Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten

LIEFERKETTEN

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Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflich­tengesetz (LkSG) wurde im Juli 2021 verabschiedet und tritt nun am 1. Januar 2023 in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen verstärkt in die Pflicht genommen vermehrt auf Menschenrechte, Umwelt und eine gute Unternehmens­führung bei ihren internationalen Aktivitäten zu achten. Damit erstreckt sich die Verantwortung der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette. So müssen beispielsweise menschenrechtliche Risiken analysiert, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen und Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf folgenden Seiten des BAFA und der IHK.

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