Im Civil Act werden zudem folgende Punkte detailliert:

    1. Schenkung
    2. Kauf
    3. Tausch
    4. Darlehen
    5. Leihe
    6. Miete
    7. Dienstvertrag
    8. Werkvertrag
    9. Auslobung
    10. Auftrag
    11. Verwahrung
    12. Gesellschaft
    13. Leibrente
    14. Vergleich[1] [2]

 

typischer Vertragsumfang (Generalplaner, LPs, nur Entwurf)

Aus Erfahrungsberichten geht kein typischer Vertragsumfang hervor. Der im Architects Act und auf den Seiten des KIRA beschriebene Leistungsumfang lässt allerdings auf eine Beauftragung für Entwurfsarbeiten und Bauleitung schließen.[3]

 

Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)

Eine konkrete Vertragsform für Architektenverträge wird nicht festgelegt. Wie bereits erwähnt, werden im koreanischen Civil Act sowohl „Werkverträge“ als auch „Aufträge“ behandelt. Nach Artikel 15 des Building Act sollen zwischen dem Bauherrn und allen am Projekt Beteiligten Verträge geschlossen werden, in denen die Aufgaben, Konditionen und Verantwortungen aller Personen festgehalten werden.[4]

 

Vertragsvorlagen

Ebenfalls in Artikel 15 des Building Act wird festgelegt, dass vom Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs und einigen Organisationen Vertragsvorlagen vorbereitet werden können. Beispiele für solche Vorlagen wurden jedoch nicht gefunden.[5]

[1] Ministry of Justice: Civil Act. vom 21.12.2007 . http://www.moj.go.kr/HP/COM/bbs_01/Download.do?FileDir=/attach/f2009/&UserFileName=%B9%CE%B9%FD.pdf&SystemFileName=20090414073853_1_%B9%CE%B9%FD.pdf 20.03.2012

[2] Lee, Byung-Jun: Zivilrecht. In: Einführung in das koreanische Recht. Berlin, Heidelberg: Springerverlag, 2010. http://www.springerlink.com/content/978-3-642-11603-2/#section=711692&page=1&locus=0 .20.03.2012

[3] KIRA: Practice of Architect. http://www.kira.or.kr/eng/sub/sub5_3.asp 30.12.2012

[4] Ministry of Land, Transport and Maritime Affairs, Building Planning Division: Building Act. Vom 1. Juli 2010. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110310143848551_BUILDING%20ACT.pdf 17.12.2011

[5] Ministry of Land, Transport and Maritime Affairs, Building Planning Division: Building Act. Vom 1. Juli 2010. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110310143848551_BUILDING%20ACT.pdf 17.12.2011

Leistungsinhalte

Leistungsphasen

In Korea werden keine Leistungsphasen gesetzlich vorgeschrieben. Im Building Act und dem Architects Act werden jedoch einige Leistungen erwähnt, die zu dem Aufgabenbereich des Architekten gehören. Der Entwurf von Gebäuden und die Bauüberwachung dürfen beispielsweise ausschließlich von Architekten durchgeführt werden (Art. 4, Architects Act). Zudem kann ein Architekt auch Untersuchungen und Beurteilungen von Gebäuden und Grundstücken vornehmen (Art. 19, Architects Act).

 

Auch vom Korean Institute of Registered Architects sind Informationen über die Aufgaben des Architekten zu finden. Diese sind detaillierter als die in den Gesetzen beschriebenen und umfassen sechs Bereiche:

    1. Untersuchungen und Planungsaufgaben (Ortsanalyse, Kostenermittlung, etc.)
    2. Architektonischer Entwurf (Planung, Zeichnungen, Ausführungszeichnungen, etc.)
    3. Bauüberwachung
    4. Bauverträge, Beratung und Verwaltung (Vergabe, etc.)
    5. Administrative Aufgaben (Kontrollen nach Fertigstellung des Baus, etc.)
    6. Andere Aufgaben (strukturelle Veränderungen, technische Untersuchung, etc.)[1]

 

Der genaue Leistungsumfang muss also vertraglich vereinbart werden.

