Ukraine

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Allgemeines

Die Ukraine ist eine Republik in Osteuropa mit einer Fläche von ca. 600.000 km² und einer Einwohnerzahl von ca. 45 Mio. Die Republik Ukraine grenzt im Osten an Russland, im Norden an Weißrussland und im Westen insbesondere an Rumänien, Moldawien und Polen. Im Süden bildet das Schwarze Meer die natürliche Grenze. Hauptstadt und Regierungssitz der Republik Ukraine ist Kiew. Die Ukraine verfügt nach Russland über das zweitgrößte Staatsgebiet in Europa und ist damit der größte Staat, der ausschließlich in Europa liegt. Die Ukraine ist in 24 Bezirke („Oblaste“, wörtl. übersetzt: Gebiete), die Autonome Republik Krim und zwei Städte mit Sonderstatus, Kiew und Sewastopol, gegliedert. Die geltende Währung ist der ukrainische „Hrywnja“ (UAH).

Seit der Auflösung der Sowjetunion im Jahr 1991 ist die Ukraine unabhängig. Ein baldiger EUEU Europäische Union-Beitritt wird zwar seitens der ukrainischen Regierung angestrebt, eine Entscheidung hierüber seitens der EU-Institutionen ist jedoch zurzeit nicht absehbar.

Die Amtssprache in der Ukraine ist Ukrainisch. Ein großer Teil der Bevölkerung spricht jedoch russisch. Dies resultiert u.a. aus der Zugehörigkeit der Ukraine bis 1991 zur Sowjetunion. Im Jahr 2012 wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach in einer Region, in der mindestens zehn Prozent der Bevölkerung eine andere Muttersprache haben, diese den Status einer regionalen offiziellen Sprache bekommt. Damit ist Russisch künftig in 13 der 27 Regionen der Ukraine, darunter in der Hauptstadt Kiew, dem Ukrainischen gleichgestellt. Eine regionale Aufwertung erhielten zudem Ungarisch für die Region Transkarpatien, Rumänisch für die Region Bukowina und Krimtatarisch für die Region Krim.

Die Ukraine ist ein konfessionell gemischtes Land, vorherrschend sind jedoch die orthodoxen Kirchen, wie die „Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats“, die ein autonomer Teil der Russisch-Orthodoxen Kirche ist.

Berufsausübung

Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen

Für den Schutz der Berufsausübung ist in der Ukraine zunächst das Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007, „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, relevant:

 

In Artikel 1 ist geregelt, dass Architekten und Ingenieure ein Qualifikations-Zertifikat besitzen müssen, das sie als Sachkundige und Angehörige der freien Berufe kennzeichnet, die dieses Zertifikat infolge einer Beglaubigung ihrer Fähigkeiten bzw. Sachkunde erhalten haben. Dieses Zertifikat berechtigt sie, Architekturleistungen zu erbringen. Der Sachkundige und Angehörige der freien Berufe ist verantwortlich für die Ergebnisse seiner Architekturleistungen, Rechtsvorschriften, Bauvorschriften, Normen und allgemeine Vorschriften müssen eingehalten werden.

Insbesondere in Artikel 17 ist weiterhin festgelegt, dass eine Lizenzierung und fachliche Beglaubigung von Architekten und Ingenieuren („Auftragnehmer von Bauleistungen, die mit der Erstellung von Architektur-Objekten befasst sind“) durch die staatliche Aufsichtsbehörde für Architektur und Bauwesen der Ukraine und ihre territorialen Organe erfolgen muss. Regelnde Instanz ist das Ministerkabinett der Ukraine. Architekten und ihre Architekturleistungen unterliegen also einer gesetzlichen Genehmigungspflicht. Das Qualifikations-Zertifikat für Architekten kann erlangt werden, entweder nach Vollendung eines Architekturstudiums mit Fach- oder Masterabschluss und dem Nachweis einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung, oder ohne Hochschulabschluss aber mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung und Architektur. Wer ein Architekten-Zertifikat erlangt hat, ist mit allen persönlichen Angaben in das Register der amtlich geprüften Personen einzutragen. Mit diesem Architektur-Zertifikat ist es möglich, Architektur-Entwürfe ohne weitere entsprechende Lizenz zu erstellen. In einigen Fällen sind Zertifikate, ausgestellt von der staatlichen Aufsichtsbehörde für Architektur und Bauwesen der Ukraine, auf 5 Jahre Laufzeit begrenzt.

 

Die Liste, in der Dienstleistungen samt ihren entsprechend notwendigen fachlichen Zertifizierungen aufgeführt sind, wird durch das Ministerkabinett der Ukraine aufgestellt. [1]

 

Die zuständigen Behörden in der Ukraine für die Lizenzierung von Architekten und Architekturleistungen sind das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“) und das Staatliche Aufsichtsamt für Architektur, das „State Architectural Inspection of Ukraine“, kurz SAI.

 

Die meisten Bauleistungen, aber auch Architektur- und Ingenieurleistungen, unterliegen in der Ukraine einer Genehmigungs- oder Lizenzierungspflicht. Dies gilt sowohl für die Leistungen des Generalplaners und des Architekten, als auch für den technischen und künstlerischen Bauleiter. Die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für die Umsetzung eines Bauvorhabens werden auf den Bauherrn ausgestellt und sind auch durch diesen zu beantragen. Weiterhin sind diese Genehmigungen nicht auf andere Personen übertragbar.[2]

 

Für das Verfahren zur Zertifizierung sind das Gesetz N 554 vom 23.05.2011 und die zugehörige Liste des Ministerkabinetts der Ukraine relevant. Zunächst ist festgelegt, dass die Beurteilung und Zertifizierung von der Architektur- und Bauwesen-Kommission durchgeführt wird, in der Sachverständige mittels Gutachten die Antragsteller beurteilen. Diese Kommission wird durch das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“) gebildet und arbeitet unter Berücksichtigung der zulässigen Bestimmungen. Vorsitzender der Kommission ist der stellvertretende Minister für Raumordnung, Bauwesen und Wohnungsbau („Deputy Minister of Regional Development, Construction and Housing“). Die Sachverständigen, die die Zertifizierung durchführen, prüfen auch Entwurfs- und Planungsunterlagen auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere bzgl. der Umwelt-, Gesundheits-, Energie- und Brandschutzvorschriften.

 

Der Antrag auf Zertifizierung muss Folgendes enthalten:

    • den Vor- und Nachnamen,
    • eine beglaubigte Kopie des Passes,
    • die Registrierungsnummer der steuerlichen Meldebescheinigung
    • eine beglaubigte Kopie der Ausbildungsdokumente,
    • eine beglaubigte Kopie des Werkbuchs / Übersicht über die Projekte,
    • eine beglaubigte Kopie der Abschluss-Bescheinigung der Ausbildung (Diplom, Fach- oder Masterabschluss) und
    • ein beglaubigter kurzgefasster Bericht der gesammelten Berufserfahrung.

 

Nach Eingang des Antrags auf Zertifizierung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Etwaige Änderungen müssen vom Antragsteller innerhalb von zehn Werktagen bei der Kommission eingereicht werden. Die Kommission muss innerhalb eines Monats über die Ausstellung des beantragten Zertifikats oder eine Ablehnung entscheiden. Die Ausstellung eines Zertifikats wird unter Berücksichtigung der Qualifikationsanforderungen und dem Nachweis der beruflichen Spezialisierung, der Qualifikation und des Wissens des Antragstellers erteilt. Eine Ablehnung muss innerhalb von fünf Werktagen nach der Entscheidung mit Begründung an den Antragsteller versandt werden. Gegen eine Ablehnung kann jedoch Berufung eingelegt werden. Der Antragsteller ist berechtigt, erneut einen Antrag auf Zertifizierung zu stellen, aber nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach der Ablehnung. Hat die Kommission entschieden, das beantragte Zertifikat auszustellen, muss innerhalb von fünf Werktagen die Aufnahme des Antragstellers in das Register der zertifizierten Personen mit allen notwendigen Informationen erfolgen. Die Höhe der zu zahlenden Gebühr für die Zertifizierung wird durch das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“) festgelegt. Aufgrund der Entscheidung auf Ausstellung des beantragten Zertifikats und der bezahlten Gebühr wird das Zertifikat vom Ministerium für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen genehmigt und dann durch den Vorsitzenden der Kommission oder seinen Stellvertreter unterzeichnet. Das Zertifikatsformular gilt als Urkunde und Grundlage der Berufshaftung.

Architekten, die ein Zertifikat erhalten haben, können bestimmte Architekturleistungen ohne weitere Lizenz durchführen, sind aber verantwortlich für unsachgemäße Ausführung der Arbeiten und Verstöße gegen Gesetze, Bauvorschriften, staatliche Standards und Vorschriften.

Die Gültigkeit des Zertifikats für diejenigen, die in ihrem Fachgebiet arbeiten, ist unbegrenzt. Arbeitet die zertifizierte Person drei Jahre nicht in ihrem Fachgebiet, muss erneut eine Zertifizierung beantragt werden.

Das Zertifikat gilt im gesamten Gebiet der Ukraine. Im Ausland ist das Zertifikat in Übereinstimmung mit den internationalen Verträgen der Ukraine ebenfalls gültig.

Eine Entziehung des Zertifikats kann von der Kommission aufgrund von Verstößen gegen Gesetze oder Bauvorschriften vorgenommen werden. Frühestens 6 Monate danach kann erneut ein Antrag auf Zertifizierung gestellt werden.

 

Liste der Architekturleistungen, die einer fachlichen Zertifizierung bedürfen:

    • Stadt- und Raumplanung („Development of urban planning“)
    • Architekturentwürfe, technische Planung und Konstruktionsentwürfe („Architectural, engineering and construction design“)
    • Prüfung und Kontrolle der Baukonstruktion („Examination and inspection of construction”)
    • Bauleitung („Inspection”)
    • Ingenieurleistungen im Bereich der Bauausführung bei der Koordination aller am Bau Beteiligten („Engineering activities in the construction sector in terms of coordination of all participants in the construction“) [3]

 

In Artikel 3 des Gesetzes N 687-XIV „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, ist zudem verankert, dass die Rechtsvorschriften über Architekturleistungen sowohl Bestandteil der Verfassung der Ukraine sind, „The Constitution of Ukraine“ (254k/96- VR), als auch Bestandteil insbesondere folgender Gesetze der Ukraine:

    • Gesetz über die Grundsätze der Stadtplanung, “Law on the Principles of City Planning” (2780-12),
    • Gesetz über die Planung und Entwicklung der Gebiete, “Law on Planning and Development of the Territories” (1699-14 ),
    • Gesetz über die Haftung von Unternehmen, ihre Einheiten, Institutionen und Organisationen hinsichtlich der Verletzung des Gesetzes im Bereich der Stadtentwicklung“ “Law on the Liability of Enterprises, Their Units, Institutions and Organizations for the Violation of Law in the Sphere of City Development” (208/94-VR). [4]

     

Schutz der Berufsbezeichnung

In der Ukraine liegt die Kontrolle von Architekten und ihren Architekturleistungen der gesetzlichen Genehmigungspflicht. Um sich Architekt nennen und als solcher arbeiten zu dürfen, müssen Absolventen eines Architekturstudiums mit Fach- oder Mastertitel 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen und können dann einen Antrag auf Zertifizierung beim „Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“ stellen.

