Tschechien

Tschechische Republik

Allgemeines

Die Tschechische Republik, in Kurzform Tschechien genannt, ist ein demokratischer Staat mit Prag als Hauptstadt. Amtssprache ist tschechisch. Tschechien setzt sich aus den drei historischen Ländern Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien zusammen und entstand am 1. Januar 1993 durch die Teilung der Tschechoslowakei in Tschechien und die Slowakei. Seit 1. Mai 2004 ist es Mitglied der Europäischen Union. Tschechien zählt etwas über 10.000.000 Einwohner, davon ca. 90% Tschechen. Der Ausländeranteil liegt damit deutlich unter dem EUEU Europäische Union-weiten Schnitt. Etwa 75% aller Einwohner leben in Städten (davon über eine Million in Prag).

 

Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
FIEC: Construction Activity in Europe 2012

 

Berufsausübung

Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen

Eine Regulierung des Berufs wird über das Architektengesetz (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz Nr. 360/1992 Sb.) vorgenommen, wonach man als autorisierter Architekt einen „besonderen Fachkundenachweis“ erhält.[1] Als autorisierter Architekt darf man chosen activities in construction ausüben, diese sind jedoch nicht weiter bestimmt.[2] Die Anstellung in einem Büro ist für jeden möglich. [3] Die Autorisierung ist also nicht generell verpflichtend. Soweit der Architekt seine Tätigkeit freiberuflich ausübt, zählt diese nach § 3 des tschechischen Gewerbegesetzes (Zákon o živnostenském podnikání) nicht als Gewerbe.[4]

 

Schutz der Berufsbezeichnung

Der Titel des Architekten / des Ingenieurs ist in Tschechien nicht geschützt. Lediglich der „autorisierte Architekt“ (autorizovaný architekt), der „autorisierte Ingenieur“ (autorizovaný inženýr), der „autorisierte Techniker“ (autorizovaný technik) sowie der „autorisierte Inspektor“ (autorizovaný inspektor) bedürfen laut Architektengesetz eines Nachweises der Qualifikation zur Berufsausübung. Sie sind besondere Funktionsträger des tschechischen Baurechts. Ihre Angelegenheiten werden in den §§ 12-19 des tschechischen Architektengesetzes (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz Nr. 360/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 189/2008 Sb., englische Übersetzung im Internet abrufbar) sowie in § 3 Absatz 2 Buchstabe i) des tschechischen Gewerbegesetzes (Živnostenský zákon) geregelt. Die Autorisierung bedingt einen besonderen vorab zu erbringenden Fachkundenachweis. Dabei sind die Kriterien des Qualifizierungsnachweises des autorisierten Inspektors strenger als die der drei anderen genannten Autorisierten. So muss er z. B. mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Bauplanung oder der Bauaufsicht nachweisen und zusätzlich eine Fachprüfung ablegen. Seine Zulassung hat daraufhin für 10 Jahre in der gesamten tschechischen Republik Gültigkeit. Seine Position wurde 2007 eingeführt, um eine deutliche Beschleunigung in Baugenehmigungsverfahren zu erwirken. Die Belange des autorisierten Inspektors werden in den §§ 143-151 Absatz 4 des tschechischen Baugesetzbuches (Zákon o územním plánování a stavebním řádu-Stavební zákon, Gesetz Nr. 183/2006 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 281/2009 Sb., in englischer Übersetzung (Czech Building Act No.183/2006 Coll.) im Internet abrufbar) geregelt. Berufsrechtlich sind autorisierte Inspektoren über einen Koordinationsrat (Koordinační rada) an die Architekten- und Ingenieurekammern unter Aufsicht des Ministeriums angeschlossen [5]

Als autorisierter Architekt ist man zudem auf der Liste autorisierter Architekten bei der tschechischen Architektenkammer, der für die Autorisierung zuständigen Organisation, eingetragen.[6]

 

Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)

Auch die Kammermitgliedschaft ist in Tschechien nicht verpflichtend, jedoch an den Titel und eine freiberufliche Berufsausübung gebunden. Für Dienstleistungsempfänger jedoch ist durch die Registrierung oder die weitergehende Zertifizierung eine Überprüfung der Qualifikation des Architekten möglich. Um sich in die Tschechische Architektenkammer (Česká komora architektůAKAK Architektenkammer) eintragen zu lassen, sind diverse Kriterien zu erfüllen. Gemäß tschechischem Architektengesetz (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz Nr. 360/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 189/2008 Sb.,) ist für die bloße Eintragung in die Liste der registrierten Architekten (Seznam architektů bzw. Databáze architektů) die Vorlage diverser Pflichtdokumente wie z. B. der Nachweis einer Berufspraxis von 3-5 Jahren, abhängig von der Art des Hochschulabschlusses, eine notariell beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses, ein polizeiliches Führungszeugnis aktuellen Datums sowie eine Unbescholtenheitserklärung (Bezuhonnost) notwendig (Einzelheiten zur Pflichtdokumentation siehe §§ 10 und 11 der Anerkennungs- und Registrierungssatzung (Certification Code)).[7] [8] Die Tschechische Architektenkammer ist Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Prag und zuständig für das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik.

 

Weitere Informationen sind abrufbar auf der Internetseite der tschechischen Architektenkammer (Česká komora architektů-ČAK): http://www.cka.cc/legislation/atc_360/architect-act

 

 

Verfahren zur Berufsanerkennung

 

Architektenausbildung und Berufsanerkennung in der Tschechischen Republik für lokale Architekten

Eine Ausbildung zum Architekten ist in der Tschechischen Republik an folgenden fünf Einrichtungen möglich:

    • Czech Technical University in Prag (CTU) [9],
    • Faculty of Architecture, Architectural Institute in Prague (Archip) [10],
    • Brno University of Technology – Faculty of Architecture[11],
    • Academy of Arts, Architecture and Design (AAAD) in Prag – Department of Architecture[12] sowie
    • Technical University of Liberec – Faculty of Architecture[13].

Dabei sind die Studiendauer sowie die Zulassungsbedingungen unterschiedlich. Einige der Studiengänge sind ausschließlich in Englisch. Am Architectural Institute of Prague (Archip) wird lediglich ein Bachelorprogramm angeboten.[14] In der CTU in Prag ist die Promotion in englischer Sprache möglich.[15]

 

 

Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master

Allgemeine Informationen zu den relevanten EU-Richtlinien

 

 

Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten

Grundsätzlich wird bei ausländischen Architekten unterschieden in dauerhaft in Tschechien „wohnhafte“ Personen im Sinne der Niederlassungsfreiheit und in „besuchende“ Personen im Sinne der Dienstleistungsfreiheit. Ausländischen Architekten ist die Ausübung ihres Berufes nach Genehmigung bzw. Anerkennung der Berufsqualifikation der Tschechischen Architektenkammer möglich.

