Vereinigte Staaten von Amerika

Vereinigte Staaten von Amerika

Allgemeines

Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben ein präsidentielles Regierungssystem. Trotz der Zentralisierung der Machtverteilung auf Kongress und Präsidentenamt sowie der gemeinhin starken Außenwirkung der USA in der Welt, sind hinsichtlich der hier beschriebenen Architekten-, Ingenieur- und Bautätigkeiten eher die 50 Bundesstaaten als teilsouveräne Einheiten wesentlich. Dabei kommt es je nach Bundesstaat zu sehr unterschiedlichen Regelungen, weshalb im Folgenden nur die Grundzüge und allgemein gültigen Inhalte präsentiert werden können.

Berufsausübung

Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen

Die Ausübung des Architektenberufs ist in den USA auf staatlicher Ebene geregelt. Die verantwortliche Behörde ist das jeweilige Registration Board. Ein Vergleich der Anforderungen der jeweiligen Registration Boards ist auf der Seite des National Council of Architectural Registration Boards (NCARB) www.ncarb.org unter dem Punkt Getting an initial license à Registration Board Licensing Requirements abrufbar. Man muss sich in jedem Staat gesondert registrieren, sofern die Berufsausübung in verschieden Staaten erfolgen soll. In den meisten Staaten ist eine Registrierung zur Berufsausübung notwendig, wobei die Anstellung in einem Architekturbüro keine Registrierung voraussetzt, sofern man von einem registrierten Architekten überwacht wird.[1]

Gesetzlich ist die Registrierung in den Architect’s practice Acts und Business and Professional Codes der Staaten verankert. Außerdem gibt es hier besondere Regelungen für den Bedarf der Planung durch einen Architekten. In Kalifornien können beispielsweise Pläne für Einfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise mit nicht mehr als zwei Geschossen, Mehrfamilienhäuser mit maximal vier Wohneinheiten und zwei Geschossen in Holzrahmenbauweise und ähnliche kleinere Bauwerke auch von jeder anderen Person vorbereitet werden – es wird also kein Architekt benötigt.[2]

 

Schutz der Berufsbezeichnung

Der Titel des Architekten ist in den USA geschützt. Nach den Richtlinien des NCARB heißt es:

While it is possible to work within the profession without having a license, you may not practice architecture or call yourself an architect without a license.“[3]

Die Umsetzung dieser Richtlinie findet staatenweise durch die Registration Boards statt. Einen Titelzusatz kann man als Mitglied des American Institute of Architects oder Inhaber des NCARB Certificate erhalten.

 

Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)

Wie bereits erwähnt sind die Berufsausübung und Berufsbezeichnung an eine Lizensierung durch das Registration Board des Staates, in dem man praktizieren will, gekoppelt. Die eigentlichen Schritte zum Registrierungsverfahren, soweit die Details nicht innerhalb eines Staates anderweitig geregelt sind, werden vom NCARB übernommen.

Eine weitergehende Mitgliedschaft ist nicht obligatorisch.

Um eine Lizensierung in mehreren Staaten zu vereinfachen bietet das NCARB zusätzlich das sog. NCARB Certificate an.

Die Interessenvertretung Amerikanischer Architekten ist das American Institute of Architects (AIAAIA The American Institute of Architects). In den ca. 300 staatlichen und lokalen Niederlassungen sind derzeit über 83.000 Mitglieder organisiert.[4] Mitglieder können nicht nur in den USA lizensierte Architekten werden (Architect Member), sondern auch Angestellte aus Architekturbüros, Teilnehmer des Intern Development Program oder Architekten, die in anderen Ländern registriert sind (International Associate Member).[5] Vom AIA werden außerdem die gängigen Vertragsvorlagen veröffentlicht. Für Studenten ist das American Institute of Architect Students (AIAS) zuständig.


Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Übersicht AIA. Eigene Darstellung. Nach: www.aia.org

Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Übersicht NCARB. Eigene Darstellung. Nach: www.ncarb.org

Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Übersicht Registration Boards. Eigene Darstellung. Nach: www.ncarb.org

 

Verfahren zur Berufsanerkennung

 

Architektenausbildung und Berufsanerkennung in den USA für lokale Architekten

Die Berufsanerkennung für Architekten in den USA basiert auf den drei Phasen Education, Experience und Examination (Ausbildung, Erfahrung, Prüfung).[6]

Zur Ausbildung stehen insgesamt 125 vom National Architectural Accrediting Board (NAAB) akkreditierte Universitäten zur Auswahl. In 51 Programmen ist der Abschluss Bachelor of Architecture (B. Arch.) zu erreichen, 99 Programme bieten den Abschluss Master of Architecture (M. Arch.) an.[7] Ein Bachelor-Programm entspricht dabei mindestens 150 Semester-Stunden, das Master-Programm mindestens 168 Semester-Stunden.[8]

Die Abschlüsse Bachelor / Master of Science und Bachelor / Master of Arts gelten als nicht professionelle Abschlüsse, bei denen zur Lizensierung zusätzliche Anforderungen gestellt werden.[9]

Jeder Staat setzt außerdem einen gewissen Grad an Erfahrung voraus. Die Anforderungen der meisten Staaten werden durch das vom NCARB verwaltete Intern Development Program (IDP) abgedeckt.

Es müssen insgesamt 5.600 Erfahrungsstunden gesammelt werden. Von diesen müssen 3.740 Stunden in den 17 festgelegten Bereichen der Kategorien Pre-Design, Design, Project Management und Practice Management stattfinden. Für die restlichen 1.860 Stunden kann man Kategorie und Bereich frei wählen. Alle Stunden sind zu dokumentieren, von einem lizensierten Architekten zu überwachen und an das NCARB zu übermitteln.[10]

Vor der Lizensierung wird zudem von jedem Staat das Bestehen der Architect Registration Examination (ARE) verlangt. Geprüft wird Wissen aus den Bereichen:

          Programming, Planning and Practice

          Site Planning and Design

          Building Design and Construction Systems

          Schematic Design

          Structural Systems

          Building Systems

          Construction Documents and Services.

Die Prüfungseinheiten bestehen jeweils aus Multiple Choice Fragen und grafischen Aufgaben. Sie dauern zwischen vier und sechs Stunden.[11] Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung und der genaue Ablauf können unter http://www.ncarb.org/ARE.aspx abgerufen werden.

