Türkei
- Allgemeines
-
Die Türkei (Türkiye Cumhuriyeti) ist eine als Einheitsstaat organisierte parlamentarische Republik mit ca. 75 Mio. Einwohnern und umfasst Staatsflächen auf 2 Kontinenten. Trotz des lediglich 3 % europäischen Anteils ist die Marmararegion um Istanbul der wirtschaftliche Schwerpunkt der Türkei. Die Türkei untergliedert sich in 81 Provinzen (İl oder valilik), die wiederum in Landkreise (ilçe oder kaymakamlık) und Gemeinden unterteilt sind. Wirtschaftlich zeigt die Türkei seit Jahren hohe Wachstumsraten, wobei diese sich vor allem auf wirtschaftlich starke Regionen um Istanbul, die Mittelmehrregion und den Großraum Ankara beschränken. Große Investitionen in die Infrastruktur des Landes sollen in den nächsten 15 Jahren dieses Ungleichgewicht reduzieren.
Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
FIEC: Construction Activity in Europe 2012 - Berufsausübung
-
Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen
Der Beruf und der Titel des Architekten sind in der Türkei gesetzlich geschützt. Die Berufsausübung wird durch gesetzliche Anforderungen des Gesetzes Nr. 3458 über das Ingenieurwesen und die Architektur (Mühendislik ve Mimarlık Hakkında Kanun) definiert.[1]
Die reglementierende Organisation ist die Union der Kammern türkischer Architekten und Ingenieure (TMMOB Türk Mühendis ve Mimar Odaları Birliği) mit der Unterabteilung der Kammer für Architekten (TMMOB Mimarlar Odasi – s. Kapitel Architektenkammer).[2]
Die türkische Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odası)
Die Türkische Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odası) gehört der Union der Türkischen Architekten- und Ingenieurkammern (TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi) an. Die Türkische Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odası) ist die wichtigste Institution für Architekten in der Türkei[3] und wurde 1954 gegründet.[4]
Die gesetzliche Grundlage der Türkischen Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odasi) ist das Gesetz Nr. 6235 über die Union Türkischer Ingenieur- und Architektenkammern (Türk Mühendis ve Mimar Odaları Birliği Kanunu).[5]
Die Union der Türkischen Ingenieur- und Architektenkammern (TMMOB Türk Mühendis ve Mimar Odalari Birligi) vereint insgesamt 24 Kammern. Die Auflistung der verschiedenen Ingenieur- und Architektenkammern ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.tmmob.org.tr/tmmob/odalar.php
Der Architekt wird Mitglied der regionalen Außenstelle der Architektenkammer in seiner Region.[6]
Seite der Türkischen Architektenkammer (Englisch):
http://www.mimarlarodasi.org.tr/english/index.cfm
Kontaktdaten der regionalen Außenstellen der Türkischen Architektenkammer (Englisch):
http://www.mimarlarodasi.org.tr/english/index.cfm?sayfa=belge&sub=list&bid=214&mid=214
Verbände
Neben der offiziellen Architektenkammer gibt es in der Türkei einige Verbände für Architekten, u.A.:
-
- Freier Architektenverband der Türkei (Türk Serbest Mimarlar Dernegi)
- Architektenverband von 1927 (Mimarlar Dernegi 1927)
Schutz der Berufsbezeichnung
Der Titel Architekt ist in der Türkei gesetzlich geschützt. Der Artikel 1 des Gesetzes Nr. 3458 „über das Ingenieurwesen und die Architektur“ (3458 SAYILI MÜHENDİSLİK VE MİMARLIK HAKKINDA KANUN Madde1) definiert, wer den Titel führen darf. Der türkische Titel lautet „mimar“.[7] Als Mitglied in der TMMOB Mimarlar Odasi darf man sich grundsätzlich als Architekt (mimar) bezeichnen.
Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)
Wie bereits beschrieben ist eine Registrierung bei der Kammer für Architekten (TMMOB Mimarlar Odası) verpflichtend, um den Beruf des Architekten in der Türkei ausüben zu dürfen.[8]
Um ein Architekturbüro zu eröffnen, muss neben der Registrierung in der Kammer eine zusätzliche Registrierung für den Erhalt des „Office Registry Certificate“ erfolgen.[9]
Verfahren zur Berufsanerkennung
Architektenausbildung und Berufsanerkennung in der Türkei für lokale Architekten
Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe: Diagram of the architects’ professional curricula in the different countries of the EUEU Europäische UnionUm ein Studium aufnehmen zu können, muss in der Türkei die zentrale Prüfung erfolgreich bestanden werden, welche die Aufnahme an Universitäten erteilt (ÖSS- vergleichbar mit der Allgemeinen Hochschulreife in Deutschland).
Das Studium der Architektur ist in Bachelor- und Master-Abschlüsse unterteilt. Das Bachelor- Studium dauert 4 Jahre (Bachelor of Architecture /Mimarlık Lisans Diploması), das Master- Studium dauert 2 Jahre (Master of Architecture/ Mimarlık Yüksek Lisans Diploması).
Berufserfahrung ist nicht verpflichtender Teil der Ausbildung. Universitäten können verschiedene Praktika anbieten, an denen die Teilnahme freiwillig ist.[10]
An 52 verschiedenen Universitäten kann man in der Türkei Architektur studieren. Die Auflistung der Universitäten ist unter folgender Internetseite des Architekturzentrums Arkitera abrufbar: http://www.arkitera.com/etiket/mimarlik-okulu#encok
Für die Berufsanerkennung des Architekten in der Türkei besteht nach Beendigung des Studiums eine Anmeldepflicht bei der Türkischen Architektenkammer (TMMOB Türk Mimarlar Odasi), um sich – wie bereits zuvor erwähnt – Architekt nennen zu dürfen und als unabhängiger Architekt tätig sein zu dürfen. Die Registrierung kann erst nach dem Bachelor-Abschluss erfolgen. Nach der Registrierung darf sich der Absolvent direkt „Architekt“(mimar) nennen.[11]
Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master
Generell werden ausländische Abschlüsse wie Diplome, Bachelor oder Master in der Türkei anerkannt. Die Anerkennung ist allerdings aufwändig, da für jedes deutsche Dokument eine zusätzliche notariell beglaubigte Übersetzung notwendig ist.[12] Die Anerkennung ausländischer Architekturabschlüsse wird im Gesetz Nr. 3458 näher erläutert.[13] Unter anderem wird eine Angemessenheitsbescheinigung für Hochschulabschlüsse (Diploma Denklik Belgesi) vom türkischen Hochschulrat (YÖK Yükseköğretim Kurulu) verlangt.[14]
Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten
Mitgliedschaft in der Türkischen Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odasi) für ausländische Architekten
Für ausländische Architekten, die für einen befristeten Zeitraum in der Türkei tätig sind, gibt es die „Temporäre Mitgliedschaft“ in der Türkischen Architektenkammer. Die temporäre Mitgliedschaft ist verpflichtend bei einem Aufenthalt, der länger als einen Monat beträgt und an eine Tätigkeit als Architekt gebunden ist.[15] Die temporäre Mitgliedschaft endet mit der Frist der Arbeitserlaubnis. Diese temporäre Mitgliedschaft wird nur dann beantragt, wenn die vorübergehende Arbeitsstelle auch angetreten wird.[16]
Die Bedingungen für die Berufsausübung ausländischer Architekten in der Türkei sind durch die Union der Kammern der Türkischen Architekten und Ingenieure über eine Richtlinie geregelt (TMMOB YABANCI MÜHENDİS, MİMAR VE ŞEHİR PLANCILARININ ÇALIŞMAMA Master İZNİNE ESAS DEĞERLENDİRİLMESİ VE GEÇİCİ ÜYELİK MÜRACAATLARI HAKKINDA YÖNETMELİK). [17] Die Richtlinie und die erforderlichen Unterlagen für ausländische Architekten, die in der Türkei als Architekt tätig sein möchten, sind auf der Seite der Union der Kammern türkischer Architekten und Ingenieure (TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi) abrufbar (Artikel 15 und 16).[18]