Besuchende Personen (Hostující osoba) erhalten eine Lizenz zum Ausüben ihres Berufes für ein Jahr, gültig ab dem Datum des Erhalts. Die Gebühren belaufen sich zurzeit auf 2000 CZK. Der ausländische Architekt kann seinen Stempel und seine Registriernummer der heimischen Architektenkammer in Tschechien verwenden. Er hat die gleichen Rechte wie der tschechische autorisierte Architekt mit Ausnahme der Stimmen bei der Generalversammlung.

Der in Tschechien dauerhaft wohnhafte ausländische Architekt (Usazená osoba) zahlt momentan 6000 CZK pro Jahr als Mitgliedsbeitrag an die Tschechische Architektenkammer sowie einmalig 2000 CZK für die Anerkennung der Berufsqualifikation. [16]

 

Antragstellung für deutsche Architekten – Auflistung der Dokumente

Um dauerhaft Mitglied in der Architektenkammer zu werden, sind umfangreichere Unterlagen einzureichen. Hierzu gehören beispielsweise eine notariell beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses, Bestätigungen der heimischen Berufsverbände, eine Liste bisher durchgeführter Projekte sowie der Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung, ein polizeiliches Führungszeugnis aktuelleren Datums und der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Der Antrag erfolgt in tschechischer Sprache mit Nennung der beabsichtigten Projekte/des beabsichtigten Arbeitsbereiches.[17]

 

Kosten

Für besuchende Personen belaufen sich die Gebühren zurzeit auf 2000 CZK.[18]

Der in Tschechien dauerhaft wohnhafte ausländische Architekt zahlt momentan 6000 CZK pro Jahr als Mitgliedsbeitrag an die Tschechische Architektenkammer sowie einmalig 2000 CZK für die Anerkennung der Berufsqualifikation.[19]

 

Fortbildungssystem

Gemäß § 4 des Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer hat ein Architekt sich laufend weiterzubilden und sich über den aktuellen Stand der Facherkenntnisse zu informieren. Dies gilt sowohl auf der rein fachlichen Ebene sowie auf der administrativen Ebene der Büroorganisation. Bereits erreichte Qualifikationen sollen erhalten und ausgeweitet werden, um neue Richtungen in der Praxis und in der Theorie verfolgen zu können. [20]

Postgraduale Studien an Hochschulen und Fachinstitutionen, Weiterbildungslehrgänge, die Teilnahme an Seminaren, Vorlesungen und Konferenzen, Fachpraktika sowie die Teilnahme an Wettbewerbsausstellungen gelten als adäquate Formen der lebenslänglichen Weiterbildung. [21]

 

typische Protektionismen

 

 

Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011, http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/, 24.07.2012[22]

 

Stellenwert des Architekten (besonders deutscher Architekten)

Das Ansehen des Berufes “Architekt” unterscheidet sich in verschiedenen Ländern. Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse einer Erhebung zu dieser Fragestellung in 13 Ländern. In Tschechien liegt das Ansehen des Berufes im mittleren Bereich.

 

 

Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012

 

Situation der Architekturbüros

 

 

Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012

Zahl der Architekten

Im Jahre 2011 gab es in der Tschechischen Republik laut ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe 3.300 Architekten, von denen 90% praktizierend waren. Der weibliche Anteil an der Gesamtzahl der Architekten lag bei 21%. Bei ca. 10,4 Mio. Einwohnern entspricht dies einem Anteil von 0,32 Architekten auf 1000 Einwohner.[23] Bei der Czech Chamber of Architects sind derzeit 1068 Personen unter dem Certification Type Architektur registriert. [24]

 

 

Abbildung 5: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012

 

Gehalt

Im Jahre 2010 betrug das Gesamtdurchschnittsgehalt eines Architekten 15.015€. Das durchschnittliche geringste Gehalt hatten die Freiberufler mit 14.165€, das durchschnittlich höchste Gehalt entfiel auf die Geschäftsführer mit 19.427€. Die Arbeitszeit pro Woche belief sich in 2010 auf 40,3 – 45,8 Stunden pro Woche. [25]

 

 

Abbildung 6: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012

 

Größen der Architekturbüros (Mitarbeiter, Umsatz)

Im Jahr 2010 gab es in Tschechien insgesamt 756 Büros, davon entfiel der größte Anteil auf Büros mit 2-5 Mitarbeitern (257 Büros). 55 Büros hatten 6-30 Mitarbeiter und mehr als 30 Mitarbeiter wiesen nur zwei Büros auf. Alle übrigen waren Ein-Mann-Büros.[26] Branchentypisch sind Firmen bzw. Büros mit ca. zehn Mitarbeitern.[27]

 

 

Abbildung 7: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en. 19.09.2012

 

[1] GTAIGTAI Germany Trade & Invest: Information zur Qualifikation des Dienstleisters. Portal 21. 18.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1707680/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/HintergrundinfoDL/start.html?__nnn=true#doc1708616bodyText2 28.09.2012

[2] CCA: Act no. 360/1992 Coll. of the 7th May 1992 on the Professional Practice of Certified Architects and on the Professional Practice of Certified Engineers and Technicians Active in Construction

[3] Meyer, Dr. Harald: Tschechische Republik. In: Markt für Architekturdienstleistungen – Mitteleuropa. BFAI. 2003

[4] GTAI: Information zur Qualifikation des Dienstleisters. Portal 21. 18.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1707680/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/HintergrundinfoDL/start.html?__nnn=true#doc1708616bodyText2 28.09.2012

[5] GTAI: Information zur Qualifikation des Dienstleisters. Portal 21. 18.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1707680/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/HintergrundinfoDL/start.html?__nnn=true#doc1708616bodyText2 28.09.2012

[6] CCA: Act no. 360/1992 Coll. of the 7th May 1992 on the Professional Practice of Certified Architects and on the Professional Practice of Certified Engineers and Technicians Active in Construction

[7] GTAI: Information zur Qualifikation des Dienstleisters. Portal 21. 18.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1707680/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/HintergrundinfoDL/start.html?__nnn=true#doc1708616bodyText2 28.09.2012

[8] Ondrejka, Martin T: Architekten in Tschechien. GTAI. https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=57744.html?view=renderPdf

[9] CTU: Faculty of Architecture. https://www.fa.cvut.cz/En

[10] Architectural Institute in Prague. http://www.archip.eu/

[11] Brno University of Technology – Faculty of Architecture. http://www.fa.vutbr.cz/default.aspx?lang=en

[12] Academy of Arts, Architecture and Design: Department of Architecture. http://www.vsup.cz/en/architektura

[13] Technical University of Liberec: Study Possibilities. http://www.tul.cz/en/applicants/possibility-of-studies-at-tul/faculty-of-architecture_39