 

typischer Leistungsumfang (komplette Bauleitung, „künstlerische“ Oberbauleitung)

Über den typischen Leistungsumfang lassen sich keine Informationen finden. Die Aussage eines koreanischen Architekten, dass sein Entwurf einer Gedenkhalle in Asan ohne seine Mitarbeit geändert wurde und er aufgrund von Gesetzen nicht am Bau beteiligt wurde, ließ sich nicht weiter bestätigen.[2]

[1] KIRA: Practice of Architect. 2007. http://www.kira.or.kr/eng/sub/sub5_3.asp . 17.02.2012

[2] Jong-ho, Lee: Public Projects leaving architects out. Interview. Geführt von Lee Eun-joo. 17.06.2011. http://koreajoongangdaily.joinsmsn.com/news/article/article.aspx?aid=2937667 17.2.2012

Honorar

rechtliche verpflichtende Honorarordnung

Für private Aufträge gibt es keine Hinweise auf eine gesetzlich verpflichtende Honorarordnung. Im Architects Act ist für öffentliche Auftraggeber lediglich festgelegt, dass ein angemessenes Honorar gezahlt werden soll und die Qualität des Entwurfs und der Bauüberwachung zu sichern ist. Vom Minstry of Land, Transportation and Maritime Affairs sollen dazu der Leistungsumfang und Standardhonorare festgelegt und veröffentlicht werden. [1] Wie bereits bei den Beschreibungen der Leistungsinhalte erwähnt, findet man hierzu auf den englischen Seiten der Ministerien oder des KIRA keine Angaben.

                                               

statistische Honorarordnungen

Laut Aussagen des KIRA wurden Honorare von Architekten untersucht, um eine Tabelle mit angemessenen Honorarsätzen zu erstellen. Die Studie sollte am 7. Juli 2011 veröffentlicht werden, ist jedoch nicht auf den englischsprachigen Seiten veröffentlicht.[2]

[1]Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act vom 27. März 2007. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf 17.12.2011

[2] KIRA: Country Report. The 32nd ARCASIA Council meeting. August 2011. http://www.arcasia.org/meet/meet_11_3.asp 11.09.2012

Haftung/Versicherung

Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen                                     

Die grundsätzlichen Regelungen zur Gewährleistung sind im Civil Act zu finden und dort den jeweiligen Vertragsarten zugeordnet. Für Werkverträge gelten die Artikel 667 bis 669 bezüglich des Vorgehens bei der Mängelfeststellung. Wird ein wesentlicher Schaden noch vor der Fertigstellung des gesamten Werks festgestellt, kann der Auftraggeber einen Zeitrahmen festlegen, in dem der Auftragnehmer diesen ausbessern kann. Der Auftraggeber kann zudem Schadensersatz fordern (Art. 667). Der Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber wegen erheblicher Fehler im fertiggestellten Werk, durch den der Zweck des Werks nicht erfüllt werden kann, ist bei Verträgen betreffend Gebäuden und anderen Strukturen auf Landflächen nicht möglich (Art. 668). Die Regelungen aus Art. 667 und 668 gelten nicht für Schäden, die auf der Anordnung der Auftraggebers beruhen, oder auf natürlichen Eigenschaften von Materialien zurückzuführen sind, wenn der Auftraggeber deren Einbau, trotz Information des Auftragnehmers über eventuelle Schäden, angeordnet hat (Art. 669).

 

Der Gewährleistungszeitraum wird bei Werkverträgen auf ein Jahr ab Fertigstellung festgelegt (Art. 670). Bauverträgen wird jedoch als Sonderfall in Artikel 671 ein Zeitraum ab Lieferung von 5 Jahren für jegliche Schäden an der Gründung oder dem Gebäude selbst und 10 Jahre auf Schäden des Gebäudes, wenn dies aus Stein, Stahl oder ähnlichen Materialien bestehen, zugewiesen. Der Schaden muss innerhalb eines Jahres nach Feststellung gemeldet werden. In jedem Fall gilt, dass gesondert vereinbarte Regelungen zur Haftung des Auftragnehmers diesen nicht von der Haftung für Fehler in der Verarbeitung oder bekannte, nicht genannte Materialschäden entbinden können.[1]