Zu beachten ist, dass die Mitgliedschaft in der Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odasi) ausländische Architekten nicht berechtigt, in der Türkei unabhängig zu arbeiten.[19] Diese können nur zusammen mit einem einheimischen Partner oder als Berater tätig werden.[20] Deutsche Architekten können ein Gemeinschaftsunternehmen – joint venture – mit einem einheimischen Partner gründen.[21]
Die temporäre Mitgliedschaft in der türkischen Architektenkammer wird in der Praxis eher selten beantragt. Die meisten ausländischen Architekten in der Türkei arbeiten mit lokalen und eingetragenen türkischen Architekten zusammen.[22]
Generell ist für die Arbeitserlaubnis in der Türkei das Gesetz 4817 – Law on work permits of foreigners (Yabancilarin Calisma Izinleri Hakkinda Kanun 4817 sayili Kanun) zu beachten. [23]
Sonderregelung für Architekten türkischer Herkunft
Architekten, welche türkischer Herkunft sind, aber die türkische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, dürfen sich trotzdem in die Türkische Architektenkammer eintragen lassen und haben teilweise die gleichen Rechte wie einheimische Architekten mit türkischer Staatsangehörigkeit. Allerdings können sie nicht an den Generalversammlungen der Kammer, an Abstimmungen oder an Wahlen teilnehmen oder kandidieren. [24] Für nähere Informationen kann die Türkische Architektenkammer kontaktiert werden (s. Kontaktadressen).[25]
Architekten als Dozenten und Berater
Ausländischen Unternehmern oder juristischen Personen, welche vom Staat oder einem privaten Institut beauftragt sind, ist es erlaubt, ausländische Architekten einzustellen.[26] Dieses wird durch Artikel 34 Gesetz Nr. 6235 Türk Mühendis ve Mimar Odaları Birliği Kanunu geregelt. Des Weiteren hängt die Einstellung ausländischer Architekten von der Entscheidung des Ministeriums für öffentliche Bauvorhaben (Ministry of Public Works) ab.[27]
Ausländische Architekten, die vom Staat oder privaten Institutionen für Beratungsstellen eingesetzt werden und von Universitäten als Dozent/innen beschäftigt werden, fallen nicht unter die obigen Regelungen. Diese dürfen nicht anderweitig beschäftigt werden. Art. 35 Gesetz Nr. 6235 dient als Gesetzesgrundlage dieser Regelung.[28]
Antragstellung für deutsche Architekten – Auflistung der Dokumente
Folgende Dokumente werden bei der Antragstellung von deutschen Architekten benötigt:
-
- ein detaillierter Lebenslauf,
- notariell beglaubigte Kopien qualifizierter Berufsabschlüsse und
- eine Bescheinigung der Mitgliedschaft einer vergleichsbaren Berufsvereinigung des Herkunftslandes.[29]
Des Weiteren ist eine beglaubigte Angemessenheitsbescheinigung des ausländischen Hochschulabschlusses (Diploma Denklik Belgesi), welcher vom Hochschulrat ausgestellt wird, notwendig. Diese Bescheinigung wird auf Antrag vom türkischen Hochschulrat (YÖK Yükseköğretim Kurulu) ausgestellt. Dafür sind das Abiturzeugnis und das Hochschulzeugnis notwendig, wobei beide Dokumente in notariell beglaubigter Übersetzung vorliegen müssen. Ebenfalls muss eine Aufstellung sämtlicher besuchter Lehrveranstaltungen, einschließlich Angabe der Stundenzahl (notariell beglaubigt), dem Antrag beigefügt werden. [30]
Kosten
Die Kosten für die Antragstellung und die Mitgliedschaft in der Türkischen Kammer für Architekten differieren sehr stark zwischen inländischen und (temporär) ausländischen Architekten. Ein ausländischer Architekt zahlt für die Registrierung und Mitgliedschaft deutlich mehr als ein inländischer Architekt.[31] Weitere Kosten, die anfallen können, sind unter den Beitragskosten und Registrierungskosten unter folgendem Link aufgelistet: http://www.mimarlarodasi.org.tr/?sayfa=belge&sub=list&bid=176&mid=176
Die aktuelle Auflistung der Beitrags- und Registrierungskosten für 2012[32]:
Registrierungskosten für ausländische Architekten mit temporärer Tätigkeit (Yabancı uyruklu geçici üye ilk kayıt ödentisi) : 500,- TLJährlicher Beitrag für ausländische Architekten mit temporärer Tätigkeit (Yabancı uyruklu geçici üye yıllık ödentisi): 450,- TL
Fortbildungssystem
Die Teilnahme an Fortbildungen ist freiwillig. Fortbildungen werden organisiert durch das Weiterbildungszentrum der Türkischen Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odası Sürekli Mesleki Gelişim Merkezi SMGM/Chamber of Architects of Turkey- continuous professional development centre).[33]
Die Sürekli Mesleki Gelişim Merkezi (SMGM) kümmert sich um die Fortbildung von Architekten in der Türkei und bietet ein weites Programm an Fortbildungen an. Auf der Homepage der SMGM findet man aktuelle Fortbildungen für verschiedene Städte. Ein Antragsformular bzw. Anmeldeformular für Fortbildungen kann man sich auf der Homepage des SMGM herunterladen. [34]
typische Protektionismen
Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International: Corruption Perceptions Index 2011. http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/ 24.07.2012Abbildung 3 zeigt den Korruptionswahrnehmungsindex (2011) der 30 untersuchten Länder. Die Türkei befindet sich im mittleren Bereich.
Dr. Marcus Knupp schreibt in der GTAIGTAI Germany Trade & Invest-Broschüre Türkei: „In vielen Fragen mag sich die Türkei in den letzten zehn bis zwanzig Jahren Europa stark angenähert haben. Bei der Anbahnung von Geschäftskontakten bleibt das Land eher orientalisch geprägt. Vor dem eigentlichen Geschäft steht im Großen wie im Kleinen das Persönliche. […] Ein gewisses Durchhaltevermögen ist gefragt. Mit einem einmaligen Besuch in der Türkei zur Besprechung des Vorhabens und Abschluss eines Vertrages ist es in der Regel nicht getan. […]Zur allgemeinen Beobachtung des Marktgeschehens und zur kurzfristigen Verfolgung der öffentlichen Ausschreibungen sowie zur Kontaktpflege zu potentiellen privaten Investoren ist der Aufbau einer ständigen örtlichen Präsenz in der Türkei nützlich und sinnvoll. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen lokalen Partner ist ratsam, weil mit dessen Spezialwissen viele Schwierigkeiten, Missverständnisse und Ärgernisse mit Behörden und anderen Stellen vermieden werden können. Die enge Kooperation mit gut vernetzten türkischen Partnern erhöht auch die Chancen für die Einholung von Aufträgen, da viele Abschlüsse auf der Grundlage persönlicher Beziehungen erfolgen.“[35]
Situation der Architekturbüros
Die Abbildung 4 zeigt die Anstellungsverhältnisse von türkischen Architekten.
Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en 19.09.2012Zahl der Architekten
In der Türkei gibt es ca. 38.000 Architekten, wovon 80% ihren Beruf auch ausüben. Die Architektendichte beträgt 0,54 Architekten pro 1000 Einwohner. [36]
Gehalt
Die Abbildung 5 zeigt das jährliche Einkommen von türkischen Architekten.
Abbildung 5: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en 19.09.2012Größen der Architekturbüros (Mitarbeiter, Umsatz)
Abbildung 6 zeigt die Anzahl der Mitarbeiter in türkischen Architekturbüros. Im überwiegenden Teil der Büros arbeiten 2-5 Architekten, ein Viertel der Büros haben nur einen Mitarbeiter.