Die eigentliche Lizensierung erfolgt nur jeweils für den Staat, in dem man praktizieren will. Ist man aber erst in einem Staat lizensiert, so wird das Verfahren zu einer weiteren Lizensierung meist vereinfacht. Die Lizenz muss je nach Staat jedes bis jedes dritte Jahr erneuert werden.[12]

 

Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master

Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse gibt es keine einheitliche, gesetzlich festgelegte Regelung. Ob und wie Architekten in einem Staat lizensiert werden, hängt von der jeweiligen Gesetzgebung ab.

Zwischen dem ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe, NCARB und AIA laufen Gespräche zur gegenseitigen Anerkennung der Qualifizierung, das Mutual Recognition of Professional Qualifications between ACE, NCARB and AIA.

 

Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten

Da die Verfahren zur Berufsanerkennung auf staatlicher Ebene durch die Registration Boards nicht einheitlich geregelt sind, ist es nicht möglich eine detaillierte Beschreibung vorzunehmen. Die meisten Staaten gründen ihre Entscheidungen jedoch auf den Vorgaben des NCARB, wodurch sich die grundlegenden Verfahren nicht unterscheiden sollten.

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Diplomen wird von den Education Evaluation Services for Architects (EESA) übernommen.[13]

Für ausländische Architekten gibt es auch die Möglichkeit, ein NCARB-Zertifikat zu erhalten. Hierfür ist der Weg des Broadly Experienced Foreign Architect Program (BEFA) entstanden.[14]

 

Antragstellung- für deutsche Architekten – Auflistung der Dokumente

Um beim Education Evaluation Services for Architects eine Gleichwertigkeit des Diploms bestätigt zu bekommen, müssen der ausgefüllte Antrag, das Diplom, einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) und die Kursbeschreibungen der anzuerkennenden Kurse eingereicht werden.[15]

Einige Staaten verlangen von ausländischen Bewerbern einen Sprachnachweis, z.B. TOEFL-Test.[16]

 

Kosten

Die Lizensierungsgebühren der Staaten unterscheiden sich erheblich voneinander. Hier muss zudem unterschieden werden, ob man eine Neuregistrierung, Erneuerung einer Lizenz oder eine zusätzliche Registrierung in einem weiteren Staat vornimmt.

Die Kosten für die NCARB-Zertifizierung liegen bei bis zu 1500 $[17], für die Teilnahme an der Architect Registration Examination müssen 210 $ gezahlt werden.[18]

Wählt man den Weg über das Broadly Experienced Foreign Architect Program (BEFA) zu einer NCARB-Zertifizierung zahlt man ca. 7.500 $ zusätzlich zu den Zertifizierungskosten.[19]

 

Fortbildungssystem

Auch das Fortbildungssystem ist staatenweise geregelt. Eine genaue Liste der geforderten Stunden ist vom NCARB unter http://www.ncarb.org/Getting-an-Initial-License/Registration-Board-Requirements/Registration-Renewal-Requirements.aspx veröffentlicht. Lediglich neun Staaten verlangen keine Fortbildungsstunden zur Erneuerung der Lizenz.

 

typische Protektionismen

Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International: Corruption Perceptions Index 2011. http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/ 24.07.2012

Zusätzlich:
 
Zahl der Architekten

Vom NCARB wird jährlich die Survey of registered Architects veröffentlicht. Für den Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2012 wird eine Zahl von 105.596 in ihrem Heimatstaat registrierten Architekten angegeben. Dazu kommen 118.004 Registrierungen von Architekten, die mindestens in einem weiteren Staat registriert sind. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Wert um 1,2% gestiegen. Die meisten Registrierungen wurden von Kalifornien mit 16.298 und vom Staat New York mit 9.479 registrierten Architekten übermittelt.[20]

 

Gehalt

Statistische Werte über das Durchschnittsgehalt werden von Payscale und dem Bureau of Labor Statistics erhoben. Nach dem Bureau of Labor Statistics liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 38,13$, der durchschnittliche Jahreslohn bei 79,300$. Die Höchstwerte wurden in Alaska mit 44,40$ beziehungsweise 92.350$ ermittelt.[21]

 

Größen der Architekturbüros (Mitarbeiter, Umsatz)

In der vom AIA veröffentlichten 2012 AIA Firm Survey werden folgende Werte für die Größe von Architekturbüros erwähnt.[22]

 
Abbildung 5: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach AIA. Figure 3: Even With Benefits to Scale in the Profession, Most Architecture Firms Remain Small. http://www.aia.org/aiaucmp/groups/aia/documents/pdf/aiab095817.pdf


[1] NCARB: IDP Guidelines. April 2012. S.4. http://www.ncarb.org/~/media/Files/PDF/Guidelines/IDP_Guidelines.pdf. 19.04.2012

[2] CAB: Architect’s Practice Act. http://www.cab.ca.gov/pdf/publications/architects_practice_act_2012_march.pdf 20.11.2012

[3] NCARB: IDP Guidelines. April 2012. S.4. http://www.ncarb.org/~/media/Files/PDF/Guidelines/IDP_Guidelines.pdf. 19.04.2012

[4] AIA: Background on the American Institute of Architects. http://www.aia.org/press/AIAB028870 05.11.2012

[5] AIA: Become a member of the American Institute of Architects. http://aia.org/join_categories/index.htm 05.11.2012

[6] NCARB: Becoming an Architect. The Basics. http://www.ncarb.org/Becoming-an-Architect/Architecture-Basics.aspx 20.11.2012  

[7] NAAB: Find Accredited Programs. http://www.naab.org/schools/search.aspx?searchtype=A 20.11.2012

[8]NCARB: Becoming an Architect. The Basics http://www.ncarb.org/Becoming-an-Architect/Architecture-Basics.aspx   20.11.2012

[9] NCARB: Difference between NAAB- accredited and non- accredited programs. http://www.ncarb.org/Studying-Architecture/Difference-Between-NAAB-Accredited-And-Non.aspx 20.11.2012

[10] NCARB: IDP Guidelines. Stand: Nov. 2012.http://www.ncarb.org/Experience-Through-Internships/Resources-for-Interns/~/media/Files/PDF/Guidelines/IDP_Guidelines.ashx 20.11.2012

[11] NCARB: ARE Guidelines. Stand: Juli 2012.http://www.ncarb.org/ARE/~/media/Files/PDF/Guidelines/ARE_Guidelines.pdf 20.11.2012

[12] NCARB: Registration renewal requirements for NCARB Member Board. http://www.ncarb.org/Getting-an-Initial-License/Registration-Board-Requirements/Registration-Renewal-Requirements.aspx 20.11.2012

