Die Europäische Kommission hat das Informationsportal „Your Europe“ gestartet, mit dem ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der EU geschaffen werden soll.
Das Portal soll Informationen zu Vorschriften im EU-Binnenmarkt sowie zu verschiedenen administrativen Verfahren in den Mitgliedstaaten bereitstellen. Unternehmen können sich beispielsweise erkundigen, welche Registrierungsvorschriften zu beachten sind, wie es um Arbeitsverträge steht oder wie man bei Streitbeilegungen agiert.
Das „Single Digital Gateway“ (SGD), war 2018 als Teil des EU-Rechtstreuepakets beschlossen und von der BAKBAK Bundesarchitektenkammer mitbegleitet worden. In Deutschland geschieht die Umsetzung über das Onlinezugangsgesetz (OZGOZG Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen). Das OZG sieht vor, bis Ende 2022 einen Großteil der Verwaltungsvorgänge für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu digitalisieren. Dies betrifft u.a. auch das Baugenehmigungsverfahren. Die BAK mit ihren Arbeitsgruppen „Digitaler Bauantrag“ unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und „Kammerseitige Datenbank“ unter Federführung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen begleitet die Prozesse intensiv.
Zum Portal gelangen Sie hier.