Die Lizenzierung von Architekten und Architekturleistungen wird über die Zertifizierungs-Kommission des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“) vorgenommen.

Die Zertifizierungs-Prüfung umfasst eine Prüfung der eingereichten Dokumente des Antragstellers sowie in einigen Fällen eine Prüfung des Antragstellers vor der Zertifizierungs-Kommission. Sind die Ergebnisse der Prüfung positiv, verleiht die Kommission das „Architekten Zertifikat“ „Architect Certificate“ mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und trägt dies in das „Register of Certified Specialists“ ein. [5]

 

Mitgliedschaft in Kammer notwendig? (Architekten-/ Ingenieurkammer)

In der Ukraine gibt es die Architektenkammer

    • The National Union of Architects of Ukraine”, (weitere Informationen siehe unter http://nsau.org/) oder die
    • Kiev Organization of the national union of architects of Ukraine”,

die aber keine regelnden Institutionen sind und keine Richtlinien, sondern Empfehlungen herausgeben oder als Berater in Gremien tätig sind. Die Mitgliedschaft ist für ukrainische Architekten nicht obligatorisch.[6] [7]

 

 

Verfahren zur Berufsanerkennung

 

Architektenausbildung und Berufsanerkennung in der Ukraine für lokale Architekten

Die Berufsanerkennung von Architekten in der Ukraine ist insbesondere durch das Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007, „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, geregelt.

Architekten und ihre Architekturleistungen unterliegen in der Ukraine einer gesetzlichen Genehmigungspflicht. In Artikel 17 des Gesetzes über Architekturleistungen ist festgelegt, dass Absolventen eines Architekturstudiums mit Fach- oder Mastertitel zuerst 3 Jahre Berufserfahrung absolvieren müssen und dann einen Antrag auf Zertifizierung beim „Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“ stellen können.

Aber auch ohne Hochschulabschluss kann ein Zertifikat für Architekten erlangt werden. Dafür müssen mindestens 10 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung und Architektur nachgewiesen werden.

 

Die Zertifizierungs-Prüfung umfasst eine Prüfung der eingereichten Dokumente des Antragstellers sowie in einigen Fällen eine Prüfung des Antragstellers vor der Zertifizierungs-Kommission des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“). Sind die Ergebnisse der Prüfung positiv, verleiht die Kommission das „Architekten Zertifikat“ („Architect Certificate“) mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und trägt dies in das „Register of Certified Specialists“ ein. [8]

 

Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master

Die Anerkennung von ausländischen Architekten und Absolventen einer Architekturausbildung in der Ukraine ist insbesondere durch das Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007, „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, geregelt.

Danach genießen ausländische Personen grundsätzlich die gleichen Rechte und haben die gleichen Verpflichtungen im Bereich von Architekturleistungen wie ukrainische Bürger, sofern nichts anderes durch Gesetze oder internationale Vereinbarungen der Ukraine mit anderen Staaten geregelt ist. Ausländische Personen, die nicht im Besitz eines obligatorischen Architekten-Zertifikats sind, können Architekturleistungen in der Ukraine nur auf Grundlage einer Vereinbarung mit ukrainischen juristischen Personen oder Unternehmern, die die jeweilige Zertifizierung für Bau- und Architekturleistungen besitzen oder einen zertifizierten Architekten beschäftigen, ausführen. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit einem ukrainischen Architekten führt meist zu Miturheberrechten des ukrainischen Architekten am Entwurf des ausländischen Architekten und umgekehrt. Die Beziehung zwischen dem ausländischen und dem ukrainischen Architekten kann durch eine Vereinbarung nach bürgerlichem Recht geregelt werden. [9]

 

Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten

Die Berufsanerkennung von deutschen und anderen ausländischen Architekten in der Ukraine ist insbesondere durch das Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007, „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, geregelt.

In Artikel 20 dieses Gesetzes wird die Durchführung von Architekturleistungen durch ausländische und staatenlose Architekten festgelegt.

Grundsätzlich genießen sie die gleichen Rechte und haben dieselben Pflichten bei der Durchführung von Architekturleistungen wie ukrainische Architekten, sobald sie einen eingetragenen Wohnsitz in der Ukraine besitzen. Es sei denn, andere Gesetze oder internationale Vereinbarungen der Ukraine mit anderen Staaten sehen etwas anderes vor.

Ohne ein entsprechendes Architektur-Qualifikations-Zertifikat dürfen ausländische und staatenlose Architekten in der Ukraine nur Arbeiten ausführen, die in Artikel 19 des vorliegenden Gesetzes festgelegt sind: Mitarbeit bei Architekturprojekten, die von einem Architekten mit Zertifikat überwacht werden; Erarbeitung von Entwurfsunterlagen wie Skizzen oder Konzepte, die keine Ausführungsrelevanz haben; Vorschläge für Entwicklungsmöglichkeiten von Grundstücken; Mitarbeit an Ausschreibungen für Stadtentwicklungs- und Architekturprojekten und Entwürfe für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Darüber hinaus dürfen sie sich an der Ausarbeitung von Dokumentationen für Stadtentwicklungen beteiligen, Entwürfe für Architekturprojekte ausarbeiten und Arbeitsunterlagen für den Bau von Gebäuden erstellen. Dies alles allerdings nur auf Grundlage von Verträgen mit Unternehmern, die ein Zertifikat für die jeweilige Bauleistung besitzen oder in Zusammenarbeit mit (Fach-)Ingenieuren oder Architekten, die ein gültiges Qualifikations-Zertifikat besitzen. [10]

 

Antragstellung für deutsche Architekten – Auflistung der Dokumente

Ausländische Architekten können in der Ukraine nicht alleine Architekturleistungen ausführen. Kooperationsprojekte mit ukrainischen Architekten mit Architektur-Zertifikat („Architect Certificate“) und die in das „Register of Certified Specialists“ eingetragen sind, sind aber gestattet.

 

Weitere Informationen können bei folgenden Institutionen eingeholt werden:

 

Union of Architects of Ukraine
7, Borysa Grinchenko   
01001 Kyiv         
Ukraine
Tel.: +380 44 224 7008   
Fax: +380 44 228 1311  
E-Mail: spilarch@ambernet.kiev.ua 

State Committee of Ukraine For Construction, Architecture And Housing Policy             
24, Dimitrov Str.              
03150 Kyiv         
Ukraine
Tel.: +380 44 226 2228  
Fax: +380 44 227 2335   
E-Mail: ngkh@uosr.ministroy.kiev.ua   
Internet: www.build.gov.ua [11]

 

Kosten

Die Höhe der zu zahlenden Gebühr für eine Architekten-Zertifizierung wird durch das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“) festgelegt. Das Verfahren zur Zertifizierung ist im Gesetz Nr. 554 vom 23.05.2011 und der zugehörige Liste des Ministerkabinetts der Ukraine geregelt (s.a. Pkt. „Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen“).

 

Fortbildungssystem

Eine Fortbildungspflicht besteht in der Ukraine seitens der Architektenkammern nicht, da die Mitgliedschaft dort nicht obligatorisch ist. Architektur-Zertifikate („Architect Certificate“) und die einhergehende Eintragung in das „Register of Certified Specialists“ gelten in einigen Fällen nur für 5 Jahre und sind dann erneut zu beantragen. Bei einer Neubeantragung ist neben der Prüfung der eingereichten Dokumente auch manchmal eine Prüfung des Antragstellers vor der Zertifizierungs-Kommission des „Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“ notwendig. Daher ist eine Fortbildung für ukrainische Architekten ggf. empfehlenswert.

 

typische Protektionismen


 

Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011, http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/, 24.07.2012

Zahl der Architekten

In der Ukraine gab es im Jahr 2012 insgesamt 7.100 Architekten. Bei einer Bevölkerungszahl von ca. 45 Millionen Menschen entspricht diese Gesamtanzahl der Architekten einem Prozentsatz von 0,15‰. [12]

[1] Präsident der Ukraine: Gesetz 687-14 Auf Architektonischer Tätigkeit. 20.05.1999, Art. 17 . http://zakon.nau.ua/eng/doc/?uid=3020.463.4 25.10.2012

[2] InvestUkraine; Baker & Mc Kenzie: Real estate and construction in Ukraine. http://investukraine.com/wp-content/uploads/2011/10/Real-estate-and-construction-in-Ukraine.pdf 14.08.2012

[3] Ministerkabinett: Professionelle Zertifizierung Nr 554 (Testing Procedure). 23.05.2011 . http://zakon.nau.ua/doc/?code=554-2011-%EF 25.10.2012

[4] Präsident der Ukraine: Gesetz 687-14 Auf Architektonischer Tätigkeit. 20.05.1999, Art. 3 . http://zakon.nau.ua/eng/doc/?uid=3020.463.4 25.10.2012

[5] Breiten Burkhardt Ukraine : Real Estate Law in Ukraine. 2009. http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf 30.07.2012. S. 39 ff.