[14] Architectural Institute in Prague. http://www.archip.eu/

[15] CTU: Faculty of Architecture. https://www.fa.cvut.cz/En

[16] Czech Chamber of Architects: How to Practice architecture in the Czech Republic. http://www.cka.cc/cca/foreigners/how-to-practice-architecture-in-the-czech-republic

[17] Czech Chamber of Architects: How to Practice architecture in the Czech Republic. http://www.cka.cc/cca/foreigners/how-to-practice-architecture-in-the-czech-republic

[18] Czech Chamber of Architects: How to Practice architecture in the Czech Republic. http://www.cka.cc/cca/foreigners/how-to-practice-architecture-in-the-czech-republic

[19] Czech Chamber of Architects: How to Practice architecture in the Czech Republic. http://www.cka.cc/cca/foreigners/how-to-practice-architecture-in-the-czech-republic

[20] CCA: Berufs und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. http://www.cka.cc/legislation/prilohy/per_nj

[21] CCA: Berufs und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. http://www.cka.cc/legislation/prilohy/per_nj

[22] Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011, http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/, 24.07.2012

[23] ACE: Access to the Profession. April 2011

[24] CCA: Database of Architects. http://www.cka.cc/seznam-architektu-en

[25] ACE: Country Factsheets-Czech Republic In: The Architectural Profession in Europe – Sector Study 2010 , S. 82-85

[26] ACE: Country Factsheets-Czech Republic In: The Architectural Profession in Europe – Sector Study 2010 , S. 82-86

 

Architektenvertrag

Allgemeines Vertragsrecht

Die allgemeinen Vertragsverhältnisse werden im tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Občanský zákoník, Gesetz Nr. 40/1964 Sb. zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 155/2010 Sb., im Folgenden abgekürzt „BGB“) und im tschechischen Handelsgesetzbuch (Obchodní zákoník, Gesetz Nr. 513/1991 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 152/2010 Sb., im Folgenden abgekürzt „HGB“) geregelt. Im BGB §§ 43-51 finden sich Grundlagen zum Vertragsabschluss, wohingegen das HGB im unternehmerischen Rechtsverkehr die maßgebliche Rechtsgrundlage darstellt. Der Werkvertrag (Smlouva o dílo) wird im HGB §§ 536 ff geregelt. Jedoch werden kleinere Dienstleistungen von geringerem Wert im BGB § 631 behandelt. Grundsätzlich können gemäß tschechischem BGB Nebenabreden, Bedingungen oder Vorbehalte vereinbart werden. Als Beispiel sei hier der Eigentumsvorbehalt (§ 601 BGB, Výhrada vlastnictví, ist schriftlich zu vereinbaren) oder das Vorkaufsrecht (§§ 602-609 BGB, Předkupní právo) genannt. Das tschechische Recht ist dem deutschen Recht bei der bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ggf. wichtigen Absicherung von Forderungen durch Bürgschaften oder Pfandrechte grundsätzlich sehr ähnlich. Nach tschechischem Recht ist eine sicherungsweise Übertragung von Eigentum, Forderungen und von weiteren Rechten möglich. Hier ist die Schriftform obligatorisch (§ 553 Abs. 2 des tschechischen BGB).[1]

 

typischer Vertragsumfang (Generalplaner, LPs, nur Entwurf)

Informationen über den typischen Vertragsumfang tschechischer Architekten waren nicht zu recherchieren. Aus den von der tschechischen Architektenkammer veröffentlichten Vertragsvorlagen und Honorarempfehlungen lässt sich jedoch ableiten, dass der Vertragsumfang bzw. die Aufgabenbereiche denen deutscher Architekten ähneln.

 

Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)

Die Abgrenzungen zwischen Werk- und Dienstleistungsvertrag entsprechend weitestgehend den deutschen Regelungen: Wird vertraglich ein bestimmter Erfolg, durch dessen Herbeiführung ein Unternehmer seine Vertragspflicht erfüllt, geschuldet, so handelt es sich um einen Werkvertrag. Ein Auftrag oder ein Dienstvertrag liegt vor, sobald eine Tätigkeit (ohne Herbeiführung eines bestimmten Erfolges) geschuldet wird. [2]

 

Vertragsvorlagen

Gemäß § 17 Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer ist der Architekt zu einer zeitgerechten, korrekten und vollständigen Vereinbarung der Vertragsbedingungen verpflichtet. Ein Leistungsverzeichnis, Honorarfestlegungen, von der Kammer herausgegebene Fachdokumente wie Vertragsmuster und standardisierte Leistungs- und Dokumentationsunterlagen sowie Bedingungen über eine ordnungsgemäße Ausübung der Prüferfunktion bilden die Grundlage für die Vereinbarung von Vertragsbedingungen.[3]

 

Vertragsmuster für Architektenverträge finden sich in tschechischer Sprache auf der Internetseite der Tschechischen Architektenkammer[4]:

http://www.cka.cc/pravni_predpisy/vzory_smluv/vzorysmluv2030101

 

Als wichtigstes Vertragsmuster ist hier der Vertrag über die Anfertigung, Aushandlung und Durchführung eines Hochbauprojektes (Smlouvu o Zhotovení, Projednání a Provedení Dokumnetace a Projektu Pozemní Stavby) zu nennen.

 

[1] GTAI: Vertragsrecht. Portal 21. 18.10.2010. , http://www.portal21.de/cln_321/nn_1706728/Portal21/DE/Land/Tschechien/01Rechtsrahmen/Zivilrecht/Vertragsrecht/start.html?__nnn=true 10.12.2012

[2] Hulmák, JUDr. Milan; Wanitz, Dr. Heinz-Bernd (Hrsg.); Holländer, JUDr. Pavel (Hrsg): Einführung in das tschechische Recht – §11 3. Werkvertrag. Verlag C. H. Beck. 2009.

[3] CCA: Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. In der Fassung vom 24.4.2004. http://www.cka.cc/legislation/prilohy/per_nj . 11.10.2012

[4] CCA: Vzorové smlouvy na zpracování projektové dokumentace a dodávky stavby. 23.07.2012. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/vzory_smluv/vzorysmluv2030101 18.12.2012

 

Leistungsinhalte

Leistungsphasen

In der Tschechischen Republik gibt es neun Leistungsphasen, die denen in Deutschland im Wesentlichen entsprechen. Im Folgenden sind sie in tschechischer Sprache aufgelistet:

1. příprava zakázky,
2. zhotovení návrhu stavby včetně jejího případného projednání s dotčenými správními orgány,
3. zhotovení dokumentace k územnímu řízení a její projednání (spolu s obstaráním územního rozhodnutí),
4. zhotovení dokumentace stavby pro vydání stavebního povolení a její projednání (spolu s obstaráním stavebního povolení),
5. zhotovení projektové dokumentace pro provedení stavby,
6. zhotovení podkladů pro výběr dodavatele stavby,
7. spolupráce při zadání provedení stavby dodavateli,
8. spolupráce při provádění stavby a výkon autorského technického dozoru,
9. spolupráce po dokončení stavby, sestavení dokumentace skutečného provedení stavby a uvedení stavby do provozu a užíván
í;