Diese Angaben werden auch in Artikel 28, Framework Act on the Construction Industry, bestätigt.[2]

 

Versicherungspflichten

Über einen verpflichtenden Versicherungsschutz von Architekten und Bauunternehmen sind in den Gesetzen und auf den Seiten der zuständigen Behörden keine Informationen zu finden. Laut der UIAUIA Union Internationale des Architectes International Union of Architects gibt es keine Versicherungspflichten.[3]

 

Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen

Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten

[1] Ministry of Justice: Civil Act vom 21.12.2007 . http://www.moj.go.kr/HP/COM/bbs_01/Download.do?FileDir=/attach/f2009/&UserFileName=%B9%CE%B9%FD.pdf&SystemFileName=20090414073853_1_%B9%CE%B9%FD.pdf 20.03.2012

[2] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs, Construction Policy Division: Framework Act on the Construction Industry. vom 30. Juni 2010. Artikel 28. http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng;jsessionid=qgYfVj31c1rnOD5EvXBkriTO1FWGavHkkrfXvq8yfQd4PJuSeCToqmxRakCSiCGC.moleg_a2_servlet_engine2?pstSeq=52757&pageIndex=35 11.09.2012

[3] UIA: Architectural Profession around the World. Republik Korea. Stand 2005. http://www.uia-architectes.org/en/exercer/exercer-dans-le-monde/commission-uia#.T_wjd5E7JMs 26.06.2012

Baurecht

Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften

Grundsätzlich ähneln sich die deutsche und koreanische Struktur des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.[1] Insgesamt sind dem öffentlichen Baurecht über 40 Rechtsquellen dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen. Die wesentliche Quelle des Bauordnungsrechts ist der landesweit gültige Building Act. Kommunen können zudem eigene Satzungen veröffentlichen.[2] Landesrecht im Bereich Bau wird in den meisten Fällen durch das Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs (www.english.mltm.go.kr) veröffentlicht, die englischen Übersetzungen der meisten Koreanischen Gesetze findet man auf der Seite des Ministry of Government Legislation unter folgendem Link:

http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng?rctPstCnt=3&searchCondition=AllButCsfCd&searchKeyword=&x=17&y=10

 

Inhaltlich umfasst der Building Act 113 Artikel in folgenden Kapiteln:

    1. General Provisions (Definitionen, kommunale Gebietskörperschaften, etc.)
    2. Construction of Building (Baugenehmigung, Baubericht, Entwurf von Gebäuden, Bau von Gebäuden, Bauleitung, etc.)
    3. Maintenance and Management of Building (Gebäuderegister, etc.)
    4. Building Site and Road (Baustellensicherung, Baulinie, etc.)
    5. Structure and Materials of Building (Gebäude in Brandschutzabschnitten, Kellergeschosse, etc.)
    6. Buildings by Area and District (Gebäudehöhen, GFZ, GRZ, etc.)
    7. Building Facilities (Installationsstandards, Zertifizierung der Energieeffizienz, Technische Standards, etc.)
    8. Special Building Zone (Gebäude in besonderen Baugebieten, Ausnahmen von bestimmten Gesetzen und Regulierungen, etc.)
    9. Supplementary Provisions
    10. Penal Provisions

Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Darstellung nach: Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ 30.08.2012

Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)

Neben den vielen Gesetzen und Vorschriften des koreanischen Städtebaurechts, sind der National Land Planning and Utilization Act und der Framework Act on the National Land die wohl wichtigsten Rechtsquellen dieses Bereichs.[3][4] Da beide Rechtsquellen auf englisch (siehe wesentliche Gesetze) und eine deutschsprachige Dissertation zum Thema „Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts“, veröffentlicht durch die TU Berlin, online verfügbar sind, wird hier nur ein kurzer Überblick über die Inhalte der Raumordnungsvorschriften gegeben.