Abbildung 6: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: Architects‘ Council of Europe: The Architectural Profession in Europe 2010. West Sussex: Mirza & Nacey Research Ltd. 2010. http://www.ace-cae.eu/public/contents/index/category_id/228/language/en 19.09.2012[1] (GTAI) Germany Trade and Invest-:Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[2] TMMOB: Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: 3458 Sayili Mühendis ve Mimarlik Hakkinda Kanun. http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=8 22.10.2012
[3] (TMMOB) Mimarlar Odasi: Kurulus ve Tarihce. http://www.mimarlarodasi.org.tr/index.cfm?sayfa=belge&sub=list&bid=15&mid=15. 19.10.2012
[4] TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: 6235 SAYILI TÜRK MÜHENDİS VE MİMAR ODALARI BİRLİĞİ KANUNU. http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=7 19.10.2012
[5] http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf Gesetz ist hier abrufbar: http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=7
[6] Chamber of Architects of Turkey: Chamber of Architects of Turkey 2008-2010. Ankara: Yalcin Printing House. 2009
[7] Türk Mühendis ve mimar odalari birligi: 458 SAYILI MÜHENDİSLİK VE MİMARLIK HAKKINDA KANUNhttp://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=8 16.11.2012
[8] TMMOB: Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: 6235 SAYILI TÜRK MÜHENDİS VE MİMAR ODALARI BİRLİĞİ KANUNU. http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=7 19.10.2012
[9] ACE: Access to the Profession. April 2011
[10] ACE: Access to the Profession. April 2011
[11] ACE: Access to the Profession. April 2011
[12] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[13] (TMMOB) Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: 3458 SAYILI MÜHENDİSLİK VE MİMARLIK HAKKINDA KANUN. www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=8 19.10.2012
[14](GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[15] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012 S. 23
[16] TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: TMMOB YABANCI MÜHENDİS, MİMAR VE ŞEHİR PLANCILARININ ÇALIŞMA(…). http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=28 19.10.2012
[17] TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: TMMOB YABANCI MÜHENDİS, MİMAR VE ŞEHİR PLANCILARININ ÇALIŞMA(…). http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=28 19.10.2012
[18] TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: TMMOB YABANCI MÜHENDİS, MİMAR VE ŞEHİR PLANCILARININ ÇALIŞMA(…). http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=28 19.10.2012
[19] TMMOB Türk Mühendis ve Mimarlar Odalari Birligi: TMMOB YABANCI MÜHENDİS, MİMAR VE ŞEHİR PLANCILARININ ÇALIŞMA(…). http://www.tmmob.org.tr/hukuk/tuze_detay.php?kod=28 19.10.2012
[20] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[21] Royal Institute of British Architects (RIBARIBA Royal Institute of British Architects): Turkey. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Turkey.aspx 19.10.2012
[22] Agentschap NL: Turkey: Architecture Sector. 2012. http://www.agentschapnl.nl/sites/default/files/Turkije%20-%20Architectuur_0.pdf,13.01.2013
[23] Vgl. http://www.mevzuat.gov.tr/MevzuatMetin/1.5.4817.pdf 11.01.2013
[24] Royal Institute of British Architects (RIBA): Turkey. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Turkey.aspx 19.10.2012
[25] Link zu Mimarlar Odasi: www.mimarlarodasi.org.tr 09.11.2012
[26] Royal Institute of British Architects (RIBA): Turkey. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Turkey.aspx 19.10.2012
[27] Royal Institute of British Architects (RIBA): Turkey. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Turkey.aspx 19.10.2012
[28] Royal Institute of British Architects (RIBA): Turkey. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Turkey.aspx 19.10.2012
[29] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[30] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[31](TMMOB) Mimarlar Odasi: Ödenti ve Belge Harclari. http://www.mimarlarodasi.org.tr/?sayfa=belge&sub=list&bid=176&mid=176 19.10.2012
[32](TMMOB) Mimarlar Odasi: Ödenti ve Belge Harclari. http://www.mimarlarodasi.org.tr/?sayfa=belge&sub=list&bid=176&mid=176 19.10.2012
[33] (TMMOB) Mimarlar Odasi: Sürekli Mesleki Gelisim Merkezi. www.mo.org.tr/smgm 19.10.2012
[34] (TMMOB) Mimarlar Odasi: Sürekli Mesleki Gelisim Merkezi . www.mo.org.tr/smgm/index.cfm 19.10.2012
[35] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[36] ACE: Access to the Profession. April 2011
-
- Architektenvertrag
-
Allgemeines Vertragsrecht
Das türkische Vertragsrecht ist im Obligationenrecht geregelt (Türk Borclar Kanunu §§ 355-371). In der Türkei herrscht Vertragsfreiheit und ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.[1] Des Weiteren herrschen für den Grundstückskauf und für bestimmte Verbraucherverträge zwingende Formvorschriften. Wie in Deutschland ist z.B. eine notarielle Beurkundung vor einem Grundbuchbeamten bei einem Grundstückskauf verpflichtend.
Hinsichtlich der Vertragsabwicklung ist der Unternehmer nach Art. 355 des türkischen Obligationsrechtes (OG) verpflichtet, dem Besteller gegen eine angemessene Vergütung eine Sache fehlerfrei zu übergeben.[2]
typischer Vertragsumfang
Die Leistungen des Mimar (Architekten) sind in Leistungskategorien eingeteilt. Es gibt 17 Leistungsphasen, welche in drei Kategorien eingeteilt sind. [3]
Die Richtlinien für Architekturdienstleistungen und der Mindestvergütung werden in der Mimarlık Hizmetleri Şartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi geregelt. Der Berechnungsschlüssel für die Mindestvergütung ist in Artikel 9 der Mimarlık Hizmetleri Şartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi zu finden.[4]
Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)
Die Beauftragung von Architekturdienstleistungen gilt in der Türkei als Werkvertrag (eser sözlesmesi) und fällt unter die Regelungen des Obligationengesetzbuches (Türk Borclar Kanunu §§ 355-371).[5]
Das neue Obligationengesetzbuch (Gesetz Nr. 6098) ist seit dem 1.07.2012 in Kraft. [6]
Ausführliche Informationen über die Gesetzesänderung sind auf der Website von Germany Trade and Invest unter folgendem Link abrufbar: [7]
https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/11/pub201111238001_10970.pdf .
Beim Architektenvertrag kann der Auftrag auch die Vergabe der Aufträge an die ausführenden Unternehmen umfassen und mithin eine Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen enthalten. [8] Ein Unterschied zwischen Auftrag und Werkvertrag ist, dass der Werkvertrag die Vereinbarung einer Vergütung voraussetzt.[9]
Vertragsvorlagen
Die Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odasi) veröffentlicht Vertragsvorlagen unter folgendem Link: http://www.mimarlarodasi.org/UserFiles/2999/File/soz.pdf
Für private Projekte entwickeln Vertragsparteien ihre eigenen Verträge (Artikel 19 des Obligationsgesetzbuches Nr.818 (1926) und Artikel 26 des neuen Obligationsgesetzbuches Nr. 6098).[10]
[1] Art. 1 Abs.1 türk. OR nach: Hök, Götz-Sebastian: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1086
[2] Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1089
[3] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[4] (TMMOB) Mimarlar Odasi:Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi.www.mo.org.tr/mevzuatDocs/mhs-enazbedel.doc 19.10.2012
[5] (GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[6] Germany Trade & Invest. Recht Kompakt Türkei. https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/11/pub201111238001_10970.pdf 22.10.2012
[7] Germany Trade & Invest. Recht KompaktTürkei. https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/11/pub201111238001_10970.pdf 19.10.2012
[8] Rumpf, Einführung in das türkische Recht, § 31 Rn. 17. In :Hök,Götz-Sebastian: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1087
[9]Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1087
[10] Practical Law Company: Construction and Projects- Turkey. http://construction.practicallaw.com/6-519-2798?q=construction+and+projects 19.10.2012
- Leistungsinhalte
-
Leistungsphasen
In der Türkei werden Architekturdienstleistungen durch die Türkische Architektenkammer (TMMOB Mimarlar Odasi) in drei Kategorien eingeteilt:
-
- Projektleistungen
- Fachliche Kontrolle
- Technische Haftung (TUS)
Die drei Kategorien setzen sich aus 17 Leistungsphasen zusammen. Diese Leistungsphasen sind in den „Bedingungen für Architekturdienstleistungen und Mindestvergütung“ (Mimarlık Hizmetleri Şartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi) definiert. [1]