[13] EESA: Notice. https://www.eesa-naab.org/home.aspx 20.11.2012

[14]NCARB: Broadly experienced foreign Architect program. http://www.ncarb.org/Certification-and-Reciprocity/Alternate-Paths-to-Certification/Broadly-Experienced-Foreign-Architect-Program.aspx 20.11.2012

[15]EESA: FAQFAQ Häufige gestellte Fragen. https://www.eesa-naab.org/faq/results.aspx#ans1 07.11.2012

[16]IDFPR: Instruction Sheet. Stand: 15.09.11 http://www.idfpr.com/renewals/apply/forms/ar-end.pdf 20.11.2012

[17] NCARB: Certification Fees. http://www.ncarb.org/Certification-and-Reciprocity/Standard-Path-to-Certification/Certification-Fees.aspx 16.01.2012

[18] NCARB: ARE Exam Fees. http://www.ncarb.org/ARE/Taking-the-ARE/Exam-Fees.aspx 20.11.2012

[19]NCARB: BEFA Fees. http://www.ncarb.org/Certification-and-Reciprocity/Alternate-Paths-to-Certification/Broadly-Experienced-Foreign-Architect-Program/BEFA-Fees.aspx 20.11.2012

[20] NCARB: NCARB’s 2012 Survey of registered Architects. 17. Okt 2012. http://www.ncarb.org/News-and-Events/News/2012/10-2012SurveyofArchitects.aspx 07.11.2012

[21] Bureau of Labor Statistics: Occupational Employment and Wages. Mai 2011. http://www.bls.gov/oes/current/oes171011.htm 19.04.2012

[22] AIA: 2012 AIA Firm Survey. http://www.aia.org/practicing/AIAB095764 20.11.2012

Architektenvertrag

Allgemeines Vertragsrecht

Das US-amerikanische Recht hat seine Wurzeln im angelsächsischen Common Law, wenngleich es sich auf Grund der langzeitigen Unabhängigkeit deutlich von diesem unterscheidet. Auf Grund der Teilsouveränität der Bundesstaaten haben diese eigene Verfassungen entwickelt und können individuelles Recht schaffen, sofern diese Bereiche nicht an die nationale Ebene transferiert wurden. Dies führt dazu, dass im Vertragsrecht vor allem Regelungen der Bundesstaaten zu beachten sind.

Vor allem, weil es in den USA große Freiheiten in der Vertragsgestaltung gibt und das Fallrechtsystem eine hohe Bedeutung in den USA hat, finden Vertragsverhandlungen und die Ausarbeitung nur selten ohne Einbezug eines Juristen statt. Aufgrund der zudem hohen Zahl unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen sollten Verträge immer sehr detailliert und schriftlich geschlossen werden.[1]

 

typischer Vertragsumfang (Generalplaner, LPs, nur Entwurf)

Einen festgelegten Leistungsumfang gibt es in den USA nicht. Im Architect’s Handbook of Professional Practice des AIA wird empfohlen, sich nicht nur auf Inhalte der Musterverträge zu stützen, sondern für jedes Vorhaben den Vertragsumfang gesondert zu vereinbaren.[2]

Meist richtet man sich jedoch nach den in den AIA-Verträgen beschriebenen Leistungen. In Artikel 3 des Mustervertrags B101-2007 – Standard Form of Agreement between Owner and Architect wird der grundlegende Leistungsumfang erläutert.

“§3.1 The Architect’s Basic Services consist of those described in Article 3 and include usual and customary structural, mechanical, and electrical engineering services.”[3]

Aus den beschriebenen Grundleistungen (s. Leistungsphasen) geht hervor, dass der Architekt in den gesamten Prozess von erster Planung bis zur Fertigstellung und Abnahme involviert ist.

 

Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)

Nach Abschnitt 37 der Federal Acquisition Regulation (FAR; s. Vergabeverordnungen) können Verträge aus dem Bereich Architect-Engineering jedoch als service-contracts behandelt werden.[4]

Die Vertragsfreiheit steht allerdings im Vordergrund.

Architektenverträge können zwar mündlich geschlossen werden, es wird aber vom AIA empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. In den meisten Fällen wird in den USA auf Vertragsvorlagen zurückgegriffen. Unterschieden wird zwischen Vertragsvorlagen vom AIA oder anderen Organisationen (z.B. Engineers Joint Contract Documents Committee (EJCDC); ConcensusDOCS) und vom Auftraggeber ausgearbeiteten Verträgen. Die meisten staatlichen Behörden entwickeln ihre eigenen Verträge, die allerdings oft über viele Jahre nicht geändert werden und so mit größeren Risiken behaftet sind.[5]

Die meistverwendeten Vertragsvorlagen werden vom American Institute of Architects veröffentlicht. Ihre Bezeichnungen setzten sich, wie in der Grafik dargestellt, aus der Serie (Architektenverträge, Bauverträge, etc), dem Vertragstyp (Hauptvertrag, Subvertrag, etc), der Art der Übergabe (design-build, Construction Management, etc), einer Folgenummer und dem Jahr der Veröffentlichung, zusamen. Die wichtigsten Vertragsvorlagen und Verknüpfungen werden in den unten stehenden Grafiken aufgeführt.



Abbildung 6: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Übersicht über die AIA Verträge. Eigene Darstellung. Nach: AIA: The Architect’s Handbook of Professional Practice. John Wiley & Sons Ing., Hoboken, New Jersey. 14. Auflage. 2008


Abbildung 7: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Vertragsbeziehungen – Design-Bid-Build 1. Nach: AIA: AIA Contract Documents. Contract Relationship Diagrams. Mai 2009. http://www.aiact.org/userfiles/file/Contract%20Documents/AIAContractDocumentRelationshipDiagrams.pdf 24.04.2012



Abbildung 8: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Vertragsbeziehungen – Design-Build 1. Nach: AIA: AIA Contract Documents. Contract Relationship Diagrams. Mai 2009. http://www.aiact.org/userfiles/file/Contract%20Documents/AIAContractDocumentRelationshipDiagrams.pdf 24.04.2012



Abbildung 9: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Vertragsbeziehungen – Small Projects. Nach: AIA: AIA Contract Documents. Contract Relationship Diagrams. Mai 2009. http://www.aiact.org/userfiles/file/Contract%20Documents/AIAContractDocumentRelationshipDiagrams.pdf 24.04.2012

Vertragsvorlagen

s. Vertragsformen

[1] GTAIGTAI Germany Trade & Invest (Hrsg.): Vertragsgestaltung in den USA. 29.10.2012. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=680812.html 13.11.2012

[2] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 461. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

[3] B101-2007

[4] FAR Subpart 37.101

[5] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 467. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

Leistungsinhalte

Leistungsphasen

Gesetzlich festgelegte Leistungsphasen wie in Deutschland findet man in den USA nicht. Wie bereits in den Inhalten des Punktes „Architektenvertrag“ beschrieben, sollen die angebotenen Leistungen dem Auftrag angepasst und gesondert vereinbart werden.