 

In der Raumplanung sollen nach dem Framework Act on the National Land Pläne auf unterschiedlichen Ebenen erstellt werden. Der comprehensive national land plan (Art. 9-12) bildet die Basis des Do (Provinz) comprehensive plan (Art. 13-15). Dieser wiederum ist die Basis des Gun (Stadt) comprehensive plan (Art. 18, National Land Planning and Utilization Act). Dazu kommen Sektoren- und Regionalpläne (Art. 17, Art. 15). Die Staatsraumplanung soll in einem Zyklus von 20 Jahren erfolgen (Art. 7, Framework on the National Land Planning). [5]

Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ . 30.08.2012

Normung

Für die Normung im Baubereich ist die Korean Agency for Technology and Standards (nachfolgend KATS), beauftragt vom Ministry of Knowledge Economy, zuständig. Das Kürzel koreanischer Standards lautet KS. Für die unterschiedlichen Normierungsbereiche wird ein zusätzlicher Buchstabe, für den Baubereich F, angehängt (KS F). Von insgesamt fast 24.000 Standards fallen ca. 850 auf diesen Bereich. Das KATS ist außerdem Mitglied der internationalen Standardisierungsorganisation ISOISO International Organization for Standardization.[6]

 

Wichtige Normen sind beispielsweise:

    • KS F 1501 Drawing office practice for architectural and building (general rules)
    • KS F 1505 Tolerance and dimensioning for building components
    • KS F 1525 Recommendations for modular coordination design in building
    • KS F 1526 General terminology for buildings
    • KS F 1611 Fire resistance performance for elements of building construction
    • KS F 2235 Field measurements of sound insulation of building facades and facade elements[7]

 

Baugenehmigungsverfahren


 

Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank: Doing Business in Korea. 2012. http://www.doingbusiness.org/~/media/fpdkm/doing%20business/documents/profiles/country/KOR.pdf . 09.02.2012

Bauvorhaben werden in Korea nach dem Building Act den genehmigungspflichtigen (Art. 11), anzeigepflichtigen (Art. 14) und genehmigungsfreien (Art. 29) Vorhaben zugeteilt.

 

Grundsätzlich sind die Provinzgouverneure oder Bürgermeister der Städte für die Genehmigung verantwortlich, wobei besonders große Vorhaben eine Genehmigung der Metropolstadt benötigen. Soll eine Baugenehmigung erteilt werden, muss der Bürgermeister der Stadt die Planungsunterlagen zur Überprüfung an den Provinzgouverneur schicken.

Werden die Bauarbeiten nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen, verliert diese ihre Gültigkeit.

 

Umbau, Vergrößerung oder Rekonstruktionen von Gebäuden mit einer Grundfläche von weniger als 85m2, Gebäude mit einer maximalen Fläche von 300m2 auf 3 Geschossen in kontrollierten Gebieten, Landwirtschafts- oder Waldflächen und größere Reparaturen an Gebäuden bedürfen lediglich einer Anzeige bei der Stadt. Auch die Anzeigen verlieren ihre Gültigkeit innerhalb eines Jahres.

Die Verfahrensdauer ist nicht im Building Act festgelegt. Eine amtliche Mitteilung des Ministry of Public Administration and Security legt jedoch Verfahrensdauern je nach Größe des zu genehmigenden Gebäudes zwischen 7 und 90 Tagen fest. Die Gebühren werden auf kommunaler Ebene festgelegt.[8] [9]

[1] Erpenstein, Annette: Architekt ohne Grenzen. Deutsche Architekten im Ausland. Tl.34: Süd-Korea. In: Deutsches Architektenblatt (2006), Nr. 10, S.51-53. Corp. Publ. Services 2006, Nr.10, S.51-53, Ausgabe Baden-Württemberg . http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Auslandstaetigkeit/Merkblatt746_Korea.pdf . 12.07.2011

[2] Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ . 30.08.2012

[3] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs: National Land Planning and Utilization Act. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//NATIONAL%20LAND%20PLANNING%20AND%20UTILIZATION%20ACT(국토의계획및이용에관한법률).pdf 29.12.2012

[4] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs: Framework Act on the National Land. http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng?pstSeq=52741&rctPstCnt=3&searchCondition=AllButCsfCd&searchKeyword=national 29.12.2012