Kategorien und Leistungsphasen für Architekturdienstleistungen in der Türkei:
1.Projektleistungen: Vorbereitung und Vorstudien, Entwurfsplanung, Endgültige Planung, Ausführungsplanung, Projektausführungsplanung (Statik, Installationen etc.), System- und Montageplanung (Materialien, Verfahren), Baudetailplanung (Fenster, Türen, Fertigteile, Wandverkleidungen, etc.), Technische Planung der Baudurchführung, Flächen- und Kostenermittlung, Vergabephase, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe
2. Fachliche Kontrolle: Fachliche Kontrolle (MUS), Übergabe des Projektes, Endabrechnung, Abnahme (Kabul- Teslim)
3.Technische Haftung (TUS): Technische Haftung und Abnahme (Kabul- Teslim)[2]
In den folgenden Abbildungen sind die Klassifizierungen der Leistungshasen und eine genaue Auflistung der Leistungsphasen dargestellt. Bestimmte Leistungsphasen müssen von einem Architekten durchgeführt werden (durch ein“ X“ gekennzeichnet). Ebenfalls dargestellt sind die fünf Gebäudeklassen, die ähnlich der deutschen Honorarzone die Komplexität des Projektes bestimmen. Je nach Gebäudeklasse gibt es Unterschiede, ob die Leistung mit dem Architekten „vertraglich vereinbart“ ist oder „keine fachliche Verantwortung durch den Architekten“ besteht.[3] Die Einteilung der 5 Gebäudeklassen dient unter anderem zur Ermittlung des Arbeitsaufwands anhand von Tabellen (Proje Üretim Sürelerinin Belirlenmesi Cetveli).[4]
Abbildung 7: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012 und TMMOB: Mimarlar Odasi:Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi. www.mo.org.tr/mevzuatDocs/mhs-enazbedel.doc 19.10.2012Abbildung 8: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Klassifizierung der Bauvorhaben; Quelle: eigene Darstellung nach: (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdftypischer Leistungsumfang (komplette Bauleitung, „künstlerische“ Oberbauleitung)
Der Architekt kümmert sich in der Türkei vor allem um die Planungsarbeiten, Ausschreibung oder Bauleitung. Die künstlerische Leitung des Bauobjektes liegt in der Regel nicht in den Händen des Architekten. [5]
[1] (TMMOB) Mimarlar Odasi:Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi. www.mo.org.tr/mevzuatDocs/mhs-enazbedel.doc 19.10.2012
[2](GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf auf folgender Seite sind die Leistungsphasen, unter Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve en az Bedel Tarifesi abrufbar: http://www.mimarlarodasi.org.tr/?sayfa=belge&sub=list&bid=5&mid=5 19.10.2012
[3] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[4] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[5] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
-
- Honorar
-
rechtliche verpflichtende Honorarordnung
In der Türkei gibt es eine rechtlich verpflichtende Mindestvergütung für Architekturdienstleistungen. Die Mindestvergütung für türkische Architekten ist in der Richtlinie für Architekturdienstleistungen und der Mindestvergütung (Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve en az Bedel Tarifesi) festgelegt. Die Honoraraufteilung je Leistungsphase ist wie sie oben dargestellt, festgelegt (aufgeteilt nach den 3 Kategorien) [1]
Den entsprechenden Berechnungsschlüssel findet man sowohl in Artikel 9 der Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve en az Bedel Tarifesi [2] als auch in der Mimari Teknik Uygulama Sorumlulugu (Fenni Mesuliyet) Hizmetleri Sartnamesi ve en az Bedel Tarifesi, wobei es sich um eine Mindestvergütung handelt und eine nach oben abweichende Vergütung vertraglich vereinbart werden kann.[3]
Die Türkischen Architektenkammer (TMMOB) veröffentlicht Vorlagen zur Berechnung des Honorars mit genaueren Informationen zum Berechnungsplan der Honorarordnung inklusive Erläuterung und Regelungen zum Einkommen und zur Abrechnung.[4] Sie beruhen auf dem ersten Teil Anleitung für Finanzplanung, Haushalts-und Rechnungswesen (Hesap Plani ve Izahnamesi- Bütce ve Muhasebe Islemleri Kilavuzu) der Türkischen Architektenkammer.[5]
[1] Die Richtlinien sind unter folgendem Link verfügbar: www.mo.org.tr%2FmevzuatDocs%2Fmhs-enazbedel.doc&ei=cyXrUM3NO8nTtAbv64GwCw&usg=AFQjCNE9PGGg5JQHPrlzBjRN-sPnN8HA4w&sig2=Es0efBzAFicPl6dPkCQzmg&bvm=bv.1355534169,d.Yms&cad=rja 07.01.2013
[2] (TMMOB) Mimarlar Odasi:Mimarlik Hizmetleri Sartnamesi ve En Az Bedel Tarifesi. www.mo.org.tr/mevzuatDocs/mhs-enazbedel.doc 19.10.2012
[3] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[4] Mali isler yönetmenligi ve ekleri: EK I Hesap Plani ve Izahnamesi: Bütce ve Muhasebe islemleri kilavuzu TMMOB Mimarlar Odasi) http://www.mo.org.tr/mevzuatDocs/maliisleryonetmeligi.pdf 19.10.2012
[5] Mali isler yönetmenligi ve ekleri: EK I Hesap Plani ve Izahnamesi : Bütce ve Muhasebe islemleri kilavuzu TMMOB Mimarlar Odasi) http://www.mo.org.tr/mevzuatDocs/maliisleryonetmeligi.pdf 19.10.2012
- Haftung/Versicherung
-
Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen
Die dritte Leistungskategorie (s. Kapitel Leistungsphasen) befasst sich mit der Haftung. Sie umfasst die Prüfung der technischen Planung (Mimari Fenni Mesuliyet Hizmetleri) mit einer erweiterten technischen Haftung (Teknik Uygulama Sorumlusu TUS).[1]
Die Teknik Uygulama Sorumlusu (TUS), die in der Regel separat beauftragt wird, umfasst neben der obligatorischen Haftung des Planungsbereichs der Architekten sowie weiterer im Vertrag vereinbarter Leistungen (Meslek Uygulama Sorumlulugu: MUS), eine Garantie der Übereinstimmung mit sämtlichen anzuwendenden Standards.[2]
Bei der Feststellung von Mängeln bieten sich verschiedene Lösungen an. Nach Art. 360 des türkischen Obligationenrechtes (OR) kann entweder eine Abnahmeverweigerung, eine Minderung, der Anspruch auf eine Mängelbeseitigung oder bei Verschulden der Anspruch auf Schadensersatz durchgeführt werden.[3]
Die Vertragsparteien einigen sich im Normalfall auf eine Haftungsbegrenzung (cap on liability).[4] So ist beispielsweise die Haftungsbegrenzung im Energie- und Infrastruktursektor oftmals auf bis zu 100 % der vertraglichen Vergütung limitiert – abzüglich der Versicherungskosten, welche die Haftung des Auftragnehmers abdecken.[5]
Versicherungspflichten
Für türkische Architekten besteht keine Versicherungspflicht, jedoch wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung empfohlen (Mesleki Sorumluluk Sigortasi). Die Mesleki Sorumluluk Sigortasi dient dazu, sich gegen Sachschäden etc. während der Berufsausübung zu versichern.[6] Nähere Informationen zur gesetzlichen Regelung bietet die Internetseite der türkischen Versicherungsgemeinschaft (Türkiye Sigorta Birligi).[7]
Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen
Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten
[1](GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[2] (GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[3] Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1088
[4] ACE: Access to the Profession. April 2011
[5] ACE: Access to the Profession. April 2011
[6] Website zu verschiedenen Berufsversicherungen : http://www.meslekisigortam.com/yazi-58-mesleki-sorumluluk-sigortalari-nedir.html. 19.10.2012
[7] Türkiye Sigorta ve Reasürans Sirketleri Birligi: Mesleki Sorumluluk Sigortasi Genel Sartlari. http://www.tsrsb.org.tr/sayfa/mesleki-sorumluluk-sigortasi-genel-sartlari. 19.10.2012
- Baurecht
-
Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften
Das Baugesetz Nr. 3194, Art.20 erteilt juristischen und natürlichen Personen die Berechtigung, Bauten zu errichten. Dieses kann auf Grundstücken erfolgen, die auf ihren Namen im Grundbuch („Tapu“) eingetragen sind, bzw. auf denen, deren jeweilige Bebauungsrechte vorhanden sind.[1]
Relevanz haben hierbei die geltenden städtischen Siedlungspläne und Bauverordnungen sowie die in der Baugenehmigung vorgeschriebenen Bestimmungen.[2] Einzelheiten sind im Baugesetz Nr. 3194 nachlesbar.[3]
Das Baugesetz Nr.3194 (Imar Kanunu) gliedert sich in sieben Kapitel[4]:
- Kapitel 1 (Ariktel 1-5) (GENEL HÜKÜMLER) des Baugesetzes beinhaltet die allgemeinen Bestimmungen zum Baugesetz und die Regelung und Planung von öffentlichen und privaten Gebäuden
- Kapitel 2 (Artikel 6-14) (İMAR PLANLARI İLE İLGİLİ ESASLAR) des Baugesetzes beinhaltet die Regelungen der Bebauungspläne. Des Weiteren beinhalten diese Artikel die Staffelung der Planung (Planlama Kademeleri), Vorbereitung der Pläne und Inkraftsetzung (Planlarin Hazirlanmasi ve Yürürlüge Konulmasi), die Wirkung der Ministerien auf Bebauungspläne (Imar Planlarinda Bakanligin Yetkisi), Programme zur Entwicklung, die Enteignung und Einschränkungen (Imar Programlari, Kamulastirma ve Kisitlilik Hali), Auflistung der Grundstücke der Öffentlichkeit (Kamuya ait gayrimenkuller).