[6] Präsident der Ukraine: On Planning and Development of Terrains. 17.02.2011. Art.20 http://zakon.nau.ua/doc/?uid=1146.760.5&nobreak=1 25.10.2012

[7] Breiten Burkhardt Ukraine : Real Estate Law in Ukraine. 2009. http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf   30.07.2012. S. 47

[8] Präsident der Ukraine: Law on Architectural Activity.16.05.2007. Art. 17. http://zakon.nau.ua/eng/doc/?uid=3020.463.4 25.10.2012

[9] Breiten Burkhardt Ukraine : Real Estate Law in Ukraine. 2009. S. 42ff. http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf 30.07.2012

[10] Präsident der Ukraine: Law on Architectural Activity.16.05.2007. Art. 20 . http://zakon.nau.ua/eng/doc/?uid=3020.463.4 . 25.10.2012

[11] Royal Institute of British Architects (RIBARIBA Royal Institute of British Architects): Ukraine. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Ukraine.aspx . 04.10.2012

[12] http://six4.bauverlag.de/sixcms_4/sixcms/detail.php?object_id=38&area_id=1655&id=115864 04.12.2012

Architektenvertrag

Allgemeines Vertragsrecht

Das ukrainische Recht ist zunächst im Zivilgesetzbuch (Ukrainisch: „Цивільний кодекс України“ bzw. „Zivilny kodeks Ukrainy“), dem Gesetz Nr. 435-IV vom 16.1.2003, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. 1111-V vom 31.05.2007, (abrufbar unter http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/435-15), geregelt. [1]

 

Einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte werden in § 202 und deren Wirksamkeit in § 203 des Zivilgesetzbuches geregelt. Die einzelnen Regelungen zu diesen Rechtsgeschäften werden in den nachfolgenden Artikeln des ukrainischen Zivilgesetzbuches näher behandelt und gesondert dargestellt. Danach werden die Rechtsfolgen der Missachtung dieser Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Rechtsgeschäftes erläutert.[2]

 

Neben dem Zivilgesetzbuch, in dem das bürgerliche Recht geregelt ist, wird das Handelsrecht im Wirtschaftsgesetzbuch (Ukrainisch: „Господарський кодекс України“ bzw. „Gospodarsky kodeks Ukrainy“), Nr. 436-IV vom 16.1.2003, seit dem 1.1.2004 in Kraft, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. 549-V vom 9.1.2007, (abrufbar unter http://zakon4.rada.gov.ua/laws/show/436-15) geregelt. [3]

 

Die Gesetze und Regierungsverordnungen können im ukrainischen Originalwortlaut mit Hilfe der Gesetzesnummer und / oder des Erlassdatums auf der Internetseite des Parlaments heruntergeladen werden:

http://zakon1.rada.gov.ua/cgi-bin/laws/main.cgi?user=a#Find. [4]

 

typischer Vertragsumfang (Generalplaner, LPs, nur Entwurf)

Die Leistungen von Architekten, bzw. deren Aufgabenbereiche in der Ukraine sind im Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007, „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, definiert, maßgeblich in Artikel 1.

Demnach scheint es in der Ukraine eine Aufteilung von Architekten- und Ingenieurleistungen zu geben. Der Architekt ist zunächst einmal Planer und erarbeitet ein Architekturprojekt bis zum Bauantrag und zur Baugenehmigung, ggf. auch bis zur Ausführungsplanung. Danach übernimmt der Ingenieur die Leistungen Ausschreibung, Vergabe und technische Bauüberwachung. Der Architekt hat aber eine „künstlerische Oberbauleitung“ während der Bauzeit inne. [5]

 

Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)

Vertraglichen Beziehungen werden gemäß dem ukrainischen Zivilgesetzbuch (Ukrainisch: „Цивільний кодекс України“ bzw. „Zivilny kodeks Ukrainy“), dem Gesetz Nr. 435-IV vom 16.1.2003, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. 1111-V vom 31.05.2007, (abrufbar unter http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/435-15), geregelt. [6] Ab Artikel 837 ff. werden die allgemeinen Vertragsregelungen festgelegt, bis hin zu Gewährleistungspflichten und Gewährleistungsfristen.

Verträge zwischen Auftraggeber / Bauherrn und Architekt müssen von einem zivilrechtlichen Vertrag gemäß dem ukrainischen Zivilgesetzbuches geregelt werden, ab Artikel 901 ff. wird insbesondere der Dienstleistungsvertrag geregelt. [7]

Der Bauvertrag ist ab Artikel 857 ff. des ukrainischen Zivilgesetzbuches geregelt.

 

Vertragsvorlagen

Es scheinen in der Ukraine keine Vertragsvorlage für Architektenverträge zu existieren.

[1] https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/trade,did=288886.html 04.12.2012

[2] Vgl. Aichinger, Christian: Vertragsabschluss und Vertragsauslegung im österreichischen, ukrainischen und UN-Kaufrecht. Diplomarbeit. 2006. http://www.oocities.org/sunraiser_1/Diplomarbeit___Rechtsvergleich.doc, S. 22-45 Vertragsabschluss nach ukrainischem Recht

[3] https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/trade,did=288886.html 04.12.2012

[4] https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=641938.html 04.12.2012

[5] Präsident der Ukraine: Law on Architectural Activity.16.05.2007. Art. 26 . http://zakon.nau.ua/eng/doc/?uid=3020.463.4 . 25.10.2012

[6] Breiten Burkhardt Ukraine : Real Estate Law in Ukraine. 2009. S.43 http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf 30.07.2012

[7] Breiten Burkhardt Ukraine : Real Estate Law in Ukraine. 2009. S.43 http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf .30.07.2012

Leistungsinhalte

Grundlagen der vertraglich vereinbarten Leistung – Leistungskataloge

Die Leistungen von Architekten bzw. deren Aufgabenbereiche in der Ukraine sind im Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007, „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, definiert, maßgeblich in Artikel 1:

 

Architekturleistungen:

    • Entwurf, Planung und Erschaffung von Projekten und Gebäuden auf Grundlage der Gegebenheiten und der daraus resultierenden Planungsentscheidungen des Architekten,
    • Koordinierung aller Beteiligten bei der gesamten Ausarbeitung der Planung des Projektes,
    • Entwicklung und Bauflächenerschließung des Geländes,
    • Errichtung von Gebäuden und Anlagen (Neubauten, Sanierungen, Restaurierungen, Instandhaltung der Städte),
    • Bereitstellung der Planungsaufsicht und Bauleitung und die Oberaufsicht über die Realisierung des Entwurfs, sowie
    • Wissenschafts- und Forschungstätigkeit und Lehre im Bereich der Architektur.

 

Als Ausübende von Architekturleistungen werden dann nochmals die Architekten definiert, die ein Architektur-Zertifikat („Architect Certificate“) besitzen müssen und bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der Dokumente für den Bau beteiligt sind, bei Wiederaufbauten, Restaurierungen, Instandhaltung von Häusern und Anlagen, an Neugestaltungen und Sanierungen, Garten-und Landschaftsarchitekturprojekten und in der Forschungs- und Lehrtätigkeit. Die Entwurfsergebnisse des Architekten müssen mit dem Gesetz, den staatlichen Normen, Standards, Baunormen und Richtlinien übereinstimmen. Der Architekt ist verantwortlich für die Entwurfsergebnisse und deren Übereinstimmung mit den vorgenannten Vorschriften.

 

Danach erfolgt eine Übersicht über die verschiedenen Einzelleistungen des Architekten, beginnend mit dem architektonischen Konzept: Konzepte existieren für den Bereich der Raumplanung, der Funktionsorganisation, der Außen- und Innengestaltung des Architekturprojektes und für die baukonstruktive Ausgestaltung, die in allen Stufen des Entwurfs architektonische Bestandteile sind, bis hin zur Festlegung der endgültigen Gestalt des Objektes.

 

Der Entwurf umfasst als Leistung des Architekten die Dokumente für den Bau von Architekturprojekten:

    • die Bauzeichnungen,
    • Bild und Textmaterialien,
    • Berechnung der Baukosten,
    • entwurfliche, baukonstruktive, technische und technologischen Konzepte,
    • Wertermittlung des jeweiligen Projektes und
    • Einhaltung der staatlichen Normen, Baunormen und Richtlinien.

 

Festgelegt wird in Artikel 1 auch, dass eine Zielplanung vorgelegt werden muss: Dies meint ein Dokument, das die stadtplanerischen und architektonische Erfordernisse und besonderen Bedingungen der Planung von Projekten zum Inhalt haben muss, die sich aus den Bestimmungen der verabschiedeten Stadtplanungsunterlagen, kommunalen Regelungen der Siedlungsentwicklung, Entscheidungen der maßgeblichen Landesbehörden und Selbstverwaltungs-Gremien ableiten, einschließlich der Einhaltung der Anforderungen und Regelungen zum Schutz von (Boden-)Denkmälern, der Umwelt und den Rechten und Interessen der Bürger bei der Platzierung des Gebäudes auf dem jeweiligen Grundstück.

 

Als nachfolgende Leistung wird dann die Baugenehmigung benannt: Ein Dokument, das das Recht auf Inanspruchnahme des Auftraggebers hinsichtlich der Planung, des Entwurfs, der Baukonstruktion und Gebäudetechnik, dem Wert und der Gebäudeorganisation beinhaltet, in Übereinstimmung mit der Zielplanung und dem technischen Rahmen.

 

Dann erfolgt die Anerkennung oder Abnahme der Planung des Architekten. Ein Verfahren zur Anerkennung der Übereinstimmung der Planung mit der Grundlagenermittlung des Entwurfs.

 

Anschließend erfolgt die Festlegung der Ingenieurleistungen bei der Errichtung von Gebäuden:

    • Erbringung von Ingenieurleistungen und technischen Leistungen,
    • Kontrolle des Entwurfs,
    • Ausarbeitungen der Baufinanzierung,
    • Erstellung und Organisation der Projekt-Dokumentation,
    • Ausschreibung,
    • Abschluss von Bauverträgen,
    • Koordinierung der der am Bau Beteiligten, sowie
    • technische Oberaufsicht auf der Baustelle und
    • Beratung (des Bauherrn) hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Belange.

 

Mit der Definition der technischen Überwachung schließt Artikel 1 ab: dies beinhaltet die durch den Auftraggeber (beauftragte) Kontrolle bzgl. der Einhaltung der Planung und den Anforderungen an die staatlichen Standards, Baunormen und Vorschriften.

 

Demnach scheint es in der Ukraine eine Aufteilung von Architekten- und Ingenieurleistungen zu geben. Der Architekt ist zunächst einmal Planer und erarbeitet ein Architekturprojekt bis zum Bauantrag und zur Baugenehmigung, ggf. auch bis zur Ausführungsplanung. Danach übernimmt der Ingenieur die Leistungen Ausschreibung, Vergabe und technische Bauüberwachung. Der Architekt hat aber eine „künstlerische Oberbauleitung“ während der Bauzeit inne.