[5] Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ 30.08.2012

[6] Korean Agency for Technology and Standards. http://www.kats.go.kr/en_kats/about/KAEU01_1.asp 28.12.2012

[7] Korean Agency for Technology and Standards: Search for Korean Industrial Standards (KS). http://www.kats.go.kr/en_kats/search/KAEU10.asp?sub_menu=1 28.12.2012

[8] Ministry of Land, Transport and Maritime Affairs, Building Planning Division: Building Act. Vom 1. Juli 2010. Artikel 69. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110310143848551_BUILDING%20ACT.pdf 17.12.2011

[9] Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ 30.08.2012

Bauvertrag

Vergabeverordnungen

Öffentliche Ausschreibungen in Korea unterliegen dem Government Procurement Agreement (GPA) der WTO. Die zentrale Vergabestelle ist der Public Procurement Service (PPS, www.pps.go.kr/english) mit der Ausschreibungsplattform Korea ON-line E-Procurement Service (KONEPS, www.koneps.go.kr). Auf dieser Plattform müssen alle Ausschreibungen veröffentlicht werden.[1] Um Angebote abgeben zu können, müssen sich die Unternehmen beim PPT registrieren.[2]

 

Die Schwellenwerte liegen für Bauvorhaben bei 3 Mrd. Won, für nationale Beschaffungen bei 100 Mio. Won und für ausländische Beschaffungen bei 200.000 US$. Regionale Verwaltungseinheiten unterliegen eigenen Regeln. Im Bereich Architektur und Bauüberwachung wurden 2010 Aufträge im Wert von über 3 Bill. Won ausgeschrieben.[3]

 

Vergabeverfahren

Über das Public Procurement System kann man nicht nur die Vergabe an sich, sondern das gesamte Verfahren von der Überprüfung der in den Unterlagen niedergelegten Anforderungen an ein Projekt bis zum Vertragsschluss abwickeln.

 

Das Vergabeverfahren für Bauvorhaben wird durch den PPS in 12 Schritten beschrieben. Diese sind (frei übersetzt):

1.Vertragsanforderungen – Der Auftraggeber muss die Auftragsanforderungen (CR, contract request) an das PPS senden. Diese Anforderungen und Zeichnungen werden dann auf die Erfüllung der tatsächlichen Minimalanforderungen der Regierung überprüft.

2.Wahl der Vergabeart – Unter Berücksichtigung der Komplexität, Kosten und Art des Vorhabens wird vom PPS die Vergabeart festgelegt.

3.Vorauswahl der Bieter – Bei besonders großen oder aufwendigen Projekten kann eine Vorauswahl qualifizierter Bieter getroffen werden. Die Kriterien sind 1. Erfahrung und ähnliche abgewickelte Projekte, 2. Technisches Know-how, Ausrüstung und Anlagen, 3. Finanzielle Lage und 4. Vertrauenswürdigkeit

4.Kostenschätzung – Nach den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Spezifikationen und Zeichnungen wird vom PPS eine Kostenschätzung durchgeführt.

5.Öffentliche Bekanntgabe – Die Ausschreibungsdaten werden auf www.g2b.go.kr veröffentlicht. Üblicherweise sind die Angebote innerhalb von 40 Tagen abzugeben.

6.Pre-bid Meeting – Die Bieter werden aufgefordert, an einer Ortsbegehung, die durch den Auftraggeber organisiert wird, teilzunehmen. Bieter, die nicht daran teilnehmen, können von der Vergabe ausgeschlossen werden.

7.Bid bond – Die Bieter müssen spätestens einen Tag vor der Angebotseröffnung eine Garantie über 5% des Angebotspreises abgeben.

8.Angebotseröffnung – Die abgegebenen Angebote werden in Anwesenheit der Bieter zu den in der Ausschreibung angegebenen Informationen zu Zeit und Ort geöffnet.

9.Performance bond – Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss eine Erfüllungsgarantie von mindestens 10% der Auftragssumme abgeben.

10.Award of contract – Der Auftrag wird aufgrund von Qualifikation und gebotenem Preis vergeben. Der ausgewählte Bieter wird schriftlich über den Zuschlag benachrichtigt, womit der Vertrag wirksam wird.