- Kapitel 3: Ifraz ve Tevhid Isleri (Artikel 15-19) regelt die Einteilung von Grundstücken.
- Kapitel 4 (Artikel 20-37) (YAPI VE YAPI İLE İLGİLİ ESASLAR) beinhaltet die Grundlagen über die Bauobjekte, Artikel zur Baugenehmigung (Yapi Ruhsatiyesi), die Bedingungen für den Erhalt einer Baugenehmigung (Ruhsat alma sartlari), Regelungen zur Nutzungsgenehmigung (Yapi Kullanma Izni).
- Kapitel 5 (Artikel 38-41)(HALİHAZIR HARİTALARIN, İMAR PLANLARININ VE YAPI PROJELERİNİN HAZIRLANMASI VE UYGULANMASI) beinhaltet Regelungen zur Vorbereitung und Ausführung der Baupläne und Bauprojekte.
- Kapitel 6 (Artikel 46-48): (2960 SAYILI BOĞAZİÇİ KANUNU İLE İLGİLİ HÜKÜMLER) beinhaltet Beschlüsse des „Bogazici“ Gesetzes Nr. 2960.
- Kapitel 7: (GEÇİCİ HÜKÜMLER VE YÜRÜRLÜK, YÜRÜTME) das letzte Kapitel beinhaltet vorübergehende Beschlüsse des Baugesetzes/Übergangsvorschriften und deren Gültigkeit.
Das Baugesetz Nr.3194 (Imar Kanunu) kann auf der Internetseite des türkischen Justizministeriums (T.C. Adalet Bakanligi) (auf Türkisch) unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/html/711.html
Zusätzlich gibt es noch weitere Land- und Baurechte / Regelungen (s. auch Anhang Gesetze):
- Municipality Zoning Procedures Assistance Regulation (Belediyeler Imar Uygulamalari Yardim Yönetmeligi) August, 1983
- Regulation Concerning Implementing Procedures and Principles of Building Inspection (Yapi Denetimi Uygulama ve Usul ve Esaslari Hakkinda Yönetmelik)- August, 2001
- Law on Building Inspection No.4708 (Yapi Denetimi Hakkinda Kanun)- July, 2001
- Municipality Law No. 5393 (Belediye Kanunu)- July, 2005
- Environmental Inspection Regulation (Cevre Denetim Yönetmeligi)- January, 2002
- Environmental Law No.2872 (Cevre Kanunu)- August 9, 1983
- Greater City Municipality Law No. 5216- July, 2004
- Earthquake Regulation (Deprem Yönetmeligi)- January, 1998.[5]
Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)
Das Planungsgesetz Nr.3194 aus dem Jahr 1985 dient als Grundlage der Stadtplanung. Es erteilt den Kommunalverwaltungen die Planungsrechte und dient gleichzeitig als eine Grundlage für die meisten zentral staatlichen Planungsbehörden.[6]
Das Planungsgesetz definiert zwei Planungsebenen mit jeweils zwei Plantypen. Der erste Level setzt sich aus einem „Regional Plan“ und einem „Environmental Plan“ zusammen und dient der Entwicklung von Makro-Entscheidungen im Bereich der städtischen- und regionalen Entwicklungen. [7]
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union hat die staatliche Planungsbehörde drei regionale Planungsebenen definiert. Die erste Ebene bilden 12 Regionen, auf der zweiten Ebene wurden 26 Regionen festgelegt und auf der dritten Ebene 81 Planungseinheiten.[8]
Die Zuständigkeit der zweiten Planungsebene liegt bei den regionalen State planning offices, diese erstellen vor allem „Development Plans” und “Implementation Plans” (s. folgende Abbildung).[9]
Allerdings gibt es mehrere Ausnahmen von der Zuständigkeit der lokalen Regierungseinheiten. Die Planung von Tourismuszonen, bestimmten Umweltschutzzonen und Denkmalschutzgebieten liegt nach Artikel 4 und 9 des Planungsgesetzes bei der Zentralregierung. Nach Artikel 9 des Planungsgesetzes kann in bestimmten Fällen die entsprechende Institution der Zentralregierung zuständig sein.
Abbildung 9 zeigt nach Unsal die Planungsbehörden und die Regelungsbereiche des Planungsrechts in der Türkei[10]. In der oberen Hälfte stellt die Abbildung die erste regionale Planungsebene dar, in der unteren Hälfte die lokale Planungsebene. Es werden jeweils die wichtigsten Plantypen der Ebenen aufgeführt.
Abbildung 9: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Planungsbehörden und Planungsrecht in der Türkei (Fragmentation of Planning Authority Through Planning Law)
Eigene Darstellung nach: Unsal, Fatma: Critical Evaluation of Legal and Institutional Context of Urban Planning in. Turkey: The Case of Istanbul. S.Seit 2005 gibt es eine Regelung für die beruflichen Qualifikationen der Raumplaner („Regulation on the Professional Qualification of Those Who Make Plans“).[11] Diese Regelung besagt, dass nur diejenigen die Erlaubnis haben Pläne zu erstellen, die einen Abschluss von einer regionalen oder städtischen Hochschule haben.[12] Des Weiteren ist eine Registrierung bei der Kammer der Stadtplaner (TMMOB Sehir Plancilari Odasi)[13] notwendig, um als Stadtplaner tätig zu sein.[14]
Normung
Mehr als 90 % der türkischen Standards sind vergleichbar mit den ISOISO International Organization for Standardization und IEC Standards.[15] Zuständig für Standards und Normen ist in der Türkei das türkische Standardisierungsinstitut (Türk Standartlari Enstitüsü)[16]. Es definiert unter anderem auch die Normen für den Baubereich, welche von Bauunternehmen und Planern umzusetzen sind. Außerdem sind die Auflagen des türkischen Denkmalschutzes bei der Renovierung und Umgestaltung historischer Gebäude zu beachten. [17]
Baugenehmigungsverfahren
Die Bedingungen und Regelungen zu Baugenehmigungen regelt das Baugesetz Nr. 3194 (Imar Kanunu). Kapitel 4 (YAPI VE YAPI İLE İLGİLİ ESASLAR) des Baugesetzes enthält Regelungen bezüglich der Baugenehmigungen im Artikel Yapi Ruhsatiyesi und die Bedingungen für den Erhalt einer Baugenehmigung im Artikel Ruhsat alma sartlari.[18]
Voraussetzung für die Aufnahme von Bauarbeiten ist eine erteilte Baugenehmigung (yapi ruhsati). „Antragsberechtigt sind der Bauherr, also der Eigentümer des Grundstücks, auf dem gebaut werden soll oder ein gesetzlicher Vertreter.“[19] Um eine Baugenehmigung (Yapi Ruhsati) zu bekommen, müssen folgende Dokumente bei der zuständigen Behörde (Belediye oder Valilik) des jeweiligen Bezirkes eingereicht werden: [20]
-
- Antrag auf Baugenehmigung (Dilekçe)
- Verpflichtungserklärung (Taahhütname)
- Grundbuchauszug (Tapu Senedi)
- Vollmacht und Einverständniserklärung, nur wenn notwendig (Vekaletname ve muvaffakatnameler)
- Entwürfe des Projektes (Mimari proje)
- Entwürfe zur Elektrizität und Installation der Mechanik (Elektrik, mekanik tesisat projeleri)
- Entwürfe zu Statik (statik proje)
- Entwürfe zur Umwelt und Landschaft (Cevre ve pezaj projeleri)
- Beleg über die Bezahlung der Straßen- und Infrastrukturgebühren (Yol ve alt yapı katılım payı ödendi belgeleri)
- nur wenn notwendig: zusätzliche Dokumente zur technischen Kontrolle (Teknik kontrol icin istenecek diger belgeler)
In „Yapi Belgeleri El Kitabi“ (Handbuch für Bauunterlagen) ist ein Musterdokument zum Antrag auf Baugenehmigung zu finden. Das Dokument befindet sich auf den Seiten 45-47.[21]
Unter folgendem Link ist ebenfalls eine beispielhafte Baugenehmigung (Yapi ruhsati) zu finden:
Abbildung 10: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank: Doing Business. http://www.doingbusiness.org/rankings 24.07.2012Abbildung 10 zeigt die Bewertung der Schwierigkeiten bei Baugenehmigungen in 30 verschiedenen Ländern. Im Vergleich der untersuchten Länder ist es (Antragstellung, Erhalt) in der Türkei eher schwierig, eine Baugenehmigung zu erhalten.