 

Grundlagen der vertraglich vereinbarten Leistung – Leistungskataloge

Nach dem Architect’s Handbook of Professional Practice werden die vereinbarten Leistungen durch verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel das Budget, den Einbezug der Leistungen von Spezialisten oder die Vertragsart (design-bid-build; design-build, construction management), beeinflusst. Das Leistungsangebot wird durch den AIA in drei Gruppen unterteilt: predesign services, design through construction phase services und postconstruction services, wobei Leistungen in den Bereichen predesign und postconstruction als zusätzliche Leistungen ausgewiesen werden.[1] Zu Leistungen während des Vorentwurfs (predesign) gehören unter anderem die Aufstellung von Raumprogrammen, Machbarkeitsstudien oder Kostenschätzungen. Innerhalb der design through construction phase services wird eine weitere Unterteilung in fünf Design Phases vorgenommen. Hierzu gehören: schematic design, design development, construction documentation, bidding or negotiation und construction. Dies sind auch die im Vertrag B101-2007 enthaltenen Grundleistungen. Nach der Fertigstellung wurden ursprünglich nur die Leistungen building commissioning und postoccupancy evaluation angeboten. Das Leistungsangebot wird aber immer weiter ergänzt.[2]

Abbildung 10: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Leistungsphasen nach AIA. Eigene Darstellung. Nach: AIA: The Architect’s handbook of Professional Practice. S. 463. John Wiley & Sons Ing., Hoboken, New Jersey. 14. Auflage. 2008

typischer Leistungsumfang (komplette Bauleitung, „künstlerische“ Oberbauleitung)

Obwohl Architekten nach den in den Musterverträgen genannten Leistungsphasen im gesamten Planungs- und Bauprozess einbezogen werden, werden innerhalb eines Vorhabens meist mehrere Architekten und Berater beauftragt, die die Phasen in Kooperation erarbeiten.[3]

[1] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 460f. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

[2] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 464. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

[3] Janetzke, Christian; GTAI (Hrsg.): USA- Markt für Architekturdienstleistung S.50. Stand: 2008 http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/Brosch%C3%BCren/gtai%20USA%202008.pdf 20.11.2012

Honorar

rechtliche verpflichtende Honorarordnung

In den USA gibt es keine verpflichtende Honorarordnung. Auch innerhalb der Vertragsvorlagen finden sich nur Beschreibungen der Honorierungsmöglichkeiten. Die AIA spricht aber ausdrücklich keine Empfehlungen für eine der Honorierungsarten aus. [1]

preisrechtliche Empfehlungen

Wie bereits erwähnt gibt es vom AIA keine Empfehlungen eine bestimmte Honorierungsart zu wählen. Es werden aber insgesamt zehn verschiedene Möglichkeiten in den Verträgen erläutert. Vier Honorierungsarten sind zeitbasiert (Multiple of Direct Salary Expense, Multiple of Direct Personnel Expense, Professional Fee Plus Expenses und Hourly Billing Rates), die anderen beziehen sich beispielsweise auf Einheitspreise, m² oder Baukosten. Architekt und Auftraggeber können die Art frei verhandeln und müssen diese schriftlich im Vertrag festhalten. Meist wird eine kostenbasierte Variante vereinbart.[2]

 

Praktische Einstellung von Angeboten bei fehlender Honorarordnung

Traditionell wird in den USA auf eine kostenbasierte Honorierung zurückgegriffen. Dies, in Zusammenhang damit, dass es keine festgelegten Honorarhöhen gibt, führte jedoch dazu, immer geringere Vergütungen zu akzeptieren.

Nach den Angaben des AIA im Architect’s Handbook of Professional machen sich in letzter Zeit jedoch immer mehr Architekten Gedanken über den Wert ihrer Leistungen und obwohl dieser nicht genau bestimmt ist, steigen die Honorare für Büros mit Auszeichnungen oder langer Erfahrung immens an.[3]

[1] AIA: Documents B101-2007

[2] AIA: Documents B101-2007

[3] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 471. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

Haftung/Versicherung

Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen

Eine einheitlich gesetzliche Regelung für Haftungsansprüche findet man nicht. Die Verjährungszeiten werden in den Statutes of Limitations der Staaten geregelt und können sich enorm voneinander unterscheiden.[1] In Kalifornien beläuft sich die Frist für den Bruch schriftlicher Verträge auf vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsbruchs. Gegen offensichtliche Mängel (patent defects) kann bis zu vier Jahre, gegen verdeckte Mängel (latent defects) bis zu zehn Jahre nach Fertigstellung gerichtlich vorgegangen werden.[2] In den Musterverträgen der AIA wird eine maximale Frist von zehn Jahren eingeräumt. Generell ist der Schadensersatz in den USA weitaus komplexer geregelt als in Deutschland, sodass es zu sehr hohen Schadensersatzforderungen kommen kann.

 

Versicherungspflichten

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflichten für den Beruf des Architekten. Vertraglich ist zumindest in den AIA-Mustern vorgesehen, die für den Auftrag nötigen Versicherungen und Deckungssummen festzulegen. Die hier angegebenen Versicherungen sind: eine allgemeine Haftpflichtversicherung (General Liability), eine Kfz-Versicherung (Automobile Liability), eine Betriebshaftpflichtversicherung (Workers’ Compensation) und eine Berufshaftpflichtversicherung (Professional Liability).[3]

Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen

Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten


[1] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 38. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

[2] California Courts: http://www.courts.ca.gov/9618.htm#Type_of_Problem_or_Case 12.11.2012

[3] AIA: Documents B101-2007 Artikel 2.5

[4] Beispiel: Axco – www.axcoinfo.com 28.11.2012

[5] www.aic-international.de 16.11.2012

Baurecht

Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften

Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es in den USA nur in wenigen Bereichen. Für das Baurecht spielen hier nur drei Gesetze eine Rolle: der Public Buildings, Property and Works Act, der American with Disabilities Act und der Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability Act (Cercla).[1]

Zudem werden die Inhalte des International Building Code (IBC), International Zoning Code, International Fire Code usw. (s. Grafik) auf staatlicher und zum Teil städtischer Ebene umgesetzt. Dies führt zu einer enormen Zahl unterschiedlicher Regelungen innerhalb des Baurechts.