 

Die neun Leistungsphasen werden in vier Stufen eingeteilt:

Stufe 1 (Leistungsphasen 1-3): Vorbereitung / Entwurf

Stufe 2 (Leistungsphasen 4 und5): Baustellenvorbereitung / Planung

Stufe 3 (Leistungsphasen 6 und 7): Vergabe

Stufe 4 (Leistungsphasen 8 und 9): Baudurchführung[1]

 

 

Abbildung 8: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: CCA: Eine kurze allgemeine Bemerkung über die Frage der Berechnung von Gebühren. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/standardy_vykonu/vypocet-honorare-navod-2009

[1] CCA: Krátký obecný komentář k problematice kalkulace honorářů.12.2.2010. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/standardy_vykonu/vypocet-honorare-navod-2009 12.12.2012

 

Honorar

rechtliche verpflichtende Honorarordnung

Eine rechtlich verpflichtende Honorarordnung gibt es nicht, lediglich Empfehlungen zur Honorargestaltung sind verfügbar.

 

preisrechtliche Empfehlungen

Im § 18 Berufs- und Ehrenkodex der tschechischen Architektenkammer heißt es, dass ein Architekt für seine Dienstleistungen ein Honorar anzusetzen hat, welches nicht „ungewöhnlich niedrig oder unangemessen“ sein darf. Hierbei definiert sich die Formulierung „ungewöhnlich niedrig oder unangemessen“ über Vergütungen, deren Höhe keine Sicherheit über die „vollständige, korrekte, durchführbare und sichere Ausarbeitung der Dokumentationen“ bieten kann und nicht den „Fachstandards für Leistungen und Dokumentationen entsprechen“. Dies ist dann der Fall, wenn weder die investierten Kosten gedeckt sind noch ein angemessener Gewinn gebildet werden kann. Aus humanitären Gründen ist der Architekt jedoch in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen nicht an diese Empfehlung gebunden. [1]

 

Werden seitens eines Architekten auch andere Dienstleistungen angeboten, so müssen die sonstigen Leistungen getrennt von den Architektenleistungen verrechnet werden. [2]

Die CCA empfiehlt zudem über den Berufs- und Ehrenkodex die Anwendung des Dokuments „Leistungen und Honorare von Architekten“.[3]

 

statistische Honorarordnungen

Hinweise auf die statistische Erfassung von Honoraren gibt es nicht. In einem von České Stavbení Standardy (frei übersetzt: Tschechische Baustandards) veröffentlichten, zusammen mit der CCA erstellten Programm zur Honorarberechnung werden jedoch Stundensätze nach Qualifikationen, Funktionen und Aufgabenbereichen aufgeführt.[4]

 

Praktische Einstellung von Angeboten bei fehlender Honorarordnung

Die Architektenkammer bietet ein Dokument „Leistungen und Honorare von Architekten“ an, welches zur Festlegung eines Angebotspreises genutzt werden kann. [5]

 

Ähnlich wie in Deutschland gibt es eine Aufteilung in Honorarzonen (abhängig vom Schwierigkeitsgrad) und Kategorien. Die Berechnung variiert branchenabhängig. Eine empfohlene Grundgebühr ergibt sich prozentual aus den anrechenbaren Kosten mit einer Aufteilung nach Leistungsphasen. [6]

 

 

Leistungsphase (Výkonová fáze první ) Prozentualer Anteil
1­­ Príprava zakázky 1 %
2 Návrh díla 12 %
3 DUR včentně obstarání UR 9 %
4 DSP včentně obstarání SP 19 %
5 DPS 24 %
6 DZS 5 %
7 Výběrové řízení na dodavatele 1 %
8 AITD 28 %
9 Spolupráce po ukončení díla 1 %

Abbildung 9:
Eigene Darstellung nach: CCA: Vertrag über Anfertigung, Aushandlung und Durchführung eines Hochbauprojekts. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/prilohy/smlouva-ps-word . 11.10.2012 [7]

 

[1] Czech Chamber of Architects. Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. 2004

[2] Czech Chamber of Architects. Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. 2004

[3] Czech Chamber of Architects. Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. 2004

[4] ČESKÉ STAVEBNÍ STANDARDY: http://www.stavebnistandardy.cz/default.asp?Typ=1&ID=6&Pop=0&IDm=6103085&Menu=Program pro výpočet honoráře architekta / inženýra

[5] Czech Chamber of Architects. Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. 2004

[6] CCA: Eine kurze allgemeine Bemerkung über die Frage der Berechnung von Gebühren. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/standardy_vykonu/vypocet-honorare-navod-2009

[7] CCA: Vertrag über Anfertigung, Aushandlung und Durchführung eines Hochbauprojekts. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/prilohy/smlouva-ps-word 11.10.2012

 

Haftung/Versicherung

Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen

Die Haftung ist im tschechischen Handelsgesetzbuch (Obchodní zákoník, Gesetz Nr. 513/1991 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 152/2010 Sb., im Folgenden abgekürzt „HGB“) geregelt.[1]

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Auftraggebers/Kunden entstanden sind. Ebenso kann er nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die durch unangemessene Anweisungen des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertige Werk direkt nach Fertigstellung zu prüfen und den Auftragnehmer unmittelbar über etwaige Mängel zu informieren. Nachträglich auftretende Baumängel sind bis spätestens fünf Jahre nach der Übergabe des Objekts anzuzeigen. Sind Mängel über eine Qualitätsgarantie abgedeckt, so ist diese Laufzeit statt der genannten fünf Jahre gültig. [2]

Das tschechische Recht erkennt nur tatsächlich entstandene Schäden und entgangenen Gewinn an. Indirekte Schäden oder Folgeschäden werden nicht anerkannt. Bis zum 31.12.2011 konnte die Haftung für tatsächlich entstandenen Schaden sowie für entgangenen Gewinn nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Dies wurde zum 01.01.2012 im HGB geändert.[3]

 

Auf eine hergestellte Sache entfallen mindestens sechs Monate Garantie, bei einem Bauwerk beträgt sie drei Jahre. Die Garantiezeit für die Bearbeitung oder Reparatur von beweglichen Sachen beläuft sich auf drei Monate, bei Arbeiten an Bauwerken auf 18 Monate.[4]

 

In dem von der tschechischen Architektenkammer veröffentlichten Mustervertrag über Hochbauprojekte (Smlouvu o Zhotovení, Projednání a Provedení Dokumnetace a Projektu Pozemní Stavby) wird die Haftung des Architekten auf einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt. Die Verantwortung wird auf Schäden, die direkt aus der Dienstleistung des Architekten hervorgehen beschränkt.[5]

 

Versicherungspflichten

Bauherren sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen.[6]

 