Auf der Homepage der World Bank wird unter „Dealing with Construction Permits in Turkey“ ein spezifisches Beispiel eines Lagerhauses in Istanbul zur Illustration des Aufwandes und der Kosten eines Baugenehmigungsverfahrens aufgeführt. Das Beispiel illustriert, welche jeweiligen Genehmigungen und Bescheinigungen während des Baugenehmigungsverfahrens notwendig sind und welche notwendigen Inspektionen und anfallenden Kosten dabei zu beachten sind.[22]
[1] Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1092
[2] Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1092
[3] Türkiye Cumhuriyeti Adalet Bakanligi- 3194 sayili Imar Kanunu. http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/html/711.html 19.10.2012
[4] Türkiye Cumhuriyeti Adalet Bakanligi- 3194 sayili Imar Kanunu. http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/html/711.html 19.10.2012
[5] Doing Business – Law Library: Land and Building Laws Turkey. http://doingbusiness.org/law-library 17.09.2012
[6] Unsal, Assoc.Prof.Dr. Fatma: Critical Evaluation of Legal and Institutional Context of Urban Planning in Turkey: The Case of Istanbul. http://planninglaw2009.land.aau.dk/doc/139.pdf 22.10.2012
[7] Unsal, Fatma: Critical Evaluation of Legal and Institutional Context of Urban Planning in Turkey: The Case of Istanbul. http://planninglaw2009.land.aau.dk/doc/139.pdf 22.10.2012
[8] Unsal, Fatma: Critical Evaluation of Legal and Institutional Context of Urban Planning in Turkey: The Case of Istanbul. http://planninglaw2009.land.aau.dk/doc/139.pdf 22.10.2012
[9] Unsal, Fatma: Critical Evaluation of Legal and Institutional Context of Urban Planning in Turkey: The Case of Istanbul. http://planninglaw2009.land.aau.dk/doc/139.pdf 22.10.2012
[10] Unsal, Fatma: Critical Evaluation of Legal and Institutional Context of Urban Planning in. Turkey: The Case of Istanbul. S. 6
[11] Enlil, Zeynep Merey: Planning as a Regulated Profession in Turkey. http://www.aesop-planning.eu/uploads/news/news1/2010_hos_planning_turkey.pdf 22.10.2012
[12] Enlil, Zeynep Merey: Planning as a Regulated Profession in Turkey. http://www.aesop-planning.eu/uploads/news/news1/2010_hos_planning_turkey.pdf 22.10.2012
[13] (TMMOB) Sehir Plancilari Odasi: Kammer der Stadtplaner. http://www.spo.org.tr/ 22.10.2012
[14] Enlil, Zeynep Merey: Planning as a Regulated Profession in Turkey. http://www.aesop-planning.eu/uploads/news/news1/2010_hos_planning_turkey.pdf 22.10.2012
[15] Ergin, Hakan: Turkish Standards Institution.http://eciice.org/presentations/TSE.pdf 22.10.2012
[16] (TSE) Türk Standartlari Ensitüsü. http://www.tse.org.tr/ 19.10.2012.
[17] (GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[18]Türkiye Cumhuriyeti Adalet Bakanligi: 3194 sayili Imar Kanunu. http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/html/711.html 19.10.2012
[19] (GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf 19.10.2012
[20] Kobi Bilgi Sitesi. http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=yapi+ruhsati+hangi+belediye+ye+verilir&oq=yapi+ruhsati+hangi+belediye+ye+verilir&gs_l=hp.3…191.6695.0.6839.44.37.3.4.4.6.535.7908.8j9j11j3j4j1.36.0…0.0…1c.1.IsiCNGqYzjQ&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.&fp=b29751c00b72a07f&biw=1600&bih=1070 19.10.2012
[21] Yapi Belgeleri El Kitabi.http://www.tuik.gov.tr/jsp/duyuru/adnks/dosya/elkitabi/yapi_uavt.pdf 22.10.2012
[22] Doing Business: Dealing with Construction Permits in Turkey. http://www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/turkey/dealing-with-construction-permits/ 22.10.2012
- Bauvertrag
-
Vergabeverordnungen
Das Gesetz über „öffentliche Ausschreibungen“ (4734 sayili Kamu Ihale Kanunu- Vergabegesetz) [1] und das Gesetz über „öffentliche Verträge“ (4735 sayili Kamu Ihale Sözlesmeleri Kanunu) [2] regeln das öffentliche Vergaberecht in der Türkei. Beide Gesetze sind 2003 in Kraft getreten.
Zuständige Behörde für die öffentliche Vergabe in der Türkei ist die „Anstalt für öffentliche Ausschreibungen“ KIK (Kamu Ihale Kurumu): www.kik.gov.tr
Die Anstalt für öffentliche Ausschreibungen KIK (Kamu Ihale Kurumu) veröffentlicht eine inoffizielle englische Übersetzung des türkischen Vergaberechts auf ihrer Internetseite unter folgendem Link: http://www1.ihale.gov.tr/english/4734_English.pdf
Nach dem Gesetz über öffentliche Ausschreibungen hat der Auftraggeber bei der Vergabe die Möglichkeit, verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Zum einen sollte er den Auftrag an den Anbieter mit dem kostengünstigsten Angebot vergeben, zum anderen darf er weitere Kriterien, wie z.B. die Wartungskosten, die Effizienz des Betriebes oder die Qualität der Ausführung mit einbeziehen.[3]
Für staatliche Bauprojekte sind Standardverträge nach dem Gesetz über „öffentliche Verträge“ zu verwenden.[4]
Vergabeverfahren
Beim Vergabeverfahren gelten das Wettbewerbsprinzip und das Gleichbehandlungsgebot.
Ausgenommen von allgemeinen Regeln sind Bereiche wie Energie, Wasser, Transport und Telekommunikation sowie Projekte des Verteidigungssektors und der Nachrichtendienste.[5]
Das Vergabeverfahren wurde durch die Änderung des Vergabegesetzes 6111 (6111 sayili Kamu Ihale Kanunu) am 25.02.2011 erneuert. Eines der wichtigsten Fortschritte ist die nun mögliche elektronische Beschaffung (e-procurement) mit Befolgung der notwendigen technischen Infrastruktur, welche durch die Behörde für öffentliche Aufträge (PPA- public procurement authority) vorgeschrieben ist.[6]
Folgende Vergabeverfahren sind nach dem Vergabegesetz (Art.18) möglich: [7]
-
- Die offene Ausschreibung (Art.19 Vergabegesetz): alle Interessenten haben die Möglichkeit und das Recht, Angebote abzugeben.
- Angebotseinholung von einer Gruppe ausgewählter Bieter (beschränkte Ausschreibung): Beteiligung nur von Bietern erlaubt, die erfolgreich in einem vorherigen Vorqualifizierungsverfahren waren (Art. 20 Vergabegesetz).
- Verhandlungsmethode: Aufträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. In Art.21 Vergabegesetz gibt es eine genaue Auflistung.
- Direktbeschaffung: nur in besonderen Fällen möglich: wenn nur ein einziger Lieferant zur Verfügung steht oder der Auftragswert die Grenze von 1,0 Mrd. Türkische Lira (zurzeit 1 Euro = ca. 1.750 TL) nicht übersteigt.