11.Bezahlung – Nach erfolgreichem Abschluss der Bauarbeiten (Prüfzertifikat der zuständigen Behörde) kann der Auftraggeber ein Abnahmezertifikat für den Unternehmer ausstellen. Die Bezahlung wird durch den Auftraggeber vorgenommen, wenn ihn der Unternehmer dazu auffordert und das Abnahmezertifikat akzeptiert.

12.Vertragsschluss – der Vertrag ist geschlossen, wenn alle Lieferungen akzeptiert wurden, der Unternehmer bezahlt wurde und alle Bedingungen des Vertrags erfüllt sind.[4]

 

Rechtsform des Bauvertrages

Bauverträge fallen laut koreanischem Civil Act Artikel 664-674 unter Werkverträge (,Contract for Work, Chapter 2, Section 9). Inhaltlich wird hier vor allem der Vertragsschluss bestimmt, indem eine Vertragspartei zustimmt, ein Werk gegen Bezahlung abzuliefern. Die Bezahlung hat bei Ablieferung des Werks zu erfolgen. Im Weiteren wird die Gewährleistung in verschiedenen Fällen geregelt. Für Bauarbeiten beläuft sich die Gewährleistungszeit auf 5 Jahre, für Stein-, Mauerwerk- oder Stahlarbeiten sogar 10 Jahre.[5]

Im Kapitel 3 des Framework Act on the Construction Industry finden sich weitere Regelungen. Bauverträge sollen schriftlich geschlossen werden und die Bauzeit, Kosten, etc. festhalten. Vom Unternehmen ist ein Baubuch zu führen, in dem alle den Bau betreffenden Informationen einzutragen sind. [6]

Für private und auch öffentliche Bauvorhaben werden vom Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs Standardverträge veröffentlicht, die die Verantwortlichkeiten und Aufgaben von Unternehmen und Auftraggebern definieren. [7] Diese Verträge werden dann an das jeweilige Bauvorhaben angepasst. Standardverträge in einem Umfang wie beispielsweise des American Institute of Architects gibt es nicht.[8]

 

FIDIC

Koreanisches FIDIC-Mitglied ist die Korea Engineering and Consulting Association (KENCA), mit Sitz in Seoul.[9] Über die Anwendung der FIDIC-Verträge gibt es keine genauen Daten, die KENCA war jedoch Organisator der FIDIC World Consulting Engineering Conference 2012.[10]

 

Abwicklung und Abnahme

Die Bauabnahme fällt nach Artikel 22 Building Act unter den Aufgabenbereich des Bauordnungsamtes. Wenn ein Gebäude nach Artikel 11, 14 oder 20 des Building Act genehmigt oder angezeigt wird, muss zusammen mit der Fertigstellungsanzeige des Bauleiters, die zudem das Ende der bauleitenden Tätigkeit feststellt, ein Antrag auf Nutzungsgenehmigung an das zuständige Amt gestellt werden. Innerhalb von 7 Tagen nach der Antragsstellung ist die Überprüfung des Gebäudes aufgrund seiner Übereinstimmung mit der Planung und der baurechtlichen und bautechnischen Anforderungen zu durchzuführen. Die Nutzungsgenehmigung hat schriftlich zu erfolgen.[11] [12]

[1] Public Procurement System. www.pps.go.kr/english 28.12.2012

[2] Public Procurement System: General Instruction to Bidders. 18.6.2008. http://www.pps.go.kr/english/ 28.12.2012

[3] Public Procurement System. www.pps.go.kr/english 28.12.2012

[4] Public Procurement System: Construction Contracts. www.pps.go.kr/english 28.12.2012

[5] Ministry of Justice: Civil Act. Vom 21.12.2007 . Artikel 664 – 674. http://www.moj.go.kr/HP/COM/bbs_01/Download.do?FileDir=/attach/f2009/&UserFileName=%B9%CE%B9%FD.pdf&SystemFileName=20090414073853_1_%B9%CE%B9%FD.pdf 20.03.2012

