Die Bundesregierung hat im September eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.12.2021 beschlossen, da die coronabedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter andauern. Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von coronabedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.
Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 eine Personalkostenhilfe für Wiedereinstellungen gewährte, hat ihren Zweck erfüllt und läuft plangemäß im September aus.
Die FAQFAQ Häufige gestellte Fragen zur Überbrückungshilfe III Plus finden sich über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder auf den Seiten der BAK.