Er ist der kleinste unserer fünf Kontinente und doch überrascht er mit einer Vielzahl an Wahrzeichen und Besonderheiten. Australien ist nicht nur für seine besondere Artenvielfalt bekannt, auch in Sachen moderner Architektur hat der Kontinent Einiges zu bieten und lockt damit jährlich rund 8,1 Millionen Touristen aus aller Welt an. Bekannt ist Australien jedoch auch für die sich erst im letzten Jahr ereigneten Buschbrände, mit deren Folgen die knapp 26 Millionen Einwohner noch lange zu kämpfen haben
Die weitflächigen Brände, die erst im März dieses Jahres ein Ende fanden, haben selbstverständlich auch immense Auswirkungen auf die dortige Baubranche. Mehr als 5.900 Gebäude (darunter mehr als 3.000 Wohnhäuser) wurden zerstört. Für den noch lange andauernden Wiederaufbau sind nun nicht nur in Australien ansässige Architekten gefragt. Auch für deutsche Architektur- und Ingenieursbüros ergeben somit sich zusätzliche Chancen.

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Voraussetzung für die Tätigkeit in Australien
Für einen erfolgreichen Start als Architekt gilt es zunächst, sich vor Ort als solcher eintragen zu lassen. Der Beruf des Architekten ist, wie auch in Deutschland, geschützt und Architektenleistungen dürfen daher nicht ohne entsprechende Lizenz erbracht werden. Im Hinblick auf die Berufsausübung der Architekten ist in Australien zudem auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. In Australien praktizierende Architekten sollten für jedes Wirtschaftsjahr eine solche Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, die die zu erbringenden Leistungen unter Deckung stellt.
Bei einer geplanten planerischen Tätigkeit in Australien aus Deutschland heraus sollte daher zunächst der Umfang und der Geltungsbereich des deutschen Berufshaftpflichtvertrages geklärt werden. Dabei gilt es auch die lokalen Besonderheiten zu beachten.
Erbringt ein deutsches Planungsbüro für ein Bauvorhaben in Australien seine Planungsleistungen ausschließlich von Deutschland heraus und sieht der örtliche Geltungsbereich der eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz nach jeweiligem Landesrecht vor, kann diese Deckung durchaus ausreichend sein. In Abhängigkeit der vertraglichen Regelung, dem Leistungsumfang oder wenn lokal ansässige Planungspartner mitversichert werden müssen, wird ein isolierter Versicherungsschutz notwendig. Dabei müssen die lokalen Gegebenheiten zwingend beachtet werden: So ist es in Australien gesetzlich untersagt, Versicherungsschutz für ein lokal ansässiges Unternehmen über einen nicht in Australien zugelassenen bzw. lizensierten Versicherer zur Verfügung zu stellen; man spricht hier von einem „Non-admitted Verbot“. Der Versicherungsschutz ist somit für lokale Risiken (bspw. einer australischen Niederlassung) von einem zugelassenen Versicherer zu übernehmen, es sei denn, ein solcher Versicherungsschutz ist in Australien nicht verfügbar. Hohe Versicherungssummen, wie Sie in Deutschland oftmals gefordert sind, werden in Australien jedoch mit hohen Versicherungsprämien belegt.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten für eine australische Niederlassung
Für größere Architekten- und Ingenieurbüros mit Niederlassungen oder Tochterunternehmen im Ausland besteht die Möglichkeit einer sog. Mastercover Deckung, die eine geringe lokale Versicherung (Erfüllung der Mindestanforderungen) der Niederlassung oder der Tochterunternehmen voraussetzt. Auch die Versicherung des Finanzinteresses (FINC) ist in einigen Konstellationen für die „Muttergesellschaft“ sinnvoll, sofern die „Muttergesellschaft“ Beteiligungen an Tochterunternehmen mit Sitz in solchen Staaten hält, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts durch einen dort nicht zugelassenen Versicherer verbieten (Staaten mit Erlaubnisvorbehalt). Gegenstand einer sog. FINC-Deckung ist das Interesse der „Muttergesellschaft“, den wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligung an solchen Tochterunternehmen – im Falle von Haftpflichtschäden – aufrechtzuerhalten und vor daraus folgenden, eigenen finanziellen Verlusten geschützt zu sein. Die Versicherung bezieht sich daher ausschließlich auf reine Vermögensinteressen.
Der Service von AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
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rechts: AIC, Niederlassung Berlin am Monbijouplatz, links: AIC, Niederlassung Köln am RheinauhafenAIC International
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- All-Risk-Cover für alle Arten von Bau- und Infrastrukturprojekten
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- Reporting der bestehenden Versicherungsvereinbarungen
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Quellen Einleitung:
https://www.oeamtc.at/laenderinfo/alle-laender-australiens-18127929
https://www.dw.com/de/rekordsumme-von-touristen-f%C3%BCr-australien/a-42967951
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/19291/umfrage/gesamtbevoelkerung-in-australien/
https://www.unenvironment.org/news-and-stories/story/ten-impacts-australian-bushfires
https://edition.cnn.com/2020/03/03/australia/new-south-wales-fires-extinguished-scli-intl/index.html