Bauunternehmer müssen ihre Mitarbeiter gesetzlich krankenversichern. Auch müssen sie eine Kfz-Versicherung für alle Fahrzeuge abschließen, die die Mitarbeiter benutzen.[7] Ebenso ist seitens des Arbeitgebers eine Arbeitsunfallversicherung für den Arbeitnehmer abzuschließen, deren Pflichtbeitrag 1,05% des monatlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten darf.[8]

 

Die tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení-ČSSZ) stellt auf ihrer Internetseite weitere Informationen zur Verfügung. Die Sozialversicherungsverwaltung ist dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung unterstellt und fungiert als Träger der Renten- und Krankenversicherung.[9]

 

Gewöhnlich beinhalten die Verträge, dass der Bauunternehmer folgende Versicherungen nachweisen muss: eine Absicherung der Mitarbeiter und deren Ausrüstung, Haftungsausschluss für Schäden Dritter bei Bau- und Montagearbeiten, Versicherung der Bau- und Montagearbeiten gegen höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Einwirkungen Dritter.[10]

 

Autorisierte Architekten und autorisierte Ingenieure sind gemäß § 16 des tschechischen Architektengesetzes (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz Nr. 360/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 189/2008 Sb., englische Übersetzung) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. [11] [12] [13] [14]

Die Versicherung tritt bei Gesundheitsschäden, Todesfall und Sachschäden bzw. Sachzerstörungen ein, die durch den autorisierten Architekten verursacht wurden. Mit 200.000 Kronen (ca. 8.150 Euro) pro Haftungsfall ist die Haftungssumme sehr gering bemessen.[15] Die Versicherungsdauer beträgt mindestens ein Jahr und wird meist stillschweigend verlängert. Ein Nachweis des Bestehens einer solchen Versicherung ist Voraussetzung für die Registrierung in der Architektenkammer.[16]

 

Für autorisierte Inspektoren ist ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz Nr. 360/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 189/2008 Sb., englische Übersetzung), jedoch ist eine Aufstockung der Haftungssumme bis 10.000.000 Kronen (entspricht zurzeit ca. 407.560 Euro) möglich.[17]

 

Die Rahmenbedingungen des tschechischen Baurechts für autorisierte Inspektoren wurden in einer case-study im Internet in englischer Sprache veröffentlicht.[18]

Hier geht es zum Insurance Factsheet-Tschechien auf der Seite des europäischen Dachverbands Architects‘ Council of Europe ACE

Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen

Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten

 

[1] Law No. 513/1991 of Coll., the Commercial Code. „Obchodní zákoník“. http://www.wipo.int/wipolex/en/text.jsp?file_id=198074

[2] Law No. 513/1991 of Coll., the Commercial Code. „Obchodní zákoník“. http://www.wipo.int/wipolex/en/text.jsp?file_id=198074

[3] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 18.09.2012

[4] Hulmák, JUDr. Milan; Wanitz, Dr. Heinz-Bernd (Hrsg.); Holländer, JUDr. Pavel (Hrsg): Einführung in das tschechische Recht – §11 3. Werkvertrag. Verlag C. H. Beck. 2009. S. 107-110

[5] CCA: Vertrag über Anfertigung, Aushandlung und Durchführung eines Hochbauprojekts. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/prilohy/smlouva-ps-word 11.10.2012

[6] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 . 18.09.2012

[7] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 . 18.09.2012

[8] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[9] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[10] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[11] http://www.portal21.de/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html

Pflichtversicherung

[12] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[13] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[14] Ondrejka, Martin T: Architekten in Tschechien. GTAI. https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=57744.html?view=renderPdf

[15] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[16] CEA; CSTB: Liability and insurance regimes in the construction sector: national schemes and guidelines to stimulate innovation and sustainability. April 2010.

[17] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

[18] GTAI: Pflichtversicherung. Portal 21. 28.10.2010. http://www.portal21.de/cln_110/nn_1710530/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/Pflichtversicherung/start.html?__nnn=true . 28.09.2012

 

Baurecht

Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften

Das Baurecht ist im tschechischen Baugesetz 183/2006 Coll. (Stavební zákon) geregelt, welches zum 01.01.2007 in Kraft trat.[1] Zum Baugesetz gehörige Durchführungsverordnungen regeln das Verwaltungsverfahren, die Flächennutzung sowie die allgemeinen technischen Anforderungen an das zu bauende Objekt. Für die Hauptstadt Prag gibt es gesonderte Regelungen.[2]

 

Laut Aussage der tschechischen Handelskammer (Czech Chamber of Commerce) ist es ein wichtiges Ziel des Baugesetzes, die Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren vor allem für kleinere Bauvorhaben zu erreichen. Dies geschieht teils durch die bloße Mitteilung einer Gebäudeerstellung anstelle der ehemaligen Baugenehmigung.[3]

 

Die englische Übersetzung des Building Act ist abrufbar unter:

http://www.cka.cc/legislation/Building_Act/building_act_aj

 

Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)

Die Verantwortung für die Stadtentwicklung liegt in Tschechien vor allem bei den Stadtverwaltungen. Dabei werden sie von den lokalen Regierungen (in einigen Fällen auch von der staatlichen Regierung) unterstützt. Eine nationale Stadtentwicklungspolitik gibt es nicht. Rahmenbedingungen für Stadtverwaltungen zur Lösung städtebaulicher Probleme werden seitens der Kommunalverwaltungen zu Verfügung gestellt. [4]

 

Die Flächennutzungspläne der Gemeinde, die Regulierungspläne und die Raumplanungsunterlagen werden seitens der Gemeinde erstellt und beschlossen.[5]

 

Die Katasterbehörden („Katastální úrad„) führen die Grundbücher („katastr nemovitostí„). Ein elektronisches Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster wird vom Tschechischen Amt für Landesvermessung und Kataster betrieben.[6]

 

Bei den raumplanerischen Instrumenten wird zwischen den unverbindlichen Raumplanungsunterlagen und der verbindlichen Raumplanungsdokumentation unterschieden.[7]

 

Die unverbindlichen und damit nicht rechtsverbindlichen Raumplanungsunterlagen werden nach Bedarf erstellt und bilden die Basis für die Raumplanungsdokumentation. Raumplanungsunterlagen werden in vier Kategorien (städtebauliche Studie, Generalbebauungsplan, Raumordnungsprognose, raumordnungstechnische Unterlagen) unterteilt.[8]

 

Grundsätze und Bedingungen für die Raumentwicklung, die Raumordnung und die Beschränkungen der Raumnutzung werden in der verbindlichen Raumplanungsdokumentation festgelegt. Die Raumplanungsdokumentation besteht aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde, dem Raumordnungsplan sowie dem Bebauungsplan mit Art und Maß der baulichen Nutzung [9] und wird in vier Schritten aufgestellt (Antrag, Konzept, Entwurf, Beschluss). [10]

 

Die Öffentlichkeit hat gemäß Baugesetz das Recht, am Verfahren der Erstellung der Regulierungs- und Raumordnungspläne beteiligt zu werden. [11]

 

Die unten stehende Grafik bietet eine Übersicht über das Tschechische Planungssystem.