[6] Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs, Construction Policy Division: Framework Act on the Construction Industry. Vom 30. Juni 2010. Artikel 22. http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng;jsessionid=qgYfVj31c1rnOD5EvXBkriTO1FWGavHkkrfXvq8yfQd4PJuSeCToqmxRakCSiCGC.moleg_a2_servlet_engine2?pstSeq=52757&pageIndex=35 11.09.2012

[7] Shin, Jinho; Lee, Hysunsoo; Park, Moonseo: The keynotes of the direct contracting system on the public housing project. http://www.ippa.org/IPPC4/Proceedings/02ConstructionProcurement/Paper2-3.pdf 19.03.2012

[8] Chang, Michael; Lee, Sang-Hyun; Yang, Seung-Gyu: Korea. In: The Projects and Construction Review. London: Law Business Research Ltd., 2012, Second Edition.

[9] FIDIC: Korea Engineering and Consulting Association. http://fidic.org/node/608 28.12.2012

[10] FIDIC: Organisers. http://www.fidic2012.org/fidic2012/organisers.html 28.12.2012

[11] Ministry of Land, Transport and Maritime Affairs, Building Planning Division: Building Act. Vom 1. Juli 2010. Artikel 11. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110310143848551_BUILDING%20ACT.pdf. 17.12.2011

[12] Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ 30.08.2012

Kontaktadressen

Berufsrelevante Institutionen

Korean Institute of Registered Architects (KIRA)
Anmk.: beinhaltet Korea Institute of Registered Architects, Korean Institute of Architects and Korea Architects Institute
1603-55 Seocho-Dong,
Seocho-Ku  Seoul
Tel.: + 82 2 3415 6800
Fax: + 82 2 3415 6899
E-Mail: secretary@kira.or.kr
Internet: secretary@kira.or.kr

Construction Association of Korea (Branchenverband)
7-8F The hall of Construction B/D, 71-2
Nonhyun-Dong Kangnam-Gu SEOUL
Tel.: +82 02 1588 6912
Fax: n.v.
E-Mail: webmaster@cak.or.kr
Internet: http://www.cak.or.kr  

Korean Institute of Architects (KIA)
1-117, Dongsung-dong, Jongno-gu
110-765 Seoul
Tel.: +82 2 744 8050
Fax: +82 2 743-5363
E-Mail: kia@kia.or.kr
Internet: www.kia.or.kr

The Architectural Institute of Korea
1044-34 Sadang-Dong Dongjak-gu
 156-827 Seoul
Tel.: +82 2 525 1841
Fax: +82 2 525 1845
E-Mail: webmaster@aik.or.kr
Internet: www.aik.or.kr

Außenhandelskammer

Deutsch-Koreanische Industrie- und Handelskammer
Hannam Plaza 28-2 Hannam-dong, Yongsan-gu
SEOUL 140-884
Tel.: +82  2 3780 4 600
Fax: +82  2 3780 4 637
E-Mail: info@kgcci.com
Internet: http://www.kgcci.com, http://korea.ahk.de


Botschaft

Deutsche Botschaft
32, Jangmun-ro, Yongsan-gu
Seoul 140-816
Tel.: +82 2 748 4114
Fax: +82 2 748 4161
E-Mail: info@seoul.diplo.de
Internet: http://www.seoul.diplo.de/


Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen

Ministry of Employment and Labor
Government Complex II
47 Gwanmun-ro, Gwacheon-si, Gyeonggi-do
Tel.: +82 2 2110 7436
Fax: n.v
E-Mail: molab506@moel.go.kr
Internet: http://www.moel.go.kr/english

Ministry of Education, Science and Technology
Central Government complex, 77-6 Sejong-no, jong-no
 Seoul 110-760
Tel.: +82 2 2100 6060
Fax: +82 2 2100 6579
E-Mail: webmaster@mest.go.kr
Internet: http://english.mest.go.kr/enMain.do

Ministry of Construction and Transportation
1 Joungang-Dong  Kwacheon City
Kuonggi-Do
Tel.: +82 2 504 9001
Fax: +82 2 504 6825
E-Mail: webmaster@moct.go.kr
Internet: http://www.moct.go.kr