Abbildung 11: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Übersicht über die International Codes. Nach: International Code Council: 2012 Complete 15 Collection. http://shop.iccsafe.org/codes/2012-international-codes/2012-complete-collection-of-i-codes.html 20.11.2012

Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)

Regelungen der Raumordnung finden vollkommen auf regionaler und städtischer Ebene statt. In den Umsetzungen des International Building Code finden sich zwar Angaben zu General Building Heights and Areas, die wichtigsten gesetzlichen Quellen sind aber zoning regulations und subdivision regulations.

Der Begriff des zoning umfasst dabei die Flächennutzung, Dichte, das Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen etc.. Umgesetzt werden die Regelungen in sog. Zoning Maps und zoning texts.[2] Als Nutzungsarten werden vor allem Residence, Commercial und Manufacturing genannt, es können aber auch weitere besondere Nutzungen festgelegt werden.[3] Die Grundlage der Zoning Regulations ist für die meisten Städte der Standard State Zoning enabling Act aus dem Jahr 1926. Subdivision Regulations beziehen sich auf die Parzellierung der nach den Zoning Regulations unterteilten Bereiche.[4]

 

Als Beispiel können die aktuelle Zoning Resolution sowie Beispiele für Zoning Maps der Stadt New York unter http://www.nyc.gov/html/dcp/html/zone/zonetext.shtml eingesehen werden.

 

Normung

Der Bereich der Normung wird in den USA von verschiedenen Institutionen beeinflusst. Die Entwicklung von Normen wird von den sog. Standards developing Organisations (SDOs) durchgeführt. Die Standardisierungsverfahren der SDOs werden durch das American National Standards Institute (ANSI) akkreditiert. Das American National Standards Institute ist außerdem der Vertreter für die internationale Normung durch ISOISO International Organization for Standardization.[5] Im Bereich der Bauprodukte und Gebäude werden unter anderem die American Society of Mechanical Engineers (ASME), ASTM International und der International Code Council (ICC) genannt.[6]

 

Baugenehmigungsverfahren

Die Grundlagen zur Regelung des Baugenehmigungsverfahrens in den USA sind im International Building Code festgelegt. Die Umsetzung auf staatlicher Ebene hat jedoch zur Folge, dass sich die Verfahren voneinander unterscheiden können.

Als Beispiel werden hier die Regelungen und das Verfahren innerhalb Kaliforniens vorgestellt.

Die Umsetzung des International Building Code erfolgt in Kalifornien über den California Building Code. Ab Section 105 wird das Baugenehmigungsverfahren geregelt. Die jeweils verantwortliche Behörde ist das Department of Building and Safety.

Hier heißt es: „Any owner or authorized agent who intends to construct, enlarge, alter, repair, move, demolish, or change the occupancy of a building or structure, or to erect, install, enlarge, alter, repair, remove, convert or replace any electrical, gas, mechanical or plumbing system, the installation of which is regulated by this code, or to cause any such work to be done, shall first make application to the building official and obtain the required permit.”[7]

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bestehen zum Beispiel für:

    • eingeschossige Gebäude, kleiner als 11m², die als Schuppen oder Spielhäuser verwendet werden;
    • Zäune von einer geringeren Höhe als 6 Fuß oder
    • wassertanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 5.000 Gallonen und einem maximalen Höhen-Durchmesser-Verhältnis von 2:1. [8]

Der Genehmigungsantrag (building application) besteht aus dem ausgefüllten Formblatt mit einer Beschreibung des Bauvorhabens, der Lage, Nutzung und dem Wert. Zudem sind in Section 107 die geforderten Planungsunterlagen aufgeführt, die in mindestens zweifacher Ausführung vorgelegt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem ein Lageplan, Brandschutzpläne, eine detaillierte Fluchtwegplanung sowie Angaben zur Gebäudehülle (Exterior wall envelope).[9] In der Stadt Los Angeles kann der Antrag in den sog. Construction Service Centers oder als e-permit auch online eingereicht werden.[10]

Die Überprüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch das Building Official soll in within a reasonable time erfolgen. Erhält man im Anschluss die schriftliche Genehmigung, muss man sie bis zur Fertigstellung am Ausführungsort aufbewahren. Der Baubeginn muss innerhalb von 180 Tagen nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert. Verlängerungen der Frist können in Ausnahmefällen beim Building Official beantragt werden.[11]

Nach den Economy Rankings der International Finance Corporation und World Bank liegt der Wert der Bewertung der Schwierigkeiten bei Baugenehmigungen nur knapp über Deutschland.

Abbildung 12: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank: Doing Business. http://www.doingbusiness.org/rankings. 24.07.2012

[1] Hök, Dr. Götz-Sebastian: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Berlin: Springer, 2012, zweite Auflage. S. 1096/1097

[2]NYC Department of City Planning: Introduction to Zoning Districts. http://www.nyc.gov/html/dcp/html/zone/zonehis2.shtml 13.11.2012

[3]NYC Department of City Planning: Zoning Tools. http://www.nyc.gov/html/dcp/html/zone/zh_zoning_tools.shtml 13.11.2012

[4] Demkin, Joseph (AIA): The Architects Handbook of Professional Practice S. 471. New Jersey: John Wiley & Sons 2008, 14. Auflage

[5] American National Standards Institute: Introduction to ANSI. http://www.ansi.org/about_ansi/introduction/introduction.aspx?menuid=1#.UKtjsIb_iUk 10.11.2012

[6] Standards Portal: Standards Developing Organisations. http://www.standardsportal.org/usa_en/resources/sdo.aspx 10.11.2012

[7] California Building Code Section 105 http://publicecodes.cyberregs.com/st/ca/st/b200v10/st_ca_st_b200v10_1_sec030.htm 13.11.2012

[8] California Building Code Section 105 http://publicecodes.cyberregs.com/st/ca/st/b200v10/st_ca_st_b200v10_1_sec030.htm 13.11.2012

[9] California Building Code Section 107. http://publicecodes.cyberregs.com/st/ca/st/b200v10/st_ca_st_b200v10_1_sec032.htm 13.11.2012

[10] City of Los Angeles, Department of Building and Safety: Permits. http://ladbs.org/LADBSWeb/services-permit.jsf 13.11.2012

[11] California Building Code Section 105 http://publicecodes.cyberregs.com/st/ca/st/b200v10/st_ca_st_b200v10_1_sec030.htm 13.11.2012

Bauvertrag

Vergabeverordnungen

Für die Ausschreibung privater Aufträge findet man in den USA keine weiteren Regelungen.