 

Abbildung 10: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Planungssystem in der Tschechischen Republik; Eigene Darstellung nach: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Grenzüberschreitende Raumentwicklung zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik. Forschungen, Heft 122. 2007

 

Normung

Das Amt für Normung, Metrologie und Prüfwesen (ÚNMZ) [12] wurde vom Tschechischen Nationalrat gegründet. o zabezpečení výkonu státní správy v oblasti technické normalizace, metrologie a státního zkušebnictví. Die Sicherheit der staatlichen Verwaltung im Bereich der Normung, Mess-und Prüftechnik unterliegt dem Zuständigkeitsbereich ÚNMZ je organizační složkou státu v resortu Ministerstva průmyslu a obchodu ČR. des Ministeriums für Industrie und Handel. Hlavním posláním ÚNMZ je zabezpečovat úkoly vyplývající ze zákonů České republiky upravujících technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví a úkoly v oblasti technických předpisů a norem uplatňovaných v rámci členství ČR v Evropské unii. Hauptaufgabe des ÚNMZ ist es, Aufgaben aus der tschechischen Gesetzgebung für Standardisierung, Metrologie und Prüfwesen und Herausforderungen auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und Normen für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union durchzuführen. Seit 2009 bietet ÚNMZ auch die Entwicklung, die Veröffentlichung und die Verbreitung der tschechischen technischen Normen an.[13] Tschechische Normen werden mit dem Kürzel CSN gekennzeichnet. [14] Im Bau- und Planungsbereich sind die Abteilungen 2100 – Planning and International Communication Section und 2400 – Building and Civil Engineering Section verantwortlich. [15]

 

Baugenehmigungsverfahren

Im tschechischen Baugesetz (Gesetz Nr. 183/2006 Sb., Zakon o uzemnim planovani a stavbnim radu (stavbni zakon)) werden das Planungsrecht und das Baurecht geregelt.[16] Das Baugenehmigungsverfahren umfasst zwei Teilgenehmigungen. Zuerst erteilt die tschechische Aufsichtsbehörde eine bauplanungsrechtliche Genehmigung (uzemni rizeni bzw. uzemni rozhodnuti).[17] Diese hat zwei Jahre Gültigkeit, innerhalb derer ein vollständiger Bauantrag eingereicht werden muss. Auf Antrag des Investors kann die Gültigkeitsdauer von der Aufsichtsbehörde verlängert werden.[18] Als zweite Teilgenehmigung schließt sich die Baugenehmigung (stavebni povoleni) als der bauordnungsrechtliche Teil an.[19] Die Bauarbeiten können ab dem Tag der Erteilung der endgültigen Baugenehmigung beginnen. Die Baugenehmigung erlischt, wenn die Bauarbeiten nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung beginnen. Auch hier kann auf Antrag des Investors eine Verlängerung der Frist erteilt werden. [20]

 

In den §§ 143-151 des Baugesetzes (Gesetz Nr. 183/2006 Sb., Zakon o uzemnim planovani a stavbnim radu (stavbni zakon)) wird die Funktion des 2007 eingeführten sogenannten autorisierten Inspektors behandelt. Durch den Einsatz eines autorisierten Inspektors lässt sich die Genehmigung eines Bauvorhabens im zeitlichen Ablauf wesentlich verkürzen. Der autorisierte Inspektor begleitet und berät den Bauherrn während des Baugenehmigungsverfahrens, stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen für die Erteilung einer Baugenehmigung vorhanden sind. Während der Bauphase ist er jedoch nicht für die Bauleitung zuständig. Seine Bezahlung erfolgt über den Bauherrn, nicht über die Baubehörde. Der autorisierte Inspektor ist für Schäden an einem minderwertigen Gebäude haftbar.[21]

 

 

Abbildung 11: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank, Doing Business, http://www.doingbusiness.org/rankings , 24.07.2012

[1] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.61 .

[2] Hendrych, JUDr. Dušan; Wanitz, Dr. Heinz-Bernd (Hrsg.); Holländer, JUDr. Pavel (Hrsg): Einführung in das tschechische Recht – §6 II – Baurecht. Verlag C. H. Beck. 2009. S. 48-53

[3] Czech Chamber of Commerce: Business environment in CR. http://www.komoracz.eu/business-enviroment/starting-business-in-cr-1/starting-business-in-cr/starting-business-in-cr.aspx

[4] Sýkora, Luděk, Urban Development, Policy and Planning in the Czech Republic and Prague. In: Spatial Planning and Urban Development in the New EU Member States – From Adjustment to Reinvention. 2006

[5] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.33 .

[6] GTAI: Recht kompakt – Tschechische Republik. https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=67814.html?view=renderPdf

[7] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.34 .

[8] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.34-35 .

[9] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.36 -38 .

[10] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.41.

[11] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. 2005. S.48.

[12] European Committee for StandardizationCEN : Czech Republic. http://www.cen.eu/cen/Members/CzechRepublic/Pages/default.aspx

[13] Czech Office for Standards, Metrology and Testing: http://www.unmz.cz/urad/unmz 14.12.2012

[14] Holeček, Milan: The System of Standards and Quality in Czech Republic and its role in promoting the Czech economy. 27.10.2007. http://www.eos.org.eg/NR/rdonlyres/E52EBEE0-0C89-4B86-8DDA-EF7284F09047/729/Presentation_Milan_CNI.pdf 11.10.2012

[15] Czech Office for Standards, Metrology and Testing: Standards Department Activity. http://www.unmz.cz/office/standards-department-activity 11.10.2012

[16] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 . 18.09.2012

[17] Meyer, Dr. Harald: Tschechische Republik. In: Markt für Architekturdienstleistungen – Mitteleuropa. BFAI. 2003

[18] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 . 18.09.2012

[19] Meyer, Dr. Harald: Tschechische Republik. In: Markt für Architekturdienstleistungen – Mitteleuropa. BFAI. 2003

[20] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 . 18.09.2012

[21] Geginat, Carolin; Malinska, Jana; Weltbank (Hrsg.): Creating a new profession from scratch In: CASE STUDY: CZECH REPUBLIC. http://www.doingbusiness.org/~/media/FPDKM/Doing%20Business/Documents/Reforms/Case-Studies/2008/DB08-CS-Czech.pdf . 2008

 