Rechtsform des Bauvertrages
Der Werkvertrag ist im türkischen Obligationenrecht (OR) geregelt und bildet die Grundlage für die Tätigkeiten von Architekten und Bauunternehmen.[8] Der Werkvertrag kommt zustande, wenn sich Unternehmer und Besteller zu bestimmten Leistungen verpflichten. Der Werkvertrag wird eser sözlesmesi oder istisna akdi genannt.[9] Man redet grundsätzlich von einem Bauvertrag (Insaat sözlesmesi), sobald der Vertrag Bauleistungen jeglicher Art erhält. [10] Der Bauvertrag bedarf keiner besonderen Form, kann daher auch mündlich abgeschlossen werden. Verträge sind in Schriftform vorgeschrieben, wenn es sich um öffentliche Ausschreibungen handelt.[11]
FIDIC
Das türkische Mitglied der FIDIC ist der Verband Association of Turkish Consulting Engineers and Architects (ATCEA). Der Verband ist eine NGO, die seit 1987 die FIDIC in der Türkei repräsentiert.[12] Der in der Türkei am häufigsten benutzte FIDIC Vertrag ist der „Condition of Contract for Construction“ ( „Red Book“ ).[13]
standardisierte Vertragsbedingungen
Im Regelfall sind private türkische Bauverträge nicht standardisiert.[14] Neben den FIDIC- Verträgen (siehe oben) werden unter anderem auch die englischen ICE-Verträge in der Türkei verwendet.[15]
Die Behörde für öffentliche Auftragsvergabe stellt standardisierte Ausschreibungsbedingungen und Verträge für die öffentliche Vergabe von Gütern, Dienstleistungen und Bauarbeiten im Rahmen des Ausschreibungsgesetzes Nr. 4734 zur Verfügung.[16]
Für Projekte, die vom Ausschreibungsgesetz Nr. 4734 nicht erfasst werden, bereitet die jeweils zuständige staatliche Einrichtung die Ausschreibungsunterlagen vor. Dabei werden meist keine standardisierten Verträge bzw. abgewandelte Standardverträge benutzt.[17]
Für staatliche Bauprojekte werden zwei verschiedene Standard Vertragsformen gemäß dem „Public Procurement Contracts Act PPCA“ verwendet: Der „turnkey lump-sum price contract“ und der “unit price basis contract”. [18] „Public Procurement Contracts Act“ (PCCA) sind nicht auf staatliche Projekte, welche von internationalen Institutionen oder ausländischen Regierungen finanziert werden, anwendbar.[19]
Abwicklung und Abnahme
Der Werkvertrag setzt voraus, dass der Auftragnehmer das Werk fehlerfrei herzustellen hat.[20] Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Auslieferung bzw. nicht rechtzeitiger Ablieferung des Werks und die Anwendung von nicht geeignetem Material (geringe Qualität), haftet der Auftragnehmer.[21] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Prüfung des Projektes und der Materialien, wenn das Projekt und die Materialien vom Auftraggeber gestellt werden. Des Weiteren besteht die Verpflichtung, Mängel dem Auftraggeber sofort mitzuteilen.[22]
Die Abnahme des Werks ist nach türkischem Recht zweigeteilt: sie besteht erstens aus der Ablieferung (teslim etme) und zweitens aus der Anerkennung des Werks (kabul).
„Bei Bauverträgen wird in der Türkei des Öfteren vereinbart, dass das Werk erst dann als abgeliefert gilt, wenn die Gebäudenutzbarkeitsbescheinigung (yapi kullanma izin belgesi) erteilt worden ist.“[23]
Bei der Abnahme ist der Besteller verpflichtet das entgegengenommene Werk zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden. Erfolgt dieses jedoch nicht, gilt das Werk als genehmigt.[24]
[1] Originaltext unter http://www.ekanun.net/4734-sayili-kanun/index.html,11.01.2013
[2] Originaltext unter http://www.ekanun.net/kanunlar/kanunlar/4735-sayili-kanun/index.html 11.01.2013
[3] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf. 22.10.2012
[4] Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.). Construction 2008, S.114
[5] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf. 22.10.2012
[6] Public Procurement in Turkey: Recent Developments. 11.10.2011. http://www.oecd.org/dataoecd/9/16/48859679.pdf 29.10.2012
[7] Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag. 2012.S.1090
[8]Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1086
[9] Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1087
[10] (GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf. 19.10.2012
[11] (GTAI) Germany Trade and Invest :Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf. 19.10.2012
[12] FIDIC: Association of Turkish Consulting Engineers and Architects. http://fidic.org/node/648 10.12.2012
[13] Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.). Construction 2008, S.114
[14] Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.). Construction 2008, S.114
[15] Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.). Construction 2008, S.114
[16] Practical Law Company: Construction and Projects Turkey. http://construction.practicallaw.com/6-519-2798?q=construction+and+projects. 19.10.2012
[17] Practical Law Company: Construction and Projects Turkey. http://construction.practicallaw.com/6-519-2798?q=construction+and+projects. 19.10.2012
[18] Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.). Construction 2008, S.114
[19] Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.). Construction 2008, S.114
[20] § 356 Abs. 1 türk. OR= Art.471 Abs. 1 türk. OR n.F in: Hök, Götz-Sebastian: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1087
[21] Art. 357 türk. OR=Art. 472 türk. OR n.F. in: Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1088
[22] Yargitay vom 30.05.2002 – 2002/1403 E, 2002/2888 K (15. ZS); vgl. auch Landgericht Mudanya vom
27.12.2001 – 2000/193 E, 2001/421 K (zur Kündigung des Vertrages bei Abweichung vom Projekt).In: In:Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1088
[23] (GTAI) Germany Trade and Invest: Türkei Markt für Architekturdienstleistungen. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2011/12/pub201112158004_16662.pdf. 22.10.2012
[24]Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin Heidelberg: Springer Verlag 2012.S.1088
-
- Kontaktadressen
-
Berufsrelevante Institutionen
MIMARLAR ODASI (Chamber of Architects of Turkey)
Konur Sok. 4/2, Yenisehir
06650 Ankara/ Türkiye
Tel.: +90 312 417 3727
Fax.: +90 312 418 0361
E-Mail: info@mimarlarodasi.org.tr
Internet: info@mimarlarodasi.org.trTÜRK MÜHENDİS ve MİMAR ODALARI BİRLİĞİ (UNION OF CHAMBERS OF TURKISH ENGINEERS AND ARCHITECTS)
Selanik Cad No : 19 / 1 Yenişehir
06640 ANKARA – TÜRKİYE
Tel.:+90 312 418 12 75
Fax.: +90312 417 48 24
E-Mail: tmmob@tmmob.org.tr
Internet: http://www.tmmob.org.tr/Türkische Architektenkammer, Filiale Istanbul (TMMOB Mimarlar Odası İstanbul Büyükkent Şubesi)
Karaköy, Kemankeş Cad. No:31
Istanbul- Türkiye
Tel.: +90 212 251 4900
Fax.: +90 212 251 9414
E-Mail: mimarist@mimarist.org.tr
Internet: http://mimarist.org/Icmimarlar Odasi- Kammer der Innenarchitekten
Turan Günes Bulvari 701
06650 Yenisehir Ankara/Türkiye
Tel.: +90 312 441 05 96 97
Fax.: +90 312 441 05 96 98
Internet: www.icmimarlarodasi.org.trTürkische Kammer der Stadtplaner (TMMOB Şehir Plancıları Odası)
ATATÜRK BULVARI BULVAR APT. 219/ 7
ÇANKAYA – ANKARA/ Türkiye
Tel.: +90 312 4183075
Fax.:+90 312 4179055
E-Mail: spo@spo.org.tr
Internet: http://www.spo.org.tr/KIK Kumu Ihale Kurumu
Boulevard Mevlana (Konya Autobahn) Nr.: 186
06 520 Balgat / ANKARA- Türkiye