Die grundlegenden Regelungen des öffentlichen Vergabesystems ist durch die Federal Acquisition Regulation (FAR) gegeben, in dem Abschnitt 36 allein den Bereich Construction and Architect-Engineer contracts behandelt.

Inhaltlich werden in Abschnitt 36 folgende Punkte behandelt:

36.1 General

36.2 Special Aspects of Contracting for Construction

36.3 Two-Phase Design-Build – Selection Procedures

36.5 Contract Clauses

36.6 Architect-Engineer Services

 

Auch im Public Buildings Property and Works Act finden sich Angaben über die Selection of Architects and Engineers. Dies ist die Umsetzung des sog. Brooks Act, bei der das Verfahren der Qualification Based Selection im Vordergrund steht.

Aufträge mit einem Wert oberhalb von 3.000 $ müssen beim Federal Procurement Data System unter www.fpds.gov veröffentlicht werden. In Abschnitt 4.6 der FAR werden hierzu die uniform reporting requirements bestimmt.[1]

 

Vergabeverfahren

Nach der Federal Acquisition Regulation (FAR) sollen für den Abschluss eines Bauvertrags sealed bid-procedures (FAR Subpart 6.4) verwendet werden.[2] Grundsätzlich wird aber zwischen competitive bidding und negotiated contracts unterschieden, wobei im Fall des competitive bidding rein nach den abgegebenen Angebotspreisen entschieden wird.[3] Für architect-engineer services können Verhandlungen oder Auswahlverfahren nach unterschiedlichen Quellen erfolgen. Wird hier nicht die qualification-based selection nach dem Brooks Act (40 U.S.C. 11001 et seq.) angewendet, soll für öffentliche Vorhaben ein zweiphasiges Auswahlverfahren verwendet werden.[4] Nach Abschnitt 36.6 wird das Auswahlverfahren als Wettbewerbsstruktur durchgeführt.[5]

 

Rechtsform des Bauvertrages

Bauverträge werden in den USA meist nach ihrer Vergütungsform, der Vergabeart oder den Vertragsbeziehungen, bzw. der Organisationsform unterschieden.[6] Auch die AIA-Vertragsmuster können, wie in der Grafik dargestellt, den Vertragsbeziehungen zugeordnet werden. Bei der Zuordnung von Verträgen zu der vereinbarten Vergütungsform werden unit-price-contracts (Einheitspreisverträge), lump-sum-contracts (Pauschalverträge) und cost-plus-fee-contracts (Selbstkostenerstattungsverträge) erwähnt.



Abbildung 13: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Vertragsbeziehungen – Design-Bid-Build 2. Nach: AIA: AIA Contract Documents. Contract Relationship Diagrams. Mai 2009. http://www.aiact.org/userfiles/file/Contract%20Documents/AIAContractDocumentRelationshipDiagrams.pdf 24.04.2012



Abbildung 14: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Vertragsbeziehungen – Design-Build 2. Nach: AIA: AIA Contract Documents. Contract Relationship Diagrams. Mai 2009. http://www.aiact.org/userfiles/file/Contract%20Documents/AIAContractDocumentRelationshipDiagrams.pdf 24.04.2012

FIDIC

Das amerikanische FIDIC-Mitglied ist das American Council of Engineering Companies (ACEC). Über die Häufigkeit der Anwendung der FIDIC-Verträge gibt es keine Daten, jedoch werden sie durch das ACEC vertrieben. Außerdem wird die Vereinbarung der FIDIC-Richtlinien und Programme mit den ACEC-Positionen als eines der vier Ziele der ACEC-International Committee aufgeführt.[7]

 

standardisierte Vertragsbedingungen

Eine mit der VOB/B vergleichbare Regelung gibt es in den USA nicht. Für staatliche Aufträge wie z.B. den öffentlichen Wohnungsbau hat aber das U.S. Department of Housing and Urban Development die General Conditions for Construction Contracts – Public Housing Programs herausgegeben. Hierin sind die Anforderungen an Planung, Materialien, Energieeffizienz, die vertraglichen Anforderung usw. geregelt.[8]

Standardvertragsmuster für Bauverträge werden ebenfalls von unterschiedlichen Institutionen veröffentlicht. Neben der A-Series des AIA (Owner-Contractor Agreements)         werden zum Beispiel vom Engineers Joint Contract Documents Committee (EJCDC) Verträge und weitere Dokumente in den Kategorien Construction Related Documents, Owner Engineer Documents, Environmental Documents, Procurement Documents, Design-Build Documents, Engineer Subconsultant Documents und USDA Rural Utility Service Preapproved Documents veröffentlicht.[9]    

Zu den Dokumentenserien von ConcensusDOCS gehören General Contracting, Collaborative, Design-Build, Construction Management, Subcontracting und Program Management.[10]

 

Abwicklung und Abnahme

Nach dem International Building Code (IBC) Abschnitt 110 – Inspections müssen für Gebäude, die auch eine Baugenehmigung erfordern, unterschiedliche Inspektionen durch das Bauamt erfolgen. Es ist die Pflicht des Bauherrn, die zuständige Behörde zu informieren, sobald die Inspektion für einen Bereich erfolgen kann. Die zu inspizierenden Bereiche sind:

 

“110.3.1 Footing and foundation inspection. Footing and foundation inspections shall be made after excavations for footings are complete and any required reinforcing steel is in place. For concrete foundations, any required forms shall be in place prior to inspection. Materials for the foundation shall be on the job, except where concrete is ready mixed in accordance with ASTM C 94, the concrete need not be on the job.

 

110.3.2 Concrete slab and under-floor inspection. Concrete slab and under-floor inspections shall be made after in-slab or under-floor reinforcing steel and building service equipment, conduit, piping accessories and other ancillary equipment items are in place, but before any concrete is placed or floor sheathing installed, including the subfloor.

 

110.3.3 Lowest floor elevation. In flood hazard areas, upon placement of the lowest floor, including the basement, and prior to further vertical construction, the elevation certification required in Section 1612.5 shall be submitted to the building official.

 

110.3.4 Frame inspection. Framing inspections shall be made after the roof deck or sheathing, all framing, fireblocking and bracing are in place and pipes, chimneys and vents to be concealed are complete and the rough electrical, plumbing, heating wires, pipes and ducts are approved.