Bauvertrag

Vergabeverordnungen

Bei einem öffentlichen Auftrag (verejna zakazka) handelt es sich laut dem Gesetz über öffentliche Aufträge (Nr. 137/2006 Sb., Zakon o verejnych zakazkach, im Folgenden abgekürzt: VG) um einen Auftrag zwischen einem oder mehreren Auftragnehmern und einem öffentlichen Auftraggeber. Dabei wird in drei Gruppen unterschieden: öffentliche Auftraggeber (Staat, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen), subventionierte Auftraggeber (juristische oder natürliche Personen, die zu 50% und mehr durch einen öffentlichen Auftraggeber finanziert werden) und Sektorenauftraggeber (Trinkwasser- und Energieversorgung, Verkehrswesen und Post).[1]

 

Der Schwellenwert liegt für Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Staates oder von ihm bezuschusster Organisationen ohne Mehrwertsteuer bei 4.290.000 Kronen (zurzeit etwa 170.000 Euro, Stand 18.12.2012). Für Aufträge von Gebietskörperschaften, und öffentlich-rechtlichen juristischen Personen beträgt der Schwellenwert 6.607.000 Kronen (ca. 261.000 Euro, Stand 18.12.2012), bei Sektorenauftraggebern 13.215.000 Kronen (ca. 523.000 Euro, Stand 18.12.2012). [2]

 

An öffentlichen Ausschreibungen können sich inländische und ausländische Unternehmen beteiligen.[3] Am 24.02.2012 wurden im Gesetzesblatt unter der Nummer 55/2012 Sb. die Neuerungen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen veröffentlicht, welche am 01.04.2012 in Kraft traten. Im folgenden seien einige Paragraphen aufgelistet, die von Änderungen betroffen sind:

    • § 16a (Schwellenwerte)
    • §§ 39, 42 (Fristen)
    • § 46d (Geschäftsbedingungen bei Bauaufträgen)
    • § 48 (Dokumentationspflichten)
    • § 147a (Veröffentlichungspflichten, u.a. für Verträge und Subunternehmerverzeichnisse) [4]

 

Für weitere Informationen siehe auch folgende Internetseiten:

https://www.uohs.cz/en/competition/news-competition/1492-annual-report-2011.html

 

 

Vergabeverfahren

Allgemeine Informationen zu den relevanten EU- Richtlinien

 

Grundsätzlich unterscheidet man laut dem Gesetz über öffentliche Aufträge (Nr. 137/2006 Sb., Zakon o verejnych zakazkach, im Folgenden abgekürzt: VG) zwischen dem offenen Verfahren (§ 27 VG) und dem beschränkten Verfahren (§ 28 VG), dem Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung (§ 29 VG) und dem Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung (§ 34 VG), dem Wettbewerblichen Dialog (§ 35 VG) sowie dem vereinfachten unterschwelligen Verfahren (§ 38 VG).[5]

 

Im Jahr 2009 wurde insgesamt ein Volumen von knapp 300 Mrd. Tschechischen Kronen öffentlich vergeben. Davon wurden 58% offen ausgeschrieben, im Vergabeverfahren mit Bekanntgabe lag der Prozentsatz bei 20%, ohne Bekanntgabe bei 15%. In beschränkten Ausschreibungsverfahren wurden 7% vergeben und mit wettbewerblichem Dialog 0%.[6]

Meist wurden die großen öffentlichen Bauaufträge als Gesamtleistung ausgeschrieben und an einen Generalunternehmer vergeben. Gemäß der Subunternehmerklausel in § 14 des Konzessionsgesetzes (Nr. 139/2006 Sb., Koncesni zákon) kann der Auftraggeber bei sog. oberschwelligen Konzessionsverträgen über Bauarbeiten eine mindestens 30%ige Beteiligung von Subunternehmern verlangen. [7] Laut § 15 ist bei diesen Aufträgen zusätzlich zur nationalen Veröffentlichung eine europaweite Bekanntmachung der Ausschreibung vorgesehen. [8]

 

Das offizielle Informationssystem zu öffentlichen Aufträgen in Tschechien (Informacni system o verejnych zakazkach) ist das IS VZ (http://www.isvz.cz/isvz/). Hier finden sich Lieferantenverzeichnisse, das Präqualifikationsregister, Statistiken, Klassifikations- und Kennziffernverzeichnisse, Konzessionsvertrags-Register und das Verzeichnis der von der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen ausgeschlossenen Marktteilnehmer. [9]

Das Informationsportal zu öffentlichen Aufträgen und zu Konzessionen befindet sich auf der Internetseite http://www.portal-vz.cz/home.[10]

 

Rechtsform des Bauvertrages

Im tschechischen Handelsgesetzbuch wird im § 536 der Werkvertrag behandelt, welcher nicht nur für handelsrechtliche Werkverträge, sondern insbesondere auch für Bauleistungen Gültigkeit finden kann.[11] Weitere Regelungen zum Werkvertrag finden sich in § 631 BGB.[12] Bei einem Werkvertrag (smlouva o dílo) verpflichtet sich der Auftragnehmer (zhotovitel) zur Durchführung bestimmter Arbeiten und im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber (objednavatel) zur Zahlung des vereinbarten Preises. Als „Werk“ gilt hier die Herstellung einer bestimmten Sache / eines Gebäudes, die Montage einer Sache, deren Wartung, die Durchführung einer vereinbarten Reparatur oder die Erneuerung einer Sache. [13]

 

FIDIC

Der tschechische Mitgliedsverband der FIDIC ist die Czech Association of Consulting Engineers. [14]

Tschechische Berufsorganisationen geben Musterverträge basierend auf FIDIC-Verträgen heraus. Insbesondere sind dies „The Construction Council of the Czech Society for Construction Law (SIASIA Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein)“ für Fragen allgemeiner handelsrechtlicher Vorschriften, die tschechische Kammer für Bauingenieure für Standardverträge und das Ministerium für Verkehr und Straßenbau für Allgemeine Geschäftsbedingungen. [15]

 

Abwicklung und Abnahme

Der Bauprozess stellt sich in vier Schritten dar: Umweltverträglichkeitprüfung, Planungsgenehmigung, Baugenehmigung, Abnahme.[16] Der Bauprozess ist mit der Abnahme durch das Bauamt vollendet, woraufhin das Bauwerk genutzt werden kann. Eine Nutzung ohne vorherige Abnahme ist nicht erlaubt.[17] Einer vorzeitigen Nutzung gemäß § 83 BauG kann auf Antrag des Bauherrn stattgegeben werden, sofern die fehlende Fertigstellung des Baus keine größeren Auswirkungen auf die Nutzbarkeit hat und die Sicherheit und Gesundheit von Menschen durch die vorzeitige Nutzung nicht gefährdet wird.[18] Nach der Abnahme erfolgt die Eintragung in das Liegenschaftskataster.[19]

 

[1] GTAI: Tschechische Republik: Öffentliche Aufträge – Recht und Praxis. 2011

[2] GTAI: Tschechische Republik: Öffentliche Aufträge – Recht und Praxis. 2011

[3] GTAI: Öffentliche Bauafträge in Tschechien gehen zurück. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=73638.html?view=renderPdf

[4] Ondrejka, Martin T. : Tschechien – Novelle des Vergaberechts zum April 2012.