 

In Artikel 26 dieses Gesetzes sind die Pflichten des Architekten und anderer Planer festgelegt und wozu sie bei der Erfüllung und Bearbeitung von Architekturleistungen verpflichtet sind:

    • zur Beachtung und Erfüllung der staatlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien, der kommunalen Richtlinien bei der Entwicklung von Wohn- und Siedlungswesen und der Grundlagenermittlung im Hinblick auf die Erfordernisse und Voraussetzungen von (Bau-) Entwürfen bei (Bau-)Projekten.
    • nicht gegen gültiges Recht und die Belange der Eigentümer und Nutzer zu verstoßen, deren Gebäude und Anlagen an das Baugrundstück angrenzen, auf dem gebaut werden soll und zwar sowohl während der Entwicklung des Entwurfs für das Bauprojekt, als auch bei der Organisation und Durchführung der Bauarbeiten.
    • das Geschäftsgeheimnis zu wahren, also keinerlei Informationen über die Entwurfsidee des (Bau-)Projektes ohne Zustimmung des Auftraggebers zu verbreiten. [1]

[1] Präsident der Ukraine: Law on Architectural Activity.16.05.2007. Art. 26 . http://zakon.nau.ua/eng/doc/?uid=3020.463.4 25.10.2012

Honorar

rechtliche verpflichtende Honorarordnung

Die Recherche ergab in der Ukraine keine rechtlich verpflichtende Honorarordnung. Es wurden lediglich Hinweise auf eine Honorarverpflichtung der öffentlichen Hand gefunden („State Building Norms DBN IV-16-1996 p.3).“[1]

 

preisrechtliche Empfehlungen

Auf der Internetseite des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“) existiert ein Link zu den „State building codes Ukraine“ („Державні будівельні норми України“), der allgemeine Vorschriften wie „Allgemeine Anforderungen an den Aufbau von Entwürfen und den zugehörigen Dokumenten für den Bau“ („General requirements for the organization of design and design documentation for construction“) über Bestimmungen im Bereich der Stadtentwicklung und Raumplanung bis hin zu Regelungen, insbesondere über Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Standsicherheit und die verschiedenen Anforderungen für Gebäudearten, vom Wohnhaus bis hin zu Brücken und Rohrleitungen, enthält. Eine Honorarordnung bzw. Honorarrichtlinien oder -empfehlungen existieren dort nicht. Das Honorar zwischen privaten Auftraggebern und Architekten ist frei verhandelbar.

 

Für weitere Informationen siehe folgenden Link:

http://minregion.gov.ua/

(Die einzelnen Gesetze und Richtlinien existieren häufig als PDF-Dateien, die in kyrillischer Schrift verfasst sind.)

[1] http://six4.bauverlag.de/sixcms_4/sixcms/detail.php?object_id=38&area_id=1655&id=115864 04.12.2012

Haftung/Versicherung

Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen

Die Haftungsregelungen sind in der Ukraine zunächst in dem Gesetz Nr. 668 vom 01.08.2005 „Über die Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen im Baugewerbe“ (“Law on approval of the General Conditions of the conclusion and execution of contracts for capital construction”) geregelt. Dort wird unter dem Punkt „Gewährleistungsfristen für fertige Werke (ab dem Betrieb der baulichen Anlage) und Anordnung der Mängelbeseitigung“ („Warranty periods as finished works (operation of the facility construction) and order eliminate shortcomings (defects)“) Folgendes festgelegt:

 

In Artikel 103 heißt es, dass der Auftragnehmer die Qualität des fertigen Werkes und der fertiggestellten Baukonstruktion, die Erfüllung des Bau-Solls, das in den Projekt-Dokumenten (Bauzeichnungen u.ä.) festgelegt wurde, und die Gebrauchsfähigkeit innerhalb des Gewährleistungszeitraums, garantiert. Der Gewährleistungszeitraum für fertige Werke und fertiggestellte Baukonstruktionen richtet sich nach dem Vertrag mit dem Auftragnehmer, insbesondere nach der Höhe des Auftragsvolumens, sodass im Falle von Gewährleistungsmängeln der Zeitraum für die Erkennung dem Auftragsvolumen angemessen ist. Der Gewährleistungszeitraum für Gebäude ist grundsätzlich auf 10 Jahre begrenzt und gilt vom Tag der Abnahme durch den Auftraggeber, wenn kein längerer Gewährleistungszeitraum per Gesetz oder Vertrag festgelegt ist.

In Artikel 104 wird der Beginn des Gewährleistungszeitraumes noch einmal genau definiert, nämlich als der Tag der Unterzeichnung der Annahme-Urkunde des Auftraggebers und die Übergabe des fertigen Gebäudes an den Auftraggeber.

 

In Artikel 106 ist festgelegt, dass der Auftragnehmer für Mängel, die nach der Fertigstellung des Gebäudes oder der Baukonstruktion auftreten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes, haftet. [1]

 

Dies könnte auch die Haftung des Architekten für Mängel oder Unterlassungen, die er bei seiner Planung und der Ausführung des Gebäudes zu verantworten hat, mit einschließen.

Weitere Informationen sind auf folgender Internetseite abrufbar:

http://zakon.nau.ua/

 

Versicherungspflichten

Es scheint keine Verpflichtung für ukrainische Architekten oder Ingenieure zu geben eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. In der Praxis versichern einige Unternehmer ihre Risiken durch den Abschluss von freiwilligen Versicherungen, vor allem, wenn der Auftraggeber darauf besteht. Insbesondere Versicherungen gegen Verlust und Sachschäden und Haftpflichtversicherungen werden bei Bauprojekten abgeschlossen. [2]

 

Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen

Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten

[1] Ministerkabinett: Allgemeine Bedingungen für Ausführungen von Bauleistungen Nr.N 668

Про затвердження Загальних умов укладення та виконання договорів підряду в капітальному будівництві

[2] Bondaryev,Timur; Teush, Svitlana: Ukraine. In: Getting the Deal through. Construction 2012. Erschienen in: „London: Law Business Research Ltd. 2011“ S.201

Baurecht

Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften

Das Baurecht ist in der Ukraine insbesondere durch folgende Gesetze geregelt:

    • Zivilgesetzbuch der Ukraine („Цивільний кодекс України“ bzw. „Zivilny kodeks Ukrainy“), Gesetz Nr. 435-IV vom 16.1.2003, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. 1111-V vom 31.05.2007
    • Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007,
    • State building codes Ukraine“, („Державні будівельні норми України“), die Landesbauordnung, die fortlaufend aktualisiert wird,
    • Law on licensing of certain types of economic activity”, das Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Wirtschaftstätigkeitsarten, Nr. 1775- III, vom 01.06.2000
    • “Law on regulation of city-planning activities”, Gesetz über die Regulierung der Stadtentwicklung, Nr. 3038-VI, vom 17.02.2011
    • Planning and Development of Territories Act (official summary)”, Planung und Entwicklung von Gebieten [1]

Diese Gesetze sind abrufbar unter den folgenden Internetseiten und beim Internetportal des ukrainischen Bauministeriums (u.a. Informationen über Gesetze und Entwicklungspläne für den Bausektor und Ausschreibungen staatlicher Stellen, großer Unternehmen und Forschungsstellen der Bauwirtschaft):

http://zakon.nau.ua

http://zakon2.rada.gov.ua

http: //www.minregionbud.gov.ua

 

Das ukrainische Baurecht regelt im Zivilgesetzbuch zunächst die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und den am Bau Beteiligten. Die Regelungen für Bauverträge werden im Zivilgesetzbuch je nach Auftraggeber oder Investor unterschieden, nämlich insoweit, ob dieser ein öffentlicher oder ein privater Auftraggeber ist. Bei öffentlichen oder staatlichen Auftraggebern unterliegen Bauverträge dichteren Regelungen. Das Bauministerium hat eine Dokumentvorlage „Construction Agreement” für staatliche Bauten genehmigt und herausgegeben, welches die Vertragsparteien verwenden können. [2]

 

Die ukrainische Bauordnung („State building codes Ukraine“) beinhaltet neben allgemeinen Vorschriften wie „Allgemeine Anforderungen an den Aufbau von Entwürfen und den zugehörigen Dokumenten für den Bau“ („General requirements for the organization of design and design documentation for construction“) auch Bestimmungen für den Bereich der Stadtentwicklung und der Raumplanung, aber auch Regelungen insbesondere über den Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und die Standsicherheit von Gebäuden sowie die verschiedenen Anforderungen für Gebäudearten, vom Wohn-, Geschäfts- und Hochhaus bis hin zu Brücken und Rohrleitungen.

Ein Bauvorhaben gliedert sich grundsätzlich in folgende Phasen:

    • Einholung der Baugenehmigung,
    • Durchführung des Bauvorhabens (Bauphase),
    • Inbetriebnahme des Bauwerks und
    • Registrierung des Eigentumsrechts.

Da sowohl Architekturleistungen als auch Bauleistungen einer Zertifizierung durch staatliche Organe bedürfen, stellen die Voraussetzungen, die Antragstellung und Prüfung und die Zertifizierung selbst, ein weiteres wichtiges Gebiet des ukrainischen Baurechts dar.

Die Zertifizierung von Architekten ist im „Law of Ukraine on architectural activities“ geregelt (s.u. Pkt. „Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen“). Die Zertifizierung von Bauleistungen ist in der Verordnung Nr. 47 geregelt.

Einem Zertifizierungs-Antrag für eine Baulizenz sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • die Liste der geplanten Bauleistungen,
    • die Registrierungsbescheinigung des Antragstellers,
    • Angaben über die betriebstechnischen Kapazitäten, das Personal, Produktionstechnologien und das existierende System der Qualitätskontrolle und
    • Expertengutachten.

Die Zertifikate für Bauleistungen werden von der Bauaufsichtsbehörde („State Architectural Inspection of Ukraine“) und deren kommunalen Abteilungen innerhalb ca. eines Monats erteilt. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Lediglich für Bauunternehmen, die ein Bauzertifikat zum ersten Mal beantragen, beträgt die Gültigkeit nur drei Jahre.[3]

Auch Gebäude unterliegen nach ukrainischem Recht den Zulassungsvorschriften. Zuständiges Organ ist ebenfalls die „State Architectural Inspection of Ukraine“ (kurz: „SAI„). Alle Gebäudearten sind in fünf Kategorien unterteilt, je nach Komplexität der planerischen und konstruktiven Bestimmung und den technischen Anlagen des Gebäudes. [4]

Die oberste zuständige Behörde in der Ukraine für die Lizenzierung ist das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen, Wohnungsbau und Gemeindedienstleistungen („Ministry of Regional Development, Construction and Housing and Communal Services of Ukraine“). [5]

 

Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)

Die Raumordnungsvorschriften sind in der Ukraine insbesondere durch folgende Gesetze geregelt:

 

“Law on regulation of urban development”, die Bestimmungen der Raumplanung, Nr. 3038-VI, vom 17.02.2011

Dieses Gesetz regelt die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung und Raumplanung und strebt eine nachhaltige Entwicklung der Gebiete unter Berücksichtigung der nationalen, öffentlichen und privaten Interessen an. In Artikel 1 dieses Gesetzes sind folgende Planungselemente der Raum- und Flächennutzungsplanung definiert:

General planning scheme”, der allgemeine Bebauungsplan, der das Konzept der Planung und Nutzung des Gebietes der Ukraine definiert.