 

110.3.5 Lath and gypsum board inspection. Lath and gypsum board inspections shall be made after lathing and gypsum board, interior and exterior, is in place, but before any plastering is applied or gypsum board joints and fasteners are taped and finished.

 

Exception: Gypsum board that is not part of a fire-resistance-rated assembly or a shear assembly.

110.3.6 Fire- and smoke-resistant penetrations. Protection of joints and penetrations in fire-resistance-rated assemblies, smoke barriers and smoke partitions shall not be concealed from view until inspected and approved.

 

110.3.7 Energy efficiency inspections. Inspections shall be made to determine compliance with Chapter 13 and shall include, but not be limited to, inspections for: envelope insulation R- and U-values, fenestration U-value, duct system R-value, and HVAC and water-heating equipment efficiency.

 

110.3.8 Other inspections. In addition to the inspections specified above, the building official is authorized to make or require other inspections of any construction work to ascertain compliance with the provisions of this code and other laws that are enforced by the department of building safety.

 

110.3.9 Special inspections. For special inspections, see Section 1704.

 

110.3.10 Final inspection. The final inspection shall be made after all work required by the building permit is completed.”[11]

 

Die Benutzung eines Gebäudes (bis auf die in Abschnitt 105.2 genannten) ist solange untersagt, bis die zuständige Behörde eine Nutzungsgenehmigung (certificate of occupancy) erteilt hat.[12]

[1] Federal Procurement Data System: FPDS-NG FAQ. https://www.fpds.gov/wiki/index2.php/FPDS-NG_FAQ . 14.11.2012

[2] FAR 36.102

[3] Bücker, Marc: Construction Management – Untersuchungen zur Anwendbarkeit der US-amerikanischen Projektabwicklungsfor Construction Management at Risk in Deutschland. Aachen: Shaker Verlag. 2005. S. 38

[4] FAR 36.104

[5] FAR 36.601-2

[6] Bücker, Marc: Construction Management – Untersuchungen zur Anwendbarkeit der US-amerikanischen Projektabwicklungsfor Construction Management at Risk in Deutschland. Aachen: Shaker Verlag. 2005. S. 28

[7] ACEC: International Committee.                https://netforum.acec.org/EWEB/DynamicPage.aspx?webcode=aceccmtProfile&key=86D71DD6-FEB5-4BAB-ACA7-CEAEB90ACB94 12.11.2012

[8] US department of Housing and Urban Development: http://www.hud.gov/offices/adm/hudclips/forms/files/5370.pdf 12.11.2012

[9] EJCDC: http://www.ejcdc.org/index.php?option=com_virtuemart&Itemid=14 12.11.2012

[10] ConsensusDocs. https://www.consensusdocs.org/Catalog  12.11.2012

[11] International Code Council: International Building Code, Section 110. 2009. http://publicecodes.cyberregs.com/icod/ibc/2009/icod_ibc_2009_1_sec012.htm?bu=IC-P-2009-000001&bu2=IC-P-2009-000019 14.11.2012

[12] International Code Council: International Building Code, Section 111. 2009. http://publicecodes.cyberregs.com/icod/ibc/2009/icod_ibc_2009_1_sec013.htm?bu=IC-P-2009-000001&bu2=IC-P-2009-000019 14.11.2012

Kontaktadressen

Berufsrelevante Institutionen

National Council of Architectural Registration Boards (NCARB)
1801 K Street, NW, Suite 700K
Washington, DC 20006-1310
Tel.: +1 202 879 0520    
Fax: +1 202 783 0290
E-Mail: customservice@ncarb.org
Internet: http://www.ncarb.org

Auflistung der Landeskammern
Internet: http://www.ncarb.org/Getting-an-Initial-License/Registration-Board-Requirements.aspx?jurisid=11

American Society of Civil Engineers (ASCE)
1801 Alexander Bell Drive
Reston, VA 20191
Tel.: +1 703 295 6300
E-Mail: siehe Kontaktformular im Internet
Internet: http://www.asce.org/Default.aspx

The American Institute of Architects (AIA)
1735 New York Ave., NW
Washington, DC 20006-5292
Tel.: +1 202 626 7300    
Fax: +1 202 626 7547
E-Mail: infocentral@aia.org
Internet: http://www.aia.org

National Architectural Accrediting Board (NAAB)
1735 New York Avenue
NW Washington, DC 20006
Tel.: +1 202 783 2007
Fax: +1 202 783 2822
E-Mail: info@naab.org
Internet: http://www.naab.org

Education Evaluation Services for Architects (EESA)
National Architectual Accrediting Board, INC. 1735 New York Avenue
NW Washington, DC 20006
Tel.: +1 202 638 3372
Fax: +1 202 783 2822
E-Mail: eesa@naab.org
Internet: http://www.eesa-naab.org

American Institute of Architecture Students (AIAS)
1735 New York Ave., NW, Suite 300
Washington, DC 20006-5209
Tel.: +1 202 626 7472
Fax: +1 202 626 7414
E-Mail: mailbox@aias.org
Internet: http://www.aias.org

Association of Collegiate Schools of Architecture
1735 New York Avenue
NW DC 20006 Washington  
Tel.: +1 202 785 2324  
Fax: +1 202 628 0448
E-Mail: info@asca-arch.org
Internet: http://www.acsa-arch.org   

Außenhandelskammer

Deutsch-Amerikanische Handelskammer
75 Broad Street, 21 F
New York, NY 10004-2489    
Tel.: +1 212 974 8830    
Fax: +1 212 974 8867
E-Mail: info@gaccny.com
Internet: http://www.ahk-usa.com


Botschaft

Deutsche Botschaft
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Washington, DC 20037
Tel.: +1  202 298  4000    
Fax: +1  202 298 42 49
E-Mail: info@washington.diplo.de
Internet: http://www.washington.diplo.de/

Amerikanische Botschaft
Clayallee 170
14191 Berlin
Tel.:+49 030 8305 0    
E-Mail: siehe Kontaktformular im Internet
Internet: http://german.germany.usembassy.gov/

Amerikanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Tel.: +49 211 788 8927
Fax: +49 211 788 8938
E-Mail: PADuesseldorf@state.gov
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Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen

U.S. Department of State
U.S. Department of State ,2201 C Street NW
Washington, DC 20520
Tel.: +1 202 647 4000
E-Mail: siehe Kontaktformular im Internet
Internet: http://www.state.gov/aboutstate/

United States Department of Justice
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530-0001
Tel.: +1 202 514 2000
E-Mail: AskDOJ@usdoj.gov.
Internet: http://www.justice.gov/contact-us.html