[5] GTAI: Tschechische Republik: Öffentliche Aufträge – Recht und Praxis. 2011

[6] GTAI: Tschechische Republik: Öffentliche Aufträge – Recht und Praxis. 2011

[7] GTAI: Tschechische Republik: Öffentliche Aufträge – Recht und Praxis. 2011

[8] GTAI: Tschechische Republik: Öffentliche Aufträge – Recht und Praxis. 2011

[9] GTAI: Kommentierte Linkliste zum Recht der öffentlichen Aufträge Tschechiens. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=77514.html?view=renderPdf

[10] GTAI: Kommentierte Linkliste zum Recht der öffentlichen Aufträge Tschechiens. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=77514.html?view=renderPdf

[11] Law No. 513/1991 of Coll., the Commercial Code. „Obchodní zákoník“. http://www.wipo.int/wipolex/en/text.jsp?file_id=198074

[12] Hulmák, JUDr. Milan; Wanitz, Dr. Heinz-Bernd (Hrsg.); Holländer, JUDr. Pavel (Hrsg): Einführung in das tschechische Recht – §11 3. Werkvertrag. Verlag C. H. Beck. 2009. S. 107-109

[13] Law No. 513/1991 of Coll., the Commercial Code. „Obchodní zákoník“. http://www.wipo.int/wipolex/en/text.jsp?file_id=198074

[14] FIDIC: Czech Association of Consulting Engineers. http://fidic.org/node/572

[15] Practical law Company: Construction and Projects – Czech Republic. April 2012. http://construction.practicallaw.com/6-502-1650?q=construction+and+projects#a91001 . 18.09.2012

[16] Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung: Bauprozess. http://www.czechinvest.org/de/bauprozess

[17] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. S.74.

[18] Gleiss, Lutz: Bau- und Planungsrecht in der Tschechischen Republik. http://www.bakcms.de/nax/laender-infos/Tschechien/MemoBaurechtCZ%20.pdf . S.10 .

[19] Nörr, Stiefenhofer, Lutz: Rechtliche Rahmenbedingungen der Einzelhandelsansiedlung in den Projektländern. Teil 4 – Tschechische Republik. 2005. S.77

 

Kontaktadressen

Berufsrelevante Institutionen

 

Ceska Komora Architektu (Czech Chamber of Architects)
Josefská 34/6
118 00 Praha 1
Tel.: +420 2575 35034
Fax: +420 2575 32285
E-Mail: cka@cka.cc
Internet: http://www.cka.cc/

 

Außenhandelskammer

 

Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Václavské nám. 40
110 00 Praha 1
Tel.: +420 224 221 200
Fax: +420 224 222 200
E-Mail: info@dtihk.cz
Internet: http://tschechien.ahk.de

 

Botschaft

 

Deutsche Botschaft
P.O. Box 88
118 00 Praha 1
Tel.: +420 257 113 111
Fax: +420 257 113 301
E-Mail: info@prag.diplo.de
Internet: http://www.prag.diplo.de/

 

Ministerien/Behörden/Staatliche Institutionen

 

Czech Statistical Office
Na Padesatem 81
100 82 Praha 10
Tel.: +420 274 051 111
Fax: +420 274 054 070
mailto:infoservis@czso.cz
http://www.czso.cz/eng/redakce.nsf/i/home

 

Portal der Gesetzesveröffentlichungen

 

EUR-Lex
E-Mail: eurlex-helpdesk@publications.europa.eu
Internet: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

N-Lex – Tschechische Republik
E-Mail: eurlex-helpdesk@publications.europa.eu
Internet: http://eur-lex.europa.eu/n-lex/legis_cz/sbirka_form_de.htm

Portál veřejné správy České republiky
Internet: http://portal.gov.cz/portal/obcan/

 

Vergabestellen, Ausschreibungen

 

Liste der staatlichen Aufträge
Internet: www.centralni-adresa.cz

IXPOS Länderprofil
Internet: http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=303596.html

 

NAX-Kontaktarchitekten

Weitere Informationen folgen in Kürze!

 

Projekte der NAX-Paten
Weiterführende Literatur

Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:

 

Academy of Arts, Architecture and Design: Department of Architecture. http://www.vsup.cz/en/architektura

Architectural Institute in Prague. http://www.archip.eu/

Brno University of Technology – Faculty of Architecture. http://www.fa.vutbr.cz/default.aspx?lang=en

Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtendtwicklung, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung:: Grenzüberschreitende Raumentwicklung zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik. Forschungen, Heft 122. 2007

Czech Chamber of Architects (CCA): Berufs- und Ehrenkodex der Tschechischen Architektenkammer. 2004. http://www.cka.cc/legislation/prilohy/per_nj

Czech Chamber of Architects: Basic information. http://www.cka.cc/cca/basic_information/basic_informarion040718

CCA: Eine kurze allgemeine Bemerkung über die Frage der Berechnung von Gebühren. http://www.cka.cc/pravni_predpisy/standardy_vykonu/vypocet-honorare-navod-2009

CCA: Act no. 360/1992 Coll. of the 7th May 1992 on the Professional Practice of Certified Architects and on the Professional Practice of Certified Engineers and Technicians Active in Construction

CTU: Faculty of Architecture. https://www.fa.cvut.cz/En

Czech Chamber of Commerce: Business environment in CR. http://www.komoracz.eu/business-enviroment/starting-business-in-cr-1/starting-business-in-cr/starting-business-in-cr.aspx

ČESKÉ STAVEBNÍ STANDARDY: pro výpočet honoráře architekta / inženýra http://www.stavebnistandardy.cz/default.asp?Typ=1&ID=6&Pop=0&IDm=6103085&Menu=Program

GTAI: Branche kompakt  – Bauwirtschaft – Tschechische Republik, 8.2015

GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt: Tschechische Republik 11.2015

GTAI: Wirtschaftstrends Tschechien 11.2015

Hendrych, JUDr. Dušan; Wabnitz, Dr. Heinz-Bernd (Hrsg.); Holländer, JUDr. Pavel (Hrsg): Einführung in das tschechische Recht – §6 II – Baurecht. Verlag C. H. Beck. 2009.

Hulmák, JUDr. Milan; Wabnitz, Dr. Heinz-Bernd (Hrsg.); Holländer, JUDr. Pavel (Hrsg): Einführung in das tschechische Recht – §11 3. Werkvertrag. Verlag C. H. Beck. 2009.

Portal 21: Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters. http://www.portal21.de/cln_161/nn_1707680/Portal21/DE/Land/Tschechien/03Dienstleistungen/HintergrundinfoDL/start.html?__nnn=true#doc1708616bodyText2

 

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