Master plan of settlement”, die Bauleitplanung für das Siedlungswesen, die das wesentliche Ziel der Entwicklung, Planung und Umsetzung für das Siedlungswesen definiert.

Detailed plan for the territory”, der Detailplan eines Gebietes, der die Planung, Gestaltung und Entwicklung eines Gebietes definiert.

Urban conditions and restrictions land development”, die städtebaulichen und raumplanerischen Bedingungen und Begrenzungen der Gebietsentwicklung, die die planerischen und baulichen Vorgaben für den Entwurf und den Bau im Hinblick auf Bauhöhen und Dichte der Bebauung, den Abstand der Gebäude von der Baulinie, die Abgrenzung von Baugebieten etc, definieren.

Plan zoning“, der Flächennutzungsplan, der die Bedingungen und Grenzen der kommunalen Flächennutzung innerhalb der angegebenen Bereiche definiert.

 

Law on the fundamentals of urban development”, das Gesetz über die Grundsätze der Raumplanung, N 2780-XII, vom 16.11.1992

Danach sind die Hauptaufgaben im Bereich der Stadtplanung die Ausarbeitung der städtebaulichen und raumplanerischen Text- und Planungsunterlagen, die Investitionsprogramme für Siedlungen und Gebiete, der Schutz der Umwelt und des historischen Kulturerbes, Schadensvermeidung und Entwicklung von Informationssystemen für die Bürger. Die Bestimmungen dieses Gesetzes berücksichtigen die Erfordernisse der Integration öffentlicher, privater und anderweitiger Interessen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, Fachwissen über die Umwelt und Rettung der überlieferten Umgebung im Prozess der Stadtplanung. Ein gesonderter Artikel des Gesetzes behandelt die speziellen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung von Siedlungen.

 

Law on planning and building up of the territories”, vom 20.04.2000:

In diesem Gesetz wird die Raumplanung in 3 Stufen unterteilt: die nationale, regionale und lokale Ebene, um die hohen Anforderungen an den Rahmen, die Aufgaben und Methoden festlegen zu können, für die die verschiedenen Behörden auf unterschiedlichen Ebenen der Planung, des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Information der Bürger und der Art und Weise, öffentliche und private Interessen zu integrieren, verantwortlich sind.

 

“Conception on the sustainable development of the settlements”, vom 24.12.1999

Dieses Gesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen der staatlichen Politik zur nachhaltigen Entwicklung der industriellen und ländlichen Siedlungen und die rechtlichen und wirtschaftlichen Instrumente für deren Umsetzung.

 

Law on natural environment protection”, vom 26.06.1991

In diesem Gesetz wurden die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung verwirklicht und Vorschriften, Instrumente und Bescheide dazu beschlossen.

 

Law on natural reserves fund of Ukraine”, vom 16.06.1992

In diesem Gesetz wird eine Eingruppierung besonderer Schutzgebiete geschaffen, um ihre Stabilität gegenüber den Rechten und Pflichten des Landes und anderer Eigentümer und Nutzer der natürlichen Ressourcen zu schützen; diese Gebiete sollen in Gebiets-Plänen dargestellt werden und bilden die Grundlage eines ökologischen Netzes.

 

Law on ecological expertise”, vom 09.02.1995

Das Hauptziel dieses Gesetzes ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Instrument zur Verhinderung von Umweltschäden, ähnlich der Umweltverträglichkeitsprüfung („Environment Impact Assessment“) und Risikobewertung („Risk Assessment“). Alle Gebäude- und Raumplanungsdokumente unterliegen einer Begutachtung zur Umweltverträglichkeit. Diese Gutachten müssen unabhängig und wissenschaftlich sein und veröffentlicht werden. Es existieren staatliche und nicht-staatliche ökologische Gutachten.

 

Law on protection of cultural heritage”, vom 08.06.2000

Hier wird eine Klassifizierung des Kulturerbes, der Verantwortung der Behörden im Bereich der Raumplanung, Information, Beteiligung der Öffentlichkeit, Integration der Kultur, Umwelt, der Eigentumsrechte und anderer Interessen, vorgenommen.

 

Land Code”, Nr. 2768-III, vom 25.10.2001

Diese Verordnung bildet eine rechtliche Grundlage für die Regelung von Gebietskategorien, die Planung der Landnutzung und deren Schutz, die Entwicklung von staatlichen und kommunalen Programmen für die Nutzung und den Schutz des Landes, die Abgrenzung von natürlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebietsorganisation und der Optimierung der Landnutzung.

 

Law on General Scheme of Planning of the Territory of Ukraine“ vom 02.02.2002

In diesem Gesetz ist die Bauleitplanung für das Gebiet der Ukraine geregelt. Es begründet die Prioritäten und konzeptionellen Entscheidungen der Planung und Nutzung von Gebieten, die Verbesserung und nachhaltige Entwicklung des Siedlungswesens und wirtschaftliche, soziale, technische und verkehrliche Infrastrukturen. [6]

 

DBN B.1.1-13-2012 vom 01.10.2012 (ersetzt DBN B.1.1-6-2007 bis DBN B.1.1-11-2011)

In den „State building codes of Ukraine” regelt dieses Gesetz die Struktur und den Inhalt der Stadt- und Raumplanung auf nationaler und regionaler Ebene und den Aufbau und Inhalt der planerischen und textlichen Dokumente der Stadt- und Raumplanung auf nationaler und regionaler Ebene. [7]

 

Die wichtigsten Grundsätze und Ziele der Raumplanung sind:

    • Förderung des regionalen Zusammenhalts durch eine ausgewogene nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung der verschiedenen Regionen („promoting territorial cohesion through balanced sustainable social and economic development of different regions“)
    • Förderung der Entwicklung von städtischen Funktionen und die Verbesserung der Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten („encouraging the development of urban functions and improving the relationships between urban and rural areas“)
    • Förderung einer ausgewogenen Zugänglichkeit der Gebiete („promoting a more balanced accessibility of the territories“)
    • Verbesserung des Zugangs der Gesellschaft zu Informationen und Wissen („developing access of the society to information and knowledge“)
    • Verringerung von Umweltschäden („reducing environmental damage“)
    • Stärkung und Schutz der Ressourcen und des Naturerbes („enhancing and protecting the resources and the natural heritage“)
    • Aufwertung des kulturellen Erbes als Entwicklungsfaktor („enhancing the cultural heritage as a development factor“)
    • Entwicklung von Energiequellen während die Aufrechterhaltung der Sicherheit („developing energy resources while maintaining safety“)
    • Förderung eines hochwertigen und nachhaltigen Tourismus („encouraging high-quality and sustainable tourism“)
    • Begrenzung der Auswirkungen von Naturkatastrophen („limitation of natural disasters’ impact“)

Die Regionalpläne sind insbesondere Folgende:

    • Regionalplan über die Bodenreform („regional programmes of land reform“)
    • Regionalplan zum Schutz vor Erosion und anderen Zerstörungen des Landes („regional programmes of land protection against erosion and other kinds of land degradation“)
    • Regionalplan für die Verbesserung von Gebietsentwicklungen und des ökologischen Zustands von bewässerten und trockengelegten Gebieten („regional programmes on land melioration development and improvement of ecological status of irrigated and drained lands“)
    • Regionalplan für Umweltschutz, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und ökologischen Sicherheit („regional programmes of environment protection, sustainable use of natural resources and ecological safety”)
    • Regionalplan zum technischen Schutz ländlicher Siedlungen und landwirtschaftlicher Gebiete gegen Erdrutsche und Abrieb („regional programmes on engineering protection of rural settlements and agricultural lands against land slides and abrasion”)
    • Plan für Hochwasserschutz („programme of complex flood protection“). [8]

 

Normung

Die technische Normung in der Ukraine ist geregelt in den „State building codes of Ukraine“, („Державні будівельні норми України“), in der Richtline DBN A.1.1-1 bis 93 vom 01.01.2011, die das System der Standardisierung, Normung und Regelung für den Baubereich regelt. [9]

Das Normungssystem der Ukraine wird zunehmend auf die internationalen und europäischen Standards abgestimmt, um eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern zu vereinfachen.

Die Kontrolle und Überwachung der Normung liegt beim staatlichen Komitee der Ukraine für technische Regulierung und Verbraucherpolitik („State Committee of Ukraine on Technical Regulation and Consumer Policy“), kurz DSSU, eine zentrale Behörde der Exekutive, die vom Ministerkabinett der Ukraine durch das Wirtschaftsministerium geregelt und koordiniert wird. [10]

 

Baugenehmigungsverfahren

Die Grundlagen des Baugenehmigungsverfahrens sind in der Ukraine insbesondere im „Law on amendments to the legislation of ukraine with regard to construction facilitation”, No. 509-VI vom 16.09.2008 (the “Construction Facilitation Law”) und der Verordnung Nr. 1104 geregelt. [11]

Die Planung eines Bauvorhabens erfolgt aufgrund der von den kommunalen Behörden ausgestellten Ausgangsdaten. Dazu gehören insbesondere die Baubedingungen, die technischen Bedingungen und die Planungsaufgabe.

Zuerst muss der Besitzer des Grundstücks / der Auftraggeber beim örtlichen Gemeinderat die Baubedingungen und Baubeschränkungen, die in den lokalen Bauvorschriften festgelegt sind, beantragen. Befindet sich das Grundstück außerhalb einer Stadt oder Ortschaft, sind die Baubedingungen bei der örtlichen Verwaltungsbehörde zu beantragen.

Wenn das eingereichte Bauvorhaben zu den zulässigen Bebauungen gemäß Bebauungsplan und “Urban conditions and restrictions land development” (s.Pkt. „Raumordnungsvorschriften“) gehört, muss der Gemeinderat dem Antragsteller die betreffenden Baubedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ausstellen. Wenn das Bauvorhaben den Baubedingungen nicht entspricht, kann der Antragsteller beim Gemeinderat Vorschläge zur Änderung der bestehenden örtlichen Bauvorschriften, zusammen mit einer Begründung des Bauvorhabens, einreichen. Sobald die örtlichen Behörden die Änderungsvorschläge mit dem Antragsteller abgestimmt haben, kann der Gemeinderat entweder die Änderungen zurückweisen oder seine Zustimmung zur Erstellung einer Baubegründung erteilen. Wenn der Baubegründung bei der öffentlichen Erörterung zugestimmt wird, kann der Gemeinderat Änderungen in den lokalen Bauvorschriften vornehmen. Die erteilten Baubedingungen bilden die Grundlage für die Einholung der Ausgangsangaben für das Bauvorhaben und die Planung des Bauwerks.

