Das Gesetzgebungspaket “Fit for 55” wurde von der Europäischen Kommission am 14.7. vorgelegt. Damit soll die EUEU Europäische Union-Klima- und Energiegesetzgebung angepasst werden, um das neue EU-Klimaziel für 2030 zu erreichen – eine 55-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990. Enthalten sind 13 Einzelvorschläge zu Klima, Energie, Wirtschaft, Steuern, Verkehr, Kraftstoffen, Landnutzung und Forstwirtschaft. Die Kommission sieht auch im Gebäudebereich Potenzial, Emissionen einzusparen. Der Novellierungsvorschlag zur Gebäuderichtlinie (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive) – die für den Berufsstand relevanteste EU-Richtlinie zum Thema energieeffizientes Bauen – ist noch nicht enthalten und wird erst zum Jahresende erwartet. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer ist derzeit mit der Vorprüfung und Analyse des Pakets befasst. Nach erster Einschätzung erscheinen Positionierungen insbesondere zu den für den Berufsstand als relevant einzustufenden Richtlinienvorschlägen für Energieeffizienz (EED) und erneuerbare Energien (RED) erforderlich. Die Beratung im Einzelnen sowie die Gesetzesvorschläge werden durch den BAK-Ausschuss Wirtschaft, Energie, Baukultur (WEB) vorbereitet.