Tel.: +90 312 218 45 00
Fax.: +90 312 233 60 00
Internet: http://www.ihale.gov.tr/ana_sayfa.htmlTürk Serbest Mimarlar Dernegi (Freier Architekten- Verband der Türkei)
Cobanyildizi Sok. 5/A-3
06680 Cankaya- Ankara
Tel.: +90 312 4686638
Fax.: +90 312 4277520
E-Mail: info@tsmd.org.tr
Internet: www.tsmd.org.trMimarlar Dernegi 1927 (Architektenverband von 1927)
Birlik Mah. 406 Sokak 9/B
06610 Cankaya- Ankara
Tel.: +90 312 4950664
Fax.: + 90 312 4950666
E-Mail: info@md1927.org.tr
Internet: www.md1927.org.trTMMOB Mimarlar Odasi- sürekli mesleki gelisim merkezi (chamber of architects of turkey- continuous professional development centre)
İstanbul Büyükkent Şubesi Karaköy Hizmet Binası
Kemankeş Caddesi No:31 Kat:4
PK:34425 Karaköy /Beyoğlu İSTANBUL
Tel.: +90 212 251 39 33-34
Fax.: +90 212 252 94 23
E-Mail: info-smgm@mo.org.tr
Internet: www.mo.org.tr/smgmTürkiye Sigorta ve Reasürans Sirketleri Birligi (Verband der türkischen Versicherungsunternehmen)
Büyükdere Caddesi Büyükdere Plaza
No:195 Kat:1-2 34394 Levent İSTANBUL
Tel.: +90 212 324 19 50 (pbx)
Fax.: +90 212 325 61 08
E-Mail: genel@tsrsb.org.tr
Internet: http://www.tsrsb.org.tr/Außenhandelskammer
Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer
Yeniköy Cad. No. 88
34457 Tarabya – ISTANBUL
Tel.: +90 212 363 05 00
Fax: +90 212 363 05 60
E-Mail: info@dtr-ihk.de
Internet: http://www.dtr-ihk.de , http://tuerkei.ahk.deAnsprechpartner:
Nikolaus Bemberg (Marktinformation)
Tel.:+ 90 212 363 0540
E-Mail: nikolaus.bemberg@dtr-ihk.deÖzgül Koç Kahraman (Recht)
Tel.: + 90 212 363 0520Botschaft
Deutsche Botschaft
PK 54 Cankaya
06552 Ankara
Tel.: +90 312 4555 100
Fax.: +90 312 4555 337
E-Mail: info@ankara.diplo.de
Internet: http://www.ankara.diplo.de/Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen
Wirtschaftsportal: Invest In Turkey- Eckdaten
Kavaklıdere Mahallesi
Akay Caddesi No:5
Çankaya/ANKARA 06640
Tel.: (+90 312) 413 89 00
Fax.: (+90 312) 413 89 01
E-mail: info@invest.gov.tr
Internet: http://www.invest.gov.tr/de-DE/turkey/factsandfigures/Pages/TRSnapshot.aspxMinistry of Foreign Affairs
Dr. Sadık Ahmet Cad. No:8
Balgat / ANKARA 06100
Tel.: +90 312 410 10 00
E-Mail: info@mfa.gov.tr
Internet: http://www.mfa.gov.tr/default.en.mfaMinistry of Environment and Urbanization/Ministerium für Umwelt und Planung
Cevre ve Sehircilik Bakanligi
Vekaletler Cad. No:1 Bakanlıklar
Ankara/ Türkiye
Tel.: +90 312 410 10 00
Internet: http://www.csb.gov.tr/turkce/Ministry of Economy
T.C. Ekonomi Bakanlığı
İnönü Bulvarı No:36
06510 Emek / ANKARA/ Türkiye
Tel.: +90 312 2047500
Internet: http://www.economy.gov.tr/index.cfm?sayfa=index&CFID=137658&CFTOKEN=26607235Turkish Statistical Institute
Necatibey Cad. No:114
06100 Yucetepe/ANKARA
Tel.: +90 312410 0 410
Internet: http://www.turkstat.gov.tr/Start.doTürkisches Institut für Normungen
Türk Standardlari Enstitüsü
Necatibey Cad. No:112
06100 Bakanlıklar / Ankara TÜRKİYE
Tel.: +90 312 416 62 00
Internet: www.tse.org.trStaatliche Planungsbehörde ( Republic of Turkey Prime Ministry- State Planning Organization)
T.C. Kalkınma Bakanlığı, Necatibey Cad. No.108
06100 Yücetepe / ANKARA
Tel.: +90 312 294 50 00
E-Mail: bilgi@kalkinma.gov.tr
Internet: http://www.dpt.gov.tr/Kalkinma.portalPortal der Gesetzesveröffentlichungen
Türkisches Justizministerium- Türkiye Cumhuriyeti Adalet Bakanligi
Internet: http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/Grundgesetz-Türk Anayasa Hukuki Sitesi
Internet: http://www.anayasa.gen.tr/Ausschreibungen, Vergabestellen
Vergabestelle für öffentliche Aufträge-KIK Kamu Ihale Kurumu
Boulevard Mevlana (Konya Autobahn) Nr.: 186 ;
06 520 Balgat / ANKARA
Tel.: +90 312 218 4500
Fax.: +90 312 233 60 00
Internet: http://www.ihale.gov.tr/ana_sayfa.htmlIXPOS Länderprofil
http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=303594.html - NAX-Kontaktarchitekten
-
Weitere Informationen folgen in Kürze!
- Projekte der NAX-Paten
-
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH
Fenerbahce Soccer Club, Istanbul
Machbarkeitsstudie EXPO IZMIR 2015, Izmir
Masterplan EXPO IZMIR 2015, Izmir
Rainer Schmidt – Landschaftsarchitekten
Rainer Schmidt – Landschaftsarchitekten, Projekte Türkei
- Weiterführende Literatur
-
Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:
Agentschap NL: Turkey: Architecture Sector. 2012. http://www.agentschapnl.nl/sites/default/files/Turkije%20-%20Architectuur_0.pdf
Chamber of Architects of Turkey: Chamber of Architects of Turkey 2008-2010. Ankara: Yalcin Printing House. 2009
GTAI: Branche kompakt – Bauwirtschaft (Hochbau) – Türkei, 10.2015
GTAI: Markt für Architekturdienstleistungen – Türkei 2011
GTAI: Branche kompakt – Bauwirtschaft Türkei 11.2015
GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Türkei 11.2015
GTAI: Wirtschaftstrends Türkei 11.2015
GTAI: Dienstleistungen erbringen in der Türkei 2.2015
Köksal, Mehmet; Hök, Götz-Sebastian; Erbas, Gökhan: Türkei. In: Hök, Götz-Sebastian: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin. Heidelberg: Springer Verlag. 2012. S.1085-1093
Özbek, Selin; Pekin, Deniz: Turkey. In: Getting the Deal through (Hrsg.): Construction 2008. 03.07.2012 Link
Rumpf, Christian. Recht und Wirtschaft der Türkei. Ein Leitfaden. 2. aktualisierte Auflage. Stuttgart: local global GmbH. 2009.
- Nutzung der Daten / Disclaimer
-
Wir haben uns bemüht, einen möglichst umfassenden Einblick in die Rahmenbedingungen der Architekten- und Ingenieurtätigkeit in diesem Staat zu verfassen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Beharrlichkeit bei der Recherche und Zusammenstellung der Informationen können wir jedoch keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Die dargestellten Sachverhalte stellen allenfalls die allgemeine Rechtslage dar und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung. Haftungsansprüche gegen die Bundesarchitektenkammer, die Universität Siegen sowie gegen die beteiligten Forscher, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Unsere Webseite enthält Verknüpfungen zu Webseiten Dritter (sog. „externe Links“). Hierzu erklären die Beteiligten inkl. Partnerdomains, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Aus diesem Grund distanzieren sie sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in diesem Dokument bzw. auf der Webseite und können für die fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist stets der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.
Bitte prüfen Sie vor der Durchführung eines konkreten Projektes ggf. mit lokalen Partnern die Vollständigkeit der Informationen und die Aktualität der Inhalte und zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Nutznießende dieser Datenbank uns Ihre Erkenntnisse sowie Informationen zu Aktualisierungen von neuen und geänderten Gesetzen zukommen lassen würden. Ebenso wie Sie wünschen sich viele weitere Leser möglichst präzise und aktuelle Informationen, die wir nur mit Ihrer Hilfe weiter ausbauen und auf einem aktuellen Stand halten können.
Wir hoffen, mit den dargebotenen Informationen Ihren Markteintritt erleichtern zu können und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Auslandsgeschäft!