Die technischen Bedingungen für das Bauvorhaben werden innerhalb von 15 Tagen durch die zuständigen Kommunalbehörden (Versorger) erteilt. Auf der Grundlage der ausgestellten Baubedingungen formuliert der Antragsteller nun eine Planungsaufgabe für seinen Planer / Architekten und händigt diesem die ausgestellten Ausgangsdaten aus. Auf dieser Grundlage muss der Architekt die Planungsunterlagen anfertigen. Die Erstellung wird im Planungsvertrag zwischen Auftraggeber und Architekt geregelt.

Die Baubedingungen und die technischen Bedingungen sind mind. zwei Jahre und höchstens fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung ihrer Gültigkeit kann beantragt werden.

Jeder Auftraggeber, der ein Grundstück innerhalb einer Ortschaft bebauen will, muss sich an den Ingenieur-, Transport- und Sozialstrukturen beteiligen. Dies erfolgt durch Zahlung eines festgesetzten Betrages an die entsprechende kommunale Behörde nach Inbetriebnahme des Gebäudes, dessen Höhe nach den Baukosten des Neubaus festgesetzt wird.

Es gelten folgende Regelungen für die Gebühr zu den Ingenieur-, Transport- und Sozialstrukturen:

    • für gewerbliche Bauobjekte: 10% der Baukosten
    • für Wohnbauten, Gemeinschaftsanlagen und öffentliche Bauten: 4% der Baukosten

Planungsunterlagen, die in Übereinstimmung mit den Baubedingungen von einem zertifizierten Architekten erstellt wurden, bedürfen keiner Begutachtung durch den Gemeinderat oder anderer kommunaler Behörden. Wenn die Planungsunterlagen nicht in Gänze den technischen Bedingungen entsprechen, ist dies mit den zuständigen Kommunalbehörden abzustimmen (bzgl. einer Nicht-Entsprechung der Baubedingungen s.o.).

Grundsätzlich unterliegen die Planungsunterlagen der staatlichen Begutachtung bei der örtlichen Behörde, der „Ukrbudderekspertyza“. Die staatliche Begutachtung wird innerhalb von 45 Tagen nach Antragstellung durchgeführt. Danach erteilt die Behörde („Ukrbudderekspertyza“) das positive oder negative Gutachten. Im Falle eines negativen Gutachtens kann der Antragsteller die Planungsunterlagen nachbessern und diese zur Begutachtung noch einmal einreichen.

Laut der Verordnung Nr. 145 unterliegt eine Reihe von Bauobjekten (bzw. Bauarbeiten) keiner staatlichen Begutachtung. Hierzu gehören insbesondere:

    • Bauobjekte, die mit Systemen biologischer Reinigung und Verwertung versorgt sind;
    • Wohnbauten mit einer Fläche bis zu 500 qm und mit max. zwei Obergeschossen;
    • Garten- und Ferienhäuser mit einer Fläche bis zum 500 qm und mit max. drei Obergeschossen;
    • Einstöckige Bauten aus Fertigteilkonstruktionen mit einer Fläche bis zu 200 qm;
    • Nicht überdachte Stell- / Parkplätze.

Liegt ein positives Gutachten über die Planungsunterlagen vor, kann die Baugenehmigung bei der kommunalen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Mit dem Bau darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden.

Neben dem Antragsformular sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:

    • ein Dokument, welches das Eigentum bzw. Nutzungsrecht am Grundstück nachweist;
    • die begutachteten Planungsunterlagen;
    • Angaben über die technische Bauleitung und die Planungsaufsicht;
    • Satzung und Registrierungsbescheinigung des Bauunternehmers;
    • Kopie des Zertifikats des Generalunternehmers;
    • Bauwerkvertrag;
    • Dokument über die Bestellung der für die Bauarbeiten verantwortlichen Personen;
    • Angaben über die Qualifikation und die Erfahrung der Fachleute, die die Bauarbeiten ausführen werden;
    • Vorschläge zur Inanspruchnahme von Subunternehmern.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Antragstellung für die Dauer des Bauwerkvertrages bzw. der Bauarbeiten erteilt. Es werden keine Gebühren für die Baugenehmigung erhoben. Nach Ablauf der Baugenehmigung kann die Verlängerung um max. ein Jahr beantragt werden.

Für einige Bauarbeiten ist keine Baugenehmigung erforderlich. Das sind insbesondere:

    • Bauarbeiten, die keine Errichtung bzw. Verschiebung von Tragwänden erfordern,
    • Verlegung von Versorgungsnetzen,
    • Errichtung von Hilfsbauten.

Für die Vorbereitung des Bauplatzes vor der Durchführung der Bauarbeiten kann eine Genehmigung für Bauvorbereitungsarbeiten beantragt werden, dies umfasst insbesondere:

    • die Vorbereitung des Grundstücks,
    • die Ausstattung des Bauplatzes mit der erforderlichen Infrastruktur,
    • die Begrenzung des Grundstücks,
    • Abbrucharbeiten,
    • die Errichtung von Hilfsbauten,
    • der Ausbau der zeitweiligen Versorgungsnetze und der Anfahrtswege.

Die Ausführung der „tatsächlichen“ Bauarbeiten ist jedoch erst mit der erteilten Baugenehmigung erlaubt. [12]



Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank, Doing Business, http://www.doingbusiness.org/rankings, 24.07.2012

[1] Doing Business – Law Library: Land and Building Laws Ukraine.. http://doingbusiness.org/law-library . 17.09.2012

[2] Invest Ukraine: Real Estate and Construction in Ukraine. S. 3. http://investukraine.com/wp-content/uploads/2011/10/Real-estate-and-construction-in-Ukraine.pdf 14.08.2012

[3] bnt& Partner (Hrsg.): Investitionsführer Ukraine 2010. Steuern & echt. Münster: OWC- Verlag für Außenwirtschaft. 2010. S. 48 http://www.bnt.eu/uploads/files/ukraine/bnt_Investitionsfuehrer_Ukraine_2010.pdf 13.08.2012

[4] Invest Ukraine; Delloitte (Hrsg.): Contruction and building materials. S. 15 http://investukraine.com/wp-content/uploads/2012/05/Construction_and_building_materials_WWW.pdf. 13.08.2012

[5] Invest Ukraine; Delloitte (Hrsg.): Contruction and building materials. S. 16 http://investukraine.com/wp-content/uploads/2012/05/Construction_and_building_materials_WWW.pdf 13.08.2012

[6] Oleshchenko, Vyacheslav: Legislation of spatial planning in Ukraine. In: Council of Europe: Spatial development governance : institutional co-operation networks. 2006. S. 105-111. http://www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/heritage/landscape/reunionseminaires/ATEP-73.pdf 25.07.2012

[7] Bauministerium: Landesbauordnungen der Ukraine. Nr.15. 23.05.2012. http://minregion.gov.ua/index.php?option=com_k2&view=item&id=2195:%D0%B4%D0%B5%D1%80%D0%B6%D0%B0%D0%B2%D0%BD%D1%96-%D0%B1%D1%83%D0%B4%D1%96%D0%B2%D0%B5%D0%BB%D1%8C%D0%BD%D1%96-%D0%BD%D0%BE%D1%80%D0%BC%D0%B8-%D1%83%D0%BABA Bundesagentur für Arbeit oder Bachelor of Arts%D1%80%D0%B0%D1%97%D0%BD%D0%B8&Itemid=132&lang=uk 25.10.2012

[8] Oleshchenko, Vyacheslav: Legislation of spatial planning in Ukraine. In: Council of Europe: Spatial development governance : institutional co-operation networks. 2006. S. 105-111. http://www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/heritage/landscape/reunionseminaires/ATEP-73.pdf 25.07.2012

[9] Bauministerium: Landesbauordnungen der Ukraine. Nr.15. 23.05.2012. http://minregion.gov.ua/index.php?option=com_k2&view=item&id=2195:%D0%B4%D0%B5%D1%80%D0%B6%D0%B0%D0%B2%D0%BD%D1%96-%D0%B1%D1%83%D0%B4%D1%96%D0%B2%D0%B5%D0%BB%D1%8C%D0%BD%D1%96-%D0%BD%D0%BE%D1%80%D0%BC%D0%B8-%D1%83%D0%BA%D1%80%D0%B0%D1%97%D0%BD%D0%B8&Itemid=132&lang=uk 25.10.2012

[10] Worldwide Standards: Ukraine Standards. http://www.worldwidestandards.com/worldwide-standards/bodies/dssu-standards.php 27.09.2012

[11] Breiten Burkhardt Ukraine : Real Esttae Law in Ukraine. 2009. S. 42 ff http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf 30.07.2012

[12] bnt& Partner (Hrsg.): Investitionsführer Ukraine 2010. Steuern & Recht. Münster: OWC- Verlag für Außenwirtschaft. 2010. S. 45 ff. http://www.bnt.eu/uploads/files/ukraine/bnt_Investitionsfuehrer_Ukraine_2010.pdf 13.08.2012

Bauvertrag

Vergabeverordnungen

Öffentliche Ausschreibungen in der Ukraine werden über das offizielle nationale Internetportal des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht, welches unter folgendem Internet-Link zu finden ist:

http://www.tender.me.gov.ua

(Die Seite ist ukrainisch-, russisch- und englischsprachig.) Das Wirtschaftsministerium betreut diese Internetseite und ein Komitee des Wirtschaftsministeriums überwacht die öffentlichen Ausschreibungen. Die Instanz für Beschwerden gegen Entscheidungen dieses Gremiums ist das Anti-Monopolkomitee.

Weiterhin bestehen mehrere nicht-offizielle zentrale Ausschreibungsportale in russischer und / oder englischer Sprachversion, deren Nutzung oft nur gegen Entgelt möglich ist. Dies sind zum Beispiel:

http://www.ua-tenders.com

http://www.tenders.org.ua

http://www.tendery.ua

Daneben finden sich Ausschreibungshinweise zu Vorhaben des Infrastrukturbaus auch auf den Internetseiten von Ministerien, anderen Regierungsstellen sowie staatlichen und kommunalen Unternehmen (beispielsweise der Eisenbahn, den Seehandelshäfen oder den regionalen Energieversorgern).

Die meisten Ausschreibungen werden häufig nur in ukrainischer oder russischer Sprache veröffentlicht. Dies gilt oft auch für offene internationale Ausschreibungen. Die Fristen zum Einreichen der Angebote betragen ca. zwei bis vier Wochen.