Statistics Korea
Government Complex Daejeon, 189 Cheongsa-ro, Seo-gu,
Daejeon 302-701(zip)
Tel.: +82 2 2012 9114
Fax: n.v
E- Mail: siehe Kontaktformular im Internet
Internet: http://kostat.go.kr/portal/english/index.action


Portal der Gesetzveröffentlichungen

Ministry of Government Legislation
Internet: http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng?rctPstCnt=3&searchCondition=AllButCsfCd&searchKeyword=&x=17&y=10

KLRI – Korea Legislation Research Institute
131 Yangjaecheon-ro, Seocho-gu
Seoul 137-130
Tel.: +82 2 579 0090
Fax: +82 2 579-2381
E-Mail:
Internet: http://elaw.klri.re.kr/

IXPOS Länderprofil:
http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=303752.html

NAX-Kontaktarchitekten

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Projekte der NAX-Paten

ISA – Internationales Stadtbauatelier, Freie Architekten und Stadtplaner

New Town Materplan, Eunpyeong

Rainer Schmidt – Landschaftsarchitekten

Yongsan International Business District, Seoul

Weiterführende Literatur

Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:

 

Erpenstein, Annette: Architekt ohne Grenzen. Deutsche Architekten im Ausland. Tl.34: Süd-Korea. In: Deutsches Architektenblatt (2006), Nr. 10, S.51-53. Corp. Publ. Services 2006, Nr.10, S.51-53, Ausgabe Baden-Wuertemberg http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Auslandstaetigkeit/Merkblatt746_Korea.pdf . 12.07.2011

 

GTAIGTAI Germany Trade & Invest: Branche kompakt – Bauwirtschaft (Hochbau) – Korea (Rep.), 11.2015

 

GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt: Korea (Rep.) 11.2015

 

GTAI: Wirtschaftstrends Korea (Rep.) 11.2015

Korea Institute of Registeres Architects (KIRA): www.kira.go.kr

Korean Professional Engineer Association: Int. P.E. http://www.kpea.or.kr/english/Int_p_e.html . 12.09.2012

Lee, Byung-Jun: Zivilrecht. In: Einführung in das koreanische Recht. Berlin, Heidelberg: Springerverlag, 2010. http://www.springerlink.com/content/978-3-642-11603-2/#section=711692&page=1&locus=0 . 20.03.2012

Ministry of Justice: Civil Act. Vom 21.12.2007 . http://www.moj.go.kr/HP/COM/bbs_01/Download.do?FileDir=/attach/f2009/&UserFileName=%B9%CE%B9%FD.pdf&SystemFileName=20090414073853_1_%B9%CE%B9%FD.pdf . 20.03.2012

Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs: URL. http://english.mltm.go.kr/

Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs; Housing and Planning Division: Architects Act vom 27. März 2007. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110211165851599_ARCHITECTS%20ACT.pdf . 17.12.2011

Ministry of Land, Transport and Maritime Affairs, Building Planning Division: Building Act. Vom 1. Juli 2010. http://english.mltm.go.kr/upload//eng_law//20110310143848551_BUILDING%20ACT.pdf . 17.12.2011

Ministry of Land, Transportation and Maritime Affairs, Construction Policy Division: Framework Act on the Construction Industry. Vom 30. Juni 2010. http://www.moleg.go.kr/english/korLawEng;jsessionid=qgYfVj31c1rnOD5EvXBkriTO1FWGavHkkrfXvq8yfQd4PJuSeCToqmxRakCSiCGC.moleg_a2_servlet_engine2?pstSeq=52757&pageIndex=35 . 11.09.2012

Oh, Jeung Gyun: Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea – Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts. TU Berlin. Dissertation. 2011. http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2011/3339/ . 30.08.2012

Zabel, Ralf: „Südkorea ist ein Land der grossen Chancen“ In: Architektur International (2011), Nr. 1, Nr. 28-31. NAXNAX Netzwerk Architekturexport. http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/Infothek/ausgewaehlte%20Artikel/AI%2001%202011.pdf . 30.8.2011

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