Bureau of Labor Statistics
Postal Square Building – 2 Massachusetts Ave.,
NE Washington, DC 20212-0001
Tel.: +1 202 691 5200
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Internet: http://www.bls.gov/home.htm

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Tel.: +1 800 767 1833
E-Mail: siehe Kontaktformular im Internet
Internet: http://www.uscis.gov/portal/site/uscis


Portal der Gesetzesveröffentlichungen

Legal Information Institute (LII)
Cornell Law School, 477 Myron Taylor Hall
Ithaca, NY 14853
E-Mail: help@liicornell.org
Internet: http://www.law.cornell.edu/


Vergabestellen

Federal Procurement Data System – Next Generation
Tel.: +1 703 3905360
E-Mail: fpdssupport@gcefederal.com

IXPOS Länderprofil
Internet: http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=303668.html

Weiterführende Literatur

Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:

AIA: Document B101-2007. Standard Form of Agreement Between Owner and Architect. Artikel 3 California Architects Board: Architects Practice Act. 2012. http://www.cab.ca.gov/pdf/publications/architects_practice_act_2012_march.pdf . 21.06.2012

AIA: The Architect’s Handbook of Professional Practice. John Wiley & Sons Ing., Hoboken, New Jersey. 14. Auflage. 2008

Bücker, Marc: Construction Management – Untersuchungen zur Anwendbarkeit der US-amerikanischen Projektabwicklung for Construction Management at Risk in Deutschland. Aachen: Shaker Verlag. 2005

FPDS-NG: FAQ. https://www.fpds.gov/wiki/index2.php/FPDS-NG_FAQ . 10.09.2012

GTAI: Branche kompakt – Bauwirtschaft – USA 9.2015

GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – USA 11.2015

GTAI: Wirtschaftstrends USA 11.2015

GTAI Broschüre: USA Markt für Architekturdienstleistungen (2008)

GTAI: Dienstleistungen erbringen in den USA 7.2014

ICC: International Building Code 2009 . 6. Auflage. http://publicecodes.citation.com/icod/ibc/2009/icod_ibc_2009_1_sec009_par001.htm?bu=IC-P-2009-000001&bu2=IC-P-2009-000019

NCARB: Broadly Experienced Foreign Architect Program. März 2012. http://www.ncarb.org/~/media/Files/PDF/Brochure/BEFA_Information_Card.pdf . 18.04.2012

NCARB: Foreign Architects. http://www.ncarb.org/en/Getting-an-Initial-License/Foreign-Architects.aspx . 29.09.2011

NCARB: Handbook for Interns and Architects. 2011-2012. http://www.ncarb.org/Studying-Architecture/~/media/Files/PDF/Special-Paper/handbook.pdf . 29.09.2011

NCARB: Legislative Guidelines and Model Law. 2012-2013. http://www.ncarb.org/Getting-an-Initial-License/~/media/Files/PDF/Special-Paper/Legislative_Guidelines.pdf . 05.09.2012

Senate and House of Representatives of the United States of America: Public Buildings, Property and Works Act – Public Law No. 107-217. August 2002. http://www.gsa.gov/graphics/ogp/P.L._107-217_R2-e-yD_0Z5RDZ-i34K-pR.pdf . 10.09.2012

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    Vereinigte Arabische Emirate, Österreich, Belgien, Schweiz, China, Algerien, Ägypten, Spanien, Frankreich, Großbritannien und Nordirland, Iran, Italien, Luxemburg, Libyen, Niederlande, Polen, Russland, Saudi Arabien, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika

    Abhängig beschäftige Architekten haben beruflich kaum Projekte aus dem Ausland zu bearbeiten

    nax-report-05-15-Wirtschaft

    Dreaming Andy – Fotolia.com Im Rahmen der Befragung „Struktur- und Gehaltsanalyse unter den angestellten und beamteten Mitglieder der Architektenkammer der Länder“ haben 10.740 […]

  20. NAX Report 03/15: Erfahrungsbericht eines international erfolgreich tätigen Büros | © B+G
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    Belgien, Schweiz, Elfenbeinküste, Frankreich, Marokko, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika

    Fragen an Klaas de Rycke (KdR), chef d’agence Bollinger + Grohmann in Frankreich

    NAX Report 03/15: Erfahrungsbericht eines international erfolgreich tätigen Büros

    Klaas de RyckerB+G NAXNAX Netzwerk Architekturexport: Bollinger + Grohmann ist seit vielen Jahren in Frankreich erfolgreich tätig – wie entwickelte sich das Unternehmen […]

  21. NAX Report 01/15: Als NAX-Repräsentantin in China aktiv | © Fotostudio ThD
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    China, Süd Korea, Vereinigte Staaten von Amerika

    Dipl.-Geogr. Dr. Annette Erpenstein unterstützt das Netzwerk Architekturexport in China

    NAX Report 01/15: Als NAX-Repräsentantin in China aktiv

    Dipl.-Geogr. Dr. Annette ErpensteinFotostudio ThD Dipl.-Geogr. Dr. Annette Erpenstein unterstützt als NAXNAX Netzwerk Architekturexport-Repräsentantin das Netzwerk Architekturexport, zuerst in Südkorea und den USA, […]

  22. NAX Report 02. Termine / Veranstaltungen / ALLGEMEINES-Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA | © Till Budde, Berlin
    © Till Budde, Berlin
    Vereinigte Staaten von Amerika

    NAX-Veranstaltungen

    NAX Report 02. Termine / Veranstaltungen / ALLGEMEINES-Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA

    Till Budde, Berlin NAXNAX Netzwerk Architekturexport-Patentreffen am 8. Juli 2014 in Berlin Text folgt… NAX-Veranstaltung in den Bundesländern: Vorankündigung Das Netzwerk Architektur Export […]

  23. Vereinigte Staaten von Amerika

    Externe Veranstaltungen und Messen

    NAX Report 02. Termine / Veranstaltungen / ALLGEMEINES-Externe Veranstaltungen und Messen

    Weltkongress in Durban Die Ausrichter des 25. UIAUIA Union Internationale des Architectes International Union of Architects Architekten-Weltkongress im südafrikanischen Durban vom 4. bis […]

  24. Vereinigte Staaten von Amerika

    Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK USA-Chicago)

    NAX Report 01. PARTNER-Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK USA-Chicago)

    Seit mehr als 50 Jahren hilft die AHKAHK Auslandshandelskammer USA-Chicago deutschen Unternehmen, ideale Voraussetzungen für ihren US-Markteintritt zu schaffen und im deutsch-amerikanischen Geschäft […]

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