Öffentliche Ausschreibungen werden auch im monatlich erscheinenden offiziellen „Public Procurement Bulletin“ veröffentlicht. Die Zeitschrift wird vom staatlichen Verlag „Zovnish Torg Vydav Ukrainy“ im Auftrag des Wirtschaftsministeriums herausgegeben und enthält zusätzlich auch Informationen zu Besonderheiten und Änderungen des in der Ukraine geltenden Ausschreibungs- und Bieterverfahrens. [1]

 

Weitere Informationen können auch über die Internetseite des “Government of Ukraine“ abgerufen werden:

http://www.kmu.gov.ua/control/en

oder bei der “Ukrainian chamber of commerce and industry“:

http://www.ucci.org.ua/en/servtndr.html

 

Vergabeverfahren

Das staatliche Vergabeverfahren in der Ukraine wird folgendermaßen durchgeführt:

Öffentliche Ausschreibungen in der Ukraine werden über das offizielle nationale Internetportal des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht und durch deren Komitee überwacht. Die Instanz für Beschwerden gegen Entscheidungen dieses Gremiums ist das Anti-Monopolkomitee.

Weiterhin werden öffentliche Ausschreibungen auch im monatlich erscheinenden offiziellen „Public Procurement Bulletin“ veröffentlicht. Die Zeitschrift wird vom staatlichen Verlag „Zovnish Torg Vydav Ukrainy“ im Auftrag des Wirtschaftsministeriums herausgegeben und enthält zusätzlich auch Informationen zu Besonderheiten und Änderungen des in der Ukraine geltenden Ausschreibungs- und Bieterverfahrens. [2]

Im Hinblick auf die Ausschreibung des Auftraggebers ist Folgendes geregelt: bei öffentlichen Aufträgen kann der Auftraggeber grundsätzlich zwischen dem offenen Vergabeverfahren und dem beschränkten Vergabeverfahren wählen.

Folgende Angaben muss der Auftraggeber im Vergabeverfahren machen:

    • Festlegung der Art des Vergabeverfahrens;
    • Angabe der Planung des Vergabeverfahrens;
    • Festlegung des Vergabeverfahrens in Bezug auf das Bauprojekt;
    • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und / oder Angebotsaufforderungen;
    • Erstellung einer technisch-ökonomischen Begründung für das Vergabeverfahren;
    • Platzierung der Angebotsausschreibung;
    • Beantwortung aller Fragen des Vergabeverfahrens.

Dann erfolgt die Überprüfung des öffentlichen Vergabeverfahrens.

Die meisten Ausschreibungen werden häufig nur in ukrainischer oder russischer Sprache veröffentlicht. Dies gilt oft auch für offene internationale Ausschreibungen. Die Fristen zum Einreichen der Angebote betragen ca. zwei bis vier Wochen.

Der Teilnehmer an der Ausschreibung (Auftragnehmer) muss Folgendes beachten und erfüllen:

    • Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften;
    • Aufstellung des Submissionsangebots;
    • Vorbereitung von Anfragen an den Auftraggeber;
    • ggf. Verfassen einer Vergabe-Beschwerde an das Ministerium für Wirtschaft („Ministry of Economy of Ukraine“) oder den Auftraggeber in Bezug auf die Vergabe, wenn dafür ein Grund besteht;
    • Erstellung und Abschluss eines Bauvertrages, unter Berücksichtigung von Regelungen bei Vertragsänderungen.

Weitere Informationen sind abrufbar auf der Internetseite der “Ukrainian chamber of commerce and industry“:

http://www.ucci.org.ua/en/servtndr.html

 

Rechtsform des Bauvertrages

Die geltenden Rechtsnormen zur inhaltlichen Gestaltung des Bauwerkvertrags sind insbesondere im Zivilgesetzbuch der Ukraine („Цивільний кодекс України“ bzw. „Zivilny kodeks Ukrainy“), Gesetz Nr. 435-IV vom 16.1.2003, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. 1111-V vom 31.05.2007 ab Artikel 875 [3] und im Wirtschaftsgesetz („Commercial Code“ bzw. „ГОСПОДАРСЬКИЙ КОДЕКС УКРАЇНИ“, N 436-IV vom 16.01.2003)[4] ab Art. 317 ff., geregelt.

In einem Bauvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, Bauleistungen im Auftrag des Bauherrn und auf eigenes Risiko innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist auszuführen. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Auftragnehmer einen Bauplatz, die Planungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen bereitzustellen und das Gebäude nach Fertigstellung abzunehmen und zu vergüten.

Weiterhin ist die Gestaltung des Bauvertrags im Einzelnen durch die Verordnung Nr. 668 geregelt. [5]

Folgende Mindestinhalte muss der Bauwerkvertrag danach enthalten, um gültig zu sein:

    • die Namen der Parteien;
    • Datum und Ort des Vertragsabschlusses;
    • Vertragsgegenstand;
    • Vertragspreis;
    • Baufristen;
    • Rechte und Pflichten der Parteien;
    • Sicherheiten für die Vertragserfüllung;
    • Bedingungen zur Versicherung des Bauobjektes für den Fall seines Untergangs bzw. seiner Beschädigung;
    • Bedingungen zur Bereitstellung von Planungsunterlagen, Baustoffen und anderen Leistungen;
    • Inanspruchnahme von Subunternehmern;
    • Anforderungen an die Organisation von Bauarbeiten;
    • Qualitätskontrolle der Baustoffe und Bauleistungen durch den Bauherrn;
    • technische Aufsicht und Autorenaufsicht;
    • Baufinanzierung;
    • Abrechnungsordnung;
    • Abnahme von Bauarbeiten;
    • Garantiefristen von ausgeführten Bauarbeiten, Mängelbeseitigung;
    • Haftung der Parteien für die Vertragsverletzung;
    • Beilegung von Streitigkeiten;
    • Verfahren der Vornahme von Vertragsänderungen, Vertragskündigung.

Wenn der Bauwerkvertrag den vorgegebenen Mindestinhalt nicht enthält, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. [6]



Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Eigene Darstellung nach: bnt & Partner (Hrsg.): Investitionsführer Ukraine 2010. Steuern & Recht. Münster: OWC- Verlag für Außenwirtschaft. 2010. S. 47 http://www.bnt.eu/uploads/files/ukraine/bnt_Investitionsfuehrer_Ukraine_2010.pdf 13.08.2012

 

 

FIDIC

Für Bauverträge bei großen internationalen Bauprojekten werden eher selten FIDIC-Verträge („Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils“) verwandt, da diese zunächst an die ukrainischen Gesetze und Richtlinien angepasst werden müssen. [7] [8]

 

Weitere Informationen finden sich unter folgendem Internetlink:

http://fidic.org/node/785

 

standardisierte Vertragsbedingungen

Es gibt in der Ukraine scheinbar keine gebräuchlichen Standard-Vertragsformen, die für den Bau und den Entwurf eines Gebäudes verwendet werden. Allgemeine Regelungen sind im Zivilgesetzbuch der Ukraine („Цивільний кодекс України“ bzw. „Zivilny kodeks Ukrainy“), Gesetz Nr. 435-IV vom 16.1.2003, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. 1111-V vom 31.05.2007, dem „Law of Ukraine on architectural activities“, das Gesetz über Architekturleistungen, Gesetz N 687-XIV vom 20.05.1999 in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 16.05.2007 und den „State building codes Ukraine“, („Державні будівельні норми України“), der Landesbauordnung, geregelt. Siehe hierzu auch Punkt „Struktur des Baurechts“.

Seit dem 27. Oktober 2005 existiert ein Muster-Bauvertrag vom „Ukrainian Ministry for Construction, Architecture and Facilities”. Dieser Muster-Bauvertrag ist nicht verpflichtend zu verwenden. Bei (Bau-)Verträgen mit öffentlichen und staatlichen Auftraggebern ist die Einhaltung oder eine Anlehnung an diesen Muster-Bauvertrag jedoch empfehlenswert. [9]

 

Abwicklung und Abnahme

Die Abwicklung und Abnahme von fertiggestellten Gebäuden ist in der Resolution Nr. 461 vom 13-04-2011 geregelt:

Die Registrierung eines Gebäudes unterliegt dem Gesetz der Ukraine „On licensing of economic activity, der Lizenzierung im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeiten. Dafür muss vor Ort eine Kontrolle von der zuständigen Behörde durchgeführt werden, die jedoch nicht kostenpflichtig ist.

Sobald die Projekt-Dokumentation fertiggestellt und den entsprechenden Behörden vorgelegt und kontrolliert wurde, kann das Gebäude in Betrieb genommen werden. Staatliches Organ dieser Kontrollen ist das „State architectural and construction inspectorate“ (NSC) und deren kommunale Behörden. Die Voraussetzungen für einen sicheren Gebäudebetrieb müssen gegeben sein.

Die Projekt-Dokumentation muss in Übereinstimmung mit den staatlichen Bauvorschriften, Normen und Richtlinien erstellt werden. Bei Produktionsstätten müssen auch die Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit, Brand- und Arbeitsschutz, Umwelt und Gesundheit eingehalten werden.

 

Verfahren der Registrierung:

Der Auftraggeber gibt persönlich oder schriftlich eine Erklärung ab, dass das Gebäude fertiggestellt ist und die Inspektion des Gebäudes beginnen kann. Dadurch nimmt der Auftraggeber auch gleichzeitig die Bauleistungen seines / seiner Auftragnehmer/s ab.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Daten, die in der Fertigstellungserklärung angegeben sind.

Die Kontrollbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Fertigstellungsanzeige des Auftraggebers die Vollständigkeit der Daten (Projekt-Dokumentation) in Bezug auf das fertiggestellte Gebäude. Dann erfolgt nach positivem Ergebnis die Eintragung des Gebäudes in das entsprechende Register.

Der Auftraggeber erhält eine Kopie der erfolgreichen Registrierung von der Kontrollbehörde.

Finden sich Fehler in der eingereichten Projekt-Dokumentation o.ä., müssen diese erst beseitigt werden, bevor die Kontrolle des Gebäudes weitergeführt werden kann. Zur Weiterführung der Gebäude-Kontrolle muss der Auftraggeber einen erneuten Antrag auf Registrierung stellen. [10]

Die entsprechenden Formulare für die Fertigstellungsanzeige etc. sind im Anhang der Resolution Nr. 461 zu finden.

