Das Recht der Unionsbürger, sich überall in der EUEU Europäische Union niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen, ist ein gemeinschaftliches Grundprinzip. Die Berufsausübungsbedingungen für Architekten in den europäischen Ländern sind jedoch meist recht unterschiedlich. Informieren Sie sich hier u.a. über die Berufsanerkennungs- und Dienstleistungsrichtlinie sowei das Vergaberecht.
- Berufsanerkennungsrichlinie 2005/36/EG hier
- Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG hier
- Portal 21 – Informationen zu Dienstleistungsangebot in Europa
- Vergaberecht hier
- Wettbewerbsrecht hier
- Verbraucherschutz hier
- Datenschutzrecht hier
- Digitalisierung auf EU-Ebene hier
- Nachhaltigkeit und Energie hier
- Baukultur und Stadtentwicklungspolitik hier
- Normung hier
- Freihandelsabkommen hier
- European Network of Architects Competent Authorities hier
- SOLVIT – Streitschlichtungsstelle der EU