[1] Schulte,Martin; GTAIGTAI Germany Trade & Invest (Hrsg.): Bauwirtschaft der Ukraine kommt wieder in Schwung. 16.01.2012. https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=431620.html 25.10.2012

[2] Schulte,Martin; GTAI (Hrsg.): Bauwirtschaft der Ukraine kommt wieder in Schwung. 16.01.2012. https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=431620.html 25.10.2012

[3] Präsident der Ukraine: Civil Code. 16.01.2003. Art.875. http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/435-15 25.10.2012

[4] Präsident der Ukraine: Commercial Code N 436-IV .16.01.2003 http://zakon.nau.ua/doc/?uid=1011.26.51&nobreak=1. 25.10.2012

[5]Ministerkabinett: Allgemeine Bedingungen für Ausführungen von Bauleistungen Nr.N 668

Про затвердження Загальних умов укладення та виконання договорів підряду в капітальному будівництві; 01.08.2005

[6] bnt & Partner (Hrsg.): Investitionsführer Ukraine 2010. Steuern & echt. Münster: OWC- Verlag für Außenwirtschaft. 2010. S. 47 http://www.bnt.eu/uploads/files/ukraine/bnt_Investitionsfuehrer_Ukraine_2010.pdf 13.08.2012

[7] Invest Ukraine: Real Estate and Construction in Ukraine. S. 3. http://investukraine.com/wp-content/uploads/2011/10/Real-estate-and-construction-in-Ukraine.pdf 14.08.2012

[8] Bondaryev,Timur; Teush, Svitlana: Ukraine. In: Getting the Deal through. Construction 2012. Erschienen in: „London: Law Business Research Ltd. 2011“ S.201

[9] Bondaryev,Timur; Teush, Svitlana: Ukraine. In: Getting the Deal through. Construction 2012. Erschienen in: „London: Law Business Research Ltd. 2011“ S.201

[10] Ministerkabinett: Abnahme von Gebäuden N 461. 13.04.2011. http://zakon.nau.ua/doc/?uid=1200.474.3&nobreak=1 25.10.2012

Kontaktadressen

Berufsrelevante Institutionen

State Committee of Ukraine for Construction, Architecture and Housing
24, Dimitrov Str.
03150 Kyiv
Tel.: +380 44 226 2228
Fax: +380 44 227 2335
E-Mail: ngkh@uosr.ministroy.kiev.ua
Internet: http://www.build.gov.ua

The National Union of Architects of Ukraine NSAU
Grinchenko st. 7
Kiev-1 01001
Tel.: +380 44 2797008     
Fax: +380 44 2781311
E-Mail: spilarch@ambernet.kiev.ua
Internet: http://nsau.org/  

KIEV ORGANIZATION OF THE NATIONAL UNION OF ARCHITECTS OF UKRAINE
B.Grinchenko st. 7,
Kiev-1/01001
Tel.: +380 81 038044
E-Mail: zhezherin@ukr.net

Architektur- und Bauforum- dabi
бульвар Лесі Українки, 26
01133, м.Кiev
E-Mail: dabi@dabi.gov.ua
Internet: http://www.dabi.gov.ua/

Ukrainian Chamber of Commerce & Industry
33, vul.Velyka Zhytomyrska
KYIV 01601
Tel.: +380 44 2722911
Fax: +380 44 2723353
E-Mail: ucci@ucci.org.ua
Internet: http://www.ucci.org.ua/en/about.html


Außenhandelkammer

Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine
wul. Puschkinska 34 UA
01004 Kiew
Tel.: +380 44 234 55 95
E-Mail: dihk@dihk.com.ua
Internet: http://ukraine.ahk.de/


Botschaft

Deutsche Botschaft
Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25
01901 Kiew
Tel.:+380 44 247 68 00
E-Mail: info@kiew.diplo.de
Internet: http://www.kiew.diplo.de/


Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen

Bauministerium
Міністр регіонального розвитку, будівництва
та житлово-комунального господарства України
str. Zhytomyr, 9
01601, Kiew,
Tel.: +380 044 284 05 51
E-Mail: minregion@minregion.gov.ua   
Internet: http://minregion.gov.ua/

Ministry of Economy of Ukraine
12/2 Grushevskogo Str.,
Kyiv, Ukraine 01008
Tel.: +380 44 253 9394
E-Mail: meconomy@me.gov.ua
Internet: http://www.me.gov.ua/

State Statistics Service of Ukraine
3, Shota Rustavely str.
Kyiv-23, 01601, Ukraine
Tel.: +380 287 24 33
E-Mail: office@ukrstat.gov.ua    
Internet: http://www.ukrstat.gov.ua/

NAX-Kontaktarchitekten

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Projekte der NAX-Paten

Eller + Eller Architekten GmbH

Office Building Olginskaya, Kiev

Weiterführende Literatur

Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Für den Leser ist vor allem folgende weiterführende Literatur von Relevanz:

 

Bauministerium: Landesbauordnungen der Ukraine.Nr.15.23.05.2012. http://minregion.gov.ua/index.php?option=com_k2&view=item&id=2195:%D0%B4%D0%B5%D1%80%D0%B6%D0%B0%D0%B2%D0%BD%D1%96- .25.10.2012

Bauministerium: Landesbauordnungen der Ukraine.Nr.3.23.05.2012. http://minregion.gov.ua/index.php?option=com_k2&view=item&id=2195:%D0%B4%D0%B5%D1%80%D0%B6%D0%B0%D0%B2%D0%BD%D1%96- 25.10.2012

bnt& Partner (Hrsg.): Investitionsführer Ukraine 2010. Steuern & Recht. Münster: OWC- Verlag für Außenwirtschaft. 2010. http://www.bnt.eu/uploads/files/ukraine/bnt_Investitionsfuehrer_Ukraine_2010.pdf . 13.08.2012. S.45, 47-48

bnt& Partner (Hrsg.):bnt Newsletter. central eastern europe ausgabe 4/09. bnt Rechts- und Steuerberatung in Mittel- und Osteuropa. http://www.bnt.eu/uploads/files/publikationen/cee_newsletter/D_bnt_newsletter_cee_4-09.pdf 04.10.2012

Beiten Burkhard Kiev; IHK Düsseldorf (Hrsg.): Arbeitsrecht für Ausländer in der Ukraine. Februar 2012. S.1. http://www.duesseldorf.ihk.de/linkableblob/1284544/.6./data/M2_Ukraine_Auslaendische_Arbeitnehmer_in_der_Ukraine-data.pdf . 25.10.2012

Breiten Burkhardt Ukraine : Real Estae Law in Ukraine. 2009. http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Real_Estate_Law_in_Ukraine_ENG_2009.pdf . 30.07.2012.

Bondaryev,Timur; Teush, Svitlana: Ukraine. In: Getting the Deal through. Construction 2012. Erschienen in: „London: Law Business Research Ltd. 2011“ . S.199

COAC: Ukraine. http://www.coac.net/cgi-bin/java.cgi/INFitxes.class?taula=FITXES&accio=PSELECT&camp1=2&camp2=137&ncamps=55&comptar=0 . 25.10.2012

Doing Business – Law Library: Land and Building Laws Ukraine.. http://doingbusiness.org/law-library . 17.09.2012

Feiler, Gil; Garese Alexandre: Investing in Russia, the Ukraine, Latvia, Lithuania and Kazakhstan. Großbritannien: Sussex Academic Press .2007

Fifo Ost: Bauvorhaben in der Ukraine. 02.07.2010. http://www.fifoost.org/wordpress/?p=830. 25.10.2012

GTAI: Branche kompakt – Bauwirtschaft (Hochbau) – Ukraine 4.2014

GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt: Ukraine 11.2015

GTAI: Wirtschaftstrends Ukraine 12.2015

Invest Ukraine; Delloitte (Hrsg.): Construction and building materials. http://investukraine.com/wp-content/uploads/2012/05/Construction_and_building_materials_WWW.pdf . 13.08.2012. S. 15 -16

InvestUkraine; Baker & Mc Kenzie: Real estate and construction in Ukraine. http://investukraine.com/wp-content/uploads/2011/10/Real-estate-and-construction-in-Ukraine.pdf. 14.08.2012 S. 1-3

Marenkov, Dimitry; Baltic, Nina; GTAI (Hrsg): Recht kompakt: Ukraine. Informationen zum Wirtschaftsrecht in der Ukraine. November 2011, S. 20. https://www.gtai.de/ext/anlagen/PubAnlage_9370.pdf?show=true 25.10.2012

Meyer, Harald; GTAI (Hrsg.): Ukraine: Vereinfachung der Bauregularien nimmt Gestalt an. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=75482.html .11.05.2011

Ministerkabinett: Professionelle Zertifizierung Nr 554(Testing Procedure). 23.05.2011 . http://zakon.nau.ua/doc/?code=554-2011-%EF. 25.10.2012

Ministerkabinett: Abnahme von Gebäuden N 461. 13.04.2011 . http://zakon.nau.ua/doc/?uid=1200.474.3&nobreak=1. 25.10.2012

Ministerkabinett: Allgemeine Bedingungen für Ausführungen von Bauleistungen Nr.N 668. 01.08.2005 . http://zakon.nau.ua/doc/?uid=1091.668.3&nobreak=1. 25.10.2012

Oleshchenko, Vyacheslav: Legislation of spatial planning in Ukraine. In: Council of Europe: Spatial development governance : institutional co-operation networks. 2006. S. 105-111 http://www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/heritage/landscape/reunionseminaires/ATEP-73.pdf . 25.07.2012Präsident der Ukraine: Commercial Code N 436-IV ГОСПОДАРСЬКИЙ КОДЕКС УКРАЇНИ

Präsident der Ukraine: On Planning and Development of Terrains. 17.02.2011, Art.20. http://zakon.nau.ua/doc/?uid=1146.760.5&nobreak=1. 25.10.2012

Präsident der Ukraine: Resolution Nr.1396. 05.12.2007 . http://www.licinfo.com.ua/en/pro-litsenzuvannya-pevnih-vidiv-gospodarskoyi-diyalnosti-u-budivnitstvi.html. 25.10.2012

Präsident der Ukraine: Code Civil. 16.01.2003. Art.875. http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/435-15 25.10.2012

Präsident der Ukraine: Gesetz 687-14 Auf Architektonischer Tätigkeit. 20.05.1999, Artikel 3, 17,20,26http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/%D0%BF%D1%80%D0%BE%20%D0%B0%D1%80%D1%85%D1%96%D1%82%D0%B5%D0%BA%D1%82%D1%83%D1%80%D0%BD%D1%83%20%D0%B4%D1%96%D1%8F%D0%BB% . 25.10.2012

Schulte, Martin; GTAI (Hrsg.): Bauwirtschaft der Ukraine kommt wieder in Schwung. 23.01.2012. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=431620.html?view=renderPdf 25.10.2012

Triebel, Jan; GTAI (Hrsg.): Bauwirtschaft der Ukraine erholt sich. 11.07.2012 http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=607334.html&channel=premium_channel_gtai_1 .27.09.2012

Worldwide Standards: Ukraine Standards. http://www.worldwidestandards.com/worldwide-standards/bodies/dssu-standards.php .